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Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über diese Summe hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige höhere Summe (10-15 Mio.) zu empfehlen ist.
Die Mindestsumme beträgt seit 01.01.2012 7 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Summe empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, die Deckungslücke bei der Mindestsumme jedoch sehr hoch sein kann.
Wichtig, zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet ist, bei deren Verletzung der Versicherer den Schadenersatz an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
* mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
* mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, was einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro entspricht.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kaskoversicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.
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Der Ratgeber für die Kfz Versicherung enthält wichtige Informationen und Tipps für die Versicherung Ihres Wagens.
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Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
+ falls erforderlich Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)
Bei Beantragung von einem Scheckkartenzulassungsschein: 19,80 Euro
Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Der Schutzbrief hilft Ihnen, wenn Ihr Fahrzeug eine Panne haben sollte. Meist werden die Kosten für den Abschleppdienst und die Weiterfahrt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Leihwagen) übernommen, so dass Sie Ihre Fahrt bzw. Ihren Urlaub nicht abbrechen müssen. Zu Ihrer Haftpflichtversicherung ist ein Schutzbrief sehr empfehlenswert!
Der online Versicherungsvergleich erspart Ihnen unnötige Kosten! Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung wechseln wollen, beachten Sie, dass außer dem Bonus-Malus-System auch andere Bemessungsmodelle für die Prämie zulässig sind.
Bei Abschluss eines Kfz Versicherungsvertrags sollten Sie über die Prämienstufe verhandeln, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, da nicht jedes Auto automatisch in der 9. Stufe beginnen muss - vor Allem, wenn Ihr Erstfahrzeug in einer niedrigen Stufe ist.
Wichtig ist dabei, dass die Prämie unverzüglich einbezahlt wird, damit ihr Versicherungsschutz ununterbrochen gewährleistet werden kann.
Die Autoversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Fahrzeugbesitzer.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt sie muss abgeschlossen werden, damit Sie Ihr Fahrzeug überhaupt benutzen dürfen. Die Kaskoversicherung stellt einen optionalen Zusatzschutz für Ihr Fahrzeug dar.
Sie wollen ein neues Fahrzeug anmelden oder eine Zweitwagenversicherung abschließen? Sie wollen wissen, wie Sie bei der Versicherungsprämie sparen können? Wann und wie Sie eine bestehende Autoversicherung kündigen können oder wie Sie sich im Schadenfall richtig verhalten? Im Kfz-Versicherungsratgeber finden Sie Antwort auf diese Fragen und erhalten wertvolle Tipps rund um die Kfz Versicherung.
Achtung: Da jede Versicherung Ihre eigenen Versicherungsbedingungen hat, die jeweils entscheidende Unterschiede aufweisen können, sind die hier beschriebenen Informationen nur als allgemeine Orientierungshilfe zu verstehen. Detailfragen zu der genauen Deckung Ihrer Versicherung entnehmen Sie bitte den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungen finden Sie im versichern24 Versicherungsvergleich beim jeweiligen Angebot für eine Autoversicherung.
Die Deckungsvarianten der Autoversicherung sind sehr unterschiedlich. Damit Sie die Kfz-Versicherung finden, die für Ihre spezielle Situation am besten passt, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, welche Bereiche Sie abgedeckt haben wollen. Erst dann ist ein sinnvoller und erfolgversprechender Versicherungsvergleich möglich.
Die Fahrzeugversicherung wird in drei Hauptkategorien unterteilt. Diese sind:
Jede dieser drei Varianten der Autoversicherung weist einen unterschiedlichen Deckungsumfang auf.
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Auto anmelden. Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Nicht gedeckt sind die Schäden, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde. Dann übernimmt dessen Kfz Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Auto. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.
Von den drei Varianten ist die KFZ-Haftpflicht-Versicherung für gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Prämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Auto um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust des Fahrzeuges kein allzu großes finanzielles Problem für Sie darstellt.
Kfz-Teilkaskoversicherung heißt auch Elementarkasko und deckt über die reine Haftpflichtversicherung hinausgehend auch Schäden an Ihrem Fahrzeug, sofern diese nicht durch Ihr Verschulden entstehen.
Meist sind Schäden versichert, die durch höhere Gewalteinwirkung verursacht werden, Beispiele sind etwa Hagel, Wildschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges. Als Erweiterung der Teilkasko bieten viele Versicherungen gegen einen Prämienzuschlag auch die Deckung von Beschädigungen durch das Einwirken unbekannter Dritter an wie etwa Vandalismus- oder Parkschäden. Diese Form der Kfz-Teilkasko wird deshalb auch oft Parkschadenkasko genannt.
Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt eine Kfz-Teilkasko-Versicherung dann als gute Wahl, wenn das betreffende Fahrzeug nicht älter als 7 Jahre ist und Sie sich gegen Schäden absichern wollen, die Sie selbst nicht beeinflussen können.
Die Kfz Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Kfz-Versicherung, sie deckt aber auch am meisten ab. Denn versichert sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen entsprechend bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben. Nicht gedeckt ist für gewöhnlich die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.
Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Die Vollkasko-Versicherung empfiehlt sich für neuere Autos (nicht älter als 5 Jahre) oder, wenn Sie sich die Reparatur oder den Kauf eines neuen Autos im Falle eines Totalschadens nicht leisten können. Unbedingt ratsam ist die Kfz Vollkasko, wenn der Erwerb Ihres Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag läuft und Sie noch nicht alle Raten abbezahlt haben. Bei vielen Leasing- oder Kreditunternehmen ist der Abschluss einer Vollkasko Versicherung ohnehin verpflichtend.
Jede der möglichen Grundvarianten der Kfz Versicherung hat für sich wiederum Unterschiede im Deckungsumfang. Egal ob Sie die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkaskoversicherung wählen, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Autoversicherung immer darüber im Klaren sein, welche Schäden im Detail tatsächlich gedeckt sind. Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie die von Ihnen gewünschten Deckungen auswählen und miteinander vergleichen. Die genauen Details zur jeweiligen Versicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was Sie über die verschiedenen Deckungen in der Fahrzeugversicherung wissen sollten. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.
Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Falle eines versicherten Schadens zahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze der Pflichtversicherung liegt seit Anfang des Jahres 2012 bei 7 Mio. Euro. Höhere Schäden sind zwar selten, können aber vorkommen. Wollen Sie sich daher zusätzlich absichern, besteht in der Regel die Möglichkeit gegen einen Prämienzuschlag eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.
In der Kfz-Versicherung gilt das Bonus-Malus System. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt in der Kfz-Haftpflicht davon ab, in welcher Bonus-Malus Stufe Sie sich befinden. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser ist Ihre Bonus-Malus Stufe. Allerdings erhöht sich die Stufe und damit auch die Prämie, wenn Sie einen Unfall verursachen und die Versicherung für einen Haftpflichtschaden zahlen muss. Sie können daher einen Freischaden wählen, das heißt, dass die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung gleich bleibt, auch wenn Sie einen Unfall verursachen sollten. Abhängig von der Versicherung gibt es verschiedene Arten des Freischadens, gültig für ein einmaliges Schadensereignis, einen Schaden jährlich oder eine unbegrenzte Anzahl von Schäden.
Die Deckung einer Kfz Assistance umfasst meist das Bergen und/oder Abschleppen Ihres Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer Panne. Oft sind auch Organisation und Kosten für eine notwendige Übernachtung und die Rückreise enthalten. Die Jahreskosten für ein Assistance Paket bewegen sich in der Regel etwa zwischen 30 - 50 Euro. Beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie etwa dem ÖAMTC die Deckung dieser Leistungen oft schon beinhaltet und ein eigenes Assistance-Paket im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung überflüssig macht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen, nicht jedoch für Schäden an der Person des für den Unfall verantwortlichen Lenkers. Besteht zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise unabhängig von den Zahlungen aus der Haftpflicht.
