Versicherungsvergleich

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Versicherungsvergleich

Kfz Versicherung

Die Kfz-Versicherung besteht aus mehreren Teilbereichen. Bitte wählen Sie einen aus, um zu den entsprechenden Rechnern bzw. Artikeln zu gelangen.

Kfz Haftpflicht Versicherung

Kfz Versicherung Vergleich

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Kfz Versicherungsvergleich - Haftpflichtversicherung

Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme

ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über diese Summe hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige höhere Summe (10-15 Mio.) zu empfehlen ist.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme

Die Mindestsumme beträgt seit 01.01.2012 7 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Summe empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, die Deckungslücke bei der Mindestsumme jedoch sehr hoch sein kann.

Wichtig, zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet ist, bei deren Verletzung der Versicherer den Schadenersatz an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
* mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
* mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, was einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro entspricht.

Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kaskoversicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.


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Kfz Zulassung

Ich möchte mein Auto an- bzw. abmelden:

Versicherungsvergleich Download PDF: Kfz Checkliste

Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:

Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Nutzungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldungskosten

  • Anteil der Behörde: 119,80 Euro
  • Bearbeitungsentgelt: 41,70 Euro
  • Abfrage im Zentralen Melderegister: 1 Euro
  • Begutachtung: 1,45 Euro

+ falls erforderlich Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

Bei Beantragung von einem Scheckkartenzulassungsschein: 19,80 Euro

Die nächste Kfz Zulassungsstelle

Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.

Kfz Zulassungsstellen

 

Kfz Versicherung wechseln

Der online Versicherungsvergleich erspart Ihnen unnötige Kosten! Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung wechseln wollen, beachten Sie, dass außer dem Bonus-Malus-System auch andere Bemessungsmodelle für die Prämie zulässig sind.

Bei Abschluss eines Kfz Versicherungsvertrags sollten Sie über die Prämienstufe verhandeln, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, da nicht jedes Auto automatisch in der  9. Stufe beginnen muss - vor Allem, wenn Ihr Erstfahrzeug in einer niedrigen Stufe ist.

Versicherungswechsel ganz einfach:

  1. Kündigungsmöglichkeiten beachten
  2. Kündigungsformular ausdrucken
  3. ausfüllen, unterschreiben und eingeschrieben einschicken
  4. Versicherung hier online buchen
  5. wir hinterlegen innerhalb von 3 Tagen die Versicherungsbestätigung
  6. Sie erhalten die neue Polizze

Wichtig ist dabei, dass die Prämie unverzüglich einbezahlt wird, damit ihr Versicherungsschutz ununterbrochen gewährleistet werden kann.

Versicherungsratgeber Autoversicherung

Die Autoversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Fahrzeugbesitzer.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt sie muss abgeschlossen werden, damit Sie Ihr Fahrzeug überhaupt benutzen dürfen.  Die Kaskoversicherung stellt einen optionalen Zusatzschutz für Ihr Fahrzeug dar.

 

 

 

 

Sie wollen ein neues Fahrzeug anmelden oder eine Zweitwagenversicherung abschließen? Sie wollen wissen, wie Sie bei der Versicherungsprämie sparen können? Wann und wie Sie eine bestehende Autoversicherung kündigen können oder wie Sie sich im Schadenfall richtig verhalten? Im Kfz-Versicherungsratgeber finden Sie Antwort auf diese Fragen und erhalten wertvolle Tipps rund um die Kfz Versicherung.

Achtung: Da jede Versicherung Ihre eigenen Versicherungsbedingungen hat, die jeweils entscheidende Unterschiede aufweisen können, sind die hier beschriebenen Informationen nur als allgemeine Orientierungshilfe zu verstehen. Detailfragen zu der genauen Deckung Ihrer Versicherung entnehmen Sie bitte den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungen finden Sie im versichern24 Versicherungsvergleich beim jeweiligen Angebot für eine Autoversicherung.

 

Übersicht Versicherungsratgeber

Welche Autoversicherung ist die richtige?

Die Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung

Versicherung kündigen oder wechseln

Verhalten im Schadensfall

Welche Autoversicherung ist die richtige?

Die Deckungsvarianten der Autoversicherung sind sehr unterschiedlich. Damit Sie die Kfz-Versicherung finden, die für Ihre spezielle Situation am besten passt, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, welche Bereiche Sie abgedeckt haben wollen. Erst dann ist ein sinnvoller und erfolgversprechender Versicherungsvergleich möglich.

 

Produkte in der Kfz-Versicherung

Was versichert die Autoversicherung?

Versicherungsschutz bei Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko

 Versicherungsschutz bei Vollkasko

Örtliche Geltung der Versicherung

Selbstbehalt in der Autoversicherung

Welche Selbstbehalte gibt es in der Kfz-Versicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung?

Versicherungsschutz: Produkte in der Kfz-Versicherung

Die Fahrzeugversicherung wird in drei Hauptkategorien unterteilt. Diese sind:

Jede dieser drei Varianten der Autoversicherung weist einen unterschiedlichen Deckungsumfang auf.

Autoversicherung: Kfz-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Auto anmelden. Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Nicht gedeckt sind die Schäden, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde. Dann übernimmt dessen Kfz Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Auto. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.

Von den drei Varianten ist die KFZ-Haftpflicht-Versicherung für gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Prämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Auto um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust des Fahrzeuges kein allzu großes finanzielles Problem für Sie darstellt.

Autoversicherung: Kfz-Teilkaskoversicherung

Kfz-Teilkaskoversicherung heißt auch Elementarkasko und deckt über die reine Haftpflichtversicherung hinausgehend auch Schäden an Ihrem Fahrzeug, sofern diese nicht durch Ihr Verschulden entstehen.

Meist sind Schäden versichert, die durch höhere Gewalteinwirkung verursacht werden, Beispiele sind etwa Hagel, Wildschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges. Als Erweiterung der Teilkasko bieten viele Versicherungen gegen einen Prämienzuschlag auch die Deckung von Beschädigungen durch das Einwirken unbekannter Dritter an wie etwa Vandalismus- oder Parkschäden. Diese Form der Kfz-Teilkasko wird deshalb auch oft Parkschadenkasko genannt.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt eine Kfz-Teilkasko-Versicherung dann als gute Wahl, wenn das betreffende Fahrzeug nicht älter als 7 Jahre ist und Sie sich gegen Schäden absichern wollen, die Sie selbst nicht beeinflussen können.

Autoversicherung: Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Kfz-Versicherung, sie deckt aber auch am meisten ab. Denn versichert sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen entsprechend bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben. Nicht gedeckt ist für gewöhnlich die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Die Vollkasko-Versicherung empfiehlt sich für neuere Autos (nicht älter als 5 Jahre) oder, wenn Sie sich die Reparatur oder den Kauf eines neuen Autos im Falle eines Totalschadens nicht leisten können. Unbedingt ratsam ist die Kfz Vollkasko, wenn der Erwerb Ihres Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag läuft und Sie noch nicht alle Raten abbezahlt haben. Bei vielen Leasing- oder Kreditunternehmen ist der Abschluss einer Vollkasko Versicherung ohnehin verpflichtend.

Versicherungsschutz: Was versichert die Autoversicherung?

Jede der möglichen Grundvarianten der Kfz Versicherung hat für sich wiederum Unterschiede im Deckungsumfang. Egal ob Sie die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkaskoversicherung wählen, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Autoversicherung immer darüber im Klaren sein, welche Schäden im Detail tatsächlich gedeckt sind. Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie die von Ihnen gewünschten Deckungen auswählen und miteinander vergleichen. Die genauen Details zur jeweiligen Versicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was Sie über die verschiedenen Deckungen in der Fahrzeugversicherung wissen sollten. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

 

Versicherungsschutz bei Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko

 Versicherungsschutz bei Vollkasko

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Falle eines versicherten Schadens zahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze der Pflichtversicherung liegt seit Anfang des Jahres 2012 bei 7 Mio. Euro. Höhere Schäden sind zwar selten, können aber vorkommen. Wollen Sie sich daher zusätzlich absichern, besteht in der Regel die Möglichkeit gegen einen Prämienzuschlag eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Freischaden

In der Kfz-Versicherung gilt das Bonus-Malus System. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt in der Kfz-Haftpflicht davon ab, in welcher Bonus-Malus Stufe Sie sich befinden. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser ist Ihre Bonus-Malus Stufe. Allerdings erhöht sich die Stufe und damit auch die Prämie, wenn Sie einen Unfall verursachen und die Versicherung für einen Haftpflichtschaden zahlen muss. Sie können daher einen Freischaden wählen, das heißt, dass die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung gleich bleibt, auch wenn Sie einen Unfall verursachen sollten. Abhängig von der Versicherung gibt es verschiedene Arten des Freischadens, gültig für ein einmaliges Schadensereignis, einen Schaden jährlich oder eine unbegrenzte Anzahl von Schäden.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Assistance

Die Deckung einer Kfz Assistance umfasst meist das Bergen und/oder Abschleppen Ihres Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer Panne. Oft sind auch Organisation und Kosten für eine notwendige Übernachtung und die Rückreise enthalten. Die Jahreskosten für ein Assistance Paket bewegen sich in der Regel etwa zwischen 30 - 50 Euro. Beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie etwa dem ÖAMTC die Deckung dieser Leistungen oft schon beinhaltet und ein eigenes Assistance-Paket im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung überflüssig macht.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Insassenunfallversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen, nicht jedoch für Schäden an der Person des für den Unfall verantwortlichen Lenkers. Besteht zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise unabhängig von den Zahlungen aus der Haftpflicht.

Mit einer Kfz-Insassenunfall-Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall die Insassen Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Unfallfahrzeugs. Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel unabhängig von anderen Versicherungen und wird sofort nach einem Unfall ausbezahlt. Es kommt also im Ernstfall zu keinen Verzögerungen durch die Klärung des Verschuldens oder die Geltendmachung eines Anspruchs bei einer Versicherung im Ausland.

Der Deckungsumfang der Kfz-Insassenunfall Versicherung kann unterschiedlich ausgewählt werden. Eine Versicherung kann nur für den Lenker abgeschlossen werden, da dieser im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ja die einzig nicht versicherte Person unter den Insassen ist. Die andere Möglichkeit ist, auch die übrigen Insassen in den Versicherungsschutz einzuschließen, was jedoch die deutlich teurere Variante ist.

Auf versichern24 können Sie einen Versicherungsvergleich für die jeweiligen Varianten durchführen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen im Detail zu welchen Tarifen angeboten werden.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um eine Inhaftierung abzuwenden.

Im Fahrzeugrechtschutz gibt es verschiedene Bereiche. Dazu gehören der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Führerscheinrechtsschutz, der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz und der Lenkerrechtsschutz. Jeder Bereich hat jeweils unterschiedliche Deckungen. Auf versichern24 können Sie die verschiedenen Angebote an Versicherungen direkt miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

Teilkasko und Vollkasko: Kleingläser

Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.

Teilkasko und Vollkasko: Erhöhte Totalschadenleistung

Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die Zahlung der Versicherung reicht nicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

Es gibt daher bei vielen Versicherungsanbietern die Möglichkeit einer Neuwertentschädigung. Bei dieser Option erhalten Sie im Falle eines versicherten Totalschadens einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises. Dieser liegt bei einem Neuwagen vor allem im ersten Jahr meist deutlich über dem Zeitwert. So gibt es beispielsweise die Regelung, dass bei einem Versicherungsfall innerhalb des ersten halben Jahres der volle Listenpreis ersetzt wird, im darauffolgenden halben Jahr 90% etc.

Besitzen Sie ein geleastes Fahrzeug, können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich die Option “Leasingklausel” angeben. Es wird dann im Schadenfall der Leasingrestwert ersetzt. Manchmal wird diese Option auch “GAP-Klausel” genannt. Die Liesingklausel und die erhöhte Totalschadenleistung können nicht gleichzeitig ausgewählt werden.

Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände

Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn im Handschuhfach eingeschlossen waren oder sich im versperrten Kofferraum befunden haben.

Versicherungsschutz Teilkasko: Parkschadenversicherung

Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Parkschäden absichern, die von unbekannten Dritten an Ihrem abgestellten Fahrzeug verursacht werden, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden. Es wird dann oft von einer Parkschadenkaskoversicherung gesprochen.

Versicherungsschutz Teilkasko: Vandalismusversicherung

Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Vandalismusschäden (wie von Dritten mutwillig verursachte Kratzspuren in der Lackierung, Dellen in der Motorhaube oder eingeschlagene Fensterscheiben) absichern, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden.

Versicherungsschutz Vollkasko: Grobe Fahrlässigkeit

Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw. Bei manchen Versicherungen können Fälle grober Fahrlässigkeit in die Deckung aufgenommen werden, allerdings meist zu einem beachtlichen Aufpreis der Prämie. Bitte beachten Sie, dass Schäden, die Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursachen, grundsätzlich immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Versicherungsschutz Vollkasko: Leasing Restwertversicherung

Kommt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug zu einem Totalschaden, so geht die Zahlung der Vollkaskoversicherung an das Leasingunternehmen. Die Versicherungsleistung bei Totalschaden richtet sich für gewöhnlich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, also dem Wert am Gebrauchtwagenwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Liegt dieser unter dem Restwert laut Leasingvertrag, so müssen Sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Das können Sie vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug zum Leasingrestwert versichern. Man spricht dann oft von einer “Leasingrestwertklausel” oder “GAP-Klausel”.

Kfz Versicherung: Örtliche Geltung der Versicherung

In der Regel gelten österreichische Fahrzeugversicherungen in ganz Europa. Sind Sie außerhalb der österreichischen Landesgrenze unterwegs. Auf Reisen im Ausland (auch in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), sollten immer die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Manchmal müssen Zuschläge entrichtet werden, wenn weiter entfernte Länder bereist werden, auch wenn diese innerhalb Europas liegen. Allfällige Einschränkungen können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich erfahren, bzw. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen.

 

Kfz Versicherung: Grüne Versicherungskarte

Die grüne Karte gilt weltweit als gültiger Nachweis für Ihre Autoversicherung. In europäischen Ländern reicht theoretisch bereits das Nummernschild des Fahrzeuges aus um die ordnungsmäßige Versicherung des Fahrzeuges zu belegen. Bei Kontrollen wird dann aber trotzdem oft die Grüne Karte verlangt.

Kfz Versicherung: Grüne Karte bei Auslandsreisen in Europa

In folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. Achtung: Im Kosovo ist die Versicherungskarte nicht gültig. Bei einer Reise in den Kosovo muss bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Kfz Versicherung: Erweiterter regionaler Versicherungsschutz

Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und gilt für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. Dabei muss das jeweilige Länderkürzel extra angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen. Bei einer Reise in die Türkei sollten Sie daher darauf achten, dass sich die Gültigkeit der Großen Grünen Karte auf das gesamte Land erstreckt.

Die meisten Versicherungen erhöhen während des Zeitraums der Reise in diese Länder die Prämie. Wird die Karte nicht mitgeführt oder ist sie, etwa aufgrund eines nicht korrekt angeführten Länderkennzeichens, nicht gültig, muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Selbstbehalt in der Autoversicherung

Im Schadensfall kommt die Versicherung meist nicht für den gesamten Schaden auf, sondern einen Teil davon müssen Sie selbst übernehmen. Wie hoch dieser Selbstbehalt oder auch Schadenersatzbeitrag ausfällt, wird beim Abschluss der Versicherung vereinbart. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto mehr können Sie bei der Prämie sparen. Die Versicherung bezahlt dann im Ernstfall für Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen.

 

Welche Selbstbehalte gibt es in der Kfz-Versicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung?

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Kaskoversicherung

Während Selbstbehalte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht notwendigerweise Teil der Versicherungsvereinbarungen sind, gibt es bei der Kaskoversicherung fast immer Selbstbehaltsregelungen. Normalerweise kann die Höhe und auch die Art des Selbstbehaltes unterschiedlich gewählt werden. In der Regel gilt, dass die laufende Versicherungsprämie umso geringer ausfällt, je höher Sie den Selbstbehalt wählen.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei den meisten Versicherungen mit oder ohne Selbstbehalt gewählt werden. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt, können Sie abhängig vom Versicherungsanbieter bis zu etwa 20% der laufenden Prämie sparen. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt (meist liegt dieser etwa zwischen 300 und 400 Euro), so gilt dieser für jeden die Kfz-Haftpflicht betreffenden Schaden.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: junge Fahrer

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: alte Fahrer

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von alten Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen über 70-75 Jahren.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen oberhalb einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein alter Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: nicht benannte Fahrer

Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Übliche Höhen

Meistens bewegen sich die möglichen wählbaren Selbstbehalte zwischen 300 und 400 Euro. Einige Versicherungen bieten auch wesentlich höhere Selbstbehalte von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Die Versicherungsprämie ist in der Regel deutlich niedriger, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Wahl der richtigen Höhe

Bei der Wahl des Selbstbehaltes gilt es zwischen Einsparungen bei der laufenden Prämie und dem finanziellen Risiko bei einem hohen Selbstbehalt abzuwägen. Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einem ernsten Problem wird und die Versicherung Sie nicht mehr ausreichend schützt. Bedenken Sie auch, dass die Versicherung normalerweise nur Schäden übernimmt, die über den Selbstbehalt hinaus gehen; Schäden, die geringer sind, müssen Sie selbst bezahlen.

Manchmal ist der Selbstbehalt bei der Autoversicherung auch kein fixer Betrag, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Schadens, meist liegt dieser bei 5%.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Genereller Selbstbehalt

Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Für eine derartige Einschränkung des Selbstbehaltes müssen Sie jedoch meist mit Aufschlägen von 20-25% der Prämie der Kaskoversicherung rechnen.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt

Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag auf die Versicherungsprämie beim eingeschränkten Selbstbehalt beläuft sich jedoch meist auf 20-25%.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Proportionaler Selbstbehalt

Manche Versicherungen bieten keine fixen Beträge als Selbstbehalt an, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Schadens. Meist liegt dieser bei 5%. Der proportionale Selbstbehalt ist außerdem meist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, z.B. 300 Euro. Das heißt diesen Betrag tragen Sie auf jeden Fall selbst, auch wenn 5% des Schadens darunter liegen. Bei einem großen Schaden, etwa einem Totalschaden, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung sehr hoch sein. Überlegen Sie sich, ob Sie sich dieses Risiko leisten können und prüfen Sie im versichern24 Versicherungsvergleich immer genau, welche Selbstbehaltsregelungen die einzelnen Kfz-Kaskoversicherungen beinhalten.

Kfz Versicherungsprämie: Das Bonus-Malus-System

Die Höhe der Versicherungsprämie bei der Fahrzeugversicherung, besonders der Haftpflichtversicherung, orientiert sich sehr stark an Ihrer Bonus-Malus Stufe. Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen darüber, wie das Bonus-Malus System funktioniert und was Sie beachten müssen, um bei der Kfz Versicherungsprämie sparen zu können.

Kfz Versicherungsprämie: Die Bonus Malus Stufen

Die Stufen im Bonus-Malus System laufen standardmäßig von 0 bis 9. Dabei werden die Stufen 0-9 als Bonus Stufen bezeichnet. Bei einer Neuanmeldung steigen Sie bei Stufe 9 ein, verursachen Sie in dieser Stufe einen Unfall, so kann es auch sein, dass Sie höher gestuft werden, pro Unfall um 3 Stufen, bis maximal Stufe 17 (Malus-Stufe). Je kleiner Ihre Stufe, desto weniger Prämie zahlen Sie, der Unterschied von der Stufe 9 bis zur kleinsten Stufe (0) kann bis zu 50% ausmachen. In welche Stufe Sie eingestuft werden, hängt davon ab, wie lange Sie schon Auto fahren und wie viele Unfälle Sie in dieser Zeit verursacht haben. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto niedriger wird Ihre Stufe. Alle Bonus-Malus Stufen sind in einem zentralen Register im österreichischen Versicherungsverband angeführt. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erfragt Ihr Versicherer dort Ihre Bonus-Malus Stufe.

Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, kein Schaden verursacht wird, dann sinkt die Stufe um einen Punkt herab. Jedoch erst zur nächsten Fälligkeit. Somit ist es sinnvoll die Hauptfälligkeit in vielen Fällen auf den 01.10. zu verlegen, damit die Herabstufung möglichst früh und Zeitgleich mit dem Ablauf des Beobachtungszeitraumes geschieht.

Wird ein Unfall verursacht, erfolgt eine Aufstufung um 3 Punkte, ebenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit, nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe bei Erstanmeldung

Personen, auf die noch nie oder länger als ein Jahr kein Auto zugelassen war, befinden sich beim Abschluss einer neuen Autoversicherung in Stufe 9. Ist oder war innerhalb der letzten 12 Monate ein Fahrzeug auf Sie zugelassen, können Sie in der letzten Prämieninformation Ihrer Fahrzeugversicherung nachsehen, in welcher Stufe Sie sich momentan befinden.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe übernehmen

Sie können eine Bonus-Malus-Stufe von gewissen Personen übernehmen, sofern diese ihr Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate abgemeldet haben oder es bei Abtretung der Stufe auf Sie ummelden.

Die Bonus-Stufen können dabei von Personen, die in einem bestimmten Verhältnis zu Ihnen stehen, übernommen werden. Zu diesen zählen Eltern oder Großeltern, Ehepartner, Lebensgefährte oder Geschwister im gleichen Haushalt sowie der Arbeitgeber. (Wenn Sie einen Dienstwagen, der bisher über den Arbeitgeber versichert war, in den privaten Gebrauch übernehmen und eine Versicherung dafür abschließen.) Wichtig ist dabei, dass diese Personen Ihr Fahrzeug nicht länger als 12 Monate* abgemeldet hatten beziehungsweise, bei der Stufen-Übertragung das bestehende Fahrzeug abmelden oder auf Sie ummelden. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie bei der gleichen Versicherung bleiben.

Wenige Versicherer erlauben hier auch eine längere Frist (bis zu 24 Monate), wenn das Fahrzeug dort wieder versichert wird, wo auch die Bonus-Stufe erworben wurde.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe bei einem Zweitfahrzeug

Wollen Sie zum ersten Mal ein zweites Fahrzeug versichern, so beginnen Sie mit diesem für gewöhnlich in Stufe 9. Versichern Sie Ihren Zweitwagen bei derselben Versicherung wie auch den Erstwagen, gewähren verschiedene Versicherungsanbieter einen Rabatt.

Kfz Versicherungsprämie: Rabatte in der Autoversicherung

Es gibt in der Kfz-Versicherung verschiedene Möglichkeiten bei der Prämie zu sparen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, welche Rabatte es bei der Kfz Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt. 

 

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

Besitzer einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel erhalten bei einigen Kfz Versicherungen einen Prämienrabatt. Achtung: die ÖBB Vorteilscard zählt nicht als gültige Jahreskarte für einen Prämienrabatt.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Öffentlicher Dienst

Angehörige bestimmter Berufsgruppen erhalten bei einigen Versicherungen einen Rabatt. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Staatsangestellte. Gegebenenfalls können Sie diese Option auch im online Eingabeformular auf versichern24 angeben.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Zweitwagenversicherung beim selben Anbieter

Wenn Sie einen Zweitwagen beim selben Versicherer versichern wie bereits Ihr erstes Fahrzeug, gewähren viele Versicherungen einen Rabatt auf die Kfz Versicherungsprämie.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung

Wenn Sie beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt für alle eventuellen Haftpflichtschäden akzeptieren, können Sie die Versicherungsprämie in der Regel deutlich senken. Je nach Versicherung beträgt die Höhe des Selbstbehaltes meist zwischen 300 und 400 Euro. Diesen Betrag müssen Sie dann im Falle eines Schadens selbst bezahlen, die Versicherung übernimmt nur Kosten, die über diesen Betrag hinaus gehen. Die Einsparungen bei der laufenden Prämie können je nach Versicherung bis zu 10-20% der Versicherungsprämie betragen.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt bei jungen Fahrern

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt bei nicht benannten Fahrern

Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Garagenplatz

Bei manchen Versicherungen bekommen Sie einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer versperrten Garage und nicht auf der Straße vor dem Haus oder in einer gemeinschaftlich genützten Garage abstellen. Sie können diese Option im Versicherungsvergleich auf versichern24 angeben.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Alarmanlage als Diebstahlsicherung

Bei manchen Anbietern von Autoversicherungen erhalten Sie einen Rabatt auf die laufende Prämie, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer elektronischen Diebstahlsicherung, beziehungsweise einer Alarmanlage versehen. Diese Option können Sie im versichern24-Versicherungsvergleich angeben.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Längere Vertragsdauer

In der Kfz-Versicherung gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten. Für gewöhnlich beträgt die Vertragslaufzeit für die Kfz Haftpflicht 1 Jahr. Danach wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Sie können jedoch bei den meisten Versicherungen auch von Beginn an eine längere Vertragslaufzeit für die Kaskoversicherung wählen (meist 3 bis 4 Jahre), wofür die Versicherungen in der Regel einen Rabatt von 5-10% auf die Prämie der Autoversicherung gewähren.

Beachten Sie bitte, dass diese Rabatte für längere Bindung von der Versicherung zurückgefordert werden können, wenn Sie den Vertrag vor der vereinbarten Zeit kündigen. Seit Kurzem sind zwar für den Kunden nachteilige Rückforderungen rechtswidrig, es ist jedoch unbedingt zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kfz Versicherung mit längerer Vertragsbindung genau anzusehen, was zum Thema vorzeitige Vertragskündigung und deren Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen steht.

Kfz Versicherungsprämie: Zahlung der Versicherungsprämie

Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Summe. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.

 

 

Zahlung der Kfz Versicherungsprämie: Zahlfrequenz

Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden.

Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.

Zahlung der Kfz Versicherungsprämie: Zahlweise – Bankeinzug vs. Zahlschein

Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.

Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.

Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln

Ihre derzeitige Kfz-Versicherung ist zu teuer oder entspricht nicht Ihren Anforderungen? Sie kaufen ein neues Auto und möchten wissen, wie Sie am besten zu einer neuen Versicherung kommen? Hier erfahren Sie alles rund um den Wechsel der Autoversicherung.

Was tun, wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln wollen? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, dass Ihnen Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zu teuer erscheint oder dass Sie sich ein neues Auto zulegen und im Zuge dessen eine neue Fahrzeugversicherung möchten. Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Kfz Versicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Versicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Autoversicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.

 

Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt beziehungsweise gewechselt werden?

Kfz-Versicherung abschließen

Kfz-Zulassung

Vorschadenbesichtigung bei der Kaskoversicherung

Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt beziehungsweise gewechselt werden?

In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:

Wichtig zu beachten:
Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.

Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch die neue Versicherung, nachdem Sie Ihre alte bereits gekündigt haben.
Eine neuerliche Versicherung zu bekommen wird dadurch erschwert bzw. ist meistens mit Mehrkosten verbunden.

Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

 

Kfz Versicherung kündigen zum Vertragsablauf

Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Autoversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.

Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.

Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!

Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung bzw. die Insassenunfall- oder Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.

Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Kfz Versicherung kündigen nach Prämienerhöhung

Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Fahrzeugversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Autoversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Kfz-Versicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.

