Versicherungsratgeber Autoversicherung

Die Autoversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Fahrzeugbesitzer.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt sie muss abgeschlossen werden, damit Sie Ihr Fahrzeug überhaupt benutzen dürfen.  Die Kaskoversicherung stellt einen optionalen Zusatzschutz für Ihr Fahrzeug dar.

 

 

 

 

Sie wollen ein neues Fahrzeug anmelden oder eine Zweitwagenversicherung abschließen? Sie wollen wissen, wie Sie bei der Versicherungsprämie sparen können? Wann und wie Sie eine bestehende Autoversicherung kündigen können oder wie Sie sich im Schadenfall richtig verhalten? Im Kfz-Versicherungsratgeber finden Sie Antwort auf diese Fragen und erhalten wertvolle Tipps rund um die Kfz Versicherung.

Achtung: Da jede Versicherung Ihre eigenen Versicherungsbedingungen hat, die jeweils entscheidende Unterschiede aufweisen können, sind die hier beschriebenen Informationen nur als allgemeine Orientierungshilfe zu verstehen. Detailfragen zu der genauen Deckung Ihrer Versicherung entnehmen Sie bitte den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungen finden Sie im versichern24 Versicherungsvergleich beim jeweiligen Angebot für eine Autoversicherung.

 

Übersicht Versicherungsratgeber

Welche Autoversicherung ist die richtige?

Die Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung

Versicherung kündigen oder wechseln

Verhalten im Schadensfall

Welche Autoversicherung ist die richtige?

Die Deckungsvarianten der Autoversicherung sind sehr unterschiedlich. Damit Sie die Kfz-Versicherung finden, die für Ihre spezielle Situation am besten passt, sollten Sie im ersten Schritt überlegen, welche Bereiche Sie abgedeckt haben wollen. Erst dann ist ein sinnvoller und erfolgversprechender Versicherungsvergleich möglich.

 

Produkte in der Kfz-Versicherung

Was versichert die Autoversicherung?

Versicherungsschutz bei Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko

 Versicherungsschutz bei Vollkasko

Örtliche Geltung der Versicherung

Selbstbehalt in der Autoversicherung

Welche Selbstbehalte gibt es in der Kfz-Versicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung?

Versicherungsschutz: Produkte in der Kfz-Versicherung

Die Fahrzeugversicherung wird in drei Hauptkategorien unterteilt. Diese sind:

Jede dieser drei Varianten der Autoversicherung weist einen unterschiedlichen Deckungsumfang auf.

Autoversicherung: Kfz-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, das heißt, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie ein Auto anmelden. Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, so kommt dafür normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Nicht gedeckt sind die Schäden, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Anders liegt der Fall, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde. Dann übernimmt dessen Kfz Haftpflichtversicherung die Schäden an Ihrem Auto. Für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug muss er selbst aufkommen.

Von den drei Varianten ist die KFZ-Haftpflicht-Versicherung für gewöhnlich diejenige mit der niedrigsten Prämie. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrem Auto um ein älteres oder nicht besonders wertvolles Modell handelt, beziehungsweise, wenn ein großer Schaden oder der Verlust des Fahrzeuges kein allzu großes finanzielles Problem für Sie darstellt.

Autoversicherung: Kfz-Teilkaskoversicherung

Kfz-Teilkaskoversicherung heißt auch Elementarkasko und deckt über die reine Haftpflichtversicherung hinausgehend auch Schäden an Ihrem Fahrzeug, sofern diese nicht durch Ihr Verschulden entstehen.

Meist sind Schäden versichert, die durch höhere Gewalteinwirkung verursacht werden, Beispiele sind etwa Hagel, Wildschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges. Als Erweiterung der Teilkasko bieten viele Versicherungen gegen einen Prämienzuschlag auch die Deckung von Beschädigungen durch das Einwirken unbekannter Dritter an wie etwa Vandalismus- oder Parkschäden. Diese Form der Kfz-Teilkasko wird deshalb auch oft Parkschadenkasko genannt.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich gilt eine Kfz-Teilkasko-Versicherung dann als gute Wahl, wenn das betreffende Fahrzeug nicht älter als 7 Jahre ist und Sie sich gegen Schäden absichern wollen, die Sie selbst nicht beeinflussen können.

Autoversicherung: Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Kfz-Versicherung, sie deckt aber auch am meisten ab. Denn versichert sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen entsprechend bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben. Nicht gedeckt ist für gewöhnlich die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Die Vollkasko-Versicherung empfiehlt sich für neuere Autos (nicht älter als 5 Jahre) oder, wenn Sie sich die Reparatur oder den Kauf eines neuen Autos im Falle eines Totalschadens nicht leisten können. Unbedingt ratsam ist die Kfz Vollkasko, wenn der Erwerb Ihres Fahrzeugs über einen Kredit- oder Leasingvertrag läuft und Sie noch nicht alle Raten abbezahlt haben. Bei vielen Leasing- oder Kreditunternehmen ist der Abschluss einer Vollkasko Versicherung ohnehin verpflichtend.

Versicherungsschutz: Was versichert die Autoversicherung?

