Eigenheim & Besitz Übersicht
Mit dem kostenlosenVersicherungsverleich können Sie sofort Ihr persönliches Angebot für Ihre Haushaltsversicherung berechnen. Gerne können Sie bequem, einfach und sicher Ihren Antrag online einreichen.
Sie erhalten Ihr Online-Prämien-Ergebnis sofort kostenlos! Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen sowie folgende Informationen zur Haushaltsversicherung:
Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Feuerversicherung:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
Sturmversicherung:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.
Einbruch/Diebstahl Versicherung:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
Leitungswasserversicherung:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.
Haftpflichtversicherung:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).
Glasbruchversicherung:
Schäden durch Glasbruch.
Prämie sparen:
Der wichtigste Punkt ist, verschiedene Gesellschaften zu vergleichen. Dies bietet Ihnen unser Vergleichssystem, welches laufend gepflegt wird und für Sie Top Angebote berechnet.
Haushaltsversicherungen können bei einem Wohnungswechsel gekündigt werden. Die meisten Versicherer sehen vor, dass dies vor Beginn des Umzuges mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges möglich ist.
Bei einigen Versicherern gibt es andere Kündigungsfristen, welche in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Der Versicherungsschutz der für den neuen Haushalt abgeschlossenen Versicherung sollte somit am dem Tag des Umzuges bereits aufrecht sein. Soll die alte Versicherung auch weiterhin beibehalten werden, ist der Umzug dem Versicherer dennoch immer unverzüglich anzuzeigen (am besten schriftlich und mit Nachweis!), damit auch während des Umzuges der Versicherungsschutz sowohl für den neuen als auch für den alten Haushalt gewährleistet ist. Setzen Sie sich daher jedenfalls rechtzeitig und unbedingt vor Beginn des Umzuges mit Ihrem Versicherer in Verbindung!
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In dem Ratgeber für die Haushaltsversicherung erfahren Sie wichtige Details rund um Versicherungsschutz, Örtliche Geltung usw.
Was ist nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
In fast jeder "Optimalschutz" Haushaltsversicherung ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!
In der Regel werden Verträge auf 10 Jahre abgeschlossen. Sie als Konsument haben bei einem 10-Jährigen Vertrag nach 3 Jahren und danach mit jährlicher Gültigkeit ein Kündigungsrecht, unter Einhaltung einer Kündigunsfrist. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit bei einem Wohnsitzwechsel den Vertrag mitzunehmen bzw. zu Kündigen.
Bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist dieser an den bestehenden Vertrag noch gebunden. Binnen 4 Wochen ab Grundbuchseintragung kann der Erwerber den Altvertrag ohne Rücksicht auf Laufzeit und ohne Einhaltung von Fristen lösen und einen neuen Vertrag schließen! Prüfen Sie daher rechtzeitig die Frage eines Versicherungswechsels und achten Sie auf die Einhaltung der Frist von 4 Wochen! Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Für rechtliche Fragen rund um den Wohnsitzwechsel stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Haushaltsversicherung zusammen mit der Privathaftpflicht inkludiert, gehört zu den wichtigsten Versicherungen der Österreicher!
Diese teilt sich wie zuvor erwähnt und später genauer erläutert in zwei Bereiche:
Einfach gesagt geht es hier um den Schutz im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung Ihres Wohnungsinhalts Aufgrund unterschiedlicher Schadensursachen (siehe dazu: Was ist versichert?).
Diese sichert Sie gegenüber Schadenersatzansprüchen von Dritten ab.
In diesem Ratgeber erfahren Sie nützliche Tipps, welche Ihnen Geld sparen. Sie erfahren wie Sie Ihre Haushaltsversicherung wechseln, Was & Wer versichert ist, sowie was im Schadensfall zu beachten ist.
Achtung: Da jede Versicherung Ihre eigenen Versicherungsbedingungen hat, wird hier nur ein allgemeiner Teil beschrieben und keineswegs Vertragsbestandteile, diese entnehmen Sie aus den Bedingungen des Vergleichs bei dem jeweiligen Angebot für eine Haushaltsversicherung.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird bei der Haushaltsversicherung die Wohnfläche zur Berechnung der richtigen Versicherungssumme herangezogen, dafür erhält man im Gegenzug oft den Verzicht auf die Unterversicherungsklausel (Unterversicherungsverzicht).
Von dieser Summe aus gibt es dann je nach Versicherungsgesellschaft oft unterschiedliche Rabatte für eine Alarmanlage, eine Sicherheitstür oder einem besonderen Arbeitgeber wie Gemeinde, Krankenhaus usw.