Kfz Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Autoversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.

Zu beachten ist, dass dies für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)

Kfz Versicherung kündigen nach einem Schadensfall

Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist ist auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.

Kfz-Versicherung abschließen

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Je nachdem wie Ihre genaue Situation ist, müssen beim Abschluss einer Autoversicherung verschiedene Dinge beachtet werden.

 

Kfz-Versicherung abschließen: Erstmalige Anmeldung

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus. Als Bonus-Malus Stufe wählen Sie Stufe 9, da es sich um eine Erstanmeldung handelt.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Kfz-Versicherung abschließen: Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.

Kfz-Versicherung abschließen: Wechsel der Versicherung ohne Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.

Siehe dazu Kündigung der Kfz Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Versicherung abschließen: Mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

Versicherungsvergleich anstellen

Grundsätzlich können bis zu drei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Um die für Sie passende Kfz-Versicherung für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu finden, führen Sie im versichern24-Versicherungsvergleich je einen Vergleich pro Fahrzeug durch.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Orientieren Sie sich an dem für Sie günstigsten Angebot für das PS/KW-stärkste Fahrzeug. Die Versicherungsprämie für mehrere Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen berechnet sich folgendermaßen:

Für die Haftpflicht:

  • die jeweils höchste Haftpflichtprämie
  • mit der jeweils höchsten motorbezogenen Versicherungssteuer

Für die Kaskoversicherung:

  • einmal die höchste Kaskoprämie
  • die Hälfte (bei Vollkasko) oder zwei Drittel (bei Teilkasko) der höchsten Kaskoprämie für jedes weitere Fahrzeug
Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu stellen Sie den Online-Antrag für das PS/KW-stärkste Fahrzeug und geben zusätzlich unter Gefahrenerhöhung / Anmerkungen bitte auch Marke, Modell, KW und Fahrgestellnummer der weiteren Fahrzeuge an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beginnt bei einer Neu-Anmeldung oder einem Fahrzeugwechsel bereits ab Anmeldung des Fahrzeugs bzw. bei Versicherungswechsel ab Verständigung der Verkehrsbehörde unsererseits.

Bei Versicherungswechsel siehe Kündigung der Kfz Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern. Für den Fall, dass das alte Fahrzeug nun zum Nebenfahrzeug werden soll und auf Wechselkennzeichen weiterläuft, erwähnen Sie dies bitte in der Beantragung der Autoversicherung

Kfz-Versicherung: Zulassung

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle um Kennzeichen und Zulassungsschein zu erhalten. Hier erfahren Sie, was Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges wissen sollten.

 

Kfz Zulassung: Zulassungsstellen

Wollen Sie ein Fahrzeug anmelden, so können Sie dies in jeder beliebigen Zulassungsstelle in Österreich tun. Allerdings benötigen Sie dazu eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss der Kfz-Pflichtversicherung (Haftpflicht), die Sie erhalten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Bei der Zulassung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein. Auf versichern24 können Sie nachsehen, wo sich in Ihrer Nähe eine Kfz-Zulassungsstelle befindet.

Kfz Zulassung: Gebühren

Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, haben Sie je nach Fahrzeugtyp verschiedene Zulassungsgebühren zu entrichten. Diese geht an das Versicherungsunternehmen, von dem die Zulassungsstelle betrieben wird und das Finanzministerium. Bei der Anmeldung beträgt die Zulassungsgebühr je nach Art des Fahrzeugs:

* 172,55 € PKW
* 172,55 € LKW
* 164,35 € Motorrad
* 160,05 € Mofa
* 163,55 € Zugmaschine oder Anhänger

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.060118.html

Die Abmeldung ist für jedes Fahrzeug kostenfrei.

Kfz Zulassung: Notwendige Unterlagen

Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei einer Zulassungsstelle sind je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, verschiedene Unterlagen notwendig.

Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:

  • Genehmigungsdokument, Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag
  • Überprüfungsbefund (bei Autos erst nach 3 Jahren notwendig)
  • Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Anmeldung Neufahrzeug:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Kaufvertrag (sofern Eigentümer nicht im Genehmigungsdokument angeführt ist)
  • Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Kennzeichen-Hinterlegung:

  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Vollmacht

Abmeldung:

  • Genehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Kennzeichen
  • Ggf. Vollmacht

Kfz Zulassung: EU-Kennzeichen seit 2002

Seit 1. November 2002 haben die neuen EU-Kennzeichen die alten Nummerntafeln abgewechselt. Die alten Kennzeichen sind zwar noch gültig, werden aber nicht mehr ausgegeben. Wenn Sie ein Fahrzeug mit altem Kennzeichen abmelden, werden diese eingezogen und Sie erhalten für Ihr nächstes Auto ein neues Kennzeichen mit neuer Kombination. Wollen Sie die alte Kombination auch auf den neuen Schildern behalten, müssen Sie dies mindestens eine Woche vor Anmeldung des Fahrzeugs beantragen.

Kfz-Versicherung: Vorschadenbesichtigung bei der Kasko

Eine Vorschadenbesichtigung kann ein Versicherungsanbieter dann verlangen, wenn eine Kaskoversicherung auf ein nicht mehr neues Fahrzeug abgeschlossen wird. Das heißt, ein unabhängiger Sachverständiger (etwa des ÖAMTC) oder auch ein Mitarbeiter der Versicherung, besichtigt das Fahrzeug vor Abschluss der Versicherung um bereits vorhandene Schäden festzustellen. Diese Schäden fallen dann nicht mehr in die Deckung der Kasko-Versicherung.

Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Regelungen, wie das Fahrzeug bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Zum Beispiel gilt oft ein höherer Selbstbehalt bis zur Besichtigung. Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen.

Kfz-Versicherung: Verhalten im Schadensfall

 

Mit der richtigen Autoversicherung sind Sie im Falle eines Schadens gut geschützt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten und welche Punkte es zu beachten gilt.

 

Verhalten bei einem Haftpflichtschaden

Verhalten bei einem Kaskoschaden

Schadensmeldung

Kfz-Haftpflicht: Wann liegt ein Haftpflichtschaden vor?

Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.

Kfz-Haftpflicht: Wie verhalte ich mich bei einem Haftpflichtschaden?

Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Versicherungspolizze bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.

Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten...) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.

Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Manche Gesellschaften bieten auch mobile Applikationen an um diesen Schritt zu erleichtern. Wir klären nach Bedarf eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis sollte dies nötig sein.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Unfall mit Eigenverschulden

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Parkschaden

Eine Kaskoversicherung kommt je nach Vereinbarung auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Fahrzeug abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Vandalismusschaden

Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Fahrzeug beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Wildschaden

Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Wagen dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Glasschaden

Im Falle eines Glasschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um die kaputte Scheibe reparieren oder auswechseln zu lassen.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Marderschaden

Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.

Kfz-Versicherung: Schadensmeldung

Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.

 

Kfz-Versicherung: Schadensmeldung bei der Versicherung

Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten diese Karte am besten immer in Ihrem Auto mitführen, damit Sie im Schadenfall schnell alle Nummern zur Hand haben. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.

Kfz-Versicherung: Wie wirkt sich ein Versicherungsfall auf die Bonus-Malus-Stufe aus?

Verschulden Sie einen Unfall, erhöht sich Ihre Bonus-Malus Stufe um drei Stufen, was auch heißt, dass sich Ihre Versicherungsprämie erhöht. Melden Sie einen Schaden jedoch nicht und bezahlen den Schaden aus eigener Tasche, bleibt die Bonus-Malus Stufe gleich. Ist der entstandene Schaden eher klein, kann es günstiger sein für den Schaden selbst aufzukommen als die höhere Versicherungsprämie zu zahlen.

Wann wird hochgestuft?
Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, ein Schaden verursacht wird, dann steigt die Stufe um 3 Punkte zur nächsten Fälligkeit. Somit steigt auch die Prämie zu diesem Zeitpunkt. Dies sollte auch beim Versicherungswechsel bedacht werden.

Kfz Haftpflichtversicherung Variante B

Kfz Haftpflicht Variante B

In der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es zwei Varianten. Die häufigere von beiden ist Variante A, bei der bei einem Unfall auf den Ersatz der Kosten für Mietwagen und Dienstentgang verzichtet wird. Variante B deckt auch diese Kosten. Variante A und B im Überblick:

Kfz Haftpflicht Variante A:

Im Falle eines Schadens verzichten Sie darauf, den schuldhaften Unfallgegner auf Ersatz der Mietwagenkosten und des Verdienstentganges aufgrund der Nichtbenutzbarkeit Ihres Fahrzeugs zu klagen. Diese Variante wird von den österreichischen Versicherern standardmäßig angeboten.

Kfz Haftpflicht Variante B:

Sie können den Unfallgegner, der den Unfall verursacht hat, auf Ersatz der Leihwagenkosten und des Dienstentgangs, der Ihnen durch die Nichtbenutzbarkeit Ihres Wagens entstanden ist, klagen. Allerdings zahlen Sie dafür je nach Versicherungsbedingungen einen etwa 25%-igen Aufschlag auf die Versicherungsprämie.

Es gibt jedoch auch einige Situationen, in denen Sie den schuldhaften Gegner auch mit Variante A auf Ersatz der Leihwagenkosten klagen können. Dazu zählen Unfälle mit

  • Radfahrern oder Fußgängern (Privathaftpflicht übernimmt den Schaden)
  • Fahrzeugen im Bundeseigentum
  • Ausländischen Fahrzeugen
  • Wenn eine andere als die Kfz Haftpflicht zum EInsatz kommt (z.B. Betriebshaftpflicht mit aufgebockten Kranfahrzeugen auf der Straße bei einer Baustelle).

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Bitte beachten Sie

Im Einzelnen gelten die Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung. Dort können Sie genau nachlesen, was im Schadensfall durch Ihre Kfz Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

Kfz Kaskoversicherung

Kaskoversicherung Rechner

Nutzen Sie den "Kfz Kasko Rechner" mit Top Angeboten von Versicherungsgesellschaften aus Österreich!

Kfz Versicherungsvergleich - Kaskoversicherung

dient dazu, das Fahrzeug des Versicherten gegen bestimmte Gefahren zu versichern. Man unterscheidet zwischen

  • Elementarkasko / Teilkasko Versicherung  (TK) und
  • Kollisionskasko / Vollkasko Versicherung (VK)

wobei die Kollisionskasko eine Erweiterung der Elementarkasko darstellt.
Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat, wie zum Beispiel: der Versicherte kommt trotz Einhaltung sämtlicher Bestimmungen von der Straße ab und fährt gegen einen Baum (Kollisionskasko-Fall) oder Beschädigungen, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden sowie der Diebstahl des Fahrzeuges (Elementarkasko-Fall), werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt.

Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.

Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen werden im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt.

Mögliche Deckungsinhalte einer Kaskoversicherung:
(Bitte Versicherungsbedingungen beachten - Deckung je nach Versicherer unterschiedlich - Alle Deckungen können nicht garantiert werden)

  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
  • Brand und Explosion
  • Raub, Diebstahl und unbefugter Gebrauch
  • Bruch der Rundumverglasung
  • Unfälle mit Haustieren und Wildtieren (Haarwild, Federwild, u. ä. - auf genaue Definition achten!)
  • Sonderausstattung (audiovisuelle Anlagen, elektronische Wegfahrsperre, Multifunktionsanzeige, Radiosystem, Navigationssysteme, usw.)
  • Parkschaden
  • Vandalismus
  • Unfall
  • Dachlawinen und Eisgebilde
  • Schneedruck
  • Einsturz von Gebäuden und Ablösen von Gebäudeteilen
  • Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Verkleidung
  • Schmor und Kurzschlussschäden an Kabeln
  • Bruchschäden an Kleingläsern
  • Kostenersatz bei Verlust der KFZ-Dokumente und der KFZ-Kennzeichentafel
  • Kostenersatz für Schlossänderungen und/oder Schlüsseldienst
  • Ersatz von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bei Einbruchsdiebstahl oder bei Totalverlust des KFZ
  • Mut- und böswillige Beschädigungen an Antennen, Außenspiegel und Markenemblemen

Die Kfz Haftpflichtversicherung

ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über die Versicherungssumme hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige Höherversicherung (10-15 Mio. Euro) zu empfehlen ist.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt aktuell 6 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Kfz Haftpflicht Versicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, das entspricht einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.

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Kfz Anmeldung

Ich möchte mein Auto anmelden bzw. abmelden:

Versicherungsvergleich Download PDF: Kfz Checkliste

Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:

Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Nutzungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldungskosten

Zulassung: 154,55 Euro + falls erforderlich Kosten für Kennzeichen:

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

Die nächste KFZ Zulassungsstelle

Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.

Kfz Zulassungsstellen

Kasko Obliegenheiten

Der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) ist zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung das Versicherungsunternehmen den Schadenersatz (Haftpflicht) an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:

  • mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
  • mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall

Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer unter Umständen bei Obliegenheitsverletztungen von der Leistung frei bleiben.

LKW Versicherung

LKW Versicherung

In Österreich ist die LKW Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, für die Zulassung eines LKWs ist die Versicherungsbestätigung erforderlich.

Was ist versichert?

Die LKW-Versicherung versichert Schäden an Personen, Sach- und Vermögenswerten, die im Falle eines Unfalls für den Unfallgegner entstehen. Die Mindestversicherungssumme für LKWs beträgt 6 Mio. Euro. Da es schnell zu hohen Schadenersatzansprüchen kommen kann, ist es empfehlenswert eine hohe Versicherungssumme zu wählen, um im Falle nicht unterversichert zu sein. Wollen Sie zusätzlichen Schutz, bietet sich die Möglichkeit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den LKW als Ergänzung.

Zusammensetzung der Prämie

Die Höhe der Prämie in der LKW Versicherung bzw. der LKW Haftpflichtversicherung bemisst sich nach der Nutzlast und der Fahrzeugleistung des zu versichernden LKWs. Zusätzlich findet der Verwendungszweck des Fahrzeuges bei der Berechnung der Prämie Berücksichtigung.

Anmeldung und Zulassung

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldung Kosten

Zulassung: 154,55 Euro + falls erforderlich Kosten für Kennzeichen:

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

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Motorradversicherung

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Motorrad Haftpflicht

Wir empfehlen Ihnen für Ihre Motorrad Haftpflicht Versicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren bzw. eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro. zu vereinbaren.

Um Schäden am eigenen Motorrad bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Motorrad Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung. Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.

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Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldung Kosten

  • Anteil der Behörde: 119,80 Euro
  • Bearbeitungsentgelt: 41,70 Euro
  • Abfrage im Zentralen Melderegister: 1 Euro
  • Begutachtung: 1,45 Euro

+ falls erforderlich Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

Bei Beantragung von einem Scheckkartenzulassungsschein: 19,80 Euro

Die nächste KFZ Zulassungsstelle

Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.

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Versicherungsratgeber Motorradversicherung

Besitzen Sie ein Motorrad oder Moped, gibt es einige Dinge, die Sie in puncto Zweiradversicherung beachten sollten. In diesem Versicherungsrageber erfahren Sie die wichtigsten Details zu den verschiedenen Produktvarianten der Motorradversicherung, wie Sie bei der Prämie sparen können, wann und wie Sie Ihre Versicherung kündigen können und was im Schadenfall zu tun ist.

 

Übersicht Versicherungsratgeber

Welche Motorradversicherung ist die richtige?

Prämie sparen in der Motorradversicherung

Motorradversicherung kündigen oder wechseln

Verhalten im Schadenfall

Welche Motorradversicherung ist die richtige?

Die Deckungsvarianten der Motorrad-Versicherung sind bei den einzelnen Anbietern jeweils sehr unterschiedlich. Sie können sich zwischen Zweirad-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko entscheiden. Bei manchen Versicherungsprodukten gibt es Selbstbehaltsregelungen. Damit Sie die Kfz-Versicherung finden, die für Ihre spezielle Situation am besten passt, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, welche Bereiche Sie abgedeckt haben wollen. Erst dann ist ein sinnvoller und erfolgversprechender Versicherungsvergleich möglich.

 

Produkte in der Motorradversicherung

Was versichert die Motorradversicherung?

Deckung bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko:

Deckung bei Teilkasko und Vollkasko:

Deckung bei Vollkasko:

Örtliche Geltung der Motorradversicherung

Selbstbehalt in der Motorradversicherung

Welche Selbstbehalte gibt es in der Motorradversicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Motorradversicherung?

Motorradversicherung: Produkte in der Motorradversicherung

Ebenso wie in der Autoversicherung gibt es auch in der Motorradversicherung die Produktvarianten Haftpflichtversicherung, Motorrad-Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

Motorradversicherung: Motorrad-Haftpflicht

Die Zweirad-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Motorrad anmelden. Kommt es mit Ihrem Fahrzeug durch Ihr Verschulden zu einem Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Motorradhaftpflicht Versicherung auf. Nicht gedeckt sind dagegen die Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Motorrad. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.

Von den drei Varianten ist die Motorradhaftpflicht gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Versicherungsprämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Motorrad um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust der Maschine finanziell für Sie verkraftbar ist.

Motorradversicherung: Motorrad-Teilkasko

Die Zweirad-Teilkaskoversicherung deckt über die reine Haftpflichtversicherung hinausgehend auch Schäden an Ihrem Motorrad, sofern diese nicht durch Ihr Verschulden entstehen. Versicherte Schäden sind bei der Motorrad-Teilkasko (anders als bei der Auto-Kaskoversicherung) jedoch normalerweise auf Elementarschäden beschränkt. Das heißt, gedeckt sind meist Schäden aufgrund von Naturkatastrophen (z.B. Hagel) oder Wildschäden, nicht jedoch Vandalismus oder Parkschäden.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad sinnvoll?
Grundsätzlich gilt eine Zweirad-Teilkasko-Versicherung dann als gute Wahl, wenn das betreffende Fahrzeug nicht älter als 5-7 Jahre ist und Sie sich gegen Schäden absichern wollen, die Sie selbst nicht beeinflussen können.

Motorradversicherung: Motorrad-Vollkasko

Die Zweirad-Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Motorradversicherung, sie deckt dafür auch am meisten ab. Denn versichert sind bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verschuldet haben. Nicht gedeckt ist dagegen normalerweise die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.

Wann ist eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll?
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für neuere Motorräder (nicht älter als 5 Jahre) oder, wenn Sie sich die Reparatur oder den Kauf eines neuen Motorrades im Falle eines Totalschadens nicht leisten können. Unbedingt ratsam ist der Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung, wenn der Erwerb Ihres Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag läuft und Sie noch nicht alle Raten abbezahlt haben. Bei vielen Leasing- oder Kreditunternehmen ist der Abschluss einer Vollkasko Versicherung ohnehin verpflichtend.

Was versichert die Motorradversicherung?

Jede der möglichen Grundvarianten der Motorrad Versicherung hat für sich wiederum unterschiedliche Deckungsvarianten. Egal ob Sie die Zweirad-Haftpflicht, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung wählen, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Motorradversicherung immer darüber im Klaren sein, welche Schäden im Ernstfall tatsächlich abgedeckt sind. Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie die von Ihnen gewünschten Detaildeckungen auswählen und miteinander vergleichen. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie über die verschiedenen Deckungen in der Motorradversicherung wissen sollten. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

Deckung bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko:

Deckung bei Teilkasko und Vollkasko:

Deckung bei Vollkasko:

Versicherungsschutz Haftpfllicht, Teilkasko und Vollkasko: Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die Leistung, die die Motorradversicherung im Falle eines versicherten Schadens aller höchstens bezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze der Motorrad-Pflichtversicherung liegt bei 7 Mio. Euro. Höhere Schäden sind zwar selten, können aber vorkommen. Deshalb bieten die meisten Versicherer auch die Option, sich gegen einen Prämienzuschlag zusätzlich abzusichern und eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Versicherungsschutz Haftpfllicht, Teilkasko und Vollkasko: Zweirad-Assistance

Die Deckung einer Zweirad-Assistance umfasst meist das Bergen und/oder Abschleppen Ihres Motorrades nach einem Unfall oder einer Panne. Oft sind auch Organisation und Kosten für eine notwendige Übernachtung und die Rückreise enthalten. Die Jahreskosten für ein Assistance Paket bewegen sich in der Regel etwa zwischen 30 - 50 Euro. Beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie etwa dem ÖAMTC die Deckung dieser Leistungen oft bereits beinhaltet und der Erwerb eines eigenen Assistance-Pakets dann nicht sinnvoll ist.

Versicherungsschutz Haftpfllicht, Teilkasko und Vollkasko: Insassenunfall Versicherung

Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Nur die Person, die den Unfall verursacht hat, ist durch die Haftpflicht nicht geschützt. Wurde zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise zusätzlich zu den Zahlungen aus der Haftpflichtversicherung.

Mit einer Zweirad-Insassenunfall Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall der Lenker oder Mitfahrer Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob er den Unfall verursacht hat. Die Leistung der Insassenversicherung erfolgt für gewöhnlich zusätzlich zu den Leistungen aus anderen Versicherungen und erfolgt sofort nach einem Unfall. Es muss im Ernstfall also nicht erst abgewartet werden, bis die Frage des Verschuldens des Unfalls geklärt ist oder Ansprüche bei einer Versicherung im Ausland geltend gemacht werden können.

Versicherungsschutz Haftpfllicht, Teilkasko und Vollkasko:Zweirad Rechtsschutz

Die Zweirad-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Motorrad entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.

Im Fahrzeugrechtschutz gibt es verschiedene Bereiche. Dazu gehören der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Führerscheinrechtsschutz, der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz und der Lenkerrechtsschutz. Jeder Bereich hat jeweils unterschiedliche Deckungen. Auf versichern24 können Sie die verschiedenen Angebote an Versicherungen direkt miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

Versicherungsschutz Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl Versicherung

Werden bei einem Einbruch persönliche Gegenstände aus Ihrem Motorrad entwendet, fällt das normalerweise nicht in die Deckung der Motrrad-Kasko. Manche Versicherungen bieten jedoch die Option, den Diebstahl von persönlichen Gegenständen gegen einen Prämienzuschlag in die Versicherung aufzunehmen

Versicherungsschutz Vollkasko: Parkschaden-Versicherung

Im Gegensatz zur Autoversicherung ist ein Parkschaden bei der Motorradversicherung für gewöhnlich nur in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Stellen Sie einen Parkschaden an Ihrem Motorrad fest, so ist dieser umgehend polizeilich zu melden. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.

Versicherungsschutz Vollkasko: Vandalismus-Versicherung

Ebenso wie Parkschäden sind auch Vandalismusschäden in der Motorradversicherung normalerweise nur in der Vollkasko gedeckt und nicht wie bei der Autoversicherung in der Teilkaskoversicherung. Ein Vandalismusschaden liegt dann vor, wenn Ihr Motorrad durch eine fremde Person mutwillig (und nicht etwa unabsichtlich im Vorbeifahren) beschädigt wird. Vandalismusschäden sind umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.

Örtliche Geltung der Motorradversicherung

Grundsätzlich gilt eine Zweiradversicherung, die Sie bei einem österreichischen Versicherungsunternehmen abschließen, innerhalb Europas. Sind Sie mit Ihrem Zweirad außerhalb der österreichischen Landesgrenzen unterwegs, sollten Sie immer die grüne Versicherungskarte dabei haben. Diese Karte bekommen Sie von Ihrem Versicherer normalerweise kostenlos zugeschickt. Sie dient im Ausland als Nachweis über das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung. Einige Versicherungen verrechnen vorübergehend Zuschläge, wenn Sie mit Ihrem Motorrad weiter entfernte Länder befahren. Das gilt auch für manche europäische Länder. Hier erfahren Sie, was Sie über die grüne Karte wissen sollten, wann Sie sie mitführen sollten und was Sie tun können, wenn Sie in entferntere Länder reisen wollen.

 

Motorradversicherung: Grüne Versicherungskarte

Die grüne Karte gilt weltweit als anerkannter Nachweis für das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung. In europäischen Ländern reicht im Prinzip bereits das Kennzeichen des Fahrzeuges als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeuges aus. Bei Straßenkontrollen wird aber dennoch häufig die Grüne Karte verlangt.

Motorradversicherung: Grüne Karte bei Auslandsreisen in Europa

In einigen Ländern reicht das Fahrzeug-Kennzeichen nicht als Versicherungsnachweis aus und die Grüne Versicherungskarte muss verpflichtend mitgeführt werden. Diese Länder sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine.
Beachten Sie bitte, dass die Grüne Karte im Kosovo nicht gültig ist. Sie müssen bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abschließen.

Motorradversicherung: Erweiterter regionaler Versicherungsschutz

Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und ist dann notwendig, wenn ein weiter entferntes Land bereist wird. Die Länder, in denen die Große Grüne Karte erforderlich ist, sind: Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. In der Versicherungskarte muss das jeweilige Länderkennzeichen angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen, so dass der Versicherungsschutz (auch mit der Großen Versicherungskarte) nicht in der gesamten Türkei gilt.

Die meisten Versicherungsanbieter erhöhen während des Zeitraums der Reise in eines dieser Länder die Versicherungsprämie. Vergessen Sie die Karte oder ist sie nicht gültig, weil z.B. ein Länderkürzel falsch angeführt ist, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung für das entsprechende Land abschließen.

Selbstbehalt in der Motorradversicherung

Akzeptieren Sie beim Abschluss Ihrer Motorradversicherung einen Selbstbehalt (Schadenersatzbeitrag), wirkt sich das in der Regel günstig auf die zu bezahlende Versicherungsprämie aus. Allerdings müssen Sie dann im Schadensfall für einen Teil des Schadens selbst aufkommen. Die Versicherung bezahlt nur jenen Betrag, der den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist der Schaden geringer als als der Selbstbehalt, tragen Sie den gesamten Schaden selbst.

Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie sehen, welche Selbstbehaltsregelungen jeweils von den Versicherungen angeboten werden, bzw. sehen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen alle genauen Regelungen.

 

Welche Selbstbehalte gibt es in der Motorradversicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Motorradversicherung?

 

Motorradversicherung: Selbstbehalt in der Motorrad-Kasko

In fast jeder Kaskoversicherung werden Selbstbehalte berechnet. Die meisten Versicherungen bieten jedoch verschiedene Höhen und Arten des Selbstbehaltes an, aus denen Sie wählen können. In der Haftpflichtversicherung sind Selbstbehalte nicht zwingend vorgesehen. Akzeptieren Sie dennoch einen Selbstbehalt, erhalten Sie für gewöhnlich Rabatte auf die Versicherungsprämie. Für gewöhnlich ist auch dann ein Selbstbehalt zu bezahlen, wenn bestimmte Personen (z.B. junge Fahrer) einen Unfall mit dem versicherten Motorrad verursachen.

Motorradversicherung: Selbstbehalt in der Motorradhaftpflicht

Wählen Sie eine Zweirad-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt, erhalten Sie von der Versicherung für gewöhnlich Rabatte auf die laufende Prämie. Die Höhe des Selbstbehaltes in der Haftpflichtversicherung liegt meist zwischen 300 oder 400 Euro, die Prämienrabatte betragen je nach Versicherung um die 10-20%.