Jede der möglichen Grundvarianten der Kfz Versicherung hat für sich wiederum Unterschiede im Deckungsumfang. Egal ob Sie die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkaskoversicherung wählen, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Autoversicherung immer darüber im Klaren sein, welche Schäden im Detail tatsächlich gedeckt sind. Im Versicherungsvergleich auf versichern24 können Sie die von Ihnen gewünschten Deckungen auswählen und miteinander vergleichen. Die genauen Details zur jeweiligen Versicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was Sie über die verschiedenen Deckungen in der Fahrzeugversicherung wissen sollten. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

 

Versicherungsschutz bei Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsschutz bei Teilkasko

 Versicherungsschutz bei Vollkasko

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Falle eines versicherten Schadens zahlt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze der Pflichtversicherung liegt seit Anfang des Jahres 2012 bei 7 Mio. Euro. Höhere Schäden sind zwar selten, können aber vorkommen. Wollen Sie sich daher zusätzlich absichern, besteht in der Regel die Möglichkeit gegen einen Prämienzuschlag eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Freischaden

In der Kfz-Versicherung gilt das Bonus-Malus System. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt in der Kfz-Haftpflicht davon ab, in welcher Bonus-Malus Stufe Sie sich befinden. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser ist Ihre Bonus-Malus Stufe. Allerdings erhöht sich die Stufe und damit auch die Prämie, wenn Sie einen Unfall verursachen und die Versicherung für einen Haftpflichtschaden zahlen muss. Sie können daher einen Freischaden wählen, das heißt, dass die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung gleich bleibt, auch wenn Sie einen Unfall verursachen sollten. Abhängig von der Versicherung gibt es verschiedene Arten des Freischadens, gültig für ein einmaliges Schadensereignis, einen Schaden jährlich oder eine unbegrenzte Anzahl von Schäden.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Assistance

Die Deckung einer Kfz Assistance umfasst meist das Bergen und/oder Abschleppen Ihres Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer Panne. Oft sind auch Organisation und Kosten für eine notwendige Übernachtung und die Rückreise enthalten. Die Jahreskosten für ein Assistance Paket bewegen sich in der Regel etwa zwischen 30 - 50 Euro. Beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie etwa dem ÖAMTC die Deckung dieser Leistungen oft schon beinhaltet und ein eigenes Assistance-Paket im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung überflüssig macht.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Insassenunfallversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel auch für Personenschäden, die mit einem Verkehrsunfall einhergehen, nicht jedoch für Schäden an der Person des für den Unfall verantwortlichen Lenkers. Besteht zusätzlich eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung, so erfolgt die Leistung dieser normalerweise unabhängig von den Zahlungen aus der Haftpflicht.

Mit einer Kfz-Insassenunfall-Versicherung können Sie sich zusätzlich absichern, für den Fall, dass bei einem Unfall die Insassen Ihres Fahrzeuges zu Tode kommen oder dauerhafte Invalidität davon tragen. Die Insassenunfall-Versicherung gilt auch für den Lenker des Unfallfahrzeugs. Die Versicherungsleistung erfolgt in der Regel unabhängig von anderen Versicherungen und wird sofort nach einem Unfall ausbezahlt. Es kommt also im Ernstfall zu keinen Verzögerungen durch die Klärung des Verschuldens oder die Geltendmachung eines Anspruchs bei einer Versicherung im Ausland.

Der Deckungsumfang der Kfz-Insassenunfall Versicherung kann unterschiedlich ausgewählt werden. Eine Versicherung kann nur für den Lenker abgeschlossen werden, da dieser im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ja die einzig nicht versicherte Person unter den Insassen ist. Die andere Möglichkeit ist, auch die übrigen Insassen in den Versicherungsschutz einzuschließen, was jedoch die deutlich teurere Variante ist.

Auf versichern24 können Sie einen Versicherungsvergleich für die jeweiligen Varianten durchführen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen im Detail zu welchen Tarifen angeboten werden.

Kfz Haftplflicht, Teilkasko und Vollkasko: Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug entstehen können. Dazu gehören in der Regel die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren in Verwaltungs- oder in Strafrechtssachen, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht, aber auch die Leistung eines Vorschusses der Strafkaution im Ausland, um eine Inhaftierung abzuwenden.

Im Fahrzeugrechtschutz gibt es verschiedene Bereiche. Dazu gehören der Schadenersatzrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Führerscheinrechtsschutz, der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz und der Lenkerrechtsschutz. Jeder Bereich hat jeweils unterschiedliche Deckungen. Auf versichern24 können Sie die verschiedenen Angebote an Versicherungen direkt miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie ganz genau, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden.

Teilkasko und Vollkasko: Kleingläser

Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.

Teilkasko und Vollkasko: Erhöhte Totalschadenleistung

Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die Zahlung der Versicherung reicht nicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

Es gibt daher bei vielen Versicherungsanbietern die Möglichkeit einer Neuwertentschädigung. Bei dieser Option erhalten Sie im Falle eines versicherten Totalschadens einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises. Dieser liegt bei einem Neuwagen vor allem im ersten Jahr meist deutlich über dem Zeitwert. So gibt es beispielsweise die Regelung, dass bei einem Versicherungsfall innerhalb des ersten halben Jahres der volle Listenpreis ersetzt wird, im darauffolgenden halben Jahr 90% etc.