Mit einer Kfz-Insassenunfall-Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall die Insassen Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Unfallfahrzeugs. Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel unabhängig von anderen Versicherungen und wird sofort nach einem Unfall ausbezahlt. Es kommt also im Ernstfall zu keinen Verzögerungen durch die Klärung des Verschuldens oder die Geltendmachung eines Anspruchs bei einer Versicherung im Ausland.
Der Deckungsumfang der Kfz-Insassenunfall Versicherung kann unterschiedlich ausgewählt werden. Eine Versicherung kann nur für den Lenker abgeschlossen werden, da dieser im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ja die einzig nicht versicherte Person unter den Insassen ist. Die andere Möglichkeit ist, auch die übrigen Insassen in den Versicherungsschutz einzuschließen, was jedoch die deutlich teurere Variante ist.
Auf versichern24 können Sie einen Versicherungsvergleich für die jeweiligen Varianten durchführen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen im Detail zu welchen Tarifen angeboten werden.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um eine Inhaftierung abzuwenden.
Im Fahrzeugrechtschutz gibt es verschiedene Bereiche. Dazu gehören der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Führerscheinrechtsschutz, der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz und der Lenkerrechtsschutz. Jeder Bereich hat jeweils unterschiedliche Deckungen. Auf versichern24 können Sie die verschiedenen Angebote an Versicherungen direkt miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.
Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.
Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die Zahlung der Versicherung reicht nicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
Es gibt daher bei vielen Versicherungsanbietern die Möglichkeit einer Neuwertentschädigung. Bei dieser Option erhalten Sie im Falle eines versicherten Totalschadens einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises. Dieser liegt bei einem Neuwagen vor allem im ersten Jahr meist deutlich über dem Zeitwert. So gibt es beispielsweise die Regelung, dass bei einem Versicherungsfall innerhalb des ersten halben Jahres der volle Listenpreis ersetzt wird, im darauffolgenden halben Jahr 90% etc.
Besitzen Sie ein geleastes Fahrzeug, können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich die Option “Leasingklausel” angeben. Es wird dann im Schadenfall der Leasingrestwert ersetzt. Manchmal wird diese Option auch “GAP-Klausel” genannt. Die Liesingklausel und die erhöhte Totalschadenleistung können nicht gleichzeitig ausgewählt werden.
Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn im Handschuhfach eingeschlossen waren oder sich im versperrten Kofferraum befunden haben.
Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Parkschäden absichern, die von unbekannten Dritten an Ihrem abgestellten Fahrzeug verursacht werden, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden. Es wird dann oft von einer Parkschadenkaskoversicherung gesprochen.
Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Vandalismusschäden (wie von Dritten mutwillig verursachte Kratzspuren in der Lackierung, Dellen in der Motorhaube oder eingeschlagene Fensterscheiben) absichern, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden.
Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw. Bei manchen Versicherungen können Fälle grober Fahrlässigkeit in die Deckung aufgenommen werden, allerdings meist zu einem beachtlichen Aufpreis der Prämie. Bitte beachten Sie, dass Schäden, die Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursachen, grundsätzlich immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Kommt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug zu einem Totalschaden, so geht die Zahlung der Vollkaskoversicherung an das Leasingunternehmen. Die Versicherungsleistung bei Totalschaden richtet sich für gewöhnlich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, also dem Wert am Gebrauchtwagenwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Liegt dieser unter dem Restwert laut Leasingvertrag, so müssen Sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Das können Sie vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug zum Leasingrestwert versichern. Man spricht dann oft von einer “Leasingrestwertklausel” oder “GAP-Klausel”.
In der Regel gelten österreichische Fahrzeugversicherungen in ganz Europa. Sind Sie außerhalb der österreichischen Landesgrenze unterwegs. Auf Reisen im Ausland (auch in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), sollten immer die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Manchmal müssen Zuschläge entrichtet werden, wenn weiter entfernte Länder bereist werden, auch wenn diese innerhalb Europas liegen. Allfällige Einschränkungen können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich erfahren, bzw. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Die grüne Karte gilt weltweit als gültiger Nachweis für Ihre Autoversicherung. In europäischen Ländern reicht theoretisch bereits das Nummernschild des Fahrzeuges aus um die ordnungsmäßige Versicherung des Fahrzeuges zu belegen. Bei Kontrollen wird dann aber trotzdem oft die Grüne Karte verlangt.
In folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. Achtung: Im Kosovo ist die Versicherungskarte nicht gültig. Bei einer Reise in den Kosovo muss bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und gilt für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. Dabei muss das jeweilige Länderkürzel extra angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen. Bei einer Reise in die Türkei sollten Sie daher darauf achten, dass sich die Gültigkeit der Großen Grünen Karte auf das gesamte Land erstreckt.
Die meisten Versicherungen erhöhen während des Zeitraums der Reise in diese Länder die Prämie. Wird die Karte nicht mitgeführt oder ist sie, etwa aufgrund eines nicht korrekt angeführten Länderkennzeichens, nicht gültig, muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Im Schadensfall kommt die Versicherung meist nicht für den gesamten Schaden auf, sondern einen Teil davon müssen Sie selbst übernehmen. Wie hoch dieser Selbstbehalt oder auch Schadenersatzbeitrag ausfällt, wird beim Abschluss der Versicherung vereinbart. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto mehr können Sie bei der Prämie sparen. Die Versicherung bezahlt dann im Ernstfall für Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen.
Während Selbstbehalte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht notwendigerweise Teil der Versicherungsvereinbarungen sind, gibt es bei der Kaskoversicherung fast immer Selbstbehaltsregelungen. Normalerweise kann die Höhe und auch die Art des Selbstbehaltes unterschiedlich gewählt werden. In der Regel gilt, dass die laufende Versicherungsprämie umso geringer ausfällt, je höher Sie den Selbstbehalt wählen.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei den meisten Versicherungen mit oder ohne Selbstbehalt gewählt werden. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt, können Sie abhängig vom Versicherungsanbieter bis zu etwa 20% der laufenden Prämie sparen. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt (meist liegt dieser etwa zwischen 300 und 400 Euro), so gilt dieser für jeden die Kfz-Haftpflicht betreffenden Schaden.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.
Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von alten Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen über 70-75 Jahren.
Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen oberhalb einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein alter Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.
Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Meistens bewegen sich die möglichen wählbaren Selbstbehalte zwischen 300 und 400 Euro. Einige Versicherungen bieten auch wesentlich höhere Selbstbehalte von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Die Versicherungsprämie ist in der Regel deutlich niedriger, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.
Bei der Wahl des Selbstbehaltes gilt es zwischen Einsparungen bei der laufenden Prämie und dem finanziellen Risiko bei einem hohen Selbstbehalt abzuwägen. Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einem ernsten Problem wird und die Versicherung Sie nicht mehr ausreichend schützt. Bedenken Sie auch, dass die Versicherung normalerweise nur Schäden übernimmt, die über den Selbstbehalt hinaus gehen; Schäden, die geringer sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Manchmal ist der Selbstbehalt bei der Autoversicherung auch kein fixer Betrag, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Schadens, meist liegt dieser bei 5%.
Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Für eine derartige Einschränkung des Selbstbehaltes müssen Sie jedoch meist mit Aufschlägen von 20-25% der Prämie der Kaskoversicherung rechnen.
Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag auf die Versicherungsprämie beim eingeschränkten Selbstbehalt beläuft sich jedoch meist auf 20-25%.
Manche Versicherungen bieten keine fixen Beträge als Selbstbehalt an, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Schadens. Meist liegt dieser bei 5%. Der proportionale Selbstbehalt ist außerdem meist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, z.B. 300 Euro. Das heißt diesen Betrag tragen Sie auf jeden Fall selbst, auch wenn 5% des Schadens darunter liegen. Bei einem großen Schaden, etwa einem Totalschaden, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung sehr hoch sein. Überlegen Sie sich, ob Sie sich dieses Risiko leisten können und prüfen Sie im versichern24 Versicherungsvergleich immer genau, welche Selbstbehaltsregelungen die einzelnen Kfz-Kaskoversicherungen beinhalten.
