Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:
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Manche Versicherer bieten ihren KundInnen, die bereits eine Ärztehaftpflicht Versicherung haben, die günstige oder kostenlose Anpassung des bestehenden Vertrages an die neuen gesetzlichen Anforderungen, beziehungsweise ist ein Umstieg oft ohne großen Aufwand möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Mit dem neuen Ärzteberufshaftpflicht-Rechner können Sie schnell und unverbindlich ein Angebot errechnen.