Motorradversicherung: Selbstbehalt bei jungen Fahrern

Wenn Sie eine Motorradversicherung abschließen, müssen Sie meist angeben, ob auch junge Fahrer, also Personen unterhalb einer bestimmten von der Versicherung festgelegten Altersgrenze, das Fahrzeug lenken werden. Diese Altersgrenze liegt je nach Versicherung meist zwischen 22 und 25 Jahren. Geben Sie an, dass das betreffende Motorrad nicht von jungen Fahrern benutzt wird, erhalten Sie meist einen Prämienrabatt von ca. 10-20% (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem dennoch ein junger Lenker hinter dem Steuer saß, verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von ca. 300-400 Euro (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Motorradversicherung: Selbstbehalt bei alten Fahrern

Wenn Sie eine Motorradversicherung abschließen, müssen Sie meist angeben, ob auch alte Fahrer, also Personen oberhalb einer bestimmten von der Versicherung festgelegten Altersgrenze, das Fahrzeug lenken werden. Diese Altersgrenze liegt je nach Versicherung meist zwischen 70 und 75 Jahren. Geben Sie an, dass das betreffende Motorrad nicht von alten Fahrern benutzt wird, erhalten Sie meist einen Prämienrabatt von ca. 10-20% (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem dennoch ein alter Lenker hinter dem Steuer saß, verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von ca. 300-400 Euro (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Motorradversicherung: Selbstbehalt bei nicht benannten Fahrern

Geben Sie beim Abschluss einer Motorradversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt von ca. 10-20% auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen benannte Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadenfall dennoch von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so wird von der Versicherung in der Regel ein zusätzlicher Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro verrechnet (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).

Selbstbehaltshöhen in der Motorradversicherung

Normalerweise bieten Versicherungen mehrere Optionen für die Höhe des Selbstbehaltes, aus denen Sie bei Abschluss der Versicherung wählen können. In den meisten Fällen liegen die angebotenen Selbstbehalte um die 300-400 Euro. Manchmal können Sie jedoch auch deutlich höhere Selbstbehalte wählen, was eine weitere Reduktion der Versicherungsprämie bedeutet.

Selbstbehalt in der Motorradversicherung: Die richtige Höhe wählen

Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einer zu großen finanziellen Belastung wird. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie Schäden, die geringer sind als der gewählte Selbstbehalt, zur Gänze selbst bezahlen müssen.

Manchmal ist der Selbstbehalt bei der Motorradversicherung auch kein fixer Betrag, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Schadens, meist liegt dieser bei 5%. Allerdings gibt es meist eine Mindestgrenze, die auch dann selbst bezahlt werden muss, aus wenn 5% des Schadens weniger ausmachen.

Selbstbehalt in der Motorradversicherung: Genereller Selbstbehalt

Genereller Selbstbehalt in der Kaskoversicherung heißt, dass der Selbstbehalt unabhängig von der Schadensursache für alle Schadensfälle gilt. Der generelle Selbstbehalt wird also auf alle Kaskoschadensfälle angewandt. Die meisten Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit den Selbstbehalt auf bestimmte Schadensursachen (meist Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall) einzuschränken. Bei allen anderen Schäden ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Eine Einschränkung des generellen Selbstbehaltes ist jedoch meist mit Prämienzuschlägen von etwa 20-25% verbunden.

Selbstbehalt in der Motorradversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt

Die meisten Versicherungen bieten als Alternative zum generellen Selbstbehalt gegen einen Prämienaufschlag von ca. 20-25% den eingeschränkten Selbstbehalt. Normalerweise ist bei dieser Option nur dann ein Selbstbehalt zu bezahlen, wenn die Schadensursache Unfall, Vandalismus oder Parkschaden ist. Für alle anderen Schäden (z.B. Elementarschaden, Wildschaden, Diebstahl etc.) kommt je nach Vereinbarung zur Gänze die Versicherung auf.

Selbstbehalt in der Motorradversicherung: Proportionaler Selbstbehalt

Manche Versicherungsanbieter haben keine fixen Selbstbehaltsbeträge als Option, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz der Schadensumme. Meist liegt der proportionale Selbstbehalt bei 5% und ist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, der im Schadensfall jedenfalls selbst bezahlt werden muss, auch wenn 5% des Schadens geringer wären. Bei einer hohen Schadensumme, etwa einem Totalverlust, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung schnell sehr hoch werden. Überlegen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Kfz-Versicherung, ob Sie sich dieses Risiko leisten können/ wollen und prüfen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau, welche Regelungen bezüglich Selbstbehalt die einzelnen Zweirad-Kaskoversicherungen jeweils vorsehen.

Prämie sparen in der Motorradversicherung

Die Höhe der Versicherungsprämie in der Zweiradversicherung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dementsprechend können durch das bewusste Gestalten dieser Faktoren Einsparungen bei der Prämie erreicht werden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Prämie Ihrer Motorradversicherung reduzieren können.

 

Vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs

Rabatte in der Motorradversicherung

Die günstigste Zahlungsweise der Versicherungsprämie

 

Prämie sparen in der Motorradversicherung: Vorübergehende Stillegung des Fahrzeuges

Eine Möglichkeit, wie Sie bei der Motorradversicherung bei der Versicherungsprämie sparen können, ist das betreffende Fahrzeug während der Wintermonate stillzulegen und die Kennzeichen während dieser Zeit bei einer Zulassungsstelle zu hinterlegen. Lesen Sie in diesem Abschnitt mehr darüber, wie genau die Kennzeichenhinterlegung in der Zweirad-Versicherung funktioniert.

 

Sparen bei der Motorradversicherung: Kennzeichenhinterlegung

Die Besitzer eines Motorrades haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in den Wintermonaten stillzulegen, indem sie die Nummernschilder abmontieren und bei einer Zulassungsstelle hinterlegen. Während dieser Zeit muss weder die Versicherungsprämie noch die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden. Allerdings hört auch der Haftpflichtschutz auf zu wirken, solange die Kennzeichen hinterlegt sind. Das Motorrad darf daher nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Sie können die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges für höchstens ein Jahr hinterlegen, bevor die Nummernschilder eingezogen werden.

Der Kaskoschutz kann je nach Versicherer auch während der Stillegungszeit in reduzierter Form weiter bestehen. Die Prämie ist dann in der Regel niedriger als während des übrigen Jahres und es sind nur Risiken versichert, die auch am Winterabstellplatz eintreten können (Garagenrisiko). Der Versicherungsschutz gilt dann ausschließlich an diesem Abstellplatz und umfasst zum Beispiel Diebstahl oder Brandschäden. Für detailliertere Information lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.

Sparen bei der Motorradversicherung: Präminerabatt für Hinterlegungsverzicht

Viele Anbieter von Motorradversicherungen gewähren hohe Rabatte in den Wintermonaten, auch wenn Sie die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht hinterlegen. Eine Kennzeichenhinterlegung und die damit verbundene Rückforderung der Versicherungsprämie für den Hinterlegungszeitraum bedeuten für die Versicherungen einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Stimmen Sie zu, auf eine Hinterlegung zu verzichten und ersparen Ihrer Versicherung damit diesen Aufwand, können Sie bis zu 50% Ihrer Prämie sparen.

Der von der Versicherung gewährte Prämienrabatt erstreckt sich jedoch nicht auf die Motorsteuer, die ist normal weiterzubezahlen. Bei vielen Versicherungen ist der Zeitraum, in denen eine Rabatt für Hinterlegungsverzicht gewährt wird, genau festgelegt. Während dieser Zeit, darf das Fahrzeug meist auch nicht verwendet werden, beziehungsweise wird im Falle eines Schadens meist ein zusätzlicher Selbstbehalt berechnet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Sparen bei der Motorradversicherung: Wie funktioniert die Kennzeichenhinterlegung?

Die Hinterlegung der Kennzeichen ist im Prinzip ganz einfach. Wollen Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen, so können Sie die Kennzeichen in jeder beliebigen Zulassungsstelle Österreichs hinterlegen. Kosten fallen dabei keine an. Eine Kopie der Hinterlegungsbestätigung, die Sie dabei erhalten, sollten Sie an Ihre Zweirad-Versicherung senden. Wählen Sie zur Hinterlegung eine Zulassungsstelle Ihrer Versicherung, so brauchen Sie die Bestätigung nicht extra verschicken, da sie direkt von der Zulassungsstelle verarbeitet werden kann.

Sparen bei der Motorradversicherung: Wann ist eine Kennzeichenhinterlegung möglich?

Um eine Kennzeichenhinterlegung vornehmen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

  • Mindestdauer: Steuern und Versicherungsprämie werden erst ab einer Stilllegung von mindestens 42 Tagen rückerstattet
  • Geeigneter Abstellplatz: Sie können ein stillgelegtes Fahrzeug (ohne Nummernschilder) nicht auf der Straße abstellen, da es ansonsten abgeschleppt wird. Sie benötigen daher eine Garage oder einen privaten Parkplatz.
  • Kein Hinterlegungsverzicht: Haben Sie beim Abschluss Ihrer Motorradversicherung einem Hinterlegungsverzicht zugestimmt, so können Sie bei einer Stilllegung nicht die Prämie für die entsprechende Zeit rückfordern. Die motorbezogene Steuer erhalten Sie jedoch dennoch zurück.

Sparen bei der Motorradversicherung: Reaktivierung des Fahrzeugs

Wollen Sie nach einer Kennzeichenhinterlegung Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, so brauche Sie dafür eine Versicherungsbestätigung. Ist die Hinterlegung bei einer Zulassungsstelle der jeweiligen Versicherung erfolgt, so erhalten Sie die Bestätigung normalerweise direkt vor Ort. Bei der Reaktivierung fallen keine Kosten an.

Prämie Sparen: Rabatte in der Motorradversicherung

Sowohl in der Motorrad Haftpflicht als auch in der Motorrad Kasko gibt es verschiedene Rabatte. So können Sie etwa beim Abschluss der Zweiradversicherung angeben, dass das betreffende Fahrzeug nicht von sehr jungen oder alten Fahrern gefahren wird oder Sie können Prämienrabatte für längere Vertragsbindungen erhalten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zu den üblichen Rabatten in der Motorradversicherung.

 

Sparen bei der Motorradversicherung: Rabatte für bestimmte Berufsgruppen

Angehörige bestimmter Berufgruppen (z.B. Staatsbedienstete) erhalten bei ihrer Motorrad-Versicherung oft Rabatte auf die Versicherungsprämie. Beim versichern24-Versicherungsvergleich können Sie in der Dateneingabe angeben, wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören. Im Ergebnis sehen Sie dann die entsprechende Versicherungsprämie.

Sparen bei der Motorradversicherung: Selbstbehalt in der Motorrad Haftpflicht

Bei vielen Versicherungen besteht die Option einen Selbstbehalt in der Zweiradhaftpflicht zu wählen. Die Höhe des Selbstbehaltes liegt bei den meisten Anbietern zwischen 300 und 400 Euro. Es ist dann bei jedem Haftpflichtschaden ein Selbstbehalt in der entsprechenden Höhe zu bezahlen, dafür erhalten Sie je nach Anbieter einen Rabatt auf die laufende Prämie von etwa 10 bis 20%.

Sparen bei der Motorradversicherung: Selbstbehalt bei jungen Fahrern

Wenn Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Sparen bei der Motorradversicherung: Längere Vertragsdauer

In der Motorradversicherung gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten. Für gewöhnlich beträgt die Vertragslaufzeit für die Motorrad Haftpflicht 1 Jahr. Danach wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Sie können jedoch bei den meisten Versicherungen auch von Beginn an eine längere Vertragslaufzeit für die Kaskoversicherung wählen (meist 3 bis 4 Jahre), wofür die Versicherungen in der Regel einen Rabatt von 5-10% auf die Prämie der Zweiradversicherung gewähren.

Beachten Sie bitte, dass diese Rabatte für längere Bindung von der Versicherung zurückgefordert werden können, wenn Sie den Vertrag vor der vereinbarten Zeit kündigen. Seit Kurzem sind zwar für den Kunden nachteilige Rückforderungen rechtswidrig, es ist jedoch unbedingt zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kfz Versicherung mit längerer Vertragsbindung genau anzusehen, was zum Thema vorzeitige Vertragskündigung und deren Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen steht.

Sparen bei der Motorradversicherung: Die günstigste Zahlungsweise der Versicherungsprämie

Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Versicherungsprämie. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.

 

Sparen bei der Motorradversicherung: Jährliche Zahlweise

Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise in der Motorradversicherung, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden. Und zwar nicht nur für die Versicherung selbst, sonder auch das Finanzamt verrechnet bei kürzeren Zahlungszeiträumen einen Zuschlag auf die Motorsteuer.

Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.

Sparen bei der Motorradversicherung: Bankeinzug vs. Zahlschein

Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.
Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.

Motorradversicherung kündigen oder wechseln

Was tun, wenn Sie Ihre Motorradversicherung wechseln wollen? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, dass Ihnen Ihre derzeitige Versicherung zu teuer erscheint oder dass Sie sich ein neues Motorrad zulegen und im Zuge dessen eine neue Zweiradversicherung möchten. Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Kfz Versicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Versicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Motorrad-Versicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.

 

Wann kann die Motorrad-Versicherung gekündigt bzw. gewechselt werden?

Motorradversicherung abschließen

Die Zulassung Ihres Motorrades

Vorschadenbesichtigung bei der Motorrad-Kaskoversicherung

 

Wann kann die Motorradversicherung gewechselt werden?

In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:

Wichtig zu beachten:
Wenn Sie Ihre Zweiradversicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch die neue Versicherung, nachdem Sie Ihre alte bereits gekündigt haben.
Eine neuerliche Versicherung zu bekommen wird dadurch erschwert bzw. ist meistens mit Mehrkosten verbunden.

Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

 

Versicherungswechsel zum Vertragsablauf
Versicherungswechsel nach Prämienerhöhung
Versicherungswechsel bei Fahrzeugwechsel
Versicherungswechsel nach einem Schadensfall

Motorradversicherung kündigen oder wechseln bei Vertragsablauf

Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Motorradversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.

Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können Sie zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Zweiradversicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag z.B. am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.
Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflicht ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!

Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung oder die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigungsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Motorradversicherung kündigen oder wechseln nach einer Prämienerhöhung

Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Motorradversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Motorradversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Zweiradversicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.

Motorradversicherung kündigen oder wechseln bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Motorradversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des betreffenden Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Zu beachten ist, dass dieses Kündigungsrecht für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)

Motorradversicherung kündigen oder wechseln nach Schadensfall

Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Motorrad Haftpflicht können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist beträgt auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.

Motorradversicherung abschließen

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Motorradversicherung finden und online abschließen. Je nachdem wie Ihre genaue Situation ist, müssen beim Abschluss einer Zweiradversicherung verschiedene Dinge beachtet werden.

Motorradversicherung abschließen: Erstmalige Anmeldung

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Motorradversicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Motorrad--Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und welches Versicherungsprodukt Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus. Als Bonus-Malus Stufe wählen Sie Stufe 9, da es sich um eine Erstanmeldung handelt.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation zur Verfügung stehen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Motorrad-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Motorradversicherung abschließen: Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Motorradversicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation zur Verfügung stehen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Motorrad-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Motorrades in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Zweiradversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.

Motorradversicherung abschließen: Wechsel der Versicherung ohne Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Motorradversicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Motorrad-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Motorrad Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen. Siehe dazu Kündigung der Motorrad Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Motorradversicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Motorradversicherung abschließen: Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge

Versicherungsvergleich anstellen

Grundsätzlich können bis zu drei Motorräder auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Um die für Sie passende Motorradversicherung für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu finden, führen Sie im versichern24-Versicherungsvergleich je einen Vergleich pro Motorrad durch.
Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Orientieren Sie sich an dem für Sie günstigsten Angebot für das PS/KW-stärkste Fahrzeug. Die Versicherungsprämie für mehrere Motorräder auf Wechselkennzeichen berechnet sich folgendermaßen:

Für die Haftpflicht:

  • die jeweils höchste Haftpflichtprämie
  • mit der jeweils höchsten motorbezogenen Versicherungssteuer

Für die Kaskoversicherung:

  • einmal die höchste Kaskoprämie
  • die Hälfte (bei Vollkasko) oder zwei Drittel (bei Teilkasko) der höchsten Kaskoprämie für jedes weitere Motorrad
Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Motorrad-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu stellen Sie den Online-Antrag für das PS/KW-stärkste Motorrad und geben zusätzlich unter Gefahrenerhöhung / Anmerkungen bitte auch Marke, Modell, KW und Fahrgestellnummer der weiteren Fahrzeuge an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beginnt bei einer Neu-Anmeldung oder einem Fahrzeugwechsel bereits ab Anmeldung des Fahrzeugs bzw. bei Versicherungswechsel ab Verständigung der Verkehrsbehörde unsererseits.

Bei Versicherungswechsel siehe Kündigung der Kfz Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Motorradversicherung hat beim Verkauf eines Motorrades in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern. Für den Fall, dass das alte Motorrad nun zum Nebenfahrzeug werden soll und auf Wechselkennzeichen weiterläuft, erwähnen Sie dies bitte in der Beantragung der Motorradversicherung

Motorradversicherung: Die Zulassung Ihres Fahrzeuges

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Motorradversicherung finden und online abschließen. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle um Kennzeichen und Zulassungsschein zu erhalten. Hier erfahren Sie, was Sie über die Zulassung Ihres Motorrades wissen sollten.

 

Motorradversicherung: Kfz-Zulassungsstellen

Wollen Sie ein Motorrad oder Moped anmelden, so können Sie dies in jeder beliebigen Zulassungsstelle in Österreich tun. Allerdings benötigen Sie dazu eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss der Pflichtversicherung (Haftpflicht) für Ihr Motorrad, die Sie erhalten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Bei der Zulassung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein. Auf versichern24 können Sie nachsehen, wo sich in Ihrer Nähe eine Kfz-Zulassungsstelle befindet.

Motorradversicherung: Was kostet die Kfz-Zulassung?

Wenn Sie ein Motorrad oder Mofa anmelden, haben Sie je nach Fahrzeugtyp verschiedene Zulassungsgebühren zu entrichten. Diese geht an das Versicherungsunternehmen, von dem die Zulassungsstelle betrieben wird und das Finanzministerium. Bei der Anmeldung beträgt die Zulassungsgebühr je nach Art des Fahrzeugs:

  • 164,35 € Motorrad
  • 160,05 € Mofa

Die Abmeldung ist für Motorräder als auch für Mofas kostenfrei.

Motorradversicherung: Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Bei der Anmeldung eines Motorrades bei einer Zulassungsstelle benötigen Sie je nachdem um welches Fahrzeug es sich handelt verschiedene Unterlagen.

Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:

  • Genehmigungsdokument, Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag
  • Überprüfungsbefund (bei Autos erst nach 3 Jahren notwendig)
  • Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Anmeldung Neufahrzeug:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Kaufvertrag (sofern Eigentümer nicht im Genehmigungsdokument angeführt ist)
  • Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Kennzeichen-Hinterlegung:

  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Vollmacht

Abmeldung:

  • Genehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Kennzeichen
  • Ggf. Vollmacht

Motorradversicherung und Zulassung: EU-Kennzeichen seit 2002

Seit 1. November 2002 haben die neuen EU-Kennzeichen die alten Nummerntafeln abgewechselt. Die alten Kennzeichen sind zwar noch gültig, werden aber nicht mehr ausgegeben. Wenn Sie ein Motorrad mit altem Kennzeichen abmelden, werden diese eingezogen und Sie erhalten für Ihr nächstes Motorrad ein neues Kennzeichen mit neuer Kombination. Wollen Sie die alte Kombination auch auf den neuen Schildern behalten, müssen Sie dies mindestens eine Woche vor Anmeldung des Fahrzeugs beantragen.

Vorschadenbesichtigung bei der Motorrad-Kaskoversicherung

Eine Vorschadenbesichtigung kann ein Versicherungsanbieter dann verlangen, wenn eine Kaskoversicherung auf ein nicht mehr neues Motorrad abgeschlossen wird. Das heißt, ein unabhängiger Sachverständiger (etwa des ÖAMTC) oder auch ein Mitarbeiter der Versicherung, besichtigt das Motorrad vor Abschluss der Versicherung um bereits vorhandene Schäden festzustellen. Diese Schäden fallen dann nicht mehr in die Deckung der Kasko-Versicherung.

Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Regelungen, wie das Motorrad bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Zum Beispiel gilt oft ein höherer Selbstbehalt bis zur Besichtigung. Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen.

Motorradversicherung: Verhalten im Schadenfall

Mit der richtigen Motorradversicherung sind Sie im Falle eines Schadens gut geschützt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten und welche Punkte es zu beachten gilt.

 

Verhalten bei Haftpflichtschaden

Verhalten bei Kaskoschaden

Schadensmeldung

Motorradversicherung: Verhalten bei Haftpflichtschaden

Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, was in der Motorradversicherung genau ein Haftpflichtschaden ist und wie ein solcher zu behandeln ist.

 

Motorradversicherung: Vorliegen eines Haftpflichtschadens

Verschulden Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.

Motorradversicherung: Regeln für das Verhalten bei Haftpflichtschäden

Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Polizze für Ihre Motorradversicherung bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.

Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten...) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.

Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis.

Motorradversicherung: Verhalten bei Kaskoschaden

Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, wannin der Motorradversicherung ein Kaskoschaden vorliegt und wie ein solcher zu behandeln ist.

 

Verhalten bei Kaskoschaden: Selbstverschuldeter Unfall

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.

Verhalten bei Kaskoschaden: Parkschaden

Eine Kaskoversicherung kommt gemäß den Versicherungsbestimmungen auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Motorrad abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.

Verhalten bei Kaskoschaden: Vandalismusschaden

Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Motorrad beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Wildschaden

Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Einbruch und Diebstahl

Wird Ihr Motorrad gestohlen oder in versperrte Teile eingebrochen, so sollte dies umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei Kaskoschaden: Marderschaden

Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Werkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.

Schadensmeldung in der Motorradversicherung

Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall eintritt, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten diese Karte am besten immer mitführen, wenn Sie mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, damit Sie im Schadenfall schnell alle Nummern zur Hand haben. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.

Eigenheimversicherung & Haushaltsversicherung

Eigenheim & Besitz Übersicht

Haushaltsversicherung

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Mit dem kostenlosenVersicherungsverleich können Sie sofort Ihr persönliches Angebot für Ihre Haushaltsversicherung berechnen. Gerne können Sie bequem, einfach und sicher Ihren Antrag online einreichen.

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Sie erhalten Ihr Online-Prämien-Ergebnis sofort kostenlos! Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen sowie folgende Informationen zur Haushaltsversicherung:

 

Was ist versichert?

Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

Feuerversicherung:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.

Sturmversicherung:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.

Einbruch/Diebstahl Versicherung:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.

Leitungswasserversicherung:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.

Haftpflichtversicherung:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).

Glasbruchversicherung:
Schäden durch Glasbruch.

Prämie sparen:

Der wichtigste Punkt ist, verschiedene Gesellschaften zu vergleichen. Dies bietet Ihnen unser Vergleichssystem, welches laufend gepflegt wird und für Sie Top Angebote berechnet.

 

Wohnsitzwechsel Haushaltsversicherungen

Haushaltsversicherungen können bei einem Wohnungswechsel gekündigt werden. Die meisten Versicherer sehen vor, dass dies vor Beginn des Umzuges mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges möglich ist.

Bei einigen Versicherern gibt es andere Kündigungsfristen, welche in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Der Versicherungsschutz der für den neuen Haushalt abgeschlossenen Versicherung sollte somit am dem Tag des Umzuges bereits aufrecht sein. Soll die alte Versicherung auch weiterhin beibehalten werden, ist der Umzug dem Versicherer dennoch immer unverzüglich anzuzeigen (am besten schriftlich und mit Nachweis!), damit auch während des Umzuges der Versicherungsschutz sowohl für den neuen als auch für den alten Haushalt gewährleistet ist. Setzen Sie sich daher jedenfalls rechtzeitig und unbedingt vor Beginn des Umzuges mit Ihrem Versicherer in Verbindung!

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Ratgeber Haushaltsversicherung

In dem Ratgeber für die Haushaltsversicherung erfahren Sie wichtige Details rund um Versicherungsschutz, Örtliche Geltung usw.

 

 

Was ist nicht versichert?

Was ist nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?

In fast jeder "Optimalschutz" Haushaltsversicherung ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!

  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • indirekter Blitzschlag
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Vandalismusschäden
  • Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahl je nach Gesellschaft begrenzt. Bei Bedarf muss diese erhöht werden.
  • Erweiterung der Privathaftpflicht
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung)
  • Kochflächen (Ceranfelder)
  • Haltung von Hunden
  • Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader, aufsteigender und absteigender Linie
  • bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind
  • Kosten einer Ersatzunterkunft infolge Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall
  • Kühlgutversicherung
  • Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dem dadurch verursachten Rückstau
  • Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläsern
  • Elektrogeräte (Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach fragen!)
  • Reisegepäck (einfach fragen!)

Vertragsdauer

In der Regel werden Verträge auf 10 Jahre abgeschlossen. Sie als Konsument haben bei einem 10-Jährigen Vertrag nach 3 Jahren und danach mit jährlicher Gültigkeit ein Kündigungsrecht, unter Einhaltung einer Kündigunsfrist. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit bei einem Wohnsitzwechsel den Vertrag mitzunehmen bzw. zu Kündigen.

Wohnsitzwechsel Gebäudeversicherung

Bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist dieser an den bestehenden Vertrag noch gebunden. Binnen 4 Wochen ab Grundbuchseintragung kann der Erwerber den Altvertrag ohne Rücksicht auf Laufzeit und ohne Einhaltung von Fristen lösen und einen neuen Vertrag schließen! Prüfen Sie daher rechtzeitig die Frage eines Versicherungswechsels und achten Sie auf die Einhaltung der Frist von 4 Wochen! Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Für rechtliche Fragen rund um den Wohnsitzwechsel stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Versicherungsratgeber Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung zusammen mit der Privathaftpflicht inkludiert, gehört zu den wichtigsten Versicherungen der Österreicher!

Diese teilt sich wie zuvor erwähnt und später genauer erläutert in zwei Bereiche:

  • » Haushaltsversicherung
  • » Privathaftpflichtversicherung

 

 

 

 

Haushaltsversicherung

Einfach gesagt geht es hier um den Schutz im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung Ihres Wohnungsinhalts Aufgrund unterschiedlicher Schadensursachen (siehe dazu: Was ist versichert?).

Privathaftpflicht

Diese sichert Sie gegenüber Schadenersatzansprüchen von Dritten ab.

 

In diesem Ratgeber erfahren Sie nützliche Tipps, welche Ihnen Geld sparen. Sie erfahren wie Sie Ihre Haushaltsversicherung wechseln, Was & Wer versichert ist, sowie was im Schadensfall zu beachten ist. 

Achtung: Da jede Versicherung Ihre eigenen Versicherungsbedingungen hat, wird hier nur ein allgemeiner Teil beschrieben und keineswegs Vertragsbestandteile, diese entnehmen Sie aus den Bedingungen des Vergleichs bei dem jeweiligen Angebot für eine Haushaltsversicherung.