Bei der Kfz-Versicherung gibt es verschiedenste Produkt- und Deckungsvarianten. Durch die Wahl der für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Option können Sie viel Geld sparen. Hier einige Tipps wie Sie bei der Autoversicherung Prämie sparen können.
Die Höhe der Versicherungsprämie bei der Fahrzeugversicherung, besonders der Haftpflichtversicherung, orientiert sich sehr stark an Ihrer Bonus-Malus Stufe. Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen darüber, wie das Bonus-Malus System funktioniert und was Sie beachten müssen, um bei der Kfz Versicherungsprämie sparen zu können.
Die Stufen im Bonus-Malus System laufen standardmäßig von 0 bis 9. Dabei werden die Stufen 0-9 als Bonus Stufen bezeichnet. Bei einer Neuanmeldung steigen Sie bei Stufe 9 ein, verursachen Sie in dieser Stufe einen Unfall, so kann es auch sein, dass Sie höher gestuft werden, pro Unfall um 3 Stufen, bis maximal Stufe 17 (Malus-Stufe). Je kleiner Ihre Stufe, desto weniger Prämie zahlen Sie, der Unterschied von der Stufe 9 bis zur kleinsten Stufe (0) kann bis zu 50% ausmachen. In welche Stufe Sie eingestuft werden, hängt davon ab, wie lange Sie schon Auto fahren und wie viele Unfälle Sie in dieser Zeit verursacht haben. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto niedriger wird Ihre Stufe. Alle Bonus-Malus Stufen sind in einem zentralen Register im österreichischen Versicherungsverband angeführt. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erfragt Ihr Versicherer dort Ihre Bonus-Malus Stufe.
Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, kein Schaden verursacht wird, dann sinkt die Stufe um einen Punkt herab. Jedoch erst zur nächsten Fälligkeit. Somit ist es sinnvoll die Hauptfälligkeit in vielen Fällen auf den 01.10. zu verlegen, damit die Herabstufung möglichst früh und Zeitgleich mit dem Ablauf des Beobachtungszeitraumes geschieht.
Wird ein Unfall verursacht, erfolgt eine Aufstufung um 3 Punkte, ebenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit, nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes.
Personen, auf die noch nie oder länger als ein Jahr kein Auto zugelassen war, befinden sich beim Abschluss einer neuen Autoversicherung in Stufe 9. Ist oder war innerhalb der letzten 12 Monate ein Fahrzeug auf Sie zugelassen, können Sie in der letzten Prämieninformation Ihrer Fahrzeugversicherung nachsehen, in welcher Stufe Sie sich momentan befinden.
Sie können eine Bonus-Malus-Stufe von gewissen Personen übernehmen, sofern diese ihr Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate abgemeldet haben oder es bei Abtretung der Stufe auf Sie ummelden.
Die Bonus-Stufen können dabei von Personen, die in einem bestimmten Verhältnis zu Ihnen stehen, übernommen werden. Zu diesen zählen Eltern oder Großeltern, Ehepartner, Lebensgefährte oder Geschwister im gleichen Haushalt sowie der Arbeitgeber. (Wenn Sie einen Dienstwagen, der bisher über den Arbeitgeber versichert war, in den privaten Gebrauch übernehmen und eine Versicherung dafür abschließen.) Wichtig ist dabei, dass diese Personen Ihr Fahrzeug nicht länger als 12 Monate* abgemeldet hatten beziehungsweise, bei der Stufen-Übertragung das bestehende Fahrzeug abmelden oder auf Sie ummelden. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie bei der gleichen Versicherung bleiben.
Wenige Versicherer erlauben hier auch eine längere Frist (bis zu 24 Monate), wenn das Fahrzeug dort wieder versichert wird, wo auch die Bonus-Stufe erworben wurde.
Wollen Sie zum ersten Mal ein zweites Fahrzeug versichern, so beginnen Sie mit diesem für gewöhnlich in Stufe 9. Versichern Sie Ihren Zweitwagen bei derselben Versicherung wie auch den Erstwagen, gewähren verschiedene Versicherungsanbieter einen Rabatt.
Es gibt in der Kfz-Versicherung verschiedene Möglichkeiten bei der Prämie zu sparen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, welche Rabatte es bei der Kfz Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt.
Besitzer einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel erhalten bei einigen Kfz Versicherungen einen Prämienrabatt. Achtung: die ÖBB Vorteilscard zählt nicht als gültige Jahreskarte für einen Prämienrabatt.
Angehörige bestimmter Berufsgruppen erhalten bei einigen Versicherungen einen Rabatt. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Staatsangestellte. Gegebenenfalls können Sie diese Option auch im online Eingabeformular auf versichern24 angeben.
Wenn Sie einen Zweitwagen beim selben Versicherer versichern wie bereits Ihr erstes Fahrzeug, gewähren viele Versicherungen einen Rabatt auf die Kfz Versicherungsprämie.
Wenn Sie beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt für alle eventuellen Haftpflichtschäden akzeptieren, können Sie die Versicherungsprämie in der Regel deutlich senken. Je nach Versicherung beträgt die Höhe des Selbstbehaltes meist zwischen 300 und 400 Euro. Diesen Betrag müssen Sie dann im Falle eines Schadens selbst bezahlen, die Versicherung übernimmt nur Kosten, die über diesen Betrag hinaus gehen. Die Einsparungen bei der laufenden Prämie können je nach Versicherung bis zu 10-20% der Versicherungsprämie betragen.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.
Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.
Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Bei manchen Versicherungen bekommen Sie einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer versperrten Garage und nicht auf der Straße vor dem Haus oder in einer gemeinschaftlich genützten Garage abstellen. Sie können diese Option im Versicherungsvergleich auf versichern24 angeben.
Bei manchen Anbietern von Autoversicherungen erhalten Sie einen Rabatt auf die laufende Prämie, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer elektronischen Diebstahlsicherung, beziehungsweise einer Alarmanlage versehen. Diese Option können Sie im versichern24-Versicherungsvergleich angeben.
In der Kfz-Versicherung gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten. Für gewöhnlich beträgt die Vertragslaufzeit für die Kfz Haftpflicht 1 Jahr. Danach wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Sie können jedoch bei den meisten Versicherungen auch von Beginn an eine längere Vertragslaufzeit für die Kaskoversicherung wählen (meist 3 bis 4 Jahre), wofür die Versicherungen in der Regel einen Rabatt von 5-10% auf die Prämie der Autoversicherung gewähren.
Beachten Sie bitte, dass diese Rabatte für längere Bindung von der Versicherung zurückgefordert werden können, wenn Sie den Vertrag vor der vereinbarten Zeit kündigen. Seit Kurzem sind zwar für den Kunden nachteilige Rückforderungen rechtswidrig, es ist jedoch unbedingt zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kfz Versicherung mit längerer Vertragsbindung genau anzusehen, was zum Thema vorzeitige Vertragskündigung und deren Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen steht.
Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Summe. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.
Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden.
Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.
Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.
Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.
Ihre derzeitige Kfz-Versicherung ist zu teuer oder entspricht nicht Ihren Anforderungen? Sie kaufen ein neues Auto und möchten wissen, wie Sie am besten zu einer neuen Versicherung kommen? Hier erfahren Sie alles rund um den Wechsel der Autoversicherung.
Was tun, wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln wollen? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, dass Ihnen Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zu teuer erscheint oder dass Sie sich ein neues Auto zulegen und im Zuge dessen eine neue Fahrzeugversicherung möchten. Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Kfz Versicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Versicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Autoversicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.