Besitzen Sie ein geleastes Fahrzeug, können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich die Option “Leasingklausel” angeben. Es wird dann im Schadenfall der Leasingrestwert ersetzt. Manchmal wird diese Option auch “GAP-Klausel” genannt. Die Liesingklausel und die erhöhte Totalschadenleistung können nicht gleichzeitig ausgewählt werden.

Teilkasko und Vollkasko: Diebstahl persönlicher Gegenstände

Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt. Allerdings wird für elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys oder iPhones nur dann Ersatz geleistet, wenn im Handschuhfach eingeschlossen waren oder sich im versperrten Kofferraum befunden haben.

Versicherungsschutz Teilkasko: Parkschadenversicherung

Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Parkschäden absichern, die von unbekannten Dritten an Ihrem abgestellten Fahrzeug verursacht werden, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden. Es wird dann oft von einer Parkschadenkaskoversicherung gesprochen.

Versicherungsschutz Teilkasko: Vandalismusversicherung

Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Vandalismusschäden (wie von Dritten mutwillig verursachte Kratzspuren in der Lackierung, Dellen in der Motorhaube oder eingeschlagene Fensterscheiben) absichern, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden.

Versicherungsschutz Vollkasko: Grobe Fahrlässigkeit

Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw. Bei manchen Versicherungen können Fälle grober Fahrlässigkeit in die Deckung aufgenommen werden, allerdings meist zu einem beachtlichen Aufpreis der Prämie. Bitte beachten Sie, dass Schäden, die Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursachen, grundsätzlich immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Versicherungsschutz Vollkasko: Leasing Restwertversicherung

Kommt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug zu einem Totalschaden, so geht die Zahlung der Vollkaskoversicherung an das Leasingunternehmen. Die Versicherungsleistung bei Totalschaden richtet sich für gewöhnlich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, also dem Wert am Gebrauchtwagenwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Liegt dieser unter dem Restwert laut Leasingvertrag, so müssen Sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Das können Sie vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug zum Leasingrestwert versichern. Man spricht dann oft von einer “Leasingrestwertklausel” oder “GAP-Klausel”.

Kfz Versicherung: Örtliche Geltung der Versicherung

In der Regel gelten österreichische Fahrzeugversicherungen in ganz Europa. Sind Sie außerhalb der österreichischen Landesgrenze unterwegs. Auf Reisen im Ausland (auch in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), sollten immer die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Manchmal müssen Zuschläge entrichtet werden, wenn weiter entfernte Länder bereist werden, auch wenn diese innerhalb Europas liegen. Allfällige Einschränkungen können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich erfahren, bzw. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen.

 

Kfz Versicherung: Grüne Versicherungskarte

Die grüne Karte gilt weltweit als gültiger Nachweis für Ihre Autoversicherung. In europäischen Ländern reicht theoretisch bereits das Nummernschild des Fahrzeuges aus um die ordnungsmäßige Versicherung des Fahrzeuges zu belegen. Bei Kontrollen wird dann aber trotzdem oft die Grüne Karte verlangt.

Kfz Versicherung: Grüne Karte bei Auslandsreisen in Europa

In folgenden Ländern muss die Grüne Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. Achtung: Im Kosovo ist die Versicherungskarte nicht gültig. Bei einer Reise in den Kosovo muss bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Kfz Versicherung: Erweiterter regionaler Versicherungsschutz

Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und gilt für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. Dabei muss das jeweilige Länderkürzel extra angeführt werden. Für die Türkei gibt es bei manchen Versicherungen Einschränkungen. Bei einer Reise in die Türkei sollten Sie daher darauf achten, dass sich die Gültigkeit der Großen Grünen Karte auf das gesamte Land erstreckt.

Die meisten Versicherungen erhöhen während des Zeitraums der Reise in diese Länder die Prämie. Wird die Karte nicht mitgeführt oder ist sie, etwa aufgrund eines nicht korrekt angeführten Länderkennzeichens, nicht gültig, muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Selbstbehalt in der Autoversicherung

Im Schadensfall kommt die Versicherung meist nicht für den gesamten Schaden auf, sondern einen Teil davon müssen Sie selbst übernehmen. Wie hoch dieser Selbstbehalt oder auch Schadenersatzbeitrag ausfällt, wird beim Abschluss der Versicherung vereinbart. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto mehr können Sie bei der Prämie sparen. Die Versicherung bezahlt dann im Ernstfall für Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen.

 

Welche Selbstbehalte gibt es in der Kfz-Versicherung?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung?