 

Übersicht Versicherungsratgeber

Was versichert die Haushaltsversicherung?

Versicherungsprämie sparen

Versicherung kündigen oder wechseln

Verhalten im Schadensfall

Haushaltsversicherung Prämie, Rabatte, Selbstbehalt

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird bei der Haushaltsversicherung die Wohnfläche zur Berechnung der richtigen Versicherungssumme herangezogen, dafür erhält man im Gegenzug oft den Verzicht auf die Unterversicherungsklausel (Unterversicherungsverzicht).

Von dieser Summe aus gibt es dann je nach  Versicherungsgesellschaft oft unterschiedliche Rabatte für eine Alarmanlage, eine Sicherheitstür oder einem besonderen Arbeitgeber wie Gemeinde, Krankenhaus usw.

Beantworten Sie dazu direkt in dem Versicherungsrechner die jeweiligen Fragen um ein rabattiertes Ergebnis zu erhalten. Bei versichern24 werden prinzipiell alle Rabatte eingerechnet, somit sind Angebote oft günstiger als bei Versicherungen direkt.

Ein höherer Selbstbehalt macht sich oft bezahlt, durch eine niedrigere Prämie. Manche Versicherungsgesellschaften bieten sogar fallende Selbstbehalte bei Schadensfreiheit an.

 

Versicherungsschutz Haushaltsversicherung: Was ist versichert?

Die Haushaltsversicherung schützt Sie vor Verlust oder Beschädigung Ihres Wohnungsinhalts.

Die Liste der mögliche Schäden ist lang, angefangen bei Küchenbrand, Einbruch-Diebstahl bis hin zu Glasbruch und anderen Schäden. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat / Wohnungsinhalt abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude.


 

Versicherte Gefahren - Was ist versichert?

Die Haushaltsversicherung schützt genauer gesagt vor Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, sowie vor Einbruch. Weitere Details dazu sehen Sie weiter unten:

Damit im Schadensfall Ihr Eigentum vor Schäden wie einem Wohnungsbrand oder Diebstahl nach Einbruch und anderen geschützt ist empfiehlt sich ein Haushaltsschutz sowie ein Haftpflichtschutz, um Ihre Familie vor Schadenersatzforderungenvon Dritter zu schützen, falls es mal kracht und Sie oder Ihre Familie einen Schaden an jemanden anderen verursachen wie zum Beispiel Ihr Kind rutscht auf der Straße aus und beschädigt ein parkendes Fahrzeug oder Ihr Kind erwischt dieses mit dem Fahrrad.

Was deckt der Haushaltsschutz?

Was deckt der Haftpflichtschutz?

Versicherte Gefahren: Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung bietet Schutz für die Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, wenn diese durch einen versicherten Schaden beschädigt werden oder verloren gehen. Beachten Sie jedoch, dass bei den meisten Versicherungen Sonderregelungen für bestimmte Gegenstände wie zum Beispiel Geld, Schmuck, Wertpapiere oder Sammlerstücke gelten. Nicht zum Wohnungsinhalt oder Hausrat gehören Sachen, die zum Gebäude selbst gehören, dafür gibt es die Gebäudeversicherung.

In der Haushaltsversicherung ist meist auch eine private Haftpflichtversicherung enthalten, die Ihnen im Falle von Schadenersatzansprüchen durch geschädigte Dritter hilft.

Die Haushaltsversicherung schützt Sie gemäß den Versicherungsbedingungen im Falle von Verlust oder Beschädigung des Wohnungsinhaltes durch Gefahren wie Wohnungsbrände, Sturm, Einbruch oder ausgetretenes Leitungswasser. Meistens ist in der Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflicht-Versicherung enthalten. Diese kommt in der Regel für Schäden auf, die anderen Personen durch Sie oder Ihre Familie entstanden sind.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Risiken Sie versichern lassen können und worauf Sie beim Kauf einer Haushaltsversicherung achten sollten.

Haushaltsschutz

Die Haushaltsversicherung kommt im Rahmen der Sturmversicherung im Normalfall für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz oder Erdrutsch entstehen. Aber Achtung, Schäden durch Unwetter betreffen oft die Außenwände und somit das Gebäude selbst. Derartige Schäden sind NICHT durch die Haushaltsversicherung gedeckt, dafür gibt es eine eigene Gebäudeversicherung oder Hausversicherung. Wollen Sie an den Fenstern angebrachte Rollläden, Gartenmöbel oder Gegenstände auf der Terrasse versichern, achten Sie darauf, dass diese auch in der Polizze genannt werden.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haftpflichtschutz

Kommt jemand durch Ihr Handeln zu Schaden, so sind Sie dafür verantwortlich und haften für den entstandenen Schaden. Im Schadenfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadenersatzverpflichtungen aus Ansprüchen geschädigter Dritter, beziehungsweise kommt sie für die Feststellung und die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche auf. Beachten Sie, dass die Privathaftpflicht, die in der Haushaltsversicherung enthalten ist, nur für Fälle aus dem Privatbereich greift, also nicht, wenn der Schaden zum Beispiel in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.

Für Schäden, die im Zuge der Verwendung von Autos, Lastwagen oder anderen Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen entstanden sind, gibt es eine eigene Kfz-Haftpflicht. Solche Schäden sind grundsätzlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Ähnliches gilt für Schäden durch Hunde oder Pferde, wobei diese jedoch bei manchen Versicherungsanbietern gegen einen Aufpreis in die Polizze aufgenommen werden können. Auch für gemietete oder geliehene Räumlichkeiten oder Gegenstände sowie für Schäden durch Umweltverschmutzung gibt es häufig gesonderte Regelungen.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

 

Haushaltsversicherung: Sturm / Unwetter

Die Haushaltsversicherung kommt im Rahmen der Sturmversicherung im Normalfall für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz oder Erdrutsch entstehen. Aber Achtung, Schäden durch Unwetter betreffen oft die Außenwände und somit das Gebäude selbst. Derartige Schäden sind NICHT durch die Haushaltsversicherung gedeckt, dafür gibt es eine eigene Gebäudeversicherung oder Hausversicherung. Wollen Sie an den Fenstern angebrachte Rollläden, Gartenmöbel oder Gegenstände auf der Terrasse versichern, achten Sie darauf, dass diese auch in der Polizze genannt werden.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haushaltsversicherung: Naturkatastrophen

 Schäden durch Naturkatastrophen, das sind außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Lawinenabgänge, Muren oder Erdbeben sind in der Haushaltsversicherung normalerweise nicht mitversichert. Versichert sind hingegen nicht außergewöhnliche Naturereignisse Wie Sturm, Schneedruck, Hagel, Steinschlag etc.

Allerdings bieten viele Versicherungsanbieter die Möglichkeit, den Basisschutz um eine Naturkatastrophendeckung zu erweitern, beziehungsweise beinhaltet Basisausstattung in manchen Fällen Versicherungsschutz bis zu einer gewissen Höhe.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haushaltsversicherung: Brand / Explosion (Feuerversicherung)

Ein Teilbereich der Haushaltsversicherung ist die Feuerversicherung. Sie schützt Sie vor Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen. Die meisten Versicherungen decken im Rahmen der Feuerdeckung auch Schäden durch herabstürzende Flugzeuge und Verpuffung (plötzliche Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen in luftdicht verschließbaren Öfen wie etwa einem Kachelofen). Indirekten Blitzschlag, also wenn ein Blitz in der Nähe Ihres Hauses einschlägt und durch die dabei entstehende Überspannung im Stromnetz Schäden an elektronischen Geräten entstehen, ist mittlerweile ebenfalls in vielen Fällen in der Haushaltsversicherung enthalten.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haushaltsversicherung: Einbruch / Diebstahl / Vandalismus

Meist beinhaltet die Haushaltsversicherung auch eine Diebstahlversicherung oder eine Einbruchversicherung. Je nach Deckungsvariante schützt eine Haushaltsversicherung damit auch vor Schäden, die an Ihrem Wohnungsinhalt durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus und unvermeidbare Folgekosten entstehen.

direkt zum Rechner
 

Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn jemand Dinge aus Ihrem Haus entwendet hat, ohne dafür gewaltsam eingebrochen zu sein, also beispielsweise durch ein offenes Fenster oder jemand, den Sie unbeaufsichtigt in Ihre Wohnung gelassen haben. Die meisten Haushalts-Versicherungen legen für einfachen Diebstahl bestimmte (eher geringe) Wertgrenzen fest.

Einbruchdiebstahl heißt, dass jemand gewaltsam in Ihr Haus eingedrungen oder eingebrochen ist und Gegenstände entwendet hat. Von Beraubung spricht man, wenn unter Androhung von Gewalt die Herausgabe von Gegenständen gefordert wird. In diesen Fällen werden die entwendeten Gegenstände für gewöhnlich von der Versicherung ersetzt. Auch kommt die Versicherung meist für die notwendigen Folgekosten auf wie etwa die Austausch von Schlössern, die Wiederbeschaffung von Dokumenten oder die vorübergehende Bewachung von ungesicherter Räumlichkeiten nach einem Einbruch.

Vandalismus ist die mut- oder böswillige Zerstörung Ihres Wohnungsinhaltes. Wenn diese im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls passiert, finden die entstandenen Schäden in vielen Fällen, jedoch nicht immer Deckung durch die Haushaltsversicherung.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haushaltsversicherung: Glasbruch

Mit einer Glasbruchversicherung ist man vor den finanziellen Kosten im Falle von Glasbruchschäden geschützt. Es kommt dabei jedoch darauf an, wie beziehungsweise durch wen der versicherte Gegenstand zu Bruch gegangen ist. Bei absichtlicher oder vorsätzlicher Zerstörung, bezahlt die Versicherung nicht. Wurde der Glasbruch durch eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, verursacht, so kommt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung der betreffenden Person für den entstandenen Schaden auf.
Versicherbar ist einerseits die Gebäudeverglasung, dazu zählen Glasscheiben an Fenstern, Türen oder Dächern, anderseits die Mobiliarverglasung, also Vitrinen, Glasflächen an Kästen, Tischen, Aquarien, Duschkabinen, Ceran-Kochflächen etc.

Grundsätzlich sind bei der Glasversicherung nur Totalschäden, also tatsächlich zu Bruch gegangenes Glas versichert, wohingegen bloße Kratzer, Absplitterungen oder Schrammen nicht in die Deckung fallen.

In vielen Fällen kommt die Versicherung auch für die Kosten von Notverglasungen nach einem Glasbruch auf, wobei die Zuschläge für Sofortdienste oft ziemlich gering sind.

Es gilt jedenfalls zu beachten, dass Glasbruch von den einzelnen Versicherungsanbietern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ein Vergleich der verschiedenen Deckungsvarianten ist daher unbedingt empfehlenswert.

Sie können eine Glasbruchversicherung bei Bedarf auch als Einzelversicherung abschließen oder umgekehrt aus dem Paket der Haushaltsversicherung herausstreichen, falls Ihnen Glasbruch nicht wichtig ist und Sie lieber Prämie sparen wollen.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.

Haushaltsversicherung: Leitungswasser

Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch das unsachgemäße Austreten von Leitungswasser etwa aus Armaturen, Leitungen, Abflussrohren oder angeschlossenen Geräten wie Heizung, Klimaanlage oder Waschmaschine entstehen, sind durch die Leitungswasserversicherung normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Frostschäden an Armaturen oder der Austritt von Wasser aus Aquarien, Fußbodenheizung oder Planschbecken sind oft nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Beachten Sie, dass die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungen hier große Unterschiede aufweisen und vergewissern Sie sich vor Abschluss eines Vertrages, ob die von Ihnen gewünschten Schäden auch in der Polizze / den Bedingungen erwähnt sind. Mit dem versichern24 Versicherungsvergleich können Sie Deckungsunterschiede der einzelnen Produkte erfragen.

Privathaftpflicht: Bei Verwendung von Geräten und Gegenständen (Tätigkeitsschäden)

Entsteht an einem Gegenstand oder einem Gerät ein Schaden, während Sie Ihn verwenden, so kommt dafür im Normalfall die private Haftpflichtversicherung auf. Zum Beispiel wenn Sie im Haus von Freunden beim Aufräumen helfen und dabei ein Putzfleck auf dem Teppich entsteht. Einige Versicherungsanbieter legen jedoch eher nachteilige Höchstschadengrenzen für solche Tätigkeitsschäden fest. Sie können die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungsanbieter mit dem online Versicherungsvergleich auf versichern24 vergleichen (Bedingungen einsehen).

Bedenken Sie, dass die Regelungen zu Glasbruch auch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung sehr unterschiedlich sein können. Um sicher zu gehen, dass ein Produkt die von Ihnen gewünschte Deckung auch tatsächlich enthält, vergleichen Sie vor Abschluss eines Vertrages die einzelnen Angebote. Sie können dies mit dem versichern24 online Vergleich tun.

Privathaftpflicht: Gemietete Räumlichkeiten oder gemietete / geliehene Gegenstände

Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, geleast oder die Ihnen überlassen worden sind, und die während Ihrer Obhut oder Nutzung eintreten, nennt man Mietsachschäden. Mittlerweile sind diese Schäden in der Deckung der meisten Versicherungen enthalten, allerdings gibt es oft die Einschränkung auf Räumlichkeiten, die nur vorübergehend gemietet werden, wie etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, während Dauermietverhältnisse ausgenommen sind.

Sie können die Regelungen und Einschränkungen der einzelnen Versicherungen mit dem versichern24 Versicherungsvergleich überprüfen, indem Sie die jeweili

Privathaftpflicht: Umweltschäden

Wenn es durch Ihr Verschulden zu einer Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern kommt, so müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden schnellst möglich wieder behoben wird. Ein Haftpflichtschutz mit der Erweiterung auf Umweltschäden übernimmt in einem solchen Fall die Kosten. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Versicherungen Höchstgrenzen für die im Schadenfall ausbezahlten Versicherungssummen festlegen und oft auch ziemlich hohe Selbstbehalte fordern. Um im Ernstfall keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt es sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu prüfen, welche Deckungsgrenzen und Einschränkungen die einzelnen Versicherungsanbieter aufweisen.
Gerne können Sie dazu den Versicherungsrechner auf versichern24.at nutzen und die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften einsehen..
 

Privathaftpflicht: Schäden bei Verwandten

Beachten Sie, dass Schäden, die jemand aus Ihrem Haushalt bei direkten Verwandten verursacht, nicht unbedingt bei jeder Haftpflichtversicherung enthalten sind. Beim Besuch im Haus Ihrer Schwester schüttet Ihr Kind klebrige Limonade über das teure Sofa. In diesem Fall zahlt nicht jede Versicherung.

Auf versichern24 können Sie einsehen, welche Einschränkungen die einzelnen Versicherungsanbieter aufweisen (Im Rechner Bedingungen einsehen).

Privathaftpflicht: Schäden durch Ihren Hund

Kommt jemand durch Ihren Hund zu Schaden, zum Beispiel wenn Ihr Hund über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Hundehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre bestehende Haftpflichtversicherung gegen eine Zusatzprämie erweitern.

Privathaftpflicht: Schäden durch Ihr Pferd

Kommt jemand durch Ihr Pferd zu Schaden, zum Beispiel wenn es bei einem Ausritt im freien Gelände in Panik gerät und einen Teil der Ernte auf einem Feld ruiniert, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre bestehende Haftpflichtversicherung gegen eine Zusatzprämie erweitern.

 

Haushaltsversicherung: Mietwohnung / Eigentumswohnung - Unterschied?

Es spielt im Prinzip keine Rolle ob es sich um eine Mitwohnung oder Eigentumswohnung handelt, da die Gebäudeversicherung meistens über die Hausverwaltung abgewickelt wird. Bei Ein / Mehrfamilienhäusern sollte jedenfalls eine Kombination aus Haushaltsversicherung & Gebäudeversicherung / Eigenheimversicherung abgeschlossen werden. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollten Sie jedenfalls die Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss genau prüfen.

Versicherungsschutz Haushaltsversicherung: Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.

 

Örtlicher Geltungsbereich - Wo gilt die Versicherung

Versicherungsschutz am Wohnort

Versicherungsschutz Abseits vom Wohnort

Geltungsbereich der Haftpflichversicherung

 

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in den Wohnräumen

Die Haushaltsversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb der vier Wände. Darunter fallen für gewöhnlich alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnräume, die in privat gebraucht werden. Meist gehören dazu auch Fenster, Türen, Boden-, Wand- oder Deckenbelege und sanitäre und elektronische Installationen.

Für Wertgegenstände (das sind z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle oder teure Sammlerstücke) gibt es allerdings bei fast allen Haushaltsversicherungen bestimmte Einschränkungen. Im Schadenfall wird dann nicht die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt, sondern nur vorher festgelegte Wertgrenzen. Werden Wertgegenstände gesichert Gelagert, also etwa in Tresoren oder Safes, so sind höhere Betragsgrenzen möglich. Im Versicherungsvergleich von versichern24.at können Sie die genauen Bestimmungen der einzelnen Haushaltsversicherungen erfahren.

Bei vielen Anbietern ist durch die Haushaltsversicherung auch das Schlechtwerden von Lebensmitteln in der Gefriertruhe versichert, wenn diese zum Bespiel durch einen Defekt des Gerätes oder durch Stromausfall verderben.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. die jweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden

Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch etwa gelagerter Wein), Heizmaterial, gelagerte Autoreifen oder Dachträger etc. Bei den meisten Haushaltsversicherungen sind auch Fahrräder und Kinderwägen mitversichert.

Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen und Einschränkungen darüber, welche Gegenstände wo und zu welchen Wertgrenzen versichert sind bei den einzelnen Haushaltsversicherungen jeweils sehr unterschiedliche sein können. Außerhalb der Wohnräume gelagerte Wertgegenstände sind normalerweise NICHT versichert, auch wenn sie in abschließbaren und alleine genutzten Räumen gelagert werden!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen.

 

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

 

Gemeinschaftlich genutzte Räume sind all jene Bereiche, die für alle Hausbewohner (nicht jedoch öffentlich) zugänglich sind wie etwa Stiegenhäuser, Waschräume oder Fahrradräume.

In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung normalerweise Wäsche, Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte und –möbel geschützt.

Achtung, für Fahrräder gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung meistens nur, wenn sie ausreichend gesichert sind!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen einsehen.

 

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz im Freien auf dem Grundstück

 

Gegenstände, die normalerweise im Freien (z.B. Garten, Terrasse oder Balkon) gelagert werden, wie etwa Gartenmöbel, Gartengeräte, Spielgeräte für Kinder, Antennen oder Satellitenschüsseln, (abgesperrte!) Fahrräder, Kinderwägen oder Wäsche, sind meisten im Schutz der Haushaltsversicherung miteinbegriffen.

 

Je nach Versicherungsbestimmungen sind auch Gartenzäune oder Postkästchen mitversichert.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jweiligen Versicherungsbedingungen einsehen.

 

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in Kfz

Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Kfz abgesperrt ist und die Gegenstände nicht von außen sichtbar herum liegen. Achtung, elektronische Geräte wie Laptops oder Handys sind für gewöhnlich nicht gedeckt!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Garderobenkästchen

Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in Garderoben- oder Spindkästchen aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Fahrräder

Manche Versicherungen versichern auch den Diebstahl von Fahrrädern abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Dies gilt jedoch nur für Fahrräder, die ausreichend gesichert sind. Bitte beachten Sie, dass für Fahrräder bei vielen Anbietern unvorteilhafte Wertgrenzen festgelegt sind. Wollen Sie Ihr Fahrrad auch in öffentlichen Bereichen ausreichend schützen, ist generell der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung ratsam.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Kinderwagen

Die Bestimmungen zu Kinderwägen sind bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen sehr unterschiedliche. Einige Versicherungen decken den Diebstahl oder die Beschädigung von Kinderwägen auch abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen, manche sogar außerhalb der Landesgrenzen.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für den Hasurat von studierenden Kindern

Für den Wohnungsinhalt von studierenden Kindern am Studienort bietet die Haushaltsversicherung mitunter den gleichen Versicherungsschutz wie am Versicherungsort, allerdings meist mit deutlichen Einschränkungen bezüglich der Betragsgrenzen.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in gemieteten Räumen

Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht einem Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten!

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Beraubung

Beraubung ist die Entwendung von Gegenständen unter Ausübung oder Androhung von Gewalt. Davor sind Sie im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich sowohl innerhalb, als auch außerhalb Ihrer Wohnräume versichert.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Übersiedlung

Die Haushaltsversicherung schützt für gewöhnlich die Sachen, die zu Ihrem Wohnungsinhalt gehören, auch während eines Umzuges gegen Beschädigung und Diebstahl, sofern die Haushaltsversicherung auf den neuen Wohnort übertragen wird. Wird die Haushaltsversicherung nicht übernommen, ist es ratsam die alte Versicherung vor der Übersiedelung zu kündigen.

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Privathaftpflicht: Regionale Gültigkeit des Haftpflichtschutzes

Je nach Anbieter und Deckungsvariante kann die Haushaltsversicherung / Privathaftpflicht für ganz Europa oder auch weltweit gelten. Europa ist hier im geographischen Sinn gemeint und umfasst auch die angrenzenden Mittelmeerstaaten.

 

Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen / Haftpflichtversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Versicherungsschutz Haushaltsversicherung: Wer ist versichert?

Die Haushaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Personen. Das sind im Normalfall direkte Angehörige und Personen, die im selben Haushalt leben. Kinder sind meist nur bis zu einem bestimmten Alter mitversichert und nur solange sie im selben Haushalt wohnen. Bei Bedarf können meist auch weitere Personen in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.

Im Rahmen der Haushaltsversicherungen sind Sie mit Ihren direkten Angehörigen versichert. Für Kinder gelten Altersgrenzen, Sie können auf Wunsch auch zusätzliche Personen in die Versicherung einschließen.

 

Haushaltsversicherung: Versicherte Angehörige & Familienmitglieder

Der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung umfasst für gewöhnlich Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und im gleichen Haushalt lebende Kinder, sofern diese noch kein eigenes Einkommen. Die Altersgrenze für mitversicherte Kinder liegt meist bei ca. 25 Jahren, allerdings kann das von Versicherung zu Versicherung variieren. Im Versicherungsvergleich auf versichern24.at können Sie die bei den einzelnen Haushaltsversicherungen gültigen Altersgrenzen nachsehen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.

Haushaltsversicherung: Weitere versicherte Personen

Außer den direkten, im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern des Versicherungsnehmers sind durch die Haushaltsversicherung auch Personen versichert, die gelegentlich Arbeiten im Haushalt erledigen. Bei Bedarf können auch weitere Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, dies muss allerdings extra angegeben werden. Auf versichern24.at können Sie zusätzlich mitzuversichernde Personen angeben und die entsprechenden Prämien abfragen.

Leistung der Haushaltsversicherung

Was die Haushaltsversicherung im Schadenfall maximal leistet, ist durch die Versicherungssumme festgelegt. Im folgenden Abschnitt wird erklärt, wie sich diese zusammensetzt. Außerdem erfahren Sie, welche anderen Leistungen es gibt und welche wichtigen Einschränkungen Sie beachten sollten.

Haushaltsversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Haushaltsversicherung: Maximale Leistung der Haushaltsversicherung

Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Schadenfall zahlt. Beträgt der tatsächliche Schaden mehr als die Versicherungssumme, müssen Sie selbst für das aufkommen, was durch die Versicherungssumme nicht gedeckt ist.

Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich nach der Ausstattungskategorie und der Größe der genutzten Wohnfläche, bei Häusern auch manchmal nach der Baufläche. Es ist demnach wichtig, bei der Wahl einer Haushaltsversicherung nicht nur nach der Prämie und der Deckung zu gehen, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme mit einzubeziehen.

Haushaltsversicherung: Folgekosten

Eine Haushaltsversicherung kommt meist nicht nur für den direkt an den versicherten Sachen entstandenen Schäden auf, sonder auch für unvermeidbare Folgekosten zur Schadenminderung oder Schadenbehebung, die in Zusammenhang mit einem Schadenereignis entstehen. Dazu gehören etwa Löschkosten bei einem Brand, Abbruch-, Aufräum-, Entsorgungs-und Reinigungskosten. Allerdings werden diese Kosten bei den meisten Anbietern nur bis zu einem gewissen Prozentsatz (ca. 5-20%) der Versicherungssumme übernommen. Die genauen Bestimmungen können Sie dem Versicherungsvergleich auf versichern24.at entnehmen, beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

 

Haushaltsversicherung: Wertsachen

Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Valuten, Sparbücher, Devisen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle sowie Briefmarken- und Münzsammlungen, sind bei den meisten Versicherungen bestimmte Wertgrenzen festgelegt. Die Höhe der Wertgrenze ist stark von der Lagerung der Gegenstände abhängig. Liegen Wertgegenstände offen und ungesichert herum, ist die Wertgrenze verhältnismäßig niedrig, meist nur einige hundert Euro. Bereits die Lagerung in Möbeln oder Safes, selbst wenn diese unverschlossen sind, kann die Wertgrenze auf mehrere tausend Euro heben. Sind die Wertgegenstände im Haus in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen, reicht der Versicherungsschutz je nach Anbieter bis zu 60.000 Euro. Die genauen Bestimmungen und Wertgrenzen können Sie dem Versicherungsvergleich auf versichern24.at entnehmen, beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wichtig: Es ist unbedingt ratsam ein Verzeichnis der Wertgegenstände in Ihrem Besitz anzulegen, idealerweise mit einem Foto und wenn möglich der Rechnungskopien der einzelnen Gegenstände. Dies erleichtert im Schadenfall erheblich die Geltendmachung des Verlustes.

Haushaltsversicherung: Unterversicherung vermeiden

Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben. Meist gilt ein Spielraum von +/-5%. Im Falle einer Vergrößerung der Wohnfläche etwa durch einen Um- oder Anbau, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen. Stellt die Versicherung im Schadenfall eine deutliche Abweichung zwischen der in der Versicherungspolizze angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche, so kann sie den so genannten „Einwand der Unterversicherung“ erheben. Das heißt, die Leistung der Versicherung wird anteilig um die zu wenig berechnete Fläche verringert.

Haushaltsversicherung: Neuwertentschädigung

Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren.

Allerdings gibt es für bestimmte Gegenstände oft Einschränkungen. Zum Beispiel werden etwa Böden und Wandbelege bei vielen Versicherungen nur zum Zeitwert ersetzt, der sich nach Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet. Bitte sehen Sie die genauen Regelungen der Einzelnen Versicherungen im versichern24 Versicherungsvergleich, beziehungsweise entnehmen sie diese den Versicherungsbedingungen.

Haftpflichtversicherung: Maximale Leistung der Haftpflichtversicherung

Was der in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtschutz im Schadenfall höchstens leistet, ist durch die Versicherungssumme festgelegt. Beträgt der tatsächliche Schaden mehr als die Versicherungssumme, müssen Sie selbst für das aufkommen, was durch die Versicherungssumme nicht gedeckt ist. Die Versicherungssummen für die private Haftpflichtversicherung sind je nach Versicherung zwischen 750 000 und 2,5 Mio. Euro angesiedelt.