Beantworten Sie dazu direkt in dem Versicherungsrechner die jeweiligen Fragen um ein rabattiertes Ergebnis zu erhalten. Bei versichern24 werden prinzipiell alle Rabatte eingerechnet, somit sind Angebote oft günstiger als bei Versicherungen direkt.
Ein höherer Selbstbehalt macht sich oft bezahlt, durch eine niedrigere Prämie. Manche Versicherungsgesellschaften bieten sogar fallende Selbstbehalte bei Schadensfreiheit an.
Die Haushaltsversicherung schützt Sie vor Verlust oder Beschädigung Ihres Wohnungsinhalts.
Die Liste der mögliche Schäden ist lang, angefangen bei Küchenbrand, Einbruch-Diebstahl bis hin zu Glasbruch und anderen Schäden. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat / Wohnungsinhalt abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung Schäden am Gebäude.
Die Haushaltsversicherung schützt genauer gesagt vor Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, sowie vor Einbruch. Weitere Details dazu sehen Sie weiter unten:
Damit im Schadensfall Ihr Eigentum vor Schäden wie einem Wohnungsbrand oder Diebstahl nach Einbruch und anderen geschützt ist empfiehlt sich ein Haushaltsschutz sowie ein Haftpflichtschutz, um Ihre Familie vor Schadenersatzforderungenvon Dritter zu schützen, falls es mal kracht und Sie oder Ihre Familie einen Schaden an jemanden anderen verursachen wie zum Beispiel Ihr Kind rutscht auf der Straße aus und beschädigt ein parkendes Fahrzeug oder Ihr Kind erwischt dieses mit dem Fahrrad.
Die Haushaltsversicherung bietet Schutz für die Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, wenn diese durch einen versicherten Schaden beschädigt werden oder verloren gehen. Beachten Sie jedoch, dass bei den meisten Versicherungen Sonderregelungen für bestimmte Gegenstände wie zum Beispiel Geld, Schmuck, Wertpapiere oder Sammlerstücke gelten. Nicht zum Wohnungsinhalt oder Hausrat gehören Sachen, die zum Gebäude selbst gehören, dafür gibt es die Gebäudeversicherung.
In der Haushaltsversicherung ist meist auch eine private Haftpflichtversicherung enthalten, die Ihnen im Falle von Schadenersatzansprüchen durch geschädigte Dritter hilft.
Die Haushaltsversicherung schützt Sie gemäß den Versicherungsbedingungen im Falle von Verlust oder Beschädigung des Wohnungsinhaltes durch Gefahren wie Wohnungsbrände, Sturm, Einbruch oder ausgetretenes Leitungswasser. Meistens ist in der Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflicht-Versicherung enthalten. Diese kommt in der Regel für Schäden auf, die anderen Personen durch Sie oder Ihre Familie entstanden sind.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Kommt jemand durch Ihr Handeln zu Schaden, so sind Sie dafür verantwortlich und haften für den entstandenen Schaden. Im Schadenfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadenersatzverpflichtungen aus Ansprüchen geschädigter Dritter, beziehungsweise kommt sie für die Feststellung und die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche auf. Beachten Sie, dass die Privathaftpflicht, die in der Haushaltsversicherung enthalten ist, nur für Fälle aus dem Privatbereich greift, also nicht, wenn der Schaden zum Beispiel in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
Für Schäden, die im Zuge der Verwendung von Autos, Lastwagen oder anderen Kraftfahrzeugen oder Flugzeugen entstanden sind, gibt es eine eigene Kfz-Haftpflicht. Solche Schäden sind grundsätzlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Ähnliches gilt für Schäden durch Hunde oder Pferde, wobei diese jedoch bei manchen Versicherungsanbietern gegen einen Aufpreis in die Polizze aufgenommen werden können. Auch für gemietete oder geliehene Räumlichkeiten oder Gegenstände sowie für Schäden durch Umweltverschmutzung gibt es häufig gesonderte Regelungen.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Die Haushaltsversicherung kommt im Rahmen der Sturmversicherung im Normalfall für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz oder Erdrutsch entstehen. Aber Achtung, Schäden durch Unwetter betreffen oft die Außenwände und somit das Gebäude selbst. Derartige Schäden sind NICHT durch die Haushaltsversicherung gedeckt, dafür gibt es eine eigene Gebäudeversicherung oder Hausversicherung. Wollen Sie an den Fenstern angebrachte Rollläden, Gartenmöbel oder Gegenstände auf der Terrasse versichern, achten Sie darauf, dass diese auch in der Polizze genannt werden.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Schäden durch Naturkatastrophen, das sind außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Lawinenabgänge, Muren oder Erdbeben sind in der Haushaltsversicherung normalerweise nicht mitversichert. Versichert sind hingegen nicht außergewöhnliche Naturereignisse Wie Sturm, Schneedruck, Hagel, Steinschlag etc.