In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:
Wichtig zu beachten:
Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch die neue Versicherung, nachdem Sie Ihre alte bereits gekündigt haben.
Eine neuerliche Versicherung zu bekommen wird dadurch erschwert bzw. ist meistens mit Mehrkosten verbunden.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Autoversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.
Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.
Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!
Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung bzw. die Insassenunfall- oder Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Fahrzeugversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Autoversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Kfz-Versicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Autoversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Zu beachten ist, dass dies für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)
Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist ist auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.
Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Je nachdem wie Ihre genaue Situation ist, müssen beim Abschluss einer Autoversicherung verschiedene Dinge beachtet werden.
Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus. Als Bonus-Malus Stufe wählen Sie Stufe 9, da es sich um eine Erstanmeldung handelt.
Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.
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Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.
Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.
Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Siehe dazu Kündigung der Kfz Versicherung.
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Grundsätzlich können bis zu drei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Um die für Sie passende Kfz-Versicherung für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu finden, führen Sie im versichern24-Versicherungsvergleich je einen Vergleich pro Fahrzeug durch.
Orientieren Sie sich an dem für Sie günstigsten Angebot für das PS/KW-stärkste Fahrzeug. Die Versicherungsprämie für mehrere Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen berechnet sich folgendermaßen:
Für die Haftpflicht:
Für die Kaskoversicherung:
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu stellen Sie den Online-Antrag für das PS/KW-stärkste Fahrzeug und geben zusätzlich unter Gefahrenerhöhung / Anmerkungen bitte auch Marke, Modell, KW und Fahrgestellnummer der weiteren Fahrzeuge an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beginnt bei einer Neu-Anmeldung oder einem Fahrzeugwechsel bereits ab Anmeldung des Fahrzeugs bzw. bei Versicherungswechsel ab Verständigung der Verkehrsbehörde unsererseits.
Bei Versicherungswechsel siehe Kündigung der Kfz Versicherung.
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern. Für den Fall, dass das alte Fahrzeug nun zum Nebenfahrzeug werden soll und auf Wechselkennzeichen weiterläuft, erwähnen Sie dies bitte in der Beantragung der Autoversicherung
Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle um Kennzeichen und Zulassungsschein zu erhalten. Hier erfahren Sie, was Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges wissen sollten.
Wollen Sie ein Fahrzeug anmelden, so können Sie dies in jeder beliebigen Zulassungsstelle in Österreich tun. Allerdings benötigen Sie dazu eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss der Kfz-Pflichtversicherung (Haftpflicht), die Sie erhalten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Bei der Zulassung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein. Auf versichern24 können Sie nachsehen, wo sich in Ihrer Nähe eine Kfz-Zulassungsstelle befindet.
Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, haben Sie je nach Fahrzeugtyp verschiedene Zulassungsgebühren zu entrichten. Diese geht an das Versicherungsunternehmen, von dem die Zulassungsstelle betrieben wird und das Finanzministerium. Bei der Anmeldung beträgt die Zulassungsgebühr je nach Art des Fahrzeugs:
* 172,55 € PKW
* 172,55 € LKW
* 164,35 € Motorrad
* 160,05 € Mofa
* 163,55 € Zugmaschine oder Anhänger
http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.060118.html
Die Abmeldung ist für jedes Fahrzeug kostenfrei.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei einer Zulassungsstelle sind je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, verschiedene Unterlagen notwendig.
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:
Anmeldung Neufahrzeug:
Kennzeichen-Hinterlegung:
Abmeldung:
Seit 1. November 2002 haben die neuen EU-Kennzeichen die alten Nummerntafeln abgewechselt. Die alten Kennzeichen sind zwar noch gültig, werden aber nicht mehr ausgegeben. Wenn Sie ein Fahrzeug mit altem Kennzeichen abmelden, werden diese eingezogen und Sie erhalten für Ihr nächstes Auto ein neues Kennzeichen mit neuer Kombination. Wollen Sie die alte Kombination auch auf den neuen Schildern behalten, müssen Sie dies mindestens eine Woche vor Anmeldung des Fahrzeugs beantragen.
Eine Vorschadenbesichtigung kann ein Versicherungsanbieter dann verlangen, wenn eine Kaskoversicherung auf ein nicht mehr neues Fahrzeug abgeschlossen wird. Das heißt, ein unabhängiger Sachverständiger (etwa des ÖAMTC) oder auch ein Mitarbeiter der Versicherung, besichtigt das Fahrzeug vor Abschluss der Versicherung um bereits vorhandene Schäden festzustellen. Diese Schäden fallen dann nicht mehr in die Deckung der Kasko-Versicherung.
Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Regelungen, wie das Fahrzeug bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Zum Beispiel gilt oft ein höherer Selbstbehalt bis zur Besichtigung. Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen.
Mit der richtigen Autoversicherung sind Sie im Falle eines Schadens gut geschützt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten und welche Punkte es zu beachten gilt.
Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.
Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Versicherungspolizze bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.
Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten...) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.
Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Manche Gesellschaften bieten auch mobile Applikationen an um diesen Schritt zu erleichtern. Wir klären nach Bedarf eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis sollte dies nötig sein.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.
Eine Kaskoversicherung kommt je nach Vereinbarung auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Fahrzeug abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.
Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Fahrzeug beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Wagen dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Im Falle eines Glasschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um die kaputte Scheibe reparieren oder auswechseln zu lassen.
Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.
Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten diese Karte am besten immer in Ihrem Auto mitführen, damit Sie im Schadenfall schnell alle Nummern zur Hand haben. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.
Verschulden Sie einen Unfall, erhöht sich Ihre Bonus-Malus Stufe um drei Stufen, was auch heißt, dass sich Ihre Versicherungsprämie erhöht. Melden Sie einen Schaden jedoch nicht und bezahlen den Schaden aus eigener Tasche, bleibt die Bonus-Malus Stufe gleich. Ist der entstandene Schaden eher klein, kann es günstiger sein für den Schaden selbst aufzukommen als die höhere Versicherungsprämie zu zahlen.
Wann wird hochgestuft?
Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, ein Schaden verursacht wird, dann steigt die Stufe um 3 Punkte zur nächsten Fälligkeit. Somit steigt auch die Prämie zu diesem Zeitpunkt. Dies sollte auch beim Versicherungswechsel bedacht werden.
In der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es zwei Varianten. Die häufigere von beiden ist Variante A, bei der bei einem Unfall auf den Ersatz der Kosten für Mietwagen und Dienstentgang verzichtet wird. Variante B deckt auch diese Kosten. Variante A und B im Überblick:
Im Falle eines Schadens verzichten Sie darauf, den schuldhaften Unfallgegner auf Ersatz der Mietwagenkosten und des Verdienstentganges aufgrund der Nichtbenutzbarkeit Ihres Fahrzeugs zu klagen. Diese Variante wird von den österreichischen Versicherern standardmäßig angeboten.
Sie können den Unfallgegner, der den Unfall verursacht hat, auf Ersatz der Leihwagenkosten und des Dienstentgangs, der Ihnen durch die Nichtbenutzbarkeit Ihres Wagens entstanden ist, klagen. Allerdings zahlen Sie dafür je nach Versicherungsbedingungen einen etwa 25%-igen Aufschlag auf die Versicherungsprämie.
Es gibt jedoch auch einige Situationen, in denen Sie den schuldhaften Gegner auch mit Variante A auf Ersatz der Leihwagenkosten klagen können. Dazu zählen Unfälle mit
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Im Einzelnen gelten die Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung. Dort können Sie genau nachlesen, was im Schadensfall durch Ihre Kfz Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Nutzen Sie den "Kfz Kasko Rechner" mit Top Angeboten von Versicherungsgesellschaften aus Österreich!
dient dazu, das Fahrzeug des Versicherten gegen bestimmte Gefahren zu versichern. Man unterscheidet zwischen
wobei die Kollisionskasko eine Erweiterung der Elementarkasko darstellt.
Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat, wie zum Beispiel: der Versicherte kommt trotz Einhaltung sämtlicher Bestimmungen von der Straße ab und fährt gegen einen Baum (Kollisionskasko-Fall) oder Beschädigungen, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden sowie der Diebstahl des Fahrzeuges (Elementarkasko-Fall), werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.
Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen werden im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt.
Mögliche Deckungsinhalte einer Kaskoversicherung:
(Bitte Versicherungsbedingungen beachten - Deckung je nach Versicherer unterschiedlich - Alle Deckungen können nicht garantiert werden)
ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über die Versicherungssumme hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige Höherversicherung (10-15 Mio. Euro) zu empfehlen ist.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt aktuell 6 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.
| Online Vergleich |
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Ich möchte mein Auto anmelden bzw. abmelden:
Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
Zulassung: 154,55 Euro + falls erforderlich Kosten für Kennzeichen:
Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) ist zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung das Versicherungsunternehmen den Schadenersatz (Haftpflicht) an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer unter Umständen bei Obliegenheitsverletztungen von der Leistung frei bleiben.
Bitte beachten Sie: Schäden, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb entstehen, wie z.B. durch Einwirkungen, denen ein Fahrzeug gewöhnlich ausgesetzt ist und diese üblicherweise übersteht, wie etwa ein Motorschaden (ohne weitere Folgen), oder Rost- und Bremsschäden etc. sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Es handelt sich um technische Gebrechen.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit (alkoholisiert fahren, Schadensursache: abgefahrener Reifen, usw.) & Vorsatz (vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zahlt die Versicherung ebenfalls nicht!
In Österreich ist die LKW Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, für die Zulassung eines LKWs ist die Versicherungsbestätigung erforderlich.
Die LKW-Versicherung versichert Schäden an Personen, Sach- und Vermögenswerten, die im Falle eines Unfalls für den Unfallgegner entstehen. Die Mindestversicherungssumme für LKWs beträgt 6 Mio. Euro. Da es schnell zu hohen Schadenersatzansprüchen kommen kann, ist es empfehlenswert eine hohe Versicherungssumme zu wählen, um im Falle nicht unterversichert zu sein. Wollen Sie zusätzlichen Schutz, bietet sich die Möglichkeit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für den LKW als Ergänzung.
Die Höhe der Prämie in der LKW Versicherung bzw. der LKW Haftpflichtversicherung bemisst sich nach der Nutzlast und der Fahrzeugleistung des zu versichernden LKWs. Zusätzlich findet der Verwendungszweck des Fahrzeuges bei der Berechnung der Prämie Berücksichtigung.
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
Zulassung: 154,55 Euro + falls erforderlich Kosten für Kennzeichen:
Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Genauso wie bei der PKW-Versicherung werden auch bei der LKW Haftpflicht viele unterschiedliche Produkte auf dem Markt angeboten. Es ist daher ratsam, sich genau zu erkundigen und einen Versicherungsvergleich anzustellen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an einen Berater oder fragen Sie einfach uns.
Errechnen Sie Ihr persönliches Angebot und sparen Sie so bis zu 50% im Jahr.
Die Benutzung des Onlinerechners ist kostenlos.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Motorrad Haftpflicht Versicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren bzw. eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro. zu vereinbaren.
Um Schäden am eigenen Motorrad bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Motorrad Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung. Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.
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Der Ratgeber für die Motorrad Versicherung enthält wichtige Informationen und Tipps für die Versicherung Ihres Fahrzeugs.
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
+ falls erforderlich Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)
Bei Beantragung von einem Scheckkartenzulassungsschein: 19,80 Euro
Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Ich möchte mein Motorrad an- bzw. abmelden:
Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
Besitzen Sie ein Motorrad oder Moped, gibt es einige Dinge, die Sie in puncto Zweiradversicherung beachten sollten. In diesem Versicherungsrageber erfahren Sie die wichtigsten Details zu den verschiedenen Produktvarianten der Motorradversicherung, wie Sie bei der Prämie sparen können, wann und wie Sie Ihre Versicherung kündigen können und was im Schadenfall zu tun ist.
Die Deckungsvarianten der Motorrad-Versicherung sind bei den einzelnen Anbietern jeweils sehr unterschiedlich. Sie können sich zwischen Zweirad-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko entscheiden. Bei manchen Versicherungsprodukten gibt es Selbstbehaltsregelungen. Damit Sie die Kfz-Versicherung finden, die für Ihre spezielle Situation am besten passt, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, welche Bereiche Sie abgedeckt haben wollen. Erst dann ist ein sinnvoller und erfolgversprechender Versicherungsvergleich möglich.
Ebenso wie in der Autoversicherung gibt es auch in der Motorradversicherung die Produktvarianten Haftpflichtversicherung, Motorrad-Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Die Zweirad-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Motorrad anmelden. Kommt es mit Ihrem Fahrzeug durch Ihr Verschulden zu einem Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Motorradhaftpflicht Versicherung auf. Nicht gedeckt sind dagegen die Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Motorrad. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.
Von den drei Varianten ist die Motorradhaftpflicht gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Versicherungsprämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Motorrad um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust der Maschine finanziell für Sie verkraftbar ist.
Die Zweirad-Teilkaskoversicherung deckt über die reine Haftpflichtversicherung hinausgehend auch Schäden an Ihrem Motorrad, sofern diese nicht durch Ihr Verschulden entstehen. Versicherte Schäden sind bei der Motorrad-Teilkasko (anders als bei der Auto-Kaskoversicherung) jedoch normalerweise auf Elementarschäden beschränkt. Das heißt, gedeckt sind meist Schäden aufgrund von Naturkatastrophen (z.B. Hagel) oder Wildschäden, nicht jedoch Vandalismus oder Parkschäden.
Wann ist eine Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad sinnvoll?
Grundsätzlich gilt eine Zweirad-Teilkasko-Versicherung dann als gute Wahl, wenn das betreffende Fahrzeug nicht älter als 5-7 Jahre ist und Sie sich gegen Schäden absichern wollen, die Sie selbst nicht beeinflussen können.
Die Zweirad-Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Motorradversicherung, sie deckt dafür auch am meisten ab. Denn versichert sind bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verschuldet haben. Nicht gedeckt ist dagegen normalerweise die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.
Wann ist eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll?
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für neuere Motorräder (nicht älter als 5 Jahre) oder, wenn Sie sich die Reparatur oder den Kauf eines neuen Motorrades im Falle eines Totalschadens nicht leisten können. Unbedingt ratsam ist der Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung, wenn der Erwerb Ihres Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag läuft und Sie noch nicht alle Raten abbezahlt haben. Bei vielen Leasing- oder Kreditunternehmen ist der Abschluss einer Vollkasko Versicherung ohnehin verpflichtend.
Jede der möglichen Grundvarianten der Motorrad Versicherung hat für sich wiederum unterschiedliche Deckungsvarianten. Egal ob Sie die Zweirad-Haftpflicht, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung wählen, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Motorradversicherung immer darüber im Klaren sein, welche Schäden im Ernstfall tatsächlich abgedeckt sind. Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie die von Ihnen gewünschten Detaildeckungen auswählen und miteinander vergleichen. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie über die verschiedenen Deckungen in der Motorradversicherung wissen sollten. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.
Die Versicherungssumme ist die Leistung, die die Motorradversicherung im Falle eines versicherten Schadens aller höchstens bezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze der Motorrad-Pflichtversicherung liegt bei 7 Mio. Euro. Höhere Schäden sind zwar selten, können aber vorkommen. Deshalb bieten die meisten Versicherer auch die Option, sich gegen einen Prämienzuschlag zusätzlich abzusichern und eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.