Im Allgemeinen wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haftpflichtschaden tatsächlich eintritt, eher gering eingeschätzt, das heißt, höhere Versicherungssummen sind verhältnismäßig günstig. Die Wahl einer hohen Versicherungssumme ist daher durchaus leistbar und im Ernstfall sind Sie optimal geschützt.

Versicherungsprämie sparen

Bei der Haushaltsversicherung gibt es verschiedenste Produkt- und Deckungsvarianten. Durch die Wahl der für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Option können Sie viel Geld sparen. Hier einige Tipps wie Sie bei der Prämie sparen können.

Höhere Selbstbehalte

Längere Vertragslaufzeiten

Zahlweise der Versicherungsprämie

Weitere Rabatte

 

Versicherungsprämie sparen: Höhere Selbstbehalte

Wählen Sie die Option, im Schadenfall einen Selbstbehalt zu entrichten, wird die Prämie entscheidend niedriger ausfallen. Die Prämie wird umso niedriger angesetzt, je höher der Selbstbehalt ist. Sie können so bis zu 40% der Prämie Ihrer Haushaltsversicherung sparen.

Versicherungsprämie sparen: Die Höhe des Selbstbehaltes

Für gewöhnlich bieten Versicherungen Selbstbehalte in verschiedenen Höhen zwischen 50 – 500 Euro an. Wählen Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt von 300 Euro, so reduziert sich die Leistung der Versicherung im Schadenfall um diesen Betrag. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto niedriger fällt in der Regel die Versicherungsprämie aus.

Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen, bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Versicherungsprämie sparen: Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung

Normalerweise gelten die Selbstbehaltsregelungen in der Haushaltsversicherung nicht für die Privathaftpflicht, es gibt jedoch Ausnahmen. Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen.

Versicherungsprämie sparen: Längere Vertragslaufzeiten

Eine Möglichkeit bei der Prämie zu sparen ist die 10-jährige Vertragslaufzeit (Standardlaufzeit bei der Haushaltsversicherung) zu akzeptieren. Manche Versicherungen geben bei längerer Vertragslaufzeit bis zu 40% an Rabatten auf die Prämie. Achtung, wird die Versicherung dann doch vorzeitig gekündigt, werden mitunter hohe Rückforderungen gestellt. Lesen Sie hier mehr über Prämienrabatte für längere Laufzeit und das Risiko von Rückforderungen.

Versicherungsprämie sparen: Rabatte bei längerer Vertragsbindung

Die übliche Laufzeit der Haushaltsversicherung beträgt 3 oder mehr Jahre. Das ist der Zeitraum, nachdem Sie die Versicherung frühestens kündigen können. Für den Fall eines Wohnungswechsels gibt es Sonderregelungen. Wählen Sie eine längere Vertragslaufzeit, etwa von 10 Jahren, wird die Prämie deutlich niedriger ausfallen. Im Gegenzug, wenn Sie einen 1-jährigen Vertrag wählen, wird die Prämie teurer. Bei vielen Anbietern von Haushaltsversicherungen stehen 1-jährige Verträge auch gar nicht im Angebot.

Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen, bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Versicherungsprämie sparen: Rückforderungen bei vorzeitiger Versicherungskündigung

Haushaltsversicherungen können grundsätzlich von Gesetzes wegen nach 3 Jahren gekündigt werden, auch wenn bei Vertragsabschluss eine längere Laufzeit gewählt wurde. Im Falle eines Umzugs sogar noch früher. Allerdings kann es bei einer vorzeitigen Kündigung passieren, dass die Versicherung die gewährten Rabatte für eine längere Laufzeit rückfordert.

Kürzlich wurde zwar in gerichtlichen Urteilen entschieden, dass für den Verbraucher nachteilige Rückforderungsklauseln aus den Versicherungsbedingungen zu entfernen sind, was allerdings nicht ausschließt, dass Sie Rabatte, die Sie ohne längere Vertragsdauer nicht bekommen hätten, zurückzahlen müssen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert bei Abschluss einer Haushaltsversicherung mit längerer Laufzeit die Versicherungsbestimmungen bei vorzeitiger Kündigung genau zu lesen.

Jedenfalls aber können Sie durch die Wahl längerer Laufzeiten deutliche Prämienvorteile erzielen, durch die neuen Gerichtsbeschlüsse hat sich auch das Risiko bei vorzeitiger Kündigung verringert.

Versicherungsprämie sparen: Zahlweise der Versicherungsprämie

Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Summe. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.

Versicherungsprämie sparen: Zahlungsfrequenz

Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden.

Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.

Versicherungsprämie sparen: Zahlschein oder Bankeinzug?

Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.

Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.

Versicherungsprämie sparen: Weitere Rabatte

Neben den bereits erwähnten Rabatten gibt es auf Basis Ihrer Ausgangssituation noch weitere Möglichkeiten bei der Versicherungsprämie zu sparen.

Viele Versicherungen gewähren bei der Prämie für die Haushaltsversicherung weitere Rabatte für bestimmte Vorkehrungen oder aufgrund einer besonderen Ausgangssituation. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um bei der Prämie zu sparen.

Versicherungsprämie sparen: Alarmanlage

Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eine Alarmanlage anbringen, die in Verbindung mir einer Einsatzzentrale steht. Allerdings verlangen die meisten Versicherungen einen Nachweis für die Existenz der Anlage. Das kann entweder eine Rechnung sein oder eine Bescheinigung des Einbaus.

Versicherungsprämie sparen: Sicherheitstüren

Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn Sie Ihr Haus oder Ihrer Wohnung mit einer Sicherheitstür versehen. Sicherheitstüren müssen vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) geprüft sein. Normalerweise verlangen die Versicherungen einen Nachweis für die Existenz der Sicherheitstür. Das kann entweder eine Rechnung oder eine Bescheinigung des Einbaus sein.

Versicherungsprämie sparen: Staat als Arbeitgeber

Bei manchen Versicherungen wird ein Rabatt für bestimmte Berufsgruppen gewährt. Besonders für Beamte oder Angestellte im staatsnahen Dienst gibt es häufig Sonderregelungen.

Die Haushaltsversicherung kündigen oder wechseln

Was tun, wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung wechseln wollen? Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Haushaltsversicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Haushaltsversicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Versicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.

Wann können Sie die Versicherung kündigen

Was ist bei der Kündigung der Haushaltsversicherung zu beachten?

Versicherung abschließen über versichern24

Wann können Sie die Versicherung kündigen?

Für gewöhnlich kann eine bestehende Versicherung nicht so ohne weiteres gekündigt werden. In der Regel können Sie Ihre laufende Haushaltsversicherung in folgenden Fällen ohne Anfallen zusätzlicher Kosten kündigen:

Versicherung kündigen bei Wohnungswechsel

Im Fall eines Wohnungswechsels können Sie in der Regel auch einen Wechsel Ihrer Haushaltsversicherung vornehmen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie die Haushaltsversicherung vor dem Umzug kündigen. Andernfalls kann es sein, dass die bestehende Versicherung automatisch auf den neuen Wohnsitz übertragen wird.

Versicherung kündigen zum Vertragsablauf

Die übliche Laufzeit für Haushaltsversicherungen ist 3 Jahre. Wird eine längere Laufzeit vereinbart, gewährt die Versicherung oft Rabatte. Sie können Ihre Haushaltsversicherung kündigen, sobald die beim Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Danach kann die Versicherung jedes Jahr zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt werden. Entschließen Sie sich Ihre Haushaltsversicherung zu kündigen, ist es wichtig, dass die Kündigung (in schriftlicher Form) spätestens einen Monat vor diesem Datum einlangt.

Von Gesetzes wegen können Sie eine Haushaltsversicherung immer nach 3 Jahren kündigen, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Allerdings kann es dann von Seiten der Versicherung zu Rückforderungen des gewährten Rabatts für eine längere Laufzeit kommen. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, was bei den jeweiligen Versicherungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung zu beachten ist.

Versicherung kündigen nach einem Schadensfall

Nach einem Schadenfall kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten, in den Vertragsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers als auch von Seiten des Versicherungsgebers gekündigt werden. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie bei den jeweiligen Versicherungen haben.

Was ist bei der Kündigung der Haushaltsversicherung zu beachten?

Wollen Sie, dass die Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung rechtswirksam wird, müssen Sie darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig und den formalen Ansprüchen genügend einlangt.

Versicherung kündigen: Einhaltung der Kündigungsfristen

Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich.

  • Wird eine Haushaltsversicherung zum Ablauf der Vertragsfrist gekündigt, sollte die Kündigung 1 Monat vor Ablauf bei der Versicherung einlangen.
     
  • Wollen Sie im Zuge eines Wohnungswechsels auch Ihre Haushaltsversicherung wechseln, ist darauf zu achten, dass die alte Versicherung vor dem Umzug gekündigt wird.
     
  • Hängt die Kündigung mit einem Schadenfall zusammen, so können Sie die Versicherung bis zu einem Monat nach Gewährung oder Ablehnung der Versicherungsleistung kündigen.
     
  • Handelt es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung ob der Zahlungspflicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, so hat die Kündigung innerhalb eines Monats nach Verkündung des Urteils einzulangen.

Versicherung kündigen: Schriftliche Kündigung

Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei der Versicherung in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben also per Fax, signierter E-Mail oder als Brief verschicken. Wichtig: Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss das mit Ihrer Unterschrift versehene Kündigungsformular eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden. Verschicken Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg, berücksichtigen Sie bitte, dass für die Versicherung das Eingangsdatum der Kündigung zählt und nicht, wann Sie sie abgeschickt haben. Versenden Sie ein Fax oder ein E-Mail gilt die Kündigung als am selben Tag eingegangen.

Versicherung abschließen über versichern24

Mit einem Abschluss der Haushaltsversicherung über versichern24.at können Sie viel Mühe und Geld sparen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie optimale und somit günstigste Lösung zu finden und, erledigen die für Ihren Antrag notwendigen Formalitäten und helfen Ihnen gegebenenfalls auch auf Anfrage bei einem Versicherungswechsel.

Versicherungsabschluss über versichern24

Der Abschluss einer Haushaltsversicherung über versichern24 geht ganz unkompliziert und schnell. Mit dem Vergleichsrechner können Sie die unterschiedlichen Angebote errechnen. Aus der Ergebnisliste können durch Anklicken einzelne Versicherungs-Angebote ausgewählt und in den Details direkt miteinander verglichen werden. Bitte lesen Sie auch genau die Versicherungsbedingungen, um zu sehen, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden. Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, füllen Sie das Antragsformular direkt online aus und klicken Sie auf “Deckungsauftrag senden”. Wir leiten den Antrag an die Versicherung weiter und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten. Sie bekommen in 2-3 Wochen die Versicherungspolizze zugesandt. Der vorläufige Versicherungsschutz gilt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den vollständigen Antrag, elektronisch mit allen notwendigen Daten ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Kein Honorar. Keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System, die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso fällig, wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Versicherungswechsel über versichern24

Wollen Sie eine bestehende Haushaltsversicherung wechseln, helfen wir Ihnen ebenfalls bei der Abwicklung. Sie speichern auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Haushaltsversicherung. Wir erledigen alle weiteren Formalitäten und stellen Sie zum nächstmöglichen Termin auf die neue Versicherung um.

Sowohl die Berechnung des neuen Angebotes als auch die Abwicklung des Versicherungswechsels ist für Sie kostenlos.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten. Schaden passiert? Keine Panik! Mit diesen Tipps finden Sie sich gut zurecht.

Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Schaden


Verhalten im Schadensfall

 

Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Schaden

Bestehen berechtigte Ansprüche einer Versicherungsleistung aus einem Schadenereignis, so zahlen Versicherungen normalerweise ohne weitere Probleme und Verhandlungen. Um die Schadensabwicklung zu erleichtern und etwaige Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, folgende Regeln zu berücksichtigen.

Vorkehrungen für mehr Sicherheit

Versicherungen verlangen zumeist die Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört, dass Sie die Eingangstüre absperren und die Fenster schließen, wenn Sie Ihr Haus/ Ihre Wohnung verlassen. Sollten Sie, etwa aufgrund einer Reise, länger wegbleiben, sollte der Wasserhaupthahn zugedreht werden.

Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten bzw. lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung.

Aufbewahrung von Wertsachen

Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Die Höhe dieser Wertgrenzen hängt stark damit zusammen, wie und wo die Wertgegenstände gelagert werden. Für offen im Wohnbereich herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen zumeist recht niedrig angesetzt. Wesentlich höher fallen die Wertgrenzen normalerweise aus, wenn die Wertgegenstände in Möbeln oder Safes gelagert werden, selbst wenn diese unverschlossen sind. Wollen Sie sehr wertvolle Gegenstände ausreichend versichern, sollten diese in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen aufbewahrt werden.

Verzeichnis der Wertsachen anlegen

Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie in der Lage sein, den erlittenen Verlust nachzuweisen. Deshalb empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit all Ihren in der Wohnung aufbewahrten Wertgegenständen zu führen. Idealerweise mit den Rechnungen oder Rechnungskopien und Fotos der einzelnen Wertgegenstände.

Verhalten im Schadensfall

Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.

Schadensfall: Unverzügliche Schadensmeldung

Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schaden feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. In dem Schreiben, das Sie gemeinsam mit der Polizze zugeschickt bekommen haben, finden Sie die Nummern für die Schaden-Hotlines. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.

Schadensfall: Wie melde ich einen Schaden bei der Versicherung?

Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten die Nummern immer griffbereit und an einer leicht erreichbaren Stelle (z.B. Ihre Geldbörse oder an den Kühlschrank geheftet) haben, damit Sie im Schadenfall nicht erst lange suchen müssen.

Neben der raschen Schadensmeldung per telefon ist auch eine formale Schadensmeldung erforderlich. Viele Versicherungen bieten zu diesem Zwecke ein online Formular auf ihrer Webseite. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Ansonsten muss ein spezifisches Formular auf dem Postweg oder per Fax an die Versicherung geschickt werden.

Schadensfall: Maßnahmen zur Schadensminderung

Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, alles in Ihrer Macht stehende zu tun um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Stellen Sie zum Beispiel einen Wasserschaden fest, sollten gefährdete Geräte so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden und gegebenenfalls der weitere Wasserausfluss gestoppt werden. Wenn nötig haben Sie dafür zu sorgen, dass Handwerker oder Notdienste hinzugezogen werden. Maßnahmen zur Schadenminderung, die den Einsatz Ihres Lebens erfordern würden oder Ihre Gesundheit gefährden, sind nicht notwendig und sollten unbedingt unterlassen werden (zum Beispiel Gegenstände aus einem lichterloh brennenden Haus zu retten).

Gebäudeversicherung / Eigenheimversicherung

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Hausversicherung

Errechnen Sie Ihr persönliches Angebot mit dem Eigenheimversicherung Rechner in der Box rechts oben. Die Benutzung des Onlinerechners ist kostenlos.

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Egal ob ein kleines Haus, eine große Villa oder ein Wohnhaus, einer der wichtigsten Punkte ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme! Diese muss dem Neubauwert Ihres Hauses entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich in den meisten Fällen anhand der verbauten Fläche, Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie, jedoch in manchen Fällen muss ein Gutachten erstellt werden. Zum Beispiel, wenn der Neubauwert des Gebäudes schwer zu ermitteln ist oder es sich bei dem zu versichernden Objekt um ein sehr großes Gebäude handelt. Genauere Informationen bei Zinshausversicherung. Den Deckungsumfang Ihrer Eigenheimversicherung können Sie individuell zusammenstellen.

Grundlegend stehen folgende Sparten zur Auswahl*:

Feuer (Feuerversicherung):
Brand, Blitzschlag - sofern der Blitz direkt einschlägt, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Schaden durch Niederreißen oder Ausräumen und Abhandenkommen in Folge eines Feuers

Sturmversicherung (Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
Gedeckt sind Schäden ab einer Windgeschwindigkeit von 60km/h, sowie Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten usw., Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse.

Leitungswasserversicherung für Schäden, die durch austretendes Leitungswasser entstehen.

Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz (siehe Details unter Privathaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)

Glasbruchversicherung
(z.B. Fenster, Türen, Glasfassaden)

*Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

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eigenheim-versicherung.jpg

Ausnahmen bei der Gebäudeversicherung

Was ist grundsätzlich in der Eigenheimversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?

(In vielen "Optimalschutz" Gebäudeversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach fragen.)

  • generelle Neuwertentschädigung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten (5-10%, Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Schäden an Kulturen und Einfriedungen (Feuer, Sturm)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Empfangsantennen, Solaranlagen freistehend oder mit dem Gebäude verbunden (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • indirekter Blitzschlag an der gebäudegebundenen Elektroinstallation sowie an Wärme- und Umwälzpumpen, Torsprech- und Torbetätigungsanlagen und elektrischen Erdkabeln
  • Mehrkosten für Anmietung einer Ersatzwohnung (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Kfz und Anhänger in der Garage
  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • Erdbeben
  • Swimmingpoolabdeckungen in der Sturmschadenversicherung
  • Hangsicherungskosten nach Erdrutsch
  • Fußbodenheizung, Wandheizung, Klimaanlage
  • Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks (Wie viele Meter werden benötigt ?)
  • Zu- und Ableitungsrohre am Versicherungsgrundstück
  • Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen im Zuge eines Rohrgebrechens
  • Rohrersatz von 6m bei Bruch und Frostschäden (Grunddeckung nur 2m Rohrersatz)
  • Schäden durch Witterungsniederschläge / Rückstau, Grund- und Hochwasser; Wasserverlust; Hausschwamm
  • Sengschäden (Schäden durch Hitzeeinwirkung, Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen bewusst dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden)
  • Korrosionsschäden inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden
  • Schäden an Gebäuden mit mangelhafter Instandhaltung
  • Wasserverlust
  • Schwimmbecken innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • Rückstauschäden inkl. Wasser aus Regenableitungsrohren
  • Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch einen Erdöltank (Literbegrenzung beachten)
  • Bauherrenhaftpflicht für Umbau- und Renovierungsarbeiten
  • Schäden im Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten
  • Schäden an Gebäuden, Einfriedungen und Kulturen durch unbekannte KFZ
  • Hundehaftpflicht
    + Sonstige

Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen und die Informationen zur Gebäude-Versicherung.

Zinshausversicherung

Zinshausversicherung

Im Wesentlichen deckt eine Zinshausversicherung die selben Schäden wie eine Gebäudeversicherung. Handelt es sich bei dem zu versichernden Gebäude um ein Zinshaus, sollte darauf geachtet werden, dass eine angemessene Versicherungssumme gewählt wird. Bedenken Sie, dass sich diese nach dem Neubauwert des Hauses richten muss. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich für gewöhnlich aus der verbauten Fläche, der Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie. Die berechnete Summe fällt bei Zinshäusern meist entsprechend hoch aus.

Aufgrund des hohen zu versichernden Wertes ist es für die Versicherung eines Zinshauses ratsam, ein offizielles Gutachten über den genauen Wert des Hauses erstellen zu lassen.

Beratung ist wichtig!

Die Versicherung von Zinshäusern ist komplexer als die Versicherung von Einfamilienhäusern. Meist sind mehrere Wohneinheiten und oft auch mehrere Eigentümer betroffen. Es müssen unterschiedliche Parameter und Faktoren berücksichtigt werden, deshalb ist ein Versicherungsvergleich etwas schwieriger als bei einer einfachen Eigenheimversicherung. Fassen Sie deshalb eine umfassende Beratung ins Auge. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

Haushaltsversicherung & Gebäudeversicherung

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Bitte beachten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Informationen zur Haushaltsversicherung

Was ist in der Haushaltsversicherung versichert?
(Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers)

Feuer:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.

Sturm:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.

Einbruch/Diebstahl:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.

Leitungswasser:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.

Haftpflicht:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).

Glasbruch:
Schäden durch Glasbruch.

Was ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
(In vielen "Optimalschutz" Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)

  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • indirekter Blitzschlag
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Vandalismusschäden
  • Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahlversicherung je nach Gesellschaft begrenzt. Bei Bedarf muss diese erhöht werden.
  • Erweiterung der Privathaftpflicht
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung)
    Kochflächen (Ceranfelder)
  • Haltung von Hunden
  • Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader, aufsteigender und absteigender Linie
  • bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind
  • Kosten einer Ersatzunterkunft infolge von Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall
  • Kühlgutversicherung
  • Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau
  • Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glasdächern, Glasbausteinen, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläsern
  • Elektrogeräte (Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
  • Reisegepäck (einfach uns fragen!)  zurück nach oben...

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Eigenheimversicherung: Was beachten?

Egal ob ein kleines Haus, eine große Villa oder ein Wohnhaus, einer der wichtigsten Punkte ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme! Diese muss dem Neubauwert Ihres Hauses entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich in den meisten Fällen anhand der verbauten Fläche, Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie, jedoch in manchen Fällen muss ein Gutachten erstellt werden (warum? fragen Sie uns einfach). Den Deckungsumfang Ihrer Eigenheimversicherung können Sie individuell zusammenstellen.

Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Grundlegend stehen folgende Sparten zur Auswahl:

 

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Sturm (Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
  • Leitungswasser
  • Haftpflicht für Haus und Grundbesitz
  • Glasbruch

Was ist grundsätzlich in der Eigenheimversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?:

(In vielen "Optimalschutz" Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)

  • generelle Neuwertentschädigung
  • Unterversicherungsverzicht
  • Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten (5-10%, Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Schäden an Kulturen und Einfriedungen (Feuer, Sturm)
  • Entsorgungskosten von Sondermüll (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Empfangsantennen, Solaranlagen freistehend oder mit dem Gebäude verbunden (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • indirekter Blitzschlag an der gebäudegebundenen Elektroinstallation, sowie an Wärme- und Umwälzpumpen, Torsprech- und Torbetätigungsanlagen und elektrischen Erdkabeln
  • Mehrkosten für Anmietung einer Ersatzwohnung (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
  • Kfz und Anhänger in der Garage
  • Hochwasser, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • Erdbeben
  • Swimmingpoolabdeckungen in der Sturmschadenversicherung
  • Hangsicherungskosten nach Erdrutsch
  • Fußbodenheizung, Wandheizung, Klimaanlage
  • Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks (Wie viele Meter werden benötigt ?)
  • Zu- und Ableitungsrohre am Versicherungsgrundstück
  • Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen im Zuge eines Rohrgebrechens, Rohrersatz von 6m bei Bruch und Frostschäden (Grunddeckung nur 2m Rohrersatz)
  • Korrosionsschäden inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden
  • Wasserverlust
  • Schwimmbecken innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • Rückstauschäden inkl. Wasser aus Regenableitungsrohren
  •  Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch einen Erdöltank (Literbegrenzung beachten)
  • Bauherrenhaftpflicht für Umbau- und Renovierungsarbeiten, Schäden an Gebäuden, Einfriedungen und Kulturen durch unbekannte KFZ
  • Hundehaftpflicht

Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Bedingungen und Informationen vor dem Abschluss einer Versicherung.

Sachversicherungen

Eigenheimvericherung, Haushaltsversicherung, Rechtsschutz & Privathaftpflicht

Es handelt sich hier teilweise um sehr wichtige Versicherungen. Versicherungsvergleiche zahlen sich aus. Rechnen Sie Online (sofern ein Rechner zur Verfügung steht).  Nach Bedarf können Sie Ihre Versicherung auch online beantragen. Natürlich können Sie auch eine persönliche Beratung anfordern.

 

  

 

 

 

 

 

 

 

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Rechtsschutz Versicherung

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Beachten Sie bei der Wahl ihrer Rechtsschutzversicherung sorgfältig folgende Punkte:

  • Laufzeit?
  • Ist auch ein außergerichtliches Verfahren versichert? (Diversion, Mediation, Schiedsgericht, Anwaltskorrespondenz)
  • Welche Streitigkeiten sind tatsächlich abgedeckt?
  • Gilt der Rechtsschutz auch im europäischen und im außereuropäischen Ausland?
  • Ist eine freie Wahl des Rechtsanwaltes möglich?
  • Deckungssumme (Versicherungssumme) beachten - Ist sie hoch genug für das Risiko?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Sind "reine" Vorsatzdelikte versichert?
  • Sind Angehörige mitversichert?
  • Vergleich mit anderen Anbietern durchführen

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Privatrechtsschutz und Firmenrechtsschutz.

 

Privatrechtschutz

dieser kann enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz:

Geltendmachung der Schadenersatzansprüche, welche wegen gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen aus privatrechtlichem Inhalte wegen einem erlittenen Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden erwachsen

Straf-Rechtsschutz:

Wenn ein Gericht oder eine verwaltende Behörde wegen fahrlässiger (nicht vorsätzlicher!) Handlung oder Unterlassung ein Straf-Verfahren einleitet, übernimmt die Versicherung die Verteidigung.

Straf-Rechtsschutz bei Vorsatzdelikten:

Oft wird bei Vorsatzdelikten rückwirkend Schutz geboten, wenn ein Verfahren endgültig beendet wird oder der Angeklagte rechtskräftig frei gesprochen wird. Ausgenommen dabei ist unter anderem jegliches Verbrechen gegen das Leben, beziehungsweise gewerbsmäßige Delikte und Delikte gegen die Ehre.

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Lenker-Rechtsschutz:

Schadenersatzrechtsschutz , Strafrechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen, sowie auch Schutz bei Verwaltungsstrafverfahren

Weitere Details können im Rechtsschutz Rechner entnommen werden.

(Deckungen, Versicherungssumme, Höhen, Grenzen, Mindestsummen, Einschlüsse und Ausschlüsse sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, deswegen bitte im Tool berechnen und vergleichen und speziell die Bedingungen beachten.)

Prüfen Sie sorgfältig oder lassen Sie sich von uns oder einem beliebigen Versicherungs-Makler beraten!

Empfehlungen (wichtig wenn Risiken vorhanden)

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Privathaftpflicht

Private Haftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung gut?

Die Privathaftpflicht ist für jede Privatperson, denn eine kleine Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit und schon kann ein großer Schaden verursacht werden.

Auch wenn wir gewissenhaft sind, passiert es hin und wieder, dass wir nicht ganz bei der Sache sind. Verliebt? Müde? In Eile?
Kurz nicht aufgepasst und schon kann es krachen...

Sie verursachen als Fußgänger unabsichtlich einen Verkehrsunfall...
Sie verbrennen unabsichtlich mit der Zigarette die Couch Ihres Bekannten...
usw.

Warum eine Privathaftpflicht?

Die Haftung bei Privatpersonen ist grundsätzlich nicht begrenzt! Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über und ist nicht immer von einem Verschulden abhängig. Deswegen ist die Privathaftpflichtversicherung und die Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen von großer Bedeutung.

Wer ist Versichert?

In der Privathaftpflichtversicherung sind versichert: Sie als Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt wohnend, Ihre minderjährigen Kinder und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn kein eigener Haushalt und kein eigenes Einkommen besteht, sowie Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten.
Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz.

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Nicht versichert:

  • Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt, sowie Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.
  • Schäden, die man selbst erleidet, und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben.
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen sowie Strafen und Bußgelder.
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden.
  • (Kfz Haftpflicht)

Erweiterte Privat-Haftpflicht

Nicht versichert aber meist in der "Erweiterten Privat-Haftpflicht" mitversicherbar sind:

  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden.
  • Schäden und Mängel an Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet oder geliehen hat.
  • Schäden gegenüber Verwandten, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben und nicht im Versicherungsvertrag mitversichert sind.

Privathaftpflicht

Ärztehaftpflicht Versicherung

Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.

 

Was heißt das konkret?

Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Die Mindestversicherungssumme liegt bei 2 Mio. Euro für Personen-, Sach- und (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden (sowohl abgeleitete als auch reine Vermögensschäden)
  • Haftungshöchstgrenze pro Versicherungsjahr darf das Dreifache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das Fünffache der Mindestversicherungssumme.
  • Es wird eine unbegrenzte Nachhaftung vorgeschrieben.
  • Patienten und Patientinnen haben das Recht direkt gegen den Versicherer zu klagen.
  • Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet eine entsprechende Versicherungsbestätigung bei der österreichischen Ärztekammer vorzulegen.
  • Die Ärzteberufshaftpflicht gilt als Voraussetzung für die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit

 

 

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Anpassung und Umstieg bei bereits bestehender Ärztehaftpflicht-Versicherung

Manche Versicherer bieten ihren KundInnen, die bereits eine Ärztehaftpflicht Versicherung haben, die günstige oder kostenlose Anpassung des bestehenden Vertrages an die neuen gesetzlichen Anforderungen, beziehungsweise ist ein Umstieg oft ohne großen Aufwand möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Mit dem neuen Ärzteberufshaftpflicht-Rechner können Sie schnell und unverbindlich ein Angebot errechnen.

Reiseversicherung

Reiseversicherung Online

Wer kennt das nicht: Der Urlaub ist schon lange gebucht, die Koffer sind fertig gepackt, doch dann kommt das Fieber.

Im schlimmsten Fall kann der lang ersehnte Traumurlaub nicht angetreten werden.

Mit der richtigen Reiseversicherung ist man gegen die Folgen des unvorhersehbaren Unglücks geschützt. Gleich, ob die Reise – wie im Beispiel beschrieben – nicht angetreten werden kann, verfrüht wegen Krankheit abgebrochen werden muss, ein Unfall im Urlaub passiert oder das Gepäck verloren geht, schützt eine rechtzeitig abgeschlossene Reiseversicherung vor hohen Kosten die in solchen Fällen entstehen können.

Unter dem Begriff Reiseversicherung werden dabei alle Versicherungsarten zusammengefasst, die Risiken des Versicherten bei Reisen im Inland und Ausland aufnehmen.

Die verschiedenen Sparten sind:

Reisekrankenversicherung

EU-Reiseversicherung
Führt die Reise in ein Land der EU, ist keine spezielle Versicherung notwendig. 

Hier gelten Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäischen Union.

Nach Vorlage der E-Card hat unverzüglich notwendige Hilfeleistung zu erfolgen.

In allen anderen Ländern muss eine Behandlung vor Ort bezahlt werden – gegen Vorlage der entsprechenden Honorarnote bei der heimischen Krankenversicherung wird dann jener Betrag erstattet, der in Österreich für die gleiche Behandlung hätte aufgewendet werden müssen.

Die Reisekrankenversicherung übernimmt dann jenen Betrag, der durch die gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist. Es empfiehlt sich, die Bedingungen rechtzeitig genau zu studieren.

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Reiseunfallversicherung

Grundsätzlich gelten viele private Unfallversicherungen 24 Stunden weltweit (Bedingungen prüfen). Sofern bereits eine solche Versicherung besteht, ist eine eigens für die Reise abgeschlossene Versicherung daher nicht mehr notwendig.

Die Versicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall (auf einer Reise). Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität; für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.

Hier bieten die meisten Reiseunfallversicherungen – unter einzuhaltenden Bestimmungen – ausreichend Versicherungsschutz an.

Reiserücktrittskostenversicherung / Reisestornoversicherung

Dieses Produkt empfiehlt sich vor allem für Frühbucher.

Doch Achtung: Häufig muss die "Reise Versicherung" noch am Tag der Buchung abgeschlossen werden!

Was ist versichert?

Die Veranstalter verrechnen – gebunden an die allgemeinen Reisebedingungen – im Falle des Nichtantretens eines Urlaubs Stornogebühren.

Diese variieren von minimal 10 % der Buchungskosten bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt und steigen bis zu 85 % des Gesamtpreises ab dem 3. Tag vor dem geplanten Reisebeginn. Unter gewissen Voraussetzungen (etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit der Reiseteilnehmer oder eines nahen Angehörigen) übernimmt die Versicherung dann die Kosten des Selbstbehalts.

Reiseversicherung

Kranken & Unfallversicherung

Kranken & Unfallversicherung Übersicht

Private Krankenversicherung

Wozu eine private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung bietet deutlich umfangreichere Versicherungsleistungen als nur eine Sozialversicherung!

Der Deckungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen bzw. dem Tarif und kann daher von Fall zu Fall stark unterschiedlich sein. (Bitte unbedingt die Bedingungen des jeweiligen Versicherers einsehen!)

Ihre Vorteile

Je nach Regelung haben Sie bei der Krankenversicherung verschiedene Vorteile bzw. Deckungen.

Freie Arztwahl:
Bei schwierigen Eingriffen bzw. bei schwerfälligen Heilbehandlungen ist es sehr empfehlenswert, sich den Arzt für die jeweilige Operation oder Untersuchung aussuchen zu können.

Verkürzte Wartezeit:
Sie dürfen bei einem Arztbesuch in der Praxis damit rechnen, ohne lange Wartezeiten auszukommen. Die Terminvergabe ist meisten einfacher und die Wartezeit deutlich kürzer.

Ausführliche Beratung und alternative Behandlung:
Es werden auch Heilbehandlungen und -methoden der Alternativmedizin erstattet, sofern der verschreibende und ausführende Arzt von der österreichischen Ärztekammer anerkannt ist bzw. dies Ihr Tarif vorsieht. Ausführlichere Informationen als bei Kassenpatienten: Die optimale Behandlungsart ist oft nur durch Privat-Behandlung möglich, da die Krankenkassen auf Grund gesetzlicher Vorgaben eine ökonomische Verschreibweise verlangen.

Effektivere Untersuchungsmethoden:
Im Zweifelsfall kann man sich auch eine noch genauere Untersuchungsmethode wünschen, die vielleicht neue Heilungschancen bzw. andere  Behandlungsperspektiven aufzeigt.

Private Krankenversicherung Anfrage - Online

Versicherungsrechner derzeit nicht verfügbar

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Laufende Entgeltfortzahlung:
Bei Krankenhausaufenthalten (Taggeldversicherung) und längerem Krankenstand (Krankengeldversicherung) können Sie Ihre bestehenden Fixkosten wie z. B. Miete, Lebensunterhalt, Kredite etc. dank der Versicherung trotz des verminderten Einkommens weiter bezahlen.

  • Heilmittel (Bäder, Massagen, Behandlungen)
  • Operationskosten
  • Kosten für ambulante und stationäre Behandlung
  • Privatarzt
  • Pflegegebühr
  • Kosten Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
  • Organtransplantation
  • kombinierte Krebsbehandlung
  • Hausbesuch
  • Arzneimittel einschließlich homöopathischer Mittel
  • Verbandsmaterial
  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Alternativmedizin
  • Manualtherapie (zB Chiropraktik)
  • Neuraltherapie
  • Symbioselenkung
  • Ozontherapie
  • Heilbehelfe (Brille, Kontaktlinse, Bruchband, Prothese, Hörapparat, Schuheinlage, Bandage, Bauchmieder,...)
  • Physiotherapie (Heilgymnastik, Heilmassage, medizinische Bäder, Bestrahlung)
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz

Bitte unbedingt die Bedingungen des jeweiligen Versicherers einsehen! Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Experten beraten, bevor Sie eine Krankenversicherung abschließen!

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

In Österreich brauchen mehr als 350.000 Menschen (jeder 25.Österreicher) ständige Pflege. Da die Menschen immer älter werden, ist ein weiterer Anstieg der Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahrzehnten zu erwarten.

Die Pflegeversicherung stellt eine freiwillige Selbst- oder Weiterversicherung der Pensionsversicherung dar, die Personen in Anspruch nehmen können, die aufgrund der Pflege naher Angehöriger aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind. Unter bestimmten Umständen können Pflegezeiten auch rahmenfristerstreckend in der Arbeitslosenversicherung wirken. Grundsätzlich kann zwischen drei Varianten der Pflegeversicherung ausgewählt werden: die begünstigte Weiterversicherung bei der Pflege naher Angehöriger, die begünstigte Selbstversicherung bei der Pflege naher Angehöriger und die begünstigte Selbstversicherung bei der Pflege eines Kindes mit Behinderung.

Pflegeversicherung Rechner

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Selbstversicherung für die Pflege eines Kindes mit Behinderung

Diese Version der Pflegeversicherung bietet Personen, die aufgrund der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind, die Möglichkeit mittels Selbstversicherung Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Gemeinsamer Haushalt des Pflegenden und des zu pflegenden Kindes
  • Wohnsitz im Inland
  • Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
  • Die Pflege des Kindes muss die gesamte Arbeitskraft beanspruchen

Eine Selbstversicherung ist nicht möglich, wenn bereits eine Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen wird oder jemand in einer Pensionsversicherung pflicht-, weiter- oder selbstversichert ist.

Die Versicherungsbeiträge werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe vom Bund bezahlt. Das heißt, die versicherte Person kann Versicherungszeiten erwerben, ohne dass dabei Kosten für sie entstehen.

Beginn und Ende:

Die Selbstversicherung beginnt frühestens mit der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes oder ansonsten, sobald die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird; höchstens ein Monat rückwirkend vor Antragsstellung. Das Versicherungsende tritt ein, wenn eine der Voraussetzungen wegfällt, ein Ausschlussgrund eintritt oder spätestens mit der Vollendung des 40. Lebensjahres des zu pflegenden Kindes.

Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung

Damit Personen, die nahe Angehörige pflegen, nicht aus der Arbeitslosenversicherung ausscheiden, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit der Pflegetätigkeit. Diese Regelung gilt für die Pflege einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens in Höhe der Stufe 3 oder eines behinderten Kindes, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Eine begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Eine begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Eine kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes

Beratung ist wichtig!

Die private Pflegeversicherung gilt als beratungsintensives Produkt, deswegen lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten oder fragen Sie einfach uns!

Worauf geachtet und was bei einer Beratung besprochen werden sollte:

  • Die Höhe der Zusatzleistung
  • Ab welcher Pflegestufe eine Leistung erfolgt (Die Leistung mancher Versicherer erfolgt bei unterschiedlichen Pflegestufen)
  • Prämienbefreiung bei dauernder Pflege
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall
  • Assistance bei der Organisation von Pflegeleistungen - Besteht eine Wartezeit?
  • Kostenersatz bei vorübergehender notwendiger Pflege und Betreuung.
  • Einmalzahlungen zur Reduktion der laufenden Prämie - Leistungsfreiheitsbonus bei Ableben
  • Leistung bei Krankenhausaufenthalt des Versicherungsnehmers. Pflege

Weiterführende Information zu Pflegeversicherung finden Sie auch auf der Seite der Arbeiterkammer:
Informationen zu Pflegeversicherung (AK)

Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger

Die begünstigte Selbstversicherung kann auch neben einer bestehenden, auf Erwerbstätigkeit begründeten Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden, sofern es sich nicht um eine volle Erwerbstätigkeit handelt. In diesem Fall muss bei der Wahl der Beitragsgrundlage darauf geachtet werden, dass mit den übrigen Beitragsgrundlagen die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird.

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Pflichtversicherung sind:

  • nahe Angehörigkeit der zu pflegenden Person
  • die Pflege muss in häuslicher Umgebung statt finden
  • für die zu pflegende Person muss ein Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Höhe Stufe 3 nach § 5 Bundespflegegesetz oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze vorliegen
  • die Pflege muss eine erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft darstellen
  • der Wohnsitz der pflegenden Person muss sich während der Dauer der Pflegetätigkeit im Inland befinden

Die Selbstversicherung beginnt frühestens mit Monatsersten, in dem die Pflegetätigkeit angetreten wird, wobei maximal eine Rückwirkung von 12 Monaten möglich ist, spätestens beginnt sie mit dem Monatsersten der Antragsstellung. Die Versicherung gilt solange die Voraussetzungen gegeben sind oder die pflegende Person nicht ihren Austritt erklärt.

Unfallversicherung

Wozu eine Unfall-Versicherung?

 
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die im Falle von Arbeitsunfällen greift (einschließlich Unglücken am Weg zur oder von der Arbeit), deckt der Schutz durch eine private Unfallversicherung „Ausrutscher“ ab, die weltweit und rund um die Uhr passieren können. Denn immerhin passieren 70% aller Unfälle zuhause oder in der Freizeit. Im Schadensfall erhält der Versicherte dann eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.
 

Staatliche vs. Private Unfallversicherung 

Dennoch stellen sich viele die Frage, warum in einem Sozialstaat mit garantierter und gedeckter Behandlung im Krankenhaus eine private Unfall-Versicherung sinnvoll ist. Wie schon erwähnt sind freilich sowohl Arzt- als auch Behandlungskosten im Krankenhaus auch nach einem Freizeitunfall durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Sobald für das Opfer jedoch Unkosten und bleibende Schäden (Verlust von Gliedmaßen, Lähmung, Verlust eines Sinnesorgans etc.) aus dem Unfall resultieren, reicht die gesetzliche Versicherung nicht mehr aus. Ist man in einem solchen Fall nicht privat unfallversichert, muss man die entstehenden Kosten oder den Verdienstentgang aus der eigenen Tasche bezahlen.
Im schlimmsten Fall der (genannten) Folgeschäden zahlt die private Unfallversicherung die genannte einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rente aus. Ein Beispiel: Steht in Folge des Unfalls ein Umbau der Wohnung oder eine behindertengerechte Adaption des Fahrzeuges an oder kommt es zu einem Verdienstentgang bei Selbstständigen, so kann der Betrag aus der Versicherungsleistung dafür aufgewendet werden.
 

Eine entscheidende Neuerung der Versicherungsleistung setzt sich seit geraumer Zeit mehr und mehr durch. Angebote mit linearem Tarif werden zunehmend von solchen mit Progressionstarif abgelöst. Das bedeutet, dass ohne signifikante Prämienerhöhung – vor allem bei schwerwiegenden Unfällen – mehr Geld ausbezahlt wird.

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Infos

Im Regelfall sind folgende Ereignisse von der Versicherungsleistung ausgenommen:

  • Herzinfarkt (nicht aber Unfälle, die infolge eines erlittenen Herzinfarktes passieren)
  • aktive Kriegsteilnehmer
  • Sportarten mit erhöhtem Unfallrisiko: Schifahren, Motorsport, Drachenfliegen, Fallschirmspringen
  • Schäden, die aus Atomunglücken resultieren

Checkliste Vor Abschluss der Versicherung sollten folgende Punkte unbedingt geklärt werden:

  • Einzel-/ Familienpaket (sind auch alle Familienmitglieder zu 100% eingeschlossen?)/ Gruppenversicherung (Firmen, Vereine,...)
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?
  • Vergleich verschiedener Angebote
  • Progressionserhöhung?

Reisekranken- & Unfallversicherung

Reiseversicherung Online

Wer kennt das nicht: Der Urlaub ist schon lange gebucht, die Koffer sind fertig gepackt, doch dann kommt das Fieber. Im schlimmsten Fall kann der lang ersehnte Traumurlaub nicht angetreten werden. Mit der richtigen Reiseversicherung ist man gegen die Folgen des unvorhersehbaren Unglücks geschützt. Gleich, ob die Reise – wie im Beispiel beschrieben – nicht angetreten werden kann, verfrüht wegen Krankheit abgebrochen werden muss, ein Unfall im Urlaub passiert oder das Gepäck verloren geht, schützt eine rechtzeitig abgeschlossene Reiseversicherung vor hohen Kosten die in solchen Fällen entstehen können. Unter dem Begriff Reiseversicherung werden dabei alle Versicherungsarten zusammengefasst, die Risiken des  Versicherten auf Reisen im Inland und Ausland aufnehmen. Die verschiedenen Sparten sind:
 

Reisekrankenversicherung

Führt die Reise in ein Land der EU, ist keine spezielle Versicherung notwendig. Hier gelten Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäischen Union. Nach Vorlage der E-Card hat unverzüglich die notwendige Hilfeleistung zu erfolgen. In allen anderen Ländern muss eine Behandlung vor Ort bezahlt werden – gegen Vorlage der entsprechenden Honorarnote bei der heimischen Krankenversicherung wird dann jener Betrag erstattet, der in Österreich für die gleiche Behandlung hätte aufgewendet werden müssen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt dann jenen Betrag, der durch die gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist. Es empfiehlt sich, die Bedingungen rechtzeitig genau zu studieren.
 

Reiseunfallversicherung

Grundsätzlich gelten viele private Unfallversicherungen 24 Stunden weltweit (Bedingungen prüfen). Sofern bereits eine solche Versicherung besteht ist eine eigens für die Reise abgeschlossene Versicherung daher nicht mehr notwendig. Die Versicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall (auf einer Reise). Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität; für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall. Hier bieten die meisten Reiseunfallversicherungen – unter einzuhaltenden Bestimmungen – ausreichend Versicherungsschutz an.

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Reiserücktrittskostenversicherung / Reisestornoversicherung

Dieses Produkt empfiehlt sich vor allem für Frühbucher. Doch Achtung: Häufig muss die "Reise Versicherung" noch am Tag der Buchung abgeschlossen werden! Was ist versichert? Die Veranstalter verrechnen – gebunden an die allgemeinen Reisebedingungen – im Falle des Nichtantretens eines Urlaubs Stornogebühren. Diese variieren von minimal 10 % der Buchungskosten bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt und steigen bis zu 85 % des Gesamtpreises ab dem 3. Tag vor dem geplanten Reisebeginn. Unter gewissen Voraussetzungen (etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit der Reiseteilnehmer oder eines nahen Angehörigen) übernimmt die Versicherung dann die Kosten des Selbstbehalts.

Reiseversicherung Pakete

Oft werden direkt in Verbindung mit der Urlaubsbuchung so genannte Reiseversicherungspakete angeboten. Hier handelt es sich meist um ein Kombinationsprodukt aus Rücktrittskosten-, Abbruch-, und Gepäckversicherung. Man sollte die angebotenen Versicherungsleistungen vor Abschluss genau studieren, damit es im Haftungsfall nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

 Für Weltenbummler ist eine so genannte Jahres-Reiseversicherung eine Überlegung wert. Dabei wird vom Versicherer meist für die maximale Dauer von insgesamt 42 privaten „Urlaubstagen“ ein Schutz in Paketvariante über die Dauer eines Jahres ausgestellt.

Im tatsächlichen Schadensfall ist der Versicherer sofort telefonisch und schriftlich zu informieren, da die Meldefristen meist äußerst knapp bemessen sind und davon auch der Leistungsanspruch abhängig gemacht wird.

Vorsorge

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Verstecken Sie sich immer noch vor der Pensionsproblematik? Zögern Sie nicht lange und sorgen Sie jetzt vor für eine sichere Zukunft!

Jeder Mensch ist individuell und hat seine eigenen Lebensziele und somit auch seine eigenen Wünsche bei der Vorsorge & Veranlagung!

Damit wir diesen Wünschen enstsprechen können, bieten wir Ihnen individuell angepasste Lösungen. Wir beraten Sie gerne! Natürlich können Sie vorab die zur Verfügung stehenden Rechner zwecks einer Preis- /Leistungsanalyse nützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeits-Versicherung Vergleich online

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung stark individuellen Charakters, daher ist sie ein besonders beratungsintensives Produkt. Der Versicherte erhält im Schadensfall eine vertraglich vereinbarte Rente, die bis zu einer fix vereinbarten Altersgrenze ausbezahlt wird, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit ist diese Versicherung für all jene interessant, die in keinem herkömmlichen Angestelltenverhältnis tätig sind und daher im Fall von andauernder Arbeitsunfähigkeit vollständigen Verdienstentfall in Kauf nehmen müssen. Denn im Ernstfall gibt es für Selbstständige noch immer keine gesetzliche Vorsoge im Fall von BerufsunfähigkeitDoch auch für junge berufstätige Angestellte unter 40 Jahren ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant. Im Fall von unerwarteter Krankheit, die zu Berufsunfähigkeit führt, reicht die gesetzliche Pension wegen zu kurzer Versicherungsdauer meist nicht für den Lebensunterhalt aus. 

Allgemein gilt, kürzere Laufzeiten sind günstiger, reichen aber möglicherweise nicht aus. Denn die Risikoversicherung greift nur dann, wenn der Schadensfall innerhalb der vereinbarten Laufzeit eintritt.

Wer eine Lebens- oder Pensionsversicherung hat, kann seinen Anbieter nach einem Zusatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung fragen - dieser ist im Deckungsumfang aber meist geringer als eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Die Höhe der Prämie ist individuell höchst verschieden und hängt in der Regel von folgenden Faktoren ab:

  • Welchen Beruf übt der Versicherte aus? (Manche Berufe werden nicht versichert!)
  • Ist der Verischerte selbstständig oder unselbstständig berufstätig.
  • Welche Laufzeit wird vereinbart?
  • In welcher Höhe soll der Schadensfall versichert werden? (Daher: Wie hoch soll die monatliche Rente im Ernstfall sein?)
  • weitere Faktoren: Eintrittsalter, Geschlecht

Ablebensversicherung

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Die Risikolebensversicherung ist sehr wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, PartnerIn) zu versorgen haben. Über die Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung. Auch kann sie der Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) dienen, dann in Form einer Restschuldversicherung. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Art der Risikolebensversicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.

Leistung der Ablebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist zu bedenken, dass für "jüngere" Hinterbliebene ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 EUR erforderlich ist, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche "Rente" mit gleichbleibender Kaufkraft von 500 EUR zu erzielen. Für "ältere" Hinterbliebene reichen geringere Summen. Zu berücksichtigen sind bei einer derartigen Rechnung vor allem die Renten, die aus der Sozialversicherung oder anderen Versorgungen gezahlt werden.

Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die jeweilige zukünftige potentielle Versorgungssituation von elementarer Bedeutung. Dazu zählt vor allem das Alter der Kinder. Oft hat sich die Versorgungslage des Ernährers in einem Alter von rund 50 Lebensjahren grundlegend verändert, da die Kinder das Haus verlassen und sich selbst versorgen können.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen und die Informationen des jeweiligen Versicherungsunternehmens bevor Sie eine Ablebensversicherung abschließen!

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Ablebensversicherung mit fallender Summe

Wird nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge benötigt, kann auch eine Ablebensversicherung mit fallender Summe abgeschlossen werden. Diese hat den Vorteil, dass der Versicherungsbeitrag niedriger ist. Eine andere Möglichkeit wäre es, seine Risikolebensversicherung zu kündigen, sobald sie nicht mehr benötigt wird. Schlecht wäre allerdings, eine Risikolebensversicherung auf zunächst nur zehn Jahre abzuschließen. Wird nämlich noch weiterhin Versicherungsschutz benötigt, weil man zwischenzeitlich aber krank und damit unversicherbar geworden ist, steht man nach Ablauf der 10 Jahre ohne Versicherungsschutz da.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Experten beraten bevor Sie ein Produkt abschließen!

Risikoversicherung Berechnen

Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Laufzeit der Versicherung
  • Alter der versicherten Person
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • evtl. gefährliche Hobbys
  • evtl. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher (nicht bei allen Versicherungsgesellschaften)

Rentenversicherung

In Österreich gibt es eine staatliche Pensionsvorsorge. Wozu also eine private Zusatzversicherung abschließen? Aufgrund der derzeitigen demographischen Entwicklungen stehen wir zukünftig vor dem Problem, dass in es in Relation zu den Pensionsbeziehern zu wenige Erwerbstätige und somit Beitragszahler geben wird. Das heißt, die Pensionszahlungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach immer niedriger ausfallen und nicht mehr für alle Kosten der Lebensführung ausreichen.

Um im Alter ein sorgenfreies Leben genießen zu können ist es deshalb sinnvoll, eine zusätzliche private Vorsorgeversicherung abzuschließen.

Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung besteht aus der vereinbarten Rentenleistung. Dabei wird der während der Laufzeit angesparte Betrag nach Ablauf der Laufzeit je nach Vereinbarung in Form von laufenden Rentenzahlungen oder als Ablösekapital in einer einmaligen Kapitalzahlung ausbezahlt.

Achten Sie im Einzelfall bitte immer auf die genauen Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft. Mit dem Versicherungsvergleich-Rechner können Sie gratis und unverbindlich die verschiedenen Produkte berechnen und vergleichen. Nutzen Sie auch das Anfrage-Formular, um ein unverbindliches Angebot anzufordern.

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Lebensversicherung

Klassische und Fondsgebundene Lebensversicherung

Ob als Altersvorsorge, Tilgungsträger oder zur Absicherung der Familienmitglieder ist man mit einem Produkt im Bereich der Lebensversicherung gut beraten. Das Angebot ist hier so vielfältig wie die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Versicherungsnehmer, daher sollte vor Vertragsabschluss genau definiert werden, wozu die angestrebte Versicherung verwendet werden soll. Zu den meistgesuchten Angeboten zählen die klassische Er- und Ablebensversicherung, die Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung sowie die reine Erlebensversicherung.

Klassische Ab- und Erlebensversicherung

Die konservativste und sicherste Methode des Ansparens und Absicherns gewährt die Er- und Ablebensversicherung. Hier wird die Versicherungsleistung sowohl im Ablebensfall als auch bei Erleben erbracht. Die Versicherungsleistung, also die bei Vertragsabschluss vereinbarte Prämie, ist garantiert, zusätzlich werden Gewinnanteile zugesprochen. In jährlichen Intervallen erhält der Versicherungsnehmer eine tabellarische Übersicht über die aktuellen Prognosen zur Gewinnbeteiligung zugesandt. Wenn sich diese ändern, kann die Gewinnbeteiligung steigen oder fallen – je nachdem, wie sich der Finanzsektor und der Geldmarkt entwickeln. Daher sind diese Prognosen auch unverbindlich.

Gemäß der Vereinbarung wird die Versicherungsleistung nach Ablauf des Vertrags als einmaliger Kapitalbetrag oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.

Achtung: Bei einer solchen Kombinationsversicherung wird ein Teil der Prämie für die Ablebensversicherung verwendet und daher nicht angespart. Theoretisch ist eine reine Erlebensversicherung für die Pensionsvorsorge geeigneter. Hier erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente.

Risikolebensversicherung

Durch relativ wenig Einsatz erhält man bei der Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung einen sehr hohen Versicherungswert. Um Familie, Ehegatten oder Kinder abzusichern, empfiehlt sich daher ein solches Produkt. Es dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Tritt innerhalb der Versicherungsdauer der Tod des Versicherungsnehmers ein, wird die vereinbarte Prämie fällig. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es hingegen nicht, daher kostet sie nur einen Bruchteil einer Er- und Ablebensversicherung. Ein weiterer Unterschied: Die Ablebensversicherung kann kurzfristig und ohne finanzielle Nachteile gekündigt oder verändert werden.

Zur Sicherstellung von Krediten wird eine solche Versicherung, auch Kreditrestschuldversicherung genannt, verwendet. Sie wird in ausreichender Höhe für die Besicherung eines Kredites verwendet, die Deckungshöhe gleicht sich jährlich der offenen Kreditschuld an, nimmt daher im Fortlauf der Zeit ab. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung problemlos gekündigt werden. Dem Versicherungsnehmer wird dann ein eventuell vorhandener Rückkaufswert ausbezahlt.

 

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Fondsgebundene Lebensversicherung

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach fondsorientierten und fondsgebundenen Lebensversicherungen deutlich gestiegen.

Mit diesen Produkten können weitaus höhere Gewinne als mit klassischen Lebensversicherungen erzielt werden, allerdings steigt mit ihnen auch das Risiko. Die fondsgebundene Lebensversicherung ist vom Prinzip her der klassischen Lebensversicherung gleich gestellt. Auch hier wird eine garantierte Versicherungsleistung nach Ende der Laufzeit ausbezahlt. Der Zinsgewinn wird für die Gewinnbeteiligung in Fonds veranlagt – was gemäß den Entwicklungen am Geldmarkt sehr positive aber auch negative Folgen nach sich ziehen kann. Der Sparanteil der gesamten Prämie wird dabei in Fonds veranlagt. Meist kann der Versicherungsnehmer die Fonds selbst bestimmen – je nach Risikofreudigkeit können daher konservative oder spekulative Produkte gewählt werden. Im Unterschied zur konventionellen Lebensversicherung gibt es bei diesem Produkt keine garantierte Auszahlungssumme – theoretisch besteht hier die Möglichkeit, das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren. Deshalb sollte gegen Ende der Laufzeit das Risiko gemindert werden und die Prämienanteile in sehr konservative Fonds investiert werden. Die Auswahl des geeigneten Produkts sollte jedenfalls gründlich überdacht und entschieden werden.

Rücktritt und Kündigung

Beim Rücktritt und bei der Kündigung von Lebensversicherungen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung hat der Versicherungsnehmer kein Recht auf die Rückzahlung der einbezahlten Prämien.
Stattdessen erhält man den Rückkaufswert entsprechend der bereits einbezahlten Jahre plus Gewinnbeteiligung erstattet – der Wert ist der jährlich zugestellten Rückkaufswert-Tabelle zu entnehmen, bzw. bei der Versicherungsanstalt zu erfragen. Vor allem in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit ist der Rückkaufswert geringer als die eingezahlten Prämien.

Prämienfreie Versicherung

Wer keine weiteren Prämien mehr zahlen will oder kann, sollte auch die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung in Erwägung ziehen.
Hierfür wird vom Versicherer eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherten, bzw. im Ablebensfall an die begünstigte Person, ausbezahlt wird.

Für einen kurzen Zeitraum kann der Versicherer auch einer Prämienfreistellung zustimmen. Auch in diesem Fall wird eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet.

Lebensversicherung verkaufen statt Rückkaufen

Das Problem beim Rückkauf

Wenn Sie eine Lebensversicherung vorzeitig auflösen oder kündigen wollen, ist das meist mit Problemen verbunden. Beim Rückkauf - so der Fachbegriff für die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung erhalten Sie in der Regel nicht die Summe der einbezahlten Prämien, sondern lediglich den Rückkaufwert, und der ist meist sehr viel niedriger. Der Unterschied kann pro Versicherungsvertrag über 1.000 Euro betragen. Das kommt daher, dass der Vertragsabschluss mit hohen Kosten verbunden ist, die am Beginn der Laufzeit abgezogen werden.

Die Lösung: verkaufen Sie!

Allerdings gibt es auch eine Alternative zum Rückkauf, die weit weniger finanzielle Nachteile bringt. Sie können eine Versicherung auch verkaufen. Dabei entfallen einige Kosten des Vertragsabschlusses und Sie bekommen mehr Geld heraus als beim Rückkauf.

Nach dem Verkauf der Versicherung zahlen Sie keine weiteren Beträge mehr an die Versicherung. Alle weiteren Beiträge übernimmt in der Regel der zukünftige Käufer.

Der Verkauf einer Versicherung bietet Ihnen damit eine Möglichkeit, Ihre Versicherung zu beenden, ohne die gesamten Nachteile eines Rückkaufes in Kauf nehmen zu müssen.

Staatlich geförderte Vorsorge / Pension

Staatlich geförderte Vorsorge/Prämienpension

Als Anreiz zur verstärkten Eigenvorsorge wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen, die seit Anfang 2003 angeboten wird. Mit dieser staatlich geförderten Vorsorge, auch Zukunftsvorsorge genannt, fördert der Staat die private Pensionsvorsorge mit einer jährlichen Prämie von minimal 8,5% bis zu 13,5%. Für 2011 ist eine Prämienförderung von 8,5% veranschlagt. Konkret bedeutet das maximal 196,63 Euro vom Staat für eine jährliche Einzahlung von 2.313,30 Euro. Ein Überschlagsbeispiel an dieser Stelle: Bei einer entsprechenden Laufzeit von 30 Jahren und 2.000 Euro Einzahlung jährlich erhält man vom Staat immerhin 5.400 Euro bei durchschnittlich 9% Förderung.

Man hat die Wahl entweder mit einem Investmentfonds oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung anzusparen. Der wesentliche Unterschied liegt hier darin, dass bei der Fondsvariante der optimale Vermögenszuwachs im Vordergrund steht, während bei der Versicherungslösung zusätzlich bestimmte Risiken (z.B. Ablebensschutz) abgesichert werden. Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Zukunftsvorsorge Kosten verursacht, ist der Gesamtertrag niedriger als bei Varianten ohne Versicherungsschutz.

Die Eckpunkte der staatlich geförderten Vorsoge sind:

  • Nach Bauspar-Vorbild wird jährlich eine staatliche Prämie gewährt, die zwischen 8,5% und 13,5 % des Einzahlungsbetrages beträgt.
  • Die Zukunftsvorsorge muss als fondsgebundene Lebensversicherung oder als Investmentfonds konzipiert sein, ein Mindestanteil von 40 % ist dabei in Aktien zu veranlagen.
  • Kapitalgarantie! Anbieter von Zukunftsvorsorgeprodukten müssen eine Kapital- und Prämiengarantie geben – unabhängig von der Marktentwicklung. Diese Garantie gilt auch über den Todesfall hinaus und sichert die Begünstigten ab.
  • Die Veranlagungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre, viele Anbieter sehen eine längere Mindestbindung vor. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
  • Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu privaten Ersparnissen, zum Beispiel aus Lebensversicherungen, fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommensteuerfrei.

 

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Seit 2003 konnten sich sehr viele Produkte dieser Sparte am Markt etablieren. Um einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erhalten, bieten einige Versicherer „Zuckerl“ wie etwa die Prämienfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit an. Die Höhe der privaten Vorsoge ist selbstverständlich nach oben offen, gedeckelt ist nur der jährlich maximal vom Staat geförderte Betrag. Einige Gesellschaften bieten Sparpläne bereits ab zehn Euro monatlich zum Einstieg an! Natürlich sollten Sie die Prämie Ihren Anforderungen anpassen! Sie können dazu noch Zuzahlungen tätigen um die maximale Förderung Jahr für Jahr ausschöpfen zu können. Am Ende der Veranlagungsdauer hat man drei Möglichkeiten das angesparte Kapital zu verwenden. Der Betrag kann einkommensteuerfrei – frühestens ab dem vollendeten 40. Lebensjahr - als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt werden, er kann steuerfrei neu veranlagt werden, oder als Einmalauszahlung ausbezahlt werden. Achtung! In diesem Fall muss jedoch eine Nachversteuerung der Erträge und die Rückzahlung der halben Prämie erfolgen.

Englische Lebensversicherung

Die englische Lebensversicherung oder britische Lebensversicherung wird von englischen Versicherungsgesellschaften angeboten - daher auch der Name. Im Grunde ist eine englischen Lebensversicherung eine Kapitallebensversicherung. Das heißt, einerseits sind die Angehörigen im Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert, andererseits kann fortlaufend ein Vermögen aufgebaut werden, das später als zusätzliche Rente verwendet werden kann.

Der wesentliche Unterschied zu heimischen Anbietern von Lebensversicherungen ist, dass für gewöhnlich deutlich höhere Renditen geboten werden. Das kommt daher, dass englische Versicherungsgesellschaften bis zu 100% ihres Kapitals auf dem Aktienmarkt investieren dürfen, was in Österreich grundsätzlich nicht erlaubt ist. Durch diese unterschiedliche Anlagestrategie können größere Gewinne erzielt und in Form von Renditen an die Kunden weiter gegeben werden. Allerdings geben englische Versicherungsgesellschaften aber meistens auch weniger garantierte Mindestverzinsung, das heißt, auch das Risiko ist etwas höher.

Anfrage Lebensversicherung

Hier kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem unverbindlichen Angebot. Die mit * gekennzeichneten Felder sind für die Bearbeitung und Angebotserstellung unbedingt erforderlich.

Betriebsversicherung

Gewerbe-Versicherung

Neu: Ab sofort steht Ihnen der Betriebsversicherung-Rechner zur Verfügung:

 

Online berechnen oder jetzt individuelle Lösungen anfordern!

Folgende Bereiche können* durch eine Gewerbeversicherung abgedeckt werden:

Elementarversicherung

Spezifische Gewerbeversicherungen

Recht & Haftung

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ACHTUNG:
Jeder Betrieb benötigt einen individuellen Bedarf an Absicherung und kann nur durch professionelle Auskunft ausreichend versichert werden. Deswegen übernehmen wir keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der hier angeführten Daten.

*Die unten angeführten Deckungsvarianten können nicht immer oder oft nur begrenzt garantiert werden - für ein persönliches Konzept nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

     Individuell wie Ihr Unternehmen!

Berufshaftpflicht

     Ärzte, Steuerberater, Lehrer, usw...

Vermögensschadenshaftpflicht

     Makler, Edv-Dienstleister usw.

Bauherrenhaftpflicht

     Sie bauen, renovieren...weiter lesen...

Haus & Grundbesitzhaftpflicht

     Wozu? Erfahren Sie mehr...

Gewässerschaden-Haftpflicht

     Sie haben Gewässer am Grundstück...

Privathaftpflicht

     jetzt Anfragen!

Tierhalterhaftpflicht

     Hund, Pferde, usw.

Firmenhaftpflicht

Anfrage Betriebsversicherung

Fordern Sie unverbindlich Angebote für eine Gewerbeversicherung an!

Spezifische Gewerbeversicherungen

Maschinenbruchversicherung

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktionsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft,
  • Kurzschluss, Überstrom,Überspannung und Überlastung
  • Über- der Unterdruck, Fremdkörper
  • Wassermangel in Dampferzeuger
  • Versagen: Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Sturm, Frost, Eisgang
  • Angebot anfordern...
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Maschinenmehrkostenversicherung

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung

Bauwesenversicherung

  • "Kaskodeckung" für Schäden am Bauvorhaben
  • Glasbruch und Schäden an der Verglasung
  • Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile
  • Baugrund- und Bodenmassen
  • Aggressives Grundwasser
  • Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Schäden an Fertigteilen auf der Baustelle oder am Lagerplatz
  • Angebot anfordern...
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Elektroanlagen, Geräte, Computer & Software

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten
  • Bereitstellung eines Provisoriums und Kosten für Luftfracht
  • Geräte und Anlagen außerhalb des Versicherungsortes
  • Vorsorge für Neuanschaffungen
  • Technologiefortschritt
  • Mietkosten für Leihgeräte und Umrüstungskosten
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Kühlgut

Transport

  • Waren, Güter uns sonstige Objekte
  • Transportmittel & Arbeitsgroßgeräte
  • Werkverkehrsversicherung
  • Tank- und Fassleckage
  • Reiselager
  • Reisegepäck
  • Kunstversicherung
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Betriebsunterbrechung

Betriebsschließung

Mitarbeiter-Vorsorge

Reiseversicherungsschutz

Montageversicherung

  • Montageobjekt
  • Montageausrüstung
  • Fremde Sachen
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler
  • Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
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Bauherrenhaftpflicht

Haftpflichtversicherung für Bauherren!

Ein Bauherr ist nicht nur für eigene Missgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für die der übrigen am Bau tätigen Personen sowie für Schäden an Privatpersonen.

Der Bauherr hat Pflichten zu erfüllen. Deren Missachtung bzw. Verletzung können im Schadensfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine Bauherrenversicherung wichtig ist.

Beispiele:

  • Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht
  • Sorgfalts-Pflichten bei der Auswahl von Facharbeitern
  • usw.

Eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen. Und die können zum Ruin des Bauherren und seiner Familie führen.

Bedingungsgemäß umfasst der Versicherungsschutz der Bauherrenversicherung  generell nicht die gesamten Schadenersatz-Pflichten, die sich aus den Gesetzen ergeben.

Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Personenschäden können Millionen-Forderungen nach sich ziehen.

Anfrage Betriebsversicherung

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Bauwesenversicherung

Bauwesenversicherung

Es ist heute im Baugewerbe üblich, dass Bauunternehmen über eine freiwillige Haftpflichtversicherung verfügen, die sie vor Schadenersatzforderungen geschädigter Dritter schützt. Eine Bauwesenversicherung geht darüber hinaus, indem sie Sachschäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse am versicherten Objekt entstehen können, versichert. Viele Auftraggeber, vor allem von großen Projekten, verlangen heutzutage, dass das ausführende Unternehmen über eine Bauwesenversicherung verfügt, die gegebenenfalls auch für einzelne Projekte abgeschlossen werden kann. Versicherungsnehmer können der Bauherr oder der Bauunternehmer sein. Wichtig ist jedoch, dass vor Baubeginn geklärt wird, wer für den Versicherungsschutz verantwortlich ist.

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Die Deckungssumme

Schließen Sie eine Bauwesen-Versicherung ab, sollten Sie jedenfalls darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein. Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus der vertraglich festgesetzten Bausumme, der erbrachten Leistung und dem Wert der Materialien, die zum Bau eingesetzt werden. Kommt es zu einem Schaden, der von der Versicherung gedeckt ist, übernimmt diese die Kosten für die Wiederherstellung.

Beachten Sie, dass es oft einen Selbstbehalt zu entrichten gibt. Erkundigen Sie sich zu den genauen Bedingungen bei Ihrem Versicherungsanbieter. Beachten Sie auch, dass eine altersbedingte Wertminderung der versicherten Sache eintreten kann.

Beratung ist wichtig!

Das Angebot an Versicherungsprodukten dieser Sparte ist sehr vielfältig. Es ist deshalb wichtig die Varianten der verschiedenen Anbieter auf dem Markt zu vergleichen.  Im konkreten Fall gelten die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Berufshaftpflicht

Haftpflichtversicherung für den Beruf

Bereits kleine Fehler im täglichen Berufsleben können große Folgen haben!

Beispiele:

  • Ein Arzt muss nach einem Behandlungsfehler Schadenersatz leisten.
  • Ein Sachverständiger muss nach einer falschen Anweisung Schadenersatz leisten.
  • Ein Architekt muss Schadenersatz leisten nach einem Schaden, der Aufgrund eines Zeichnungsfehlers entstanden ist.

Beispiele gibt es viele, deren Folgen das berufliche Ende bedeuten können.


Betriebshaftpflicht

Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen!

Eine wichtige Versicherung für Ihren Betrieb ist die Betriebshaftpflicht, welche Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern abdeckt.

Für manche Gewerbearten besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtvorsorge.

Wer ist versichert?
Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft und die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle übrigen Betriebsangehörigen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (außer in der Freizeit - siehe Privathaftpflichtversicherung).

Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander sind nicht gedeckt.

Bei Freiberuflern und bei gewerblichen Subunternehmern ist Vorsicht geboten, da diese oft eine eigene Haftpflicht benötigen.

Leistungen des Versicherers:
Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter Forderung, die Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche begründet sind, sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer. Dies gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche und nicht zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder solcher, die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.

Welche Einschlüsse sind möglich?

Das für den Bereich der Haftpflichtversicherung geltende Bedingungswerk (AHVB) wird oft durch "Besondere Bedingungen" abgeändert.

Mögliche Klauseln / Deckungen im Haftpflichtschaden:

im Ausland vorkommende Schäden
Schäden an sich in Ihrem Gewahrsam befindlichen Sachen (etwa auch Gebäudegrundstücken - Mietsachschäden).
Tätigkeitsschäden ( Bearbeitungsschäden)
Allmählichkeitsschäden (z.B. langsame Durchfeuchtung von Mauerwerk als Folge einer undichten Isolierung)
Be-/Entladeschäden
Umweltsachschäden - Sachschäden durch Umweltstörung
(z.B. Verunreinigung des Erdreichs)
Reine Vermögensschäden
Cross Liability (der Versicherungsschutz erstreckt sich
auch auf gegenseitige Ansprüche zwischen den einzelnen
Versicherungsnehmern des Vertrages)
Europadeckung (mit u. ohne GUS-Staaten)
Weltdeckung - Haftpflicht für Firmen (ausgenommen USA und
Kanada)
Vorsorge-Deckung
Freizügigkeit

Anfrage Betriebsversicherung

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Betriebshaftpflicht Versicherung - Erweiterung

Betriebs- und Produkthaftungsversicherung:
Wer Erzeugnisse an Endverbraucher liefert bzw. an Produktionsprozessen beteiligt ist, setzt sich dem Risiko aus, dass seine Produkte, abgesehen von Personen- und Sachschäden, auch Vermögensschäden verursachen, die über eine "konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung / Gewerbehaftpflicht " meist nicht ausreichend abgesichert werden.
Beispiele:
vergeblich aufgewendete Weiterverarbeitungskosten
vergebliche Herstellungskosten
Austauschaktionen
Rückrufaktionen

Zuverlässige Absicherung bietet in diesen Fällen eine "Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung".
Diese wird teilweise standardmäßig für gewerbliche Betriebe und größere Landwirte angeboten.

Kosten eines Rückrufes mangelhafter Produkte sind über entsprechende Spezialpolizzen versicherbar.

ACHTUNG:
Jeder Betrieb benötigt einen individuellen Bedarf an Absicherung und kann nur durch professionelle Auskunft ausreichend versichert werden. Deswegen übernehmen wir keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der hier angeführten Daten.

D&O Versicherung
Versichert sind Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis. Gedeckt sind dabei normalerweise alle Vermögensschäden, die während der Versicherungslaufzeit verursacht wurden und bei denen der Anspruch noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erhoben wird.

Fordern Sie noch heute eine Beratung für eine Firmenhaftplicht an!

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Wenn in Folge von Krankheit, eines Unfalles oder eines Sachschadens wie etwa Feuer oder Sturm der Betrieb vorübergehend eingestellt werden muss, kann das enorme Kosten zur Folge haben. Denn einerseits fallen die Gewinne aus, die während einem normalen Betrieb erwirtschaftet worden wären, die Fixkosten wie Miete, Gehälter, Steuern oder Kreditrückzahlungen laufen aber ganz normal weiter. Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann eine wichtige Existenzsicherung Ihres Unternehmens darstellen.

Was ist versichert?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den fortlaufenden Fixkosten und dem entgangenen Betriebsgewinn, der bei ungestörtem Betrieb erwirtschaftet worden wäre, zusammen. Das entspricht dem sogenannten Deckungsbeitrag, das ist der Betriebsertrag abzüglich der variablen Kosten. Auch zusätzliche Ausgaben zur Schadensminderung wie etwa die Anschaffung von Leihmaschinen oder die Errichtung eines Notbetriebes können bei einer Betriebsunterbrechungs Versicherung versichert werden.

Haftungszeit und Karenz
Die maximale Zeitdauer, die im Falle einer Betriebsunterbrechung von der Versicherung gedeckt ist, heißt Haftungszeit. Der Haftungszeitraum kann an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden und hängt von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Oft gibt es auch einen Selbstbehalt zu tragen, genannt Karenzzeit. Eine Karenzzeit von 7 Tagen bedeutet, dass die Versicherungsleistung ab dem achten Tag der Betriebsunterbrechung erbracht wird.

Lassen Sie sich beraten!
Die Produkte, die am Markt angeboten werden, sind vielfältig und die Vertragsbestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften oft sehr unterschiedlich. Eine genaue Beratung ist deshalb unbedingt empfehlenswert oder fragen Sie uns, wenn Unklarheiten auftreten.

Anfrage Betriebsversicherung

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Bitte beachten Sie

Es gilt zu beachten, dass bestimmte Gefahren wie z. B. vorvertragliche Schadenfälle, Kriegsereignisse und außergewöhnliche Naturereignisse oft nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden.

Zum Nachweis eines Betriebsunterbrechungsschadens ist außerdem notwendig, dass  sorgfältig Bücher geführt werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an einen Experten oder fragen Sie einfach uns!

Computer Versicherung

Computer Versicherung

Die Computer Hardware und die darauf gespeicherten Daten bilden oft einen wichtigen Teil des Betriebsvermögens. Bei einem plötzlich eintretenden Schaden etwa durch einen Blitzschlag oder durch Feuer kann nicht nur der unmittelbare Sachschaden sonder auch eventuelle Störungen der Software oder der Verlust von Daten einen erheblichen Verlust für ein Unternehmen darstellen.
Moderne Lösungen der Computer Versicherung bieten Schutz zumindest gegen den finanziellen Schaden, der infolge einer Beschädigung der IT-Ausstattung Ihres Unternehmens auftreten kann. Allerdings ist es notwendig, dass Sie eine professionelle Bedarfserhebung durchführen lassen, damit Sie die für Sie geeignete Variante der Computer Versicherung finden.

Versicherte Risiken

Es gibt verschiedene Versicherungsanbieter, die jeweils mit unterschiedlichen Produkten auf dem Markt sind. Meistens können Sie den Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und so den optimalen Schutz für ihre IT-Ausstattung wählen. Prinzipiell sind folgende Risiken für plötzlich auftretende Ausfälle oder Beschädigung der versicherten Geräte versichert:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern die durch vorangeführte Gefahren verursachten Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel  erkennbar sind
  • Mechanisch einwirkende Gewalt
  • Bedienungsfehler durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
  • Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck
  • Elementarschäden wie Erdrutsch, Lawinen oder Unwetter 
  • Feuer, Blitzschlag, Explosionen
  • Versengen und Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese Ereignisse durch äußere Einwirkung entstehen
  • Indirekter Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung 
  • Wasser oder Feuchtigkeit aller Art

Erweiterter Versicherungsschutz

Bei vielen Versicherern können Sie sich auch vor Kosten schützen, die entstehen bei:

  • Datenrekonstruktion
  • Transportschäden bei Notebooks und anderen portablen Geräten
  • Schadensuche
  • Kurzschluss

 

Anfrage Betriebsversicherung

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Zu Beachtendes

Sie sollten bedenken, dass viele Versicherer vor Vertragsabschluss eine Wertberechnung des Bestandes verlangen oder Geräte aus dem Versicherungsschutz ausschließen, die älter als drei Jahre sind.

Beachten Sie, dass die Bedingungen der verschiednene Versicherungsgesellschaften stark variieren können. Erkundigen Sie sich deshalb genau oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an uns.

Firmenrechtsschutz

Rechtsschutz für Firmen

Gewerbebetreibende bzw. Selbständige sind einer Menge an Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten ausgesetzt. Dadurch können Missverständnisse und Verstöße oft vorprogrammiert sein. Um sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor finanziellen Verlusten zu schützen benötigen Sie einen Rechtsschutz.

Beachten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen, Deckungsinhalte & Risikoausschlüsse bevor Sie eine Firmenrechtsschutz-Versicherung abschließen!

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Maschinenbruchversicherung

Maschinenbruchversicherung

Selbst bei bester Wartung und Vorsicht kann es passieren, dass eine Ihrer Betriebsmaschinen einen unvorhergesehenen Schaden nimmt oder zerstört wird. In einem Falls kann eine Maschinenbruchversicherung  Ihr Unternehmen vor finanziellen Nachteilen schützen.

Wie schützt eine Maschinenbruchversicherung

Der Versicherungsschutz gilt für all jene betriebsfertig aufgestellten Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparate, die in der Polizze angeführt sind. Gedeckt sind für gewöhnlich die finanziellen Kosten, die aufgrund plötzlich eintretender und unvorhergesehener Schäden oder Zerstörung der versicherten Objekte entstehen.

Die Versicherungssumme orientiert sich in den meisten Fällen an dem am Schadentag geltenden Neuwert des versicherten Objektes. Zu berücksichtigen sind weiters allfällige Kosten für Zoll, Fracht oder Montage. Bei vielen Anbietern ist ein Selbstbehalt zu den Wiederherstellungskosten bzw. zum Zeitwert zu entrichten.

In manchen Fällen, z.B. wenn eine Maschine länger als einen Monat nicht in Betrieb ist oder eine Garantie für die entsprechende Maschine läuft, kann ein Prämiennachlass vereinbart werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter oder fragen Sie uns.

Ausschlüsse

Beachten Sie, dass bei vielen Anbietern bestimmte Objekte oder Schäden nicht mit einer Maschinenbruchversicherung versichert sind, bzw. dass gesonderte Vereinbarungen getroffen werden müssen. Das gilt für Einmauerungen und Maschinenfundamente, die im normalen Versicherungsschutz meist nicht inkludiert sind. Weiters sind Feuer- und Diebstahlrisiko für gewöhnlich nicht mitversichert. Um vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung infolge eines Maschinenausfalles geschützt zu sein, benötigen Sie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
 

Beratung und Vergleich

Die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherer sind sehr vielfältig. Um einen geeigneten Versicherungsschutz für Ihre konkrete Situation zu ermitteln, erkundigen Sie sich genau und vergleichen die verschiedenen Angebote. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mitarbeiter Versicherung

Mitarbeitervorsorge

Als Unternehmer haben Sie sich sicher schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter auszusehen hat und wie Sie dabei steuerliche Vorteile nutzen können, wie Sie Ihre wertvollsten Mitarbeiter an das Unternehmen binden können, wie Sie Abfertigungsansprüche am günstigsten finanzieren können. Hier bekommen Sie Antwort auf einige Fragen. Die Mitarbeiterversicherung umfasst die Bereiche

 

Betriebliche Abfertigung

Seit 1. Jänner 2003 gilt ein neues Abfertigungsmodell für Arbeitnehmer in Österreich. Die gesetzliche Grundlage stellt das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) dar. Für Sie als Unternehmer ist entscheidend, dass die Abfertigungsverpflichtung auf rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekassen ausgelagert wird. Mitarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis vor diesem Datum begonnen haben, können in das neue System wechseln, ansonsten gilt für die das alte Abfertigungsrecht weiter.
Derzeit gibt es in Österreich 10 Vorsorgekassen, unter denen der Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, bzw. den Mitarbeitern zu wählen hat. Die Leistung aus der Vorsorgekasse erfolgt beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen oder spätestens zur Pensionierung. Die Ausschüttung des zur Vorsorge angelegten Kapitals kann je nach Wahl der Vorsorgekasse variieren.

Abfertigungszahlungen stellen einen enormen finanziellen Aufwand dar, der zeitlich schwer kalkulierbar ist. Eine überlegte Wahl der Vorsorgevariante kann entscheidende Vorteile für Ihr Unternehmen bieten. Die Kosten können so gleichmäßig verteilt werden, was Ihr Unternehmen vor Liquiditätsengpässen schützt. Sie können Ihre Kosten besser kalkulieren. Weiters bleibt das Geld als Betriebskapital erhalten und die Prämien gelten als Betriebsausgabe.

Beachten Sie, dass das Thema Abfertigung nicht automatisch vom Tisch ist, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen. Für die Abfertigungsansprüche Ihrer damaligen Mitarbeiter auch sind Sie unter Umständen trotzdem noch haftbar.

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Betriebliche Pensionszusage

Die betriebliche Pensionszusage ist eine direkte Leistungszusage des Betriebsinhabers an die Mitarbeiter. Sie stellt eine gute Möglichkeit dar, eine Firmenpension aufzubauen, die sowohl für den Unternehmer als auch für die Begünstigten einige Vorteile bietet. Der Dienstgeber erspart sich die Lohnnebenkosten. Die begünstigten Mitarbeiter ersparen sich bis zu ihrem Pensionsantritt Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Am profitträchtigsten ist eine betriebliche Pensionsvorsorge für Geschäftsführende Gesellschafter und Führungskräfte. Bei einer sorfältigen steuerlichen Vertragsgestaltung können hohe Renditen erzielt werden.

Die Vorteile für das Unternehmen sind:

  • keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
  • Instrument zur langfristigen Mitarbeiterbindung
  • Steuerersparnisse für das Unternehmen

Die Vorteile für die begünstigten Mitarbeiter:

  • Keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge während der Aktivzeit
  • Dadurch steuerlicher Vorteil im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung
  • Absicherungsmöglichkeit gegen Insolvenz des Arbeitgebers durch Rückversicherung
  • Zusätzliche Altersvorsorge

Zu Beachtendes
Bei der Gestaltung einer betrieblichen Pensionszusage sollten Sie einige Punkte beachten:

  • 50% der Pensionsrückstellungen müssen durch Wertpapiere gedeckt sein
  • Die Summe aus betrieblicher und staatlicher Vorsorge darf das letzte Gehalt vor Pensionsantritt nicht überschreiten
  • Die betriebliche Vorsorge darf nicht mehr als 80% des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt ausmachen
  • Erwägen Sie ein versicherungsmathematisches Gutachten, um die steuerrechtliche Anerkennung zu vereinfachen

Bedenken Sie weiters, dass die einzelnen Versicherungen oft sehr unterschiedliche Konditionen anbieten, weshalb sich ein Versicherungsvergleich jedenfalls lohnt.

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Betriebliche Kollektiv-Versicherung

Der Arbeitgeber kann bis zu 10% der Lohn- und Gehlatsumme lohnnebenkostenfrei als Rentenversicherung entweder in eine Pensionskasse und/oder in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Dabei ist die betriebliche Kollektivversicherung sowohl in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen als auch steuerlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt.  Diese Einzahlungen werden als Betriebsausgaben anerkannt.

Die betrieblichen Kollektivversicherung beinhaltet automatisch eine Witwen/Witwerpension, weiters kann zusätzlich auch eine Berufsunfähigkeitspension gewählt werden. Entscheidet sich ein begünstigter Mitarbeiter zur Einzahlung zusätzlicher Eigenbeträge, erhöht das seine Pension. Bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Jahr unterliegen die Eigenbeträge einer zusätzlichen staatlichen Förderung. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter durch die betriebliche Kollektivversicherung begünstigt werden sollen, obliegt dem Unternehmen.

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Zukunftssicherung für Mitarbeiter nach §3(1) Z 15 lit a EStG)

Die Zukunftssicherung für Mitarbeiter kommt zur betrieblichen Altersvorsorge am häufigsten zur Anwendung. Der Vorteil bei diesem Modell liegt darin, dass alle Beteiligten viele Vorteile genießen. Es kann damit Vorsorge für Krankheit, Invalidität, Alter und Ableben getroffen werden, allerdings liegt die Grenze des dafür zu verwendenden Betrags bei 300 € pro Jahr.

Die Zukunftssicherung kann durch zwei Varianten erfolgen. Der Betrag für die Zukunftssicherung kann vom Arbeitgeber alternativ zu einer Gehaltserhöhung, Bonifikation oder eines Weihnachtsgeschenkes aufgewendet werden. Oder aber der Arbeitgeber lässt die 300 € pro Jahr von seinem Gehalt in seine Zukunftssicherung umwandeln.

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Montageversicherung

Montageversicherung

Die für einen Betrieb notwendigen Maschinen und Anlagen werden heute immer größer und unentbehrlicher. Das heißt, auch die Montage solcher Anlagen wird immer aufwändiger und birgt erhebliche finanzielle Risiken. Vor diesen kann Sie eine Montageversicherung schützen.

Wie wirkt eine Montageversicherung?

Während des gesamten  Montageprozesses, angefangen vom Verladen einer Anlage bis zur Übernahme durch den Auftraggeber am Bestimmungsort, kann es z.B. durch Ungeschicklichkeit, Bedienungs-, Konstruktions- oder Materialfehler, Explosion, Diebstahl, Betriebsunfälle  etc. zu Schadenfällen mit beachtlichen finanziellen Folgen kommen. Je nach Vereinbarung mit dem Versicherer können alle Arten von Konstruktionen, Maschinen, Apparate, elektronische Einrichtungen, Ersatzteile usw. in der objektbezogenen Polizze versichert werden.

Darüber hinaus kann auch die Montageausrüstung wie etwa Werkzeuge, Kräne oder Gerüste und fremde Gerätschaften, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflicht fallen,  mit einer Montageversicherung mitversichert werden. Beachten Sie jedoch, dass Montageausrüstung und fremde Gegenstände in der Regel  nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden können.

Die Montageversicherung deckt Schäden und Verluste an der versicherten  Sache, bzw. den versicherten Sachen, die während der Zeit eintreten, für die die Versicherung abgeschlossen wurde.

Für wen ist eine Montageversicherung?

Eine Montageversicherung kann entweder als Einzelvertrag für ein bestimmtes Objekt abgeschlossen werden oder als Generalvertrag basierend auf dem Gesamtumsatz einer Montagefirma. Versicherungsnehmer können entweder die auftragnehmende Montagefirma oder auch der Bauherr sein.

Bei vielen Versicherungsanbietern kann auch eine Nachhaftung bis zum Zeitpunkt der endgültigen Übernahme des Montageobjektes vereinbart werden.

Die Versicherungssumme richtet sich im Normalfall am Neuwert der Gesamtanlage, der meist auch im Liefervertrag als Auftragswert festgesetzt ist. Beachten Sie, dass im Schadenfall normalerweise ein Selbstbehalt zu entrichten ist.

Was ist nicht versichert?

Achtung. Eine Montageversicherung schützt nicht vor Vermögensschäden, die beispielsweise durch eine Verzögerung der Fertigstellung verursacht werden. Im Versicherungsschutz ebenfalls nicht mit eingeschlossen sind für gewöhnlich Betriebsmittel, Verschleißteile und Produktionsstoffe. Nach Abschluss des Montageauftrags kann eine Garantieversicherung abgeschlossen werden, die bestimmte, im Versicherungsvertrag festgelegte Gewährleistungspflichten abdeckt.

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Beratung und Vergleich!

Beachten Sie, dass die hier angeführten Informationen einen allgemeinen Überblick zu Montageversicherungen liefern sollen. Die Deckungsvarianten der am Markt angebotenen Produkte können stark variieren. Für einen konkreten Versicherungsschutz ist es notwendig, die Bedingungen der entsprechenden Versicherung genau zu prüfen. Aufgrund der Vielfalt an Angeboten empfiehlt sich ein eingehender Versicherungsvergleich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Technikversicherung

Technikversicherung

Eine Technikversicherung ist eine Sachversicherung, mit der Sie Ihre betrieblich genutzte technische Ausstattung versichern können. Versichert sind in der Regel Schäden, Zerstörung und Verlust, an den versicherten Sachen, die durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Sehen Sie auch die Artikel zu Computerversicherung und Maschinenversicherung.

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Universalrechtsschutz

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Transportversicherung

Transportversicherung

Wenn es darum geht, Güter und Waren zu transportieren, können durch verschiedene Risiken schnell hohe finanzielle Schäden entstehen. Die Gefahren und Risiken bei Transporten werden häufig unterschätzt.
 

Gesetzliche Haftung oder Transportversicherung

Bei der Ausführung eines Transportauftrages unterliegt der Spediteur der normalen gesetzlichen Haftung. Das ist eine Verschuldenshaftung, das heißt, um einen Schaden geltend zu machen, muss der Geschädigte dem Spediteur ein Verschulden nachweisen. Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport aus den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen beschränken die Haftung des Transportunternehmens auf eine Höchsthaftung von 1.090 Euro je Möbelmeter.
Es ist deshalb ratsam, eine Transportversicherung abzuschließen. Sie ist verschuldensunabhängig, es genügt der Nachweis des entstandenen Schadens.  Die Deckung des Schadens durch die Versicherung erfolgt gemäß der Wertangabe aus der Versicherungspolizze.

Versicherte Risiken

Es gibt unterschiedliche Risiken, die zusätzlich versicherbar sind. Die Transportversicherung deckt Schäden, die unmittelbar am versicherten Gut beim Transport etwa per Auto, Bahn, Post, Flugzeug oder Schiff entstanden sind. Je nach Versicherungsanbieter gelten unterschiedliche Bestimmungen. Grundsätzlich sind Risiken wie 

  • Unfall des Fahrzeuges
  • Elementarereignisse (Sturm, Blitzschlag, Erdbeben)
  • Feuer
  • Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden

Besondere Gefahren wie der Verlust und die Beschädigung der versicherten Güter durch Raub oder Diebstahl oder Schaden durch Vernässung der Ware können durch eine Sondervereinbarung mitversichert werden.

Informieren und vergleichen!

Berücksichtigen Sie die Unterschiede der Angebote der einzelnen Versicherer. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne.

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Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung

Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung gehört zur Betriebshaftpflichtversicherung, kann aber auch in einem separaten Vertrag abgeschlossen werden. Vermögensschäden können entstehen, wenn etwa ein Anwalt zu spät Berufung einlegt oder ein Unternehmen aufgrund einer Fehlinformation des Unternehmensberaters große Verluste erleidet. In solchen Fällen kann der geschädigte Kunde Schadensersatz verlangen. Hier greift die Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung und wendet den Schaden ab.

Wer ist versichert?

Die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Berufshaftpflichtversicherung für alle, die in Ausübung ihres Berufes fremde Interessen wahrnehmen, beratende, vermittelnde oder urteilende Tätigkeiten ausüben oder Gutachten erstellen. Berufe, für die eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sind z.B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständige. In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel die besonderen Belange der einzelnen Berufsgruppen berücksichtigt.

Die Deckungssumme

Für manche Berufsgruppen ist eine gesetzliche Mindestdeckungssumme der Vermögensschadenshaftpflicht festgesetzt. Das soll gewährleisten, dass die Kunden im Sinne des Konsumentenschutzes vor großen finanziellen Verlusten geschützt werden. Wird ein Beruf, für den die Vermögensschadensshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist ohne entsprechende Versicherung ausgeübt, so kann das strafrechtlich geahndet werden. Das gilt zum Beispiel für Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Nachhaftung

Personen, die planerische Tätigkeiten ausüben wie z.B. Architekten oder Landschaftsplaner, sollten beachten, dass für sie eine Nachhaftung besteht. Diese gilt bis 30 Jahre nach Beendigung der Geschäftsaufgabe. Das heißt, Schadenersatzansprüche, die aufgrund fehlerhafter Planung eines Bauwerkes entstehen, können bis auf die Erben des Versicherungsnehmers übergehen.

Beratung ist wichtig!

Lassen Sie sich über die verschiedenen Varianten der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung beraten oder kontaktieren Sie uns, um genauere Informationen für Ihre spezielle Situation zu erhalten.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung sind meist Personen- und Sachschäden sowie die eventuell daraus resultierenden, Vermögensschäden versichert, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Eine Ausnahme stellt die Vermögensschadenshaftpflicht dar. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Kostenersatzverpflichtungen und die Kosten der Feststellung bzw. der Abwehr von Schadenersatzforderungen, Dazu gehören auch Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatzforderungen usw.

Die Bedeutung von Haftpflichtversicherungen ist nicht zu unterschätzen, da generell gilt, dass die haftende Person mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen haftet. Für bestimmte Bereiche oder Berufe ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Zu beachten!

Eine Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht die aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die Sie geltend machen wollen. Hier hilft die Rechtschutzversicherung.

Die Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter können sehr unterschiedlich sein. Beachten Sie bitte immer den Deckungsumfang & die Ausschlüsse, also die Höhe der Versicherungssumme, den Geltungsbereich, für den die Versicherung gilt (europaweit, weltweit) etc.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne.

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn Sie auf Ihrem Grundbesitz Schaden nehmen. Gleichzeitig funktioniert die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung in gewisser Weise auch als eine Art Rechtsschutzversicherung. Müssen unberechtigte Ansprüche geschädigter Dritter abgewehrt werden und kommt es zum Prozess, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in den meisten Fällen die Prozess- und Anwaltskosten.

Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke

Dem Besitzer eines Hauses oder Grundstückes obliegt es dafür zu sorgen, dass darauf niemand verletzt wird. Führt zum Beispiel ein Weg über Ihr Grundstück, tragen Sie die Verantwortung, dass der Weg gefahrlos passierbar ist. Entsteht einem Dritten ein Schaden, weil etwa der Weg bei Schnee und Eis nicht ordnungsgemäß geräumt und gestreut war, kann ein Schadensersatzanspruch erhoben werden. Als Eigentümer haften Sie für die entstehenden Schäden. Eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht hält Sie in solch einem Fall schadlos.

Wovor schützt eine Haftpflicht für Haus und Grundbesitz?

Grundsätzlich gilt, dass jeder Eigentümer eines Hauses oder Grundstückes verantwortlich ist für Schäden, die entstehen, wenn zum Beispiel eine Verletzung auf seinem Grundstück entsteht oder wenn ein Brand von seinem Haus auf ein benachbartes übergreift. Für die entstehenden Schäden haftet der Besitzer mit seinem gesamten Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze auch mit seinem Einkommen. Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Ihr Vermögen vor Schadenersatzansprüchen Dritter. In vielen Fällen ist die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht bei einer Eigenheimversicherung inkludiert. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Beachten Sie:

Die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht greift nur, wenn der Besitzer das Haus nicht selbst bewohnt oder ein Grundstück nicht selbst verwendet. Das heißt, versichert sind Häuser oder Wohnungen, die vermietet werden und Grundstücke, die unbebaut sind. Wird ein Haus vom Eigentümer bewohnt, so bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz. Genauere Informationen zu Privathaftpflicht erfahren Sie hier.

Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung

Gewässerhaftpflicht-Versicherung

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eine eher unbekannte Haftpflichtversicherung, dennoch ist sie sehr wichtig.

Besondere Bedeutung hat die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung in Situationen, in denen etwa durch ein Leck in einem Heizöltank eine Verunreinigung des Grundwassers statt findet. In solch einem Fall muss das Öl schnellst möglich aus dem Grundwasser entfernt werden.

Verantwortung und Kosten dafür trägt unabhängig vom Verschulden des Schadens der Besitzer des lecken Öltanks. An dieser Stelle kommt eine Gewässerschadendhaftpflicht-Versicherung zur Geltung und übernimmt die Kosten, die bei der Beseitigung des Öls anfallen.

Beratung und Vergleich

Besonders da die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nicht so bekannt ist, weiß man oft nicht über die Möglichkeiten und Vorteile einer solchen Absicherung. Sprechen Sie mit einem Experten und lassen Sie sich beraten, was für Ihre individuelle Situation die beste Lösung ist.

Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Sonstige Versicherungen

Tierversicherung

Tierversicherung

Mit einer Tierversicherung können Sie sich vor verschiedenen Kosten schützen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihren Tieren erwachsen können. Besonders wichtig ist hier die Tierhaftpflichtversicherung, da Sie als Tierhalter uneingeschränkt für die Schäden haften, die durch Ihr Tier verursacht werden. Aber auch Kosten, die durch die Behandlung von Krankheiten eines Tieres entstehen, können versichert werden.

 

Katzen- und Hunde-Krankenversicherung

Muss Ihr Vierbeiner zum Tierarzt, können dabei hohe Kosten entstehen. Eine Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen übernimmt die Kosten einer Tierarztbehandlung oder einer Operation. Je nach Vertragsbedingungen sind die Kosten für Medikamente, stationäre Behandlung in der Tierklinik und Nachbehandlung in der Versicherung miteingeschlossen. In manchen Fällen auch Flohbehandlungen, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote der einzelnen Versicherungen, um das für Sie passende Produkt zu finden. Holen Sie Beratung ein oder fragen Sie sehr gerne auch uns.

Pferdeversicherung

Die wichtigste Versicherung, wenn Sie Pferdehalter sind, ist die Pferdehaftpflicht. Darüber hinaus gibt es aber auch Pferdekrankenversicherungen. Diese übernehmen die Koste, wenn Ihr Pferd tierärztliche Behandlung benötigt, z.B. wenn es operiert werden muss. In Österreich wird derzeit keine eigene Pferdekrankenversicherung angeboten. Es gibt jedoch europäische Anbieter, die auch speziell für Österreich solche Versicherungen anbieten.

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für bestimmte Fälle. Für besonders wertvolle Tiere wie Rennpferde, Turnierpferde oder teure Zuchttiere können spezielle Versicherungsvereinbarungen getroffen werden. Auch wenn Sie eigene Versicherungsregelungen benötigen, weil Sie z.B. eine Reitschule besitzen, können Sie entsprechende Angebote finden.

Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

 

Sehen Sie auch:
Hundehalterhaftpflicht-Versicherung
Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung

Tierhalterhaftpflicht

Tierhaftpflichtversicherung

Wenn Sie Tiere halten, kann es schnell einmal passieren, dass Ihr Tier Schaden an fremdem Eigentum oder Personen verursacht. In solch einem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie durch eine Tierhaftpflicht Versicherung vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt sind. In Österreich sind vor allem die Pferdehaftpflicht und die Hundehaftpflicht von großer Bedeutung.
 

Pferdehaftpflichtversicherung

Pferde sind große Tiere, deren Kraft nicht unterschätzt werden sollte. Dadurch können sie auch erheblichen Schaden anrichten, wenn sie in Panik geraten oder ein Unfall passiert. Besonders Personenschäden können sehr kostspielige Folgen nach sich ziehen.

Sie als Pferdehalter haften gegenüber Dritten für Schäden, die Ihr Pferd anrichtet. Um sich vor hohen finanziellen Folgen zu schützen, kann eine Pferdehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden. Lesen Sie hier mehr.

 

 

 

 

Hundehaftpflicht

Tiere sind unberechenbar. Wie jüngere Vorfälle in Österreich gezeigt haben, gilt das auch für die gutmütigsten Hunde. Beißt Ihr Hund zu oder verursacht er einen Unfall, kann Ihnen das sehr teuer kommen.

Für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, haftet der Hundehalter. Eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten, die duch Schadenersatzansprüche Dritter geltend gemacht werden. Lesen Sie hier mehr.

 

 

 

 

 

 

 

Musikinstrumenteversicherung

Musikinstrumenteversicherung

Personen, dei beruflich ein Instrument spielen, oder passionierte Hobbymusiker sind oft im Besitz sehr wertvoller Instrumente. Selbst bei größter Vorsicht kann etwas Unvorhergesehenes passieren und Ihr Instrument kann Schaden nehmen.

Mit einer Instrumente-Versicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen bei Verlust und Beschädigung eines Instrumentes schützen. Im Falle von Beschädigung übernimmt eine Instrumenteversicherung für gewöhnlich die anfallenden Reparaturkosten, bei Zerstörung oder Verlust wird der Versicherungswert des versicherten Instrumentes ersetzt.

Was ist nicht versichert?

Elektrische oder elektronische Musikinstrumente sind bei einigen Versicherern nicht versicherbar. Risiken, die bei den meisten Versicherungsanbietern ebenfalls nicht gedeckt werden können, sind:

  • Witterungs- und Temperatureinflüsse
  • Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen
  • Abnützung, Verschleiß
  • Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden

Vergleichen Sie!

Es gibt verschiedene Angebote von Instrumenteversicherungen, die jeweils unterschiedliche Deckungsvarianten aufweisen können. Lassen Sie sich deshalb beraten, welche Versicherung für Ihre Situation am besten passt. Wollen Sie zum Beispiel, dass Ihr Instrument speziell auf Konzertreisen geschützt ist?

Je nach Anbieter können Sie den Geltungsbereich und Zeitraum wählen, in dem die Versicherung Schutz bieten soll. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Tierversicherungen

Vergleichen Sie hier verschiedene Tierversicherungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Detailinformationen zu Tierversicherungen

Pferdeversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung

Die Pferdehaftpflicht ist eine wichtige Versicherung im Zusammenhang mit Pferden. Verursacht ein Pferd Schaden an Gegenständen oder Personen, so haftet gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) der Pferdehalter mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Pferde sind große Tiere, deren Kraft nicht unterschätzt werden sollte. Geraten sie in Panik, können sie erheblichen Schaden anrichten.  Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn sie oder ihr Eigentum durch Ihr Pferd zu Schaden gekommen sind.
 

Ausreichende Deckung!

Die Deckungssummen bei der Pferdehaftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich angesetzt werden. Sie beziehen sich vor allem darauf, ob es sich bei dem zu versichernden Tier um ein Pferd, ein Pony oder ein Gnadenhoftier handelt. Jedenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme nicht zu niedrig angesetzt wird. Mindestbeträge um die 10 Mio. Euro gelten durchaus als nicht übertrieben. Bedenken Sie, dass besonders Personenschäden, die durch oder mit einem Pferd zustande kommen, oft sehr kostspielige und langwierige Behandlungen nach sich ziehen können.

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Rechner und Vergleich

Es gibt verschiedene Versicherungsgesellschaften, die Pferdevrsicherungen anbieten. Die Bedingungen und Deckungsvarianten sind dabei nicht immer gleich. Je nach Größe des zu versichernden Tieres, Deckungsumfang der Versicherung und weiteren Faktoren, sind die einzelnen Produkte sehr unterschiedlich. Mit dem Pferdeversicherung-Rechner können Sie kostenlos berechnen und vergleichen und so das für Sie passende Produkt finden.

Hundeversicherung

Hundehaftpflicht

Hunde sind treue Begleiter des Menschen und bereiten ihren Besitzern viel Freude. Allerdings ist ein Hund keine Maschine und kann in manchen Situationen unerwartet reagieren. Verursacht ein Hund einen Verkehrsunfall, beschädigt fremdes Eigentum, verletzt ein anderes Tier oder sogar einen Mensch kann das dem Hundehalter teuer zu stehen kommen.

Viele Hundehalter wissen nicht, dass Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden, nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden.  Eine Hundehaftpflicht-Versicherung ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Die Versicherungsbeiträge sind meist nicht sehr hoch und entstehen Schadenersatzansprüche, durch das Verhalten Ihres Vierbeiners, übernimmt die Hundehaftpflicht die Kosten.

Warum ist die Hundehaftpflicht so wichtig?

Sie gehen gemütlich mit Ihrem vierbeinigen Liebling spazieren. Plötzlich reißt sich Ihr Hund los und bringt einen vorbeifahrenden Radfaher zu Sturz. Im schlimmsten Fall läuft er auf die Straße und verursacht vielleicht einen Autounfall mit Personenschaden. So ein Vorfall lässt sich nicht vorhersehen und ist zum Glück auch relativ selten. Umso schlimmer wenn er dann eintritt. Meistens trifft Sie als Hundehalter keine Schuld daran. Die gesamten verursachten Kosten treffen Sie aber aufgrund Ihrer gesetzlichen Pflicht trotzdem. Für die Schadenssumme haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Es ist daher nicht nur ratsam sondern unverzichtbar eine Tierhalterpflichtversicherung für Ihren tierischen Freund abzuschließen.

Während Ihre private Haftpflichtversicherung in der Regel auch einen Versicherungsschutz für Kleintiere beinhaltet müssen Hunde extra versichert werden. Eine Hundhaftpflichtversicherung ist daher sinnvollerweise auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Schadensfall deckt die Versicherung alle damit verbundenen Kosten. Sie sind sofort nach Abschluss gegen alle gerichtliche, außergerichtliche und eventuelle Schadensersatzforderungen abgesichert. Für eine Hundehaftpflichtversicherung bieten sich zwei verschiedenen Varianten an. Erstens als Bündelung mit Ihrer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung oder als eigenständige Versicherung. Letzteres wird bereits ab 25,56 Euro pro Jahr angeboten.

Achtung: Versicherungspflicht für Hunde in Wien und Oberösterreich

Für alle ab 1. Jänner 2006 geborenen Hunde gibt es in Wien und Oberöstereich eine Versicherungspflicht. Aber auch wenn Ihr Tier vor diesem Datum geboren wurde, macht es durchaus Sinn, sich gegen eventuelle Schäden abzusichern. Die Mindestversicherungssumme für Wien beträgt 725.000 €. Eine Versicherungssumme in höhe von über 1 Mio ist durchaus empfehlenswert. Schon eine kleine Unachtsamkeit beim Spaziergang kann zu einem Schadensfall führen. Die damit verbundenen Kosten werden häufig unterschätzt. Es ist daher ratsam sich dagegen zu schützen. Nutzen Sie daher den Vergleichsrechner um die günstigste Versicherungsvariante für Ihren vierbeinigen Liebling zu finden.

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Rechner und Vergleich

Es gibt verschiedene Paktete und Varianten an Hundehaftpflichtversicherungen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote miteinander, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Mit dem Hundehaftpflicht-Rechner können Sie schnell und kostenlos verschiedene Angebote berechnen und vergleichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Katzenversicherung

Katzenversicherung

Katzen sind treue Begleiter des Menschen und bereiten ihren Besitzern viel Freude.

Nutzen Sie die Rechner um die diversen Versicherungen für Ihre liebsten zu berechnen und nach Bedarf online abzuschließen.

 

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Rechner und Vergleich

Es gibt verschiedene Paktete und Varianten an Katzenversicherungen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote miteinander, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Mit dem Katzenversicherung-Rechner können Sie schnell und kostenlos verschiedene Angebote berechnen und vergleichen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.