Allerdings bieten viele Versicherungsanbieter die Möglichkeit, den Basisschutz um eine Naturkatastrophendeckung zu erweitern, beziehungsweise beinhaltet Basisausstattung in manchen Fällen Versicherungsschutz bis zu einer gewissen Höhe.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Ein Teilbereich der Haushaltsversicherung ist die Feuerversicherung. Sie schützt Sie vor Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen. Die meisten Versicherungen decken im Rahmen der Feuerdeckung auch Schäden durch herabstürzende Flugzeuge und Verpuffung (plötzliche Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen in luftdicht verschließbaren Öfen wie etwa einem Kachelofen). Indirekten Blitzschlag, also wenn ein Blitz in der Nähe Ihres Hauses einschlägt und durch die dabei entstehende Überspannung im Stromnetz Schäden an elektronischen Geräten entstehen, ist mittlerweile ebenfalls in vielen Fällen in der Haushaltsversicherung enthalten.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Meist beinhaltet die Haushaltsversicherung auch eine Diebstahlversicherung oder eine Einbruchversicherung. Je nach Deckungsvariante schützt eine Haushaltsversicherung damit auch vor Schäden, die an Ihrem Wohnungsinhalt durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus und unvermeidbare Folgekosten entstehen.
Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn jemand Dinge aus Ihrem Haus entwendet hat, ohne dafür gewaltsam eingebrochen zu sein, also beispielsweise durch ein offenes Fenster oder jemand, den Sie unbeaufsichtigt in Ihre Wohnung gelassen haben. Die meisten Haushalts-Versicherungen legen für einfachen Diebstahl bestimmte (eher geringe) Wertgrenzen fest.
Einbruchdiebstahl heißt, dass jemand gewaltsam in Ihr Haus eingedrungen oder eingebrochen ist und Gegenstände entwendet hat. Von Beraubung spricht man, wenn unter Androhung von Gewalt die Herausgabe von Gegenständen gefordert wird. In diesen Fällen werden die entwendeten Gegenstände für gewöhnlich von der Versicherung ersetzt. Auch kommt die Versicherung meist für die notwendigen Folgekosten auf wie etwa die Austausch von Schlössern, die Wiederbeschaffung von Dokumenten oder die vorübergehende Bewachung von ungesicherter Räumlichkeiten nach einem Einbruch.
Vandalismus ist die mut- oder böswillige Zerstörung Ihres Wohnungsinhaltes. Wenn diese im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahls passiert, finden die entstandenen Schäden in vielen Fällen, jedoch nicht immer Deckung durch die Haushaltsversicherung.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Mit einer Glasbruchversicherung ist man vor den finanziellen Kosten im Falle von Glasbruchschäden geschützt. Es kommt dabei jedoch darauf an, wie beziehungsweise durch wen der versicherte Gegenstand zu Bruch gegangen ist. Bei absichtlicher oder vorsätzlicher Zerstörung, bezahlt die Versicherung nicht. Wurde der Glasbruch durch eine Person, die nicht zum Haushalt gehört, verursacht, so kommt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung der betreffenden Person für den entstandenen Schaden auf.
Versicherbar ist einerseits die Gebäudeverglasung, dazu zählen Glasscheiben an Fenstern, Türen oder Dächern, anderseits die Mobiliarverglasung, also Vitrinen, Glasflächen an Kästen, Tischen, Aquarien, Duschkabinen, Ceran-Kochflächen etc.
Grundsätzlich sind bei der Glasversicherung nur Totalschäden, also tatsächlich zu Bruch gegangenes Glas versichert, wohingegen bloße Kratzer, Absplitterungen oder Schrammen nicht in die Deckung fallen.
In vielen Fällen kommt die Versicherung auch für die Kosten von Notverglasungen nach einem Glasbruch auf, wobei die Zuschläge für Sofortdienste oft ziemlich gering sind.
Es gilt jedenfalls zu beachten, dass Glasbruch von den einzelnen Versicherungsanbietern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ein Vergleich der verschiedenen Deckungsvarianten ist daher unbedingt empfehlenswert.