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Kaskoversicherung

Während Selbstbehalte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht notwendigerweise Teil der Versicherungsvereinbarungen sind, gibt es bei der Kaskoversicherung fast immer Selbstbehaltsregelungen. Normalerweise kann die Höhe und auch die Art des Selbstbehaltes unterschiedlich gewählt werden. In der Regel gilt, dass die laufende Versicherungsprämie umso geringer ausfällt, je höher Sie den Selbstbehalt wählen.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei den meisten Versicherungen mit oder ohne Selbstbehalt gewählt werden. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt, können Sie abhängig vom Versicherungsanbieter bis zu etwa 20% der laufenden Prämie sparen. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt (meist liegt dieser etwa zwischen 300 und 400 Euro), so gilt dieser für jeden die Kfz-Haftpflicht betreffenden Schaden.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: junge Fahrer

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: alte Fahrer

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von alten Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen über 70-75 Jahren.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen oberhalb einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein alter Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: nicht benannte Fahrer

Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Übliche Höhen

Meistens bewegen sich die möglichen wählbaren Selbstbehalte zwischen 300 und 400 Euro. Einige Versicherungen bieten auch wesentlich höhere Selbstbehalte von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Die Versicherungsprämie ist in der Regel deutlich niedriger, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Wahl der richtigen Höhe

Bei der Wahl des Selbstbehaltes gilt es zwischen Einsparungen bei der laufenden Prämie und dem finanziellen Risiko bei einem hohen Selbstbehalt abzuwägen. Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einem ernsten Problem wird und die Versicherung Sie nicht mehr ausreichend schützt. Bedenken Sie auch, dass die Versicherung normalerweise nur Schäden übernimmt, die über den Selbstbehalt hinaus gehen; Schäden, die geringer sind, müssen Sie selbst bezahlen.

Manchmal ist der Selbstbehalt bei der Autoversicherung auch kein fixer Betrag, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Schadens, meist liegt dieser bei 5%.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Genereller Selbstbehalt

Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten. Für eine derartige Einschränkung des Selbstbehaltes müssen Sie jedoch meist mit Aufschlägen von 20-25% der Prämie der Kaskoversicherung rechnen.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt

Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag auf die Versicherungsprämie beim eingeschränkten Selbstbehalt beläuft sich jedoch meist auf 20-25%.

Selbstbehalt in der Autoversicherung: Proportionaler Selbstbehalt

Manche Versicherungen bieten keine fixen Beträge als Selbstbehalt an, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Schadens. Meist liegt dieser bei 5%. Der proportionale Selbstbehalt ist außerdem meist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, z.B. 300 Euro. Das heißt diesen Betrag tragen Sie auf jeden Fall selbst, auch wenn 5% des Schadens darunter liegen. Bei einem großen Schaden, etwa einem Totalschaden, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung sehr hoch sein. Überlegen Sie sich, ob Sie sich dieses Risiko leisten können und prüfen Sie im versichern24 Versicherungsvergleich immer genau, welche Selbstbehaltsregelungen die einzelnen Kfz-Kaskoversicherungen beinhalten.

Kfz Versicherungsprämie: Das Bonus-Malus-System

Die Höhe der Versicherungsprämie bei der Fahrzeugversicherung, besonders der Haftpflichtversicherung, orientiert sich sehr stark an Ihrer Bonus-Malus Stufe. Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen darüber, wie das Bonus-Malus System funktioniert und was Sie beachten müssen, um bei der Kfz Versicherungsprämie sparen zu können.

Kfz Versicherungsprämie: Die Bonus Malus Stufen

Die Stufen im Bonus-Malus System laufen standardmäßig von 0 bis 9. Dabei werden die Stufen 0-9 als Bonus Stufen bezeichnet. Bei einer Neuanmeldung steigen Sie bei Stufe 9 ein, verursachen Sie in dieser Stufe einen Unfall, so kann es auch sein, dass Sie höher gestuft werden, pro Unfall um 3 Stufen, bis maximal Stufe 17 (Malus-Stufe). Je kleiner Ihre Stufe, desto weniger Prämie zahlen Sie, der Unterschied von der Stufe 9 bis zur kleinsten Stufe (0) kann bis zu 50% ausmachen. In welche Stufe Sie eingestuft werden, hängt davon ab, wie lange Sie schon Auto fahren und wie viele Unfälle Sie in dieser Zeit verursacht haben. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto niedriger wird Ihre Stufe. Alle Bonus-Malus Stufen sind in einem zentralen Register im österreichischen Versicherungsverband angeführt. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erfragt Ihr Versicherer dort Ihre Bonus-Malus Stufe.

Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, kein Schaden verursacht wird, dann sinkt die Stufe um einen Punkt herab. Jedoch erst zur nächsten Fälligkeit. Somit ist es sinnvoll die Hauptfälligkeit in vielen Fällen auf den 01.10. zu verlegen, damit die Herabstufung möglichst früh und Zeitgleich mit dem Ablauf des Beobachtungszeitraumes geschieht.

Wird ein Unfall verursacht, erfolgt eine Aufstufung um 3 Punkte, ebenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit, nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe bei Erstanmeldung

Personen, auf die noch nie oder länger als ein Jahr kein Auto zugelassen war, befinden sich beim Abschluss einer neuen Autoversicherung in Stufe 9. Ist oder war innerhalb der letzten 12 Monate ein Fahrzeug auf Sie zugelassen, können Sie in der letzten Prämieninformation Ihrer Fahrzeugversicherung nachsehen, in welcher Stufe Sie sich momentan befinden.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe übernehmen

Sie können eine Bonus-Malus-Stufe von gewissen Personen übernehmen, sofern diese ihr Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate abgemeldet haben oder es bei Abtretung der Stufe auf Sie ummelden.

Die Bonus-Stufen können dabei von Personen, die in einem bestimmten Verhältnis zu Ihnen stehen, übernommen werden. Zu diesen zählen Eltern oder Großeltern, Ehepartner, Lebensgefährte oder Geschwister im gleichen Haushalt sowie der Arbeitgeber. (Wenn Sie einen Dienstwagen, der bisher über den Arbeitgeber versichert war, in den privaten Gebrauch übernehmen und eine Versicherung dafür abschließen.) Wichtig ist dabei, dass diese Personen Ihr Fahrzeug nicht länger als 12 Monate* abgemeldet hatten beziehungsweise, bei der Stufen-Übertragung das bestehende Fahrzeug abmelden oder auf Sie ummelden. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie bei der gleichen Versicherung bleiben.

Wenige Versicherer erlauben hier auch eine längere Frist (bis zu 24 Monate), wenn das Fahrzeug dort wieder versichert wird, wo auch die Bonus-Stufe erworben wurde.

Kfz Versicherungsprämie: Bonus Malus Stufe bei einem Zweitfahrzeug

Wollen Sie zum ersten Mal ein zweites Fahrzeug versichern, so beginnen Sie mit diesem für gewöhnlich in Stufe 9. Versichern Sie Ihren Zweitwagen bei derselben Versicherung wie auch den Erstwagen, gewähren verschiedene Versicherungsanbieter einen Rabatt.

Kfz Versicherungsprämie: Rabatte in der Autoversicherung

Es gibt in der Kfz-Versicherung verschiedene Möglichkeiten bei der Prämie zu sparen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr darüber, welche Rabatte es bei der Kfz Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt. 

 

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

Besitzer einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel erhalten bei einigen Kfz Versicherungen einen Prämienrabatt. Achtung: die ÖBB Vorteilscard zählt nicht als gültige Jahreskarte für einen Prämienrabatt.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Öffentlicher Dienst

Angehörige bestimmter Berufsgruppen erhalten bei einigen Versicherungen einen Rabatt. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Staatsangestellte. Gegebenenfalls können Sie diese Option auch im online Eingabeformular auf versichern24 angeben.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Zweitwagenversicherung beim selben Anbieter

Wenn Sie einen Zweitwagen beim selben Versicherer versichern wie bereits Ihr erstes Fahrzeug, gewähren viele Versicherungen einen Rabatt auf die Kfz Versicherungsprämie.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung

Wenn Sie beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt für alle eventuellen Haftpflichtschäden akzeptieren, können Sie die Versicherungsprämie in der Regel deutlich senken. Je nach Versicherung beträgt die Höhe des Selbstbehaltes meist zwischen 300 und 400 Euro. Diesen Betrag müssen Sie dann im Falle eines Schadens selbst bezahlen, die Versicherung übernimmt nur Kosten, die über diesen Betrag hinaus gehen. Die Einsparungen bei der laufenden Prämie können je nach Versicherung bis zu 10-20% der Versicherungsprämie betragen.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt bei jungen Fahrern

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.

Geben Sie an, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter einer bestimmten Altersgrenze gefahren wird, fällt die Versicherungsprämie in der Regel niedriger aus (je nach Versicherer bis zu 20%). Kommt es zu einem Versicherungsschaden, bei dem ein junger Lenker hinter dem Steuer sitzt, so verrechnet die Versicherung meist einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Rabatte bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Selbstbehalt bei nicht benannten Fahrern

Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.

Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Garagenplatz

Bei manchen Versicherungen bekommen Sie einen Rabatt auf die Versicherungsprämie der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer versperrten Garage und nicht auf der Straße vor dem Haus oder in einer gemeinschaftlich genützten Garage abstellen. Sie können diese Option im Versicherungsvergleich auf versichern24 angeben.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Alarmanlage als Diebstahlsicherung

Bei manchen Anbietern von Autoversicherungen erhalten Sie einen Rabatt auf die laufende Prämie, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer elektronischen Diebstahlsicherung, beziehungsweise einer Alarmanlage versehen. Diese Option können Sie im versichern24-Versicherungsvergleich angeben.

Rabatte bei Teilkasko und Vollkasko: Längere Vertragsdauer

In der Kfz-Versicherung gibt es verschiedene Vertragslaufzeiten. Für gewöhnlich beträgt die Vertragslaufzeit für die Kfz Haftpflicht 1 Jahr. Danach wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Sie können jedoch bei den meisten Versicherungen auch von Beginn an eine längere Vertragslaufzeit für die Kaskoversicherung wählen (meist 3 bis 4 Jahre), wofür die Versicherungen in der Regel einen Rabatt von 5-10% auf die Prämie der Autoversicherung gewähren.

Beachten Sie bitte, dass diese Rabatte für längere Bindung von der Versicherung zurückgefordert werden können, wenn Sie den Vertrag vor der vereinbarten Zeit kündigen. Seit Kurzem sind zwar für den Kunden nachteilige Rückforderungen rechtswidrig, es ist jedoch unbedingt zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kfz Versicherung mit längerer Vertragsbindung genau anzusehen, was zum Thema vorzeitige Vertragskündigung und deren Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen steht.

Kfz Versicherungsprämie: Zahlung der Versicherungsprämie

Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Summe. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.

 

 

Zahlung der Kfz Versicherungsprämie: Zahlfrequenz

Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden.

Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.

Zahlung der Kfz Versicherungsprämie: Zahlweise – Bankeinzug vs. Zahlschein

Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.

Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.

Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln

Ihre derzeitige Kfz-Versicherung ist zu teuer oder entspricht nicht Ihren Anforderungen? Sie kaufen ein neues Auto und möchten wissen, wie Sie am besten zu einer neuen Versicherung kommen? Hier erfahren Sie alles rund um den Wechsel der Autoversicherung.

Was tun, wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln wollen? Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, dass Ihnen Ihre derzeitige Kfz-Versicherung zu teuer erscheint oder dass Sie sich ein neues Auto zulegen und im Zuge dessen eine neue Fahrzeugversicherung möchten. Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Kfz Versicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Versicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Autoversicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.

 

Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt beziehungsweise gewechselt werden?

Kfz-Versicherung abschließen

Kfz-Zulassung

Vorschadenbesichtigung bei der Kaskoversicherung

Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt beziehungsweise gewechselt werden?

In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:

Wichtig zu beachten:
Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.

Wenn dies nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr einer Ablehnung durch die neue Versicherung, nachdem Sie Ihre alte bereits gekündigt haben.
Eine neuerliche Versicherung zu bekommen wird dadurch erschwert bzw. ist meistens mit Mehrkosten verbunden.

Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

 

Kfz Versicherung kündigen zum Vertragsablauf

Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Autoversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versichern24 empfiehlt, die Kündigung bereits zwei Monate vor der Hauptfälligkeit einzureichen, damit ganz sicher alle Fristen eingehalten werden.

Beispiel:
Sie haben auf versichern24 einen Online-Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass Sie die neue Versicherung aufnimmt. Nun können zum nächsten Schritt übergehen und Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag am 14.04. abgeschlossen, so können Sie Ihren Versicherungsvertrag zum 01.05. jedes Jahres kündigen.

Da die Kündigungsfrist in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Monat beträgt muss in diesem Fall die Kündigung spätestens am 31. März bereits bei der Versicherung eingelangt sein. Ganz wichtig zu beachten ist, dass als Stichtag nicht das Absendedatum gilt, sondern das Einlangen bei der Versicherung!

Achtung:
Immer wieder werden zu der Kfz-Haftpflicht diverse Zusatzverträge abgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung bzw. die Insassenunfall- oder Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung. Einerseits können sich bei diesen die Kündigsfristen unterscheiden (bis maximal 3 Monate) und andererseits beträgt die Laufzeit oft mehr als ein Jahr. Dies bedeutet im Klartext, dass das jährliche Kündigungsrecht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Zusatz-Versicherungen können längere Laufzeiten haben und sind dadurch frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar.

Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Kfz Versicherung kündigen nach Prämienerhöhung

Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Fahrzeugversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Autoversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Kfz-Versicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.

Kfz Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Autoversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.

Zu beachten ist, dass dies für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)

Kfz Versicherung kündigen nach einem Schadensfall

Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist ist auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.

Kfz-Versicherung abschließen

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Je nachdem wie Ihre genaue Situation ist, müssen beim Abschluss einer Autoversicherung verschiedene Dinge beachtet werden.

 

Kfz-Versicherung abschließen: Erstmalige Anmeldung

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus. Als Bonus-Malus Stufe wählen Sie Stufe 9, da es sich um eine Erstanmeldung handelt.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Kfz-Versicherung abschließen: Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu geben Sie die erforderlichen Daten an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere, Sie erhalten die Versicherungspolizze innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den Antrag elektronisch, vollständig und richtig ausgefüllt und abgeschickt haben.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.

Kfz-Versicherung abschließen: Wechsel der Versicherung ohne Fahrzeugwechsel

Versicherungsvergleich anstellen

Der versichern24-Versicherungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert die für Ihre individuelle Situation am besten passende Kfz-Versicherung zu finden. Und so geht´s: Sie klicken bei der Kfz-Versicherung auf “direkt zum Rechner”. Geben Sie an, für welches Fahrzeug Sie eine Versicherung abschließen wollen und um welche Versicherung Sie wünschen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung) und klicken Sie dann auf “weiter”. Füllen Sie nun auch im folgenden Formular die notwendigen Daten aus.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Im Vergleichsergebnis sehen Sie nun alle Produkte, die für Ihre Situation passen. Die Prämie der jeweiligen Angebote wird ebenfalls angezeigt. Sie können nun einzelne Angebote durch anklicken direkt und im Detail miteinander vergleichen. In den Versicherungsbedingungen sehen Sie den genauen Leistungsumfang und was in der Deckung alles enthalten ist.

Versicherung abschließen

Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie zuerst auf versichern24.at einen Online-Antrag stellen und eine Annahmebestätigung anfordern. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie als nächsten Schritt Ihre bestehende Versicherung kündigen.

Siehe dazu Kündigung der Kfz Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Versicherung abschließen: Mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

Versicherungsvergleich anstellen

Grundsätzlich können bis zu drei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Um die für Sie passende Kfz-Versicherung für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu finden, führen Sie im versichern24-Versicherungsvergleich je einen Vergleich pro Fahrzeug durch.

Versicherungen nach Preis und Leistung vergleichen

Orientieren Sie sich an dem für Sie günstigsten Angebot für das PS/KW-stärkste Fahrzeug. Die Versicherungsprämie für mehrere Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen berechnet sich folgendermaßen:

Für die Haftpflicht:

  • die jeweils höchste Haftpflichtprämie
  • mit der jeweils höchsten motorbezogenen Versicherungssteuer

Für die Kaskoversicherung:

  • einmal die höchste Kaskoprämie
  • die Hälfte (bei Vollkasko) oder zwei Drittel (bei Teilkasko) der höchsten Kaskoprämie für jedes weitere Fahrzeug
Versicherung abschließen

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, können Sie die Versicherung gleich online über versichern24 abschließen. Dazu stellen Sie den Online-Antrag für das PS/KW-stärkste Fahrzeug und geben zusätzlich unter Gefahrenerhöhung / Anmerkungen bitte auch Marke, Modell, KW und Fahrgestellnummer der weiteren Fahrzeuge an, lesen die Versicherungsbedingungen, stimmen ihnen zu und klicken auf “Deckungsauftrag senden”. Das versichern24-Team kümmert sich um alles weitere. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz beginnt bei einer Neu-Anmeldung oder einem Fahrzeugwechsel bereits ab Anmeldung des Fahrzeugs bzw. bei Versicherungswechsel ab Verständigung der Verkehrsbehörde unsererseits.

Bei Versicherungswechsel siehe Kündigung der Kfz Versicherung.

Wenn Sie eine für Sie passende Kfz-Versicherung gefunden haben, zu der Sie wechseln wollen und Hilfe brauchen, so steht Ihnen das versichern24-Team gerne bei der Abwicklung zur Verfügung. Speichern Sie bei der Berechnung auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Kfz-Versicherung zu, damit wir diese in Ihrem Auftrag kündigen können. Sobald wir die Annahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten, kündigen wir die alte Versicherung und verständigen auch die Zulassungsbehörden von dem Versicherungswechsel. Kann Ihre alte Versicherung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Versäumte First) nicht gekündigt werden, entstehen für Sie keine Verpflichtungen bei der neuen Versicherung.

Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.

Wir verrechnen kein Honorar und keine Berechnungskosten. Sie entrichten nur Ihre günstige Versicherungsprämie!

Nun, das komplette System und die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso Fällig wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!

Kfz-Zulassung

Mit der Kfz-Versicherungsbestätigung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein in einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Österreich. Auf versichern24 können Sie herausfinden, wo sich eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe befindet. Normalerweise ist die Zulassung eines Fahrzeuges unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Alte Versicherung kündigen

Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat beim Verkauf eines Autos in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern. Für den Fall, dass das alte Fahrzeug nun zum Nebenfahrzeug werden soll und auf Wechselkennzeichen weiterläuft, erwähnen Sie dies bitte in der Beantragung der Autoversicherung

Kfz-Versicherung: Zulassung

Mit versichern24 können Sie einfach und bequem die für Sie am besten geeignete Kfz-Versicherung finden und online abschließen. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle um Kennzeichen und Zulassungsschein zu erhalten. Hier erfahren Sie, was Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges wissen sollten.

 

Kfz Zulassung: Zulassungsstellen

Wollen Sie ein Fahrzeug anmelden, so können Sie dies in jeder beliebigen Zulassungsstelle in Österreich tun. Allerdings benötigen Sie dazu eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss der Kfz-Pflichtversicherung (Haftpflicht), die Sie erhalten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Bei der Zulassung erhalten Sie Kennzeichen und Zulassungsschein. Auf versichern24 können Sie nachsehen, wo sich in Ihrer Nähe eine Kfz-Zulassungsstelle befindet.

Kfz Zulassung: Gebühren

Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, haben Sie je nach Fahrzeugtyp verschiedene Zulassungsgebühren zu entrichten. Diese geht an das Versicherungsunternehmen, von dem die Zulassungsstelle betrieben wird und das Finanzministerium. Bei der Anmeldung beträgt die Zulassungsgebühr je nach Art des Fahrzeugs:

* 172,55 € PKW
* 172,55 € LKW
* 164,35 € Motorrad
* 160,05 € Mofa
* 163,55 € Zugmaschine oder Anhänger

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.060118.html

Die Abmeldung ist für jedes Fahrzeug kostenfrei.

Kfz Zulassung: Notwendige Unterlagen

Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei einer Zulassungsstelle sind je nachdem, um welches Fahrzeug es sich handelt, verschiedene Unterlagen notwendig.

Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:

  • Genehmigungsdokument, Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag
  • Überprüfungsbefund (bei Autos erst nach 3 Jahren notwendig)
  • Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Anmeldung Neufahrzeug:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Kaufvertrag (sofern Eigentümer nicht im Genehmigungsdokument angeführt ist)
  • Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
  • Ggf. Vollmacht (bei Firma mit Firmenstempel)
  • Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Kennzeichen-Hinterlegung:

  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Vollmacht

Abmeldung:

  • Genehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Kennzeichen
  • Ggf. Vollmacht

Kfz Zulassung: EU-Kennzeichen seit 2002

Seit 1. November 2002 haben die neuen EU-Kennzeichen die alten Nummerntafeln abgewechselt. Die alten Kennzeichen sind zwar noch gültig, werden aber nicht mehr ausgegeben. Wenn Sie ein Fahrzeug mit altem Kennzeichen abmelden, werden diese eingezogen und Sie erhalten für Ihr nächstes Auto ein neues Kennzeichen mit neuer Kombination. Wollen Sie die alte Kombination auch auf den neuen Schildern behalten, müssen Sie dies mindestens eine Woche vor Anmeldung des Fahrzeugs beantragen.

Kfz-Versicherung: Vorschadenbesichtigung bei der Kasko

Eine Vorschadenbesichtigung kann ein Versicherungsanbieter dann verlangen, wenn eine Kaskoversicherung auf ein nicht mehr neues Fahrzeug abgeschlossen wird. Das heißt, ein unabhängiger Sachverständiger (etwa des ÖAMTC) oder auch ein Mitarbeiter der Versicherung, besichtigt das Fahrzeug vor Abschluss der Versicherung um bereits vorhandene Schäden festzustellen. Diese Schäden fallen dann nicht mehr in die Deckung der Kasko-Versicherung.

Wenn eine solche Vorschadensbesichtigung verlangt wird, gibt es je nach Versicherungsanbieter verschiedene Regelungen, wie das Fahrzeug bis zum Besichtigungstermin versichert ist. Zum Beispiel gilt oft ein höherer Selbstbehalt bis zur Besichtigung. Die Einzelheiten darüber, wie die einzelnen Versicherungen die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Vorschadenbesichtigung behandeln, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen.

Kfz-Versicherung: Verhalten im Schadensfall

 

Mit der richtigen Autoversicherung sind Sie im Falle eines Schadens gut geschützt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten und welche Punkte es zu beachten gilt.

 

Verhalten bei einem Haftpflichtschaden

Verhalten bei einem Kaskoschaden

Schadensmeldung

Kfz-Haftpflicht: Wann liegt ein Haftpflichtschaden vor?

Verschulden Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.

Kfz-Haftpflicht: Wie verhalte ich mich bei einem Haftpflichtschaden?

Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Versicherungspolizze bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.

Hat jedoch niemand der am Unfall beteiligten Personen ein solches Formblatt bei sich, müssen Sie versuchen den Unfallhergang so gut als möglich zu dokumentieren. Notieren Sie die Daten des/der Unfallbeteiligten (Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten...) und machen Sie eine Skizze des Geschehens. Führen Sie eine Kamera oder ein Handy mit Kamerafunktion mit sich, machen Sie Fotos von Unfallort und den entstandenen Schäden im Detail. Besonders wenn Sie nicht sicher sind, wer den Unfall verschuldet hat, können Skizzen und Fotos von großem Vorteil sein.

Als nächsten Schritt informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schaden. Manche Gesellschaften bieten auch mobile Applikationen an um diesen Schritt zu erleichtern. Wir klären nach Bedarf eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis sollte dies nötig sein.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Unfall mit Eigenverschulden

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun. Wir klären eventuelle Fragen mit Ihnen und setzen die Versicherung in Kenntnis. Überdies benötigen Sie einen Termin bei Ihrer Autowerkstatt.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Parkschaden

Eine Kaskoversicherung kommt je nach Vereinbarung auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Fahrzeug abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Vandalismusschaden

Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Fahrzeug beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Wildschaden

Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Wagen dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Glasschaden

Im Falle eines Glasschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um die kaputte Scheibe reparieren oder auswechseln zu lassen.

Verhalten bei einem Kaskoschaden: Marderschaden

Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Autowerkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.

Kfz-Versicherung: Schadensmeldung

Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.

 

Kfz-Versicherung: Schadensmeldung bei der Versicherung

Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten diese Karte am besten immer in Ihrem Auto mitführen, damit Sie im Schadenfall schnell alle Nummern zur Hand haben. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.

Kfz-Versicherung: Wie wirkt sich ein Versicherungsfall auf die Bonus-Malus-Stufe aus?

Verschulden Sie einen Unfall, erhöht sich Ihre Bonus-Malus Stufe um drei Stufen, was auch heißt, dass sich Ihre Versicherungsprämie erhöht. Melden Sie einen Schaden jedoch nicht und bezahlen den Schaden aus eigener Tasche, bleibt die Bonus-Malus Stufe gleich. Ist der entstandene Schaden eher klein, kann es günstiger sein für den Schaden selbst aufzukommen als die höhere Versicherungsprämie zu zahlen.

Wann wird hochgestuft?
Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraumes, der vom 1. Oktober bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres läuft, ein Schaden verursacht wird, dann steigt die Stufe um 3 Punkte zur nächsten Fälligkeit. Somit steigt auch die Prämie zu diesem Zeitpunkt. Dies sollte auch beim Versicherungswechsel bedacht werden.