Die Deckung einer Zweirad-Assistance umfasst meist das Bergen und/oder Abschleppen Ihres Motorrades nach einem Unfall oder einer Panne. Oft sind auch Organisation und Kosten für eine notwendige Übernachtung und die Rückreise enthalten. Die Jahreskosten für ein Assistance Paket bewegen sich in der Regel etwa zwischen 30 - 50 Euro. Beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie etwa dem ÖAMTC die Deckung dieser Leistungen oft bereits beinhaltet und der Erwerb eines eigenen Assistance-Pakets dann nicht sinnvoll ist.
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Nur die Person, die den Unfall verursacht hat, ist durch die Haftpflicht nicht geschützt. Wurde zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise zusätzlich zu den Zahlungen aus der Haftpflichtversicherung.
Mit einer Zweirad-Insassenunfall Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall der Lenker oder Mitfahrer Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob er den Unfall verursacht hat. Die Leistung der Insassenversicherung erfolgt für gewöhnlich zusätzlich zu den Leistungen aus anderen Versicherungen und erfolgt sofort nach einem Unfall. Es muss im Ernstfall also nicht erst abgewartet werden, bis die Frage des Verschuldens des Unfalls geklärt ist oder Ansprüche bei einer Versicherung im Ausland geltend gemacht werden können.
Die Zweirad-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Motorrad entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.
Im Fahrzeugrechtschutz gibt es verschiedene Bereiche. Dazu gehören der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Führerscheinrechtsschutz, der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz und der Lenkerrechtsschutz. Jeder Bereich hat jeweils unterschiedliche Deckungen. Auf versichern24 können Sie die verschiedenen Angebote an Versicherungen direkt miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.
Werden bei einem Einbruch persönliche Gegenstände aus Ihrem Motorrad entwendet, fällt das normalerweise nicht in die Deckung der Motrrad-Kasko. Manche Versicherungen bieten jedoch die Option, den Diebstahl von persönlichen Gegenständen gegen einen Prämienzuschlag in die Versicherung aufzunehmen
Im Gegensatz zur Autoversicherung ist ein Parkschaden bei der Motorradversicherung für gewöhnlich nur in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Stellen Sie einen Parkschaden an Ihrem Motorrad fest, so ist dieser umgehend polizeilich zu melden. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.
Ebenso wie Parkschäden sind auch Vandalismusschäden in der Motorradversicherung normalerweise nur in der Vollkasko gedeckt und nicht wie bei der Autoversicherung in der Teilkaskoversicherung. Ein Vandalismusschaden liegt dann vor, wenn Ihr Motorrad durch eine fremde Person mutwillig (und nicht etwa unabsichtlich im Vorbeifahren) beschädigt wird. Vandalismusschäden sind umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige zu bringen. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.
Grundsätzlich gilt eine Zweiradversicherung, die Sie bei einem österreichischen Versicherungsunternehmen abschließen, innerhalb Europas. Sind Sie mit Ihrem Zweirad außerhalb der österreichischen Landesgrenzen unterwegs, sollten Sie immer die grüne Versicherungskarte dabei haben. Diese Karte bekommen Sie von Ihrem Versicherer normalerweise kostenlos zugeschickt. Sie dient im Ausland als Nachweis über das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung. Einige Versicherungen verrechnen vorübergehend Zuschläge, wenn Sie mit Ihrem Motorrad weiter entfernte Länder befahren. Das gilt auch für manche europäische Länder. Hier erfahren Sie, was Sie über die grüne Karte wissen sollten, wann Sie sie mitführen sollten und was Sie tun können, wenn Sie in entferntere Länder reisen wollen.
Die grüne Karte gilt weltweit als anerkannter Nachweis für das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung. In europäischen Ländern reicht im Prinzip bereits das Kennzeichen des Fahrzeuges als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeuges aus. Bei Straßenkontrollen wird aber dennoch häufig die Grüne Karte verlangt.
In einigen Ländern reicht das Fahrzeug-Kennzeichen nicht als Versicherungsnachweis aus und die Grüne Versicherungskarte muss verpflichtend mitgeführt werden. Diese Länder sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine.
Beachten Sie bitte, dass die Grüne Karte im Kosovo nicht gültig ist. Sie müssen bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abschließen.
Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und ist dann notwendig, wenn ein weiter entferntes Land bereist wird. Die Länder, in denen die Große Grüne Karte erforderlich ist, sind: Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. In der Versicherungskarte muss das jeweilige Länderkennzeichen angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen, so dass der Versicherungsschutz (auch mit der Großen Versicherungskarte) nicht in der gesamten Türkei gilt.
Die meisten Versicherungsanbieter erhöhen während des Zeitraums der Reise in eines dieser Länder die Versicherungsprämie. Vergessen Sie die Karte oder ist sie nicht gültig, weil z.B. ein Länderkürzel falsch angeführt ist, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung für das entsprechende Land abschließen.
Akzeptieren Sie beim Abschluss Ihrer Motorradversicherung einen Selbstbehalt (Schadenersatzbeitrag), wirkt sich das in der Regel günstig auf die zu bezahlende Versicherungsprämie aus. Allerdings müssen Sie dann im Schadensfall für einen Teil des Schadens selbst aufkommen. Die Versicherung bezahlt nur jenen Betrag, der den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist der Schaden geringer als als der Selbstbehalt, tragen Sie den gesamten Schaden selbst.
Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie sehen, welche Selbstbehaltsregelungen jeweils von den Versicherungen angeboten werden, bzw. sehen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen alle genauen Regelungen.
In fast jeder Kaskoversicherung werden Selbstbehalte berechnet. Die meisten Versicherungen bieten jedoch verschiedene Höhen und Arten des Selbstbehaltes an, aus denen Sie wählen können. In der Haftpflichtversicherung sind Selbstbehalte nicht zwingend vorgesehen. Akzeptieren Sie dennoch einen Selbstbehalt, erhalten Sie für gewöhnlich Rabatte auf die Versicherungsprämie. Für gewöhnlich ist auch dann ein Selbstbehalt zu bezahlen, wenn bestimmte Personen (z.B. junge Fahrer) einen Unfall mit dem versicherten Motorrad verursachen.
Wählen Sie eine Zweirad-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt, erhalten Sie von der Versicherung für gewöhnlich Rabatte auf die laufende Prämie. Die Höhe des Selbstbehaltes in der Haftpflichtversicherung liegt meist zwischen 300 oder 400 Euro, die Prämienrabatte betragen je nach Versicherung um die 10-20%.
Wenn Sie eine Motorradversicherung abschließen, müssen Sie meist angeben, ob auch junge Fahrer, also Personen unterhalb einer bestimmten von der Versicherung festgelegten Altersgrenze, das Fahrzeug lenken werden. Diese Altersgrenze liegt je nach Versicherung meist zwischen 22 und 25 Jahren. Geben Sie an, dass das betreffende Motorrad nicht von jungen Fahrern benutzt wird, erhalten Sie meist einen Prämienrabatt von ca. 10-20% (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem dennoch ein junger Lenker hinter dem Steuer saß, verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von ca. 300-400 Euro (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Wenn Sie eine Motorradversicherung abschließen, müssen Sie meist angeben, ob auch alte Fahrer, also Personen oberhalb einer bestimmten von der Versicherung festgelegten Altersgrenze, das Fahrzeug lenken werden. Diese Altersgrenze liegt je nach Versicherung meist zwischen 70 und 75 Jahren. Geben Sie an, dass das betreffende Motorrad nicht von alten Fahrern benutzt wird, erhalten Sie meist einen Prämienrabatt von ca. 10-20% (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem dennoch ein alter Lenker hinter dem Steuer saß, verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von ca. 300-400 Euro (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Geben Sie beim Abschluss einer Motorradversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt von ca. 10-20% auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen benannte Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.
Wird das Fahrzeug im Schadenfall dennoch von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so wird von der Versicherung in der Regel ein zusätzlicher Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro verrechnet (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Normalerweise bieten Versicherungen mehrere Optionen für die Höhe des Selbstbehaltes, aus denen Sie bei Abschluss der Versicherung wählen können. In den meisten Fällen liegen die angebotenen Selbstbehalte um die 300-400 Euro. Manchmal können Sie jedoch auch deutlich höhere Selbstbehalte wählen, was eine weitere Reduktion der Versicherungsprämie bedeutet.
Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einer zu großen finanziellen Belastung wird. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie Schäden, die geringer sind als der gewählte Selbstbehalt, zur Gänze selbst bezahlen müssen.
Manchmal ist der Selbstbehalt bei der Motorradversicherung auch kein fixer Betrag, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Schadens, meist liegt dieser bei 5%. Allerdings gibt es meist eine Mindestgrenze, die auch dann selbst bezahlt werden muss, aus wenn 5% des Schadens weniger ausmachen.
Genereller Selbstbehalt in der Kaskoversicherung heißt, dass der Selbstbehalt unabhängig von der Schadensursache für alle Schadensfälle gilt. Der generelle Selbstbehalt wird also auf alle Kaskoschadensfälle angewandt. Die meisten Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit den Selbstbehalt auf bestimmte Schadensursachen (meist Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall) einzuschränken. Bei allen anderen Schäden ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Eine Einschränkung des generellen Selbstbehaltes ist jedoch meist mit Prämienzuschlägen von etwa 20-25% verbunden.
Die meisten Versicherungen bieten als Alternative zum generellen Selbstbehalt gegen einen Prämienaufschlag von ca. 20-25% den eingeschränkten Selbstbehalt. Normalerweise ist bei dieser Option nur dann ein Selbstbehalt zu bezahlen, wenn die Schadensursache Unfall, Vandalismus oder Parkschaden ist. Für alle anderen Schäden (z.B. Elementarschaden, Wildschaden, Diebstahl etc.) kommt je nach Vereinbarung zur Gänze die Versicherung auf.
Manche Versicherungsanbieter haben keine fixen Selbstbehaltsbeträge als Option, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz der Schadensumme. Meist liegt der proportionale Selbstbehalt bei 5% und ist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, der im Schadensfall jedenfalls selbst bezahlt werden muss, auch wenn 5% des Schadens geringer wären. Bei einer hohen Schadensumme, etwa einem Totalverlust, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung schnell sehr hoch werden. Überlegen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Kfz-Versicherung, ob Sie sich dieses Risiko leisten können/ wollen und prüfen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau, welche Regelungen bezüglich Selbstbehalt die einzelnen Zweirad-Kaskoversicherungen jeweils vorsehen.
Die Höhe der Versicherungsprämie in der Zweiradversicherung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dementsprechend können durch das bewusste Gestalten dieser Faktoren Einsparungen bei der Prämie erreicht werden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Prämie Ihrer Motorradversicherung reduzieren können.
Eine Möglichkeit, wie Sie bei der Motorradversicherung bei der Versicherungsprämie sparen können, ist das betreffende Fahrzeug während der Wintermonate stillzulegen und die Kennzeichen während dieser Zeit bei einer Zulassungsstelle zu hinterlegen. Lesen Sie in diesem Abschnitt mehr darüber, wie genau die Kennzeichenhinterlegung in der Zweirad-Versicherung funktioniert.
Die Besitzer eines Motorrades haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in den Wintermonaten stillzulegen, indem sie die Nummernschilder abmontieren und bei einer Zulassungsstelle hinterlegen. Während dieser Zeit muss weder die Versicherungsprämie noch die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden. Allerdings hört auch der Haftpflichtschutz auf zu wirken, solange die Kennzeichen hinterlegt sind. Das Motorrad darf daher nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Sie können die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges für höchstens ein Jahr hinterlegen, bevor die Nummernschilder eingezogen werden.
Der Kaskoschutz kann je nach Versicherer auch während der Stillegungszeit in reduzierter Form weiter bestehen. Die Prämie ist dann in der Regel niedriger als während des übrigen Jahres und es sind nur Risiken versichert, die auch am Winterabstellplatz eintreten können (Garagenrisiko). Der Versicherungsschutz gilt dann ausschließlich an diesem Abstellplatz und umfasst zum Beispiel Diebstahl oder Brandschäden. Für detailliertere Information lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.
Viele Anbieter von Motorradversicherungen gewähren hohe Rabatte in den Wintermonaten, auch wenn Sie die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht hinterlegen. Eine Kennzeichenhinterlegung und die damit verbundene Rückforderung der Versicherungsprämie für den Hinterlegungszeitraum bedeuten für die Versicherungen einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Stimmen Sie zu, auf eine Hinterlegung zu verzichten und ersparen Ihrer Versicherung damit diesen Aufwand, können Sie bis zu 50% Ihrer Prämie sparen.
Der von der Versicherung gewährte Prämienrabatt erstreckt sich jedoch nicht auf die Motorsteuer, die ist normal weiterzubezahlen. Bei vielen Versicherungen ist der Zeitraum, in denen eine Rabatt für Hinterlegungsverzicht gewährt wird, genau festgelegt. Während dieser Zeit, darf das Fahrzeug meist auch nicht verwendet werden, beziehungsweise wird im Falle eines Schadens meist ein zusätzlicher Selbstbehalt berechnet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die Hinterlegung der Kennzeichen ist im Prinzip ganz einfach. Wollen Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen, so können Sie die Kennzeichen in jeder beliebigen Zulassungsstelle Österreichs hinterlegen. Kosten fallen dabei keine an. Eine Kopie der Hinterlegungsbestätigung, die Sie dabei erhalten, sollten Sie an Ihre Zweirad-Versicherung senden. Wählen Sie zur Hinterlegung eine Zulassungsstelle Ihrer Versicherung, so brauchen Sie die Bestätigung nicht extra verschicken, da sie direkt von der Zulassungsstelle verarbeitet werden kann.
Um eine Kennzeichenhinterlegung vornehmen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Wollen Sie nach einer Kennzeichenhinterlegung Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, so brauche Sie dafür eine Versicherungsbestätigung. Ist die Hinterlegung bei einer Zulassungsstelle der jeweiligen Versicherung erfolgt, so erhalten Sie die Bestätigung normalerweise direkt vor Ort. Bei der Reaktivierung fallen keine Kosten an.
Sowohl in der Motorrad Haftpflicht als auch in der Motorrad Kasko gibt es verschiedene Rabatte. So können Sie etwa beim Abschluss der Zweiradversicherung angeben, dass das betreffende Fahrzeug nicht von sehr jungen oder alten Fahrern gefahren wird oder Sie können Prämienrabatte für längere Vertragsbindungen erhalten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zu den üblichen Rabatten in der Motorradversicherung.
Angehörige bestimmter Berufgruppen (z.B. Staatsbedienstete) erhalten bei ihrer Motorrad-Versicherung oft Rabatte auf die Versicherungsprämie. Beim versichern24-Versicherungsvergleich können Sie in der Dateneingabe angeben, wenn Sie zu einer dieser Berufsgruppen gehören. Im Ergebnis sehen Sie dann die entsprechende Versicherungsprämie.
Bei vielen Versicherungen besteht die Option einen Selbstbehalt in der Zweiradhaftpflicht zu wählen. Die Höhe des Selbstbehaltes liegt bei den meisten Anbietern zwischen 300 und 400 Euro. Es ist dann bei jedem Haftpflichtschaden ein Selbstbehalt in der entsprechenden Höhe zu bezahlen, dafür erhalten Sie je nach Anbieter einen Rabatt auf die laufende Prämie von etwa 10 bis 20%.
Wenn Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.
Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
In der Motorradversicherung gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten. Für gewöhnlich beträgt die Vertragslaufzeit für die Motorrad Haftpflicht 1 Jahr. Danach wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Sie können jedoch bei den meisten Versicherungen auch von Beginn an eine längere Vertragslaufzeit für die Kaskoversicherung wählen (meist 3 bis 4 Jahre), wofür die Versicherungen in der Regel einen Rabatt von 5-10% auf die Prämie der Zweiradversicherung gewähren.
Beachten Sie bitte, dass diese Rabatte für längere Bindung von der Versicherung zurückgefordert werden können, wenn Sie den Vertrag vor der vereinbarten Zeit kündigen. Seit Kurzem sind zwar für den Kunden nachteilige Rückforderungen rechtswidrig, es ist jedoch unbedingt zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kfz Versicherung mit längerer Vertragsbindung genau anzusehen, was zum Thema vorzeitige Vertragskündigung und deren Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen steht.
Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Versicherungsprämie. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.
Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise in der Motorradversicherung, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden. Und zwar nicht nur für die Versicherung selbst, sonder auch das Finanzamt verrechnet bei kürzeren Zahlungszeiträumen einen Zuschlag auf die Motorsteuer.
Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.
Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.
Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.
Was tun, wenn Sie Ihre Motorradversicherung wechseln wollen? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, dass Ihnen Ihre derzeitige Versicherung zu teuer erscheint oder dass Sie sich ein neues Motorrad zulegen und im Zuge dessen eine neue Zweiradversicherung möchten. Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Kfz Versicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Versicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Motorrad-Versicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.
In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:
Wichtig zu beachten:
Wenn Sie Ihre Zweiradversicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch die neue Versicherung, nachdem Sie Ihre alte bereits gekündigt haben.
Eine neuerliche Versicherung zu bekommen wird dadurch erschwert bzw. ist meistens mit Mehrkosten verbunden.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Versicherungswechsel zum Vertragsablauf
Versicherungswechsel nach Prämienerhöhung
Versicherungswechsel bei Fahrzeugwechsel
Versicherungswechsel nach einem Schadensfall
Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Motorradversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.
Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können Sie zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Zweiradversicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag z.B. am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.
Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflicht ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!
Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung oder die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigungsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.
Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Motorradversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Motorradversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Zweiradversicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Motorradversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des betreffenden Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Zu beachten ist, dass dieses Kündigungsrecht für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)
Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Motorrad Haftpflicht können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist beträgt auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.
Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Motorradversicherung finden und online abschließen. Je nachdem wie Ihre genaue Situation ist, müssen beim Abschluss einer Zweiradversicherung verschiedene Dinge beachtet werden.
Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Motorradversicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Motorrad--Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und welches Versicherungsprodukt Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus. Als Bonus-Malus Stufe wählen Sie Stufe 9, da es sich um eine Erstanmeldung handelt.
Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation zur Verfügung stehen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.
Wenn Sie eine für Sie passende Motorrad-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
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Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
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Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Motorrades in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Zweiradversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Motorradversicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Motorrad-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Motorrad Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.
Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.
Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen. Siehe dazu Kündigung der Motorrad Versicherung.
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Motorradversicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Grundsätzlich können bis zu drei Motorräder auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Um die für Sie passende Motorradversicherung für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu finden, führen Sie im versichern24-Versicherungsvergleich je einen Vergleich pro Motorrad durch.
Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen
Orientieren Sie sich an dem für Sie günstigsten Angebot für das PS/KW-stärkste Fahrzeug. Die Versicherungsprämie für mehrere Motorräder auf Wechselkennzeichen berechnet sich folgendermaßen:
Für die Haftpflicht:
Für die Kaskoversicherung:
Wenn Sie eine für Sie passende Motorrad-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu stellen Sie den Online-Antrag für das PS/KW-stärkste Motorrad und geben zusätzlich unter Gefahrenerhöhung / Anmerkungen bitte auch Marke, Modell, KW und Fahrgestellnummer der weiteren Fahrzeuge an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beginnt bei einer Neu-Anmeldung oder einem Fahrzeugwechsel bereits ab Anmeldung des Fahrzeugs bzw. bei Versicherungswechsel ab Verständigung der Verkehrsbehörde unsererseits.
Bei Versicherungswechsel siehe Kündigung der Kfz Versicherung.
Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!
Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Die Kündigung der Motorradversicherung hat beim Verkauf eines Motorrades in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern. Für den Fall, dass das alte Motorrad nun zum Nebenfahrzeug werden soll und auf Wechselkennzeichen weiterläuft, erwähnen Sie dies bitte in der Beantragung der Motorradversicherung
Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Motorradversicherung finden und online abschließen. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle um Kennzeichen und Zulassungsschein zu erhalten. Hier erfahren Sie, was Sie über die Zulassung Ihres Motorrades wissen sollten.
Wollen Sie ein Motorrad oder Moped anmelden, so können Sie dies in jeder beliebigen Zulassungsstelle in Österreich tun. Allerdings benötigen Sie dazu eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss der Pflichtversicherung (Haftpflicht) für Ihr Motorrad, die Sie erhalten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Bei der Zulassung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein. Auf versichern24 können Sie nachsehen, wo sich in Ihrer Nähe eine Kfz-Zulassungsstelle befindet.
Wenn Sie ein Motorrad oder Mofa anmelden, haben Sie je nach Fahrzeugtyp verschiedene Zulassungsgebühren zu entrichten. Diese geht an das Versicherungsunternehmen, von dem die Zulassungsstelle betrieben wird und das Finanzministerium. Bei der Anmeldung beträgt die Zulassungsgebühr je nach Art des Fahrzeugs:
Die Abmeldung ist für Motorräder als auch für Mofas kostenfrei.
Bei der Anmeldung eines Motorrades bei einer Zulassungsstelle benötigen Sie je nachdem um welches Fahrzeug es sich handelt verschiedene Unterlagen.
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:
Anmeldung Neufahrzeug:
Kennzeichen-Hinterlegung:
Abmeldung:
Seit 1. November 2002 haben die neuen EU-Kennzeichen die alten Nummerntafeln abgewechselt. Die alten Kennzeichen sind zwar noch gültig, werden aber nicht mehr ausgegeben. Wenn Sie ein Motorrad mit altem Kennzeichen abmelden, werden diese eingezogen und Sie erhalten für Ihr nächstes Motorrad ein neues Kennzeichen mit neuer Kombination. Wollen Sie die alte Kombination auch auf den neuen Schildern behalten, müssen Sie dies mindestens eine Woche vor Anmeldung des Fahrzeugs beantragen.
Eine Vorschadenbesichtigung kann ein Versicherungsanbieter dann verlangen, wenn eine Kaskoversicherung auf ein nicht mehr neues Motorrad abgeschlossen wird. Das heißt, ein unabhängiger Sachverständiger (etwa des ÖAMTC) oder auch ein Mitarbeiter der Versicherung, besichtigt das Motorrad vor Abschluss der Versicherung um bereits vorhandene Schäden festzustellen. Diese Schäden fallen dann nicht mehr in die Deckung der Kasko-Versicherung.
Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Regelungen, wie das Motorrad bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Zum Beispiel gilt oft ein höherer Selbstbehalt bis zur Besichtigung. Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen.
Mit der richtigen Motorradversicherung sind Sie im Falle eines Schadens gut geschützt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten und welche Punkte es zu beachten gilt.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, was in der Motorradversicherung genau ein Haftpflichtschaden ist und wie ein solcher zu behandeln ist.
Verschulden Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.
Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Polizze für Ihre Motorradversicherung bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.
Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten...) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.
Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, wannin der Motorradversicherung ein Kaskoschaden vorliegt und wie ein solcher zu behandeln ist.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.
Eine Kaskoversicherung kommt gemäß den Versicherungsbestimmungen auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Motorrad abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.
Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Motorrad beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Wird Ihr Motorrad gestohlen oder in versperrte Teile eingebrochen, so sollte dies umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Werkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall eintritt, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten diese Karte am besten immer mitführen, wenn Sie mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, damit Sie im Schadenfall schnell alle Nummern zur Hand haben. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.