Sie können eine Glasbruchversicherung bei Bedarf auch als Einzelversicherung abschließen oder umgekehrt aus dem Paket der Haushaltsversicherung herausstreichen, falls Ihnen Glasbruch nicht wichtig ist und Sie lieber Prämie sparen wollen.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten.
Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt, die durch das unsachgemäße Austreten von Leitungswasser etwa aus Armaturen, Leitungen, Abflussrohren oder angeschlossenen Geräten wie Heizung, Klimaanlage oder Waschmaschine entstehen, sind durch die Leitungswasserversicherung normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Frostschäden an Armaturen oder der Austritt von Wasser aus Aquarien, Fußbodenheizung oder Planschbecken sind oft nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Beachten Sie, dass die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungen hier große Unterschiede aufweisen und vergewissern Sie sich vor Abschluss eines Vertrages, ob die von Ihnen gewünschten Schäden auch in der Polizze / den Bedingungen erwähnt sind. Mit dem versichern24 Versicherungsvergleich können Sie Deckungsunterschiede der einzelnen Produkte erfragen.
Entsteht an einem Gegenstand oder einem Gerät ein Schaden, während Sie Ihn verwenden, so kommt dafür im Normalfall die private Haftpflichtversicherung auf. Zum Beispiel wenn Sie im Haus von Freunden beim Aufräumen helfen und dabei ein Putzfleck auf dem Teppich entsteht. Einige Versicherungsanbieter legen jedoch eher nachteilige Höchstschadengrenzen für solche Tätigkeitsschäden fest. Sie können die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherungsanbieter mit dem online Versicherungsvergleich auf versichern24 vergleichen (Bedingungen einsehen).
Bedenken Sie, dass die Regelungen zu Glasbruch auch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung sehr unterschiedlich sein können. Um sicher zu gehen, dass ein Produkt die von Ihnen gewünschte Deckung auch tatsächlich enthält, vergleichen Sie vor Abschluss eines Vertrages die einzelnen Angebote. Sie können dies mit dem versichern24 online Vergleich tun.
Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, geleast oder die Ihnen überlassen worden sind, und die während Ihrer Obhut oder Nutzung eintreten, nennt man Mietsachschäden. Mittlerweile sind diese Schäden in der Deckung der meisten Versicherungen enthalten, allerdings gibt es oft die Einschränkung auf Räumlichkeiten, die nur vorübergehend gemietet werden, wie etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, während Dauermietverhältnisse ausgenommen sind.
Sie können die Regelungen und Einschränkungen der einzelnen Versicherungen mit dem versichern24 Versicherungsvergleich überprüfen, indem Sie die jeweili
Wenn es durch Ihr Verschulden zu einer Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern kommt, so müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden schnellst möglich wieder behoben wird. Ein Haftpflichtschutz mit der Erweiterung auf Umweltschäden übernimmt in einem solchen Fall die Kosten. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Versicherungen Höchstgrenzen für die im Schadenfall ausbezahlten Versicherungssummen festlegen und oft auch ziemlich hohe Selbstbehalte fordern. Um im Ernstfall keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt es sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu prüfen, welche Deckungsgrenzen und Einschränkungen die einzelnen Versicherungsanbieter aufweisen.
Gerne können Sie dazu den Versicherungsrechner auf versichern24.at nutzen und die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften einsehen..
Beachten Sie, dass Schäden, die jemand aus Ihrem Haushalt bei direkten Verwandten verursacht, nicht unbedingt bei jeder Haftpflichtversicherung enthalten sind. Beim Besuch im Haus Ihrer Schwester schüttet Ihr Kind klebrige Limonade über das teure Sofa. In diesem Fall zahlt nicht jede Versicherung.
Auf versichern24 können Sie einsehen, welche Einschränkungen die einzelnen Versicherungsanbieter aufweisen (Im Rechner Bedingungen einsehen).
Kommt jemand durch Ihren Hund zu Schaden, zum Beispiel wenn Ihr Hund über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Hundehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre bestehende Haftpflichtversicherung gegen eine Zusatzprämie erweitern.
Kommt jemand durch Ihr Pferd zu Schaden, zum Beispiel wenn es bei einem Ausritt im freien Gelände in Panik gerät und einen Teil der Ernte auf einem Feld ruiniert, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre bestehende Haftpflichtversicherung gegen eine Zusatzprämie erweitern.
Es spielt im Prinzip keine Rolle ob es sich um eine Mitwohnung oder Eigentumswohnung handelt, da die Gebäudeversicherung meistens über die Hausverwaltung abgewickelt wird. Bei Ein / Mehrfamilienