AUVA-Römer fordert Reform für österreichisches Gesundheitssystem
Wien/Graz (OTS) - Fast 90% der Unfälle, die in den Einrichtungen der AUVA in Österreich behandelt werden, sind Freizeitunfälle. Dabei wird die AUVA durch Pflichtbeiträge der Unternehmerinnen und Unternehmer finanziert und ist auf Arbeitsunfälle spezialisiert. Freizeitunfälle gehören dagegen nicht zum gesetzlichen Auftrag der AUVA.
In der Steiermark betreibt die AUVA insgesamt drei Häuser: das UKH Graz, das UKH Kalwang und die Rehabilitationsklinik Tobelbad. Der Anteil der Arbeitsunfälle variiert dabei:
Im Unfallkrankenhaus Graz wurden im Jahr 2009 von den in Summe 5.988 stationären Fällen nur 769 - das sind nicht einmal 13 Prozent - aufgrund eines Arbeitsunfalls behandelt. Im UKH Kalwang ist der Anteil der aufgrund eines Arbeitsunfalls behandelten Patienten noch niedriger: von in Summe 2.903 stationär behandelten Patienten waren im Jahr 2009 lediglich 6 Prozent aufgrund eines Arbeitsunfalls im UKH. In der Rehabilitationsklinik Tobelbad ist deren Anteil mit 60 Prozent wesentlich höher, weil hier eine gezieltere Zuweisung als in den UKHs möglich ist.
Für die Behandlung von Freizeitunfällen in den Unfallkrankenhäusern bekommt die AUVA von den Krankenkassen nur ein Viertel ihrer Aufwendungen abgegolten. Darüber hinaus muss die AUVA auch für die Behandlung von Arbeitsunfällen in anderen Krankenhäusern einen unangemessen hohen Pauschbetrag (2009 in der Höhe von rund 170 Mio. Euro) bezahlen.
Die dadurch entstehende jährliche Unterdeckung von rd. 290 Mio. Euro muss von der AUVA und somit den Unternehmerinnen und Unternehmern getragen werden. Diese leisten mit ihren Beiträgen - und somit den Leistungen der AUVA - einen unverzichtbar großen Beitrag zum Funktionieren des österreichischen Gesundheitssystems. Und das weit über die gesetzlich festgelegten Pflichten hinaus.
Es kann auf Dauer nicht sein, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer auch hier in der Steiermark die Krankenkassen quersubventionieren müssen", so AUVA-Obmann KommR Renate Römer. "Wir fordern daher eine vernünftige Gesamtlösung des österreichischen Gesundheitssystems und eine klare Abgeltung der AUVA-Leistungen."
Auch im Rehabilitationsbereich ist die AUVA mit einer Schieflage der Finanzierung konfrontiert: derzeit erfolgt der Kostenersatz durch die Krankenkassen nicht kostendeckend. Darüber hinaus ist der Kostenersatz aller anderen Träger in Summe nicht leistungsgerecht. Dieser ist derzeit ein sogenannter "Mischsatz", mit dem - unabhängig von der Schwere der Verletzungen - sämtliche Rehabilitationsaufwendungen als abgegolten gelten.
Diese Situation ist für die AUVA unbefriedigend, und überdies ist dieses System intransparent, da für mehr Leistung auch mehr Geld zur Verfügung stehen sollte. Um eine faire Abgeltung der Leistungen zu erlangen, entwickelt die AUVA gerade ein Kostenmodell, das den Tagsatz nach Schweregraden differenziert.
Österreich hat unbestritten eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Die Finanzierung dessen liegt über dem OECD-Schnitt, allein 2007 wurden 10,1 Prozent der Wirtschaftsleistung für die Gesundheitsversorgung in Österreich ausgegeben. Das ist der siebthöchste Wert in der OECD. Die AUVA und die Wirtschaftskammer nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und wollen die Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems nachhaltig sichern. Durch Verwirklichung zentraler Grundsätze im Gesundheitssystem können Einsparungen und Effizienzsteigerungen erreicht werden, ohne die Behandlungsqualität zu senken.
Kooperationsmodelle und Standortanalyse als wichtige Schritte gesetzt
Trotz der laufenden Reformprojekte der AUVA stößt die Finanzierung der Unfallversicherung, aber auch des gesamten Gesundheitssystems, durch gravierende Systemfehler an ihre Grenzen. An einer Gesamtlösung für die österreichische Gesundheitsversorgung, die vor allem auf einer gerechten Finanzierung der Leistungen und der Transparenz aufbauen muss, führt kein Weg vorbei. Mit der internen Prozessoptimierung und der Standortanalyse für alle Einrichtungen geht die AUVA mit gutem Beispiel voran. Zur Umsetzung weiterer Optimierungsschritte müssen aber endlich auch die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.
WK-Stmk.-Präsident Hainzl: Die Steirischen Unternehmer leisten unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung
"Unsere steirischen Unternehmerinnen und Unternehmer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der gesundheitlichen Versorgung", betont Mag. Ulfried Hainzl, der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark. "Ohne ihre sozialen Anstrengungen wäre diese hervorragende Versorgung nicht möglich." Die rund 56.000 steirischen Unternehmen nehmen durch ihre innerbetrieblichen Anstrengungen im Bereich der Unfallverhütung oder im Gesundheitsmanagement, aber eben vor allem auch mit ihren finanziellen Aufwendungen für die AUVA (1,4 % der Bruttolohnsumme) eine große soziale Verantwortung wahr. Denn die steirischen Einrichtungen der AUVA werden überwiegend aus den Unfallversicherungsbeiträgen finanziert, die alleine die Arbeitgeber bezahlen.
Über die AUVA
Bei der AUVA sind rund 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,2 Millionen Arbeiter, 1,6 Millionen Angestellte, 420.000 Selbständige sowie 1,3 Millionen Schüler und Studenten. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, da die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten die Kosten für die drei weiteren Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten senkt.
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