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dient dazu, das Fahrzeug des Versicherten gegen bestimmte Gefahren zu versichern. Man unterscheidet zwischen
wobei die Kollisionskasko eine Erweiterung der Elementarkasko darstellt.
Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat, wie zum Beispiel: der Versicherte kommt trotz Einhaltung sämtlicher Bestimmungen von der Straße ab und fährt gegen einen Baum (Kollisionskasko-Fall) oder Beschädigungen, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden sowie der Diebstahl des Fahrzeuges (Elementarkasko-Fall), werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.
Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen werden im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt.
Mögliche Deckungsinhalte einer Kaskoversicherung:
(Bitte Versicherungsbedingungen beachten - Deckung je nach Versicherer unterschiedlich - Alle Deckungen können nicht garantiert werden)
ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über die Versicherungssumme hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige Höherversicherung (10-15 Mio. Euro) zu empfehlen ist.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt aktuell 6 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.
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Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
Zulassung: 154,55 Euro + falls erforderlich Kosten für Kennzeichen:
Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) ist zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung das Versicherungsunternehmen den Schadenersatz (Haftpflicht) an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer unter Umständen bei Obliegenheitsverletztungen von der Leistung frei bleiben.
Bitte beachten Sie: Schäden, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb entstehen, wie z.B. durch Einwirkungen, denen ein Fahrzeug gewöhnlich ausgesetzt ist und diese üblicherweise übersteht, wie etwa ein Motorschaden (ohne weitere Folgen), oder Rost- und Bremsschäden etc. sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Es handelt sich um technische Gebrechen.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit (alkoholisiert fahren, Schadensursache: abgefahrener Reifen, usw.) & Vorsatz (vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zahlt die Versicherung ebenfalls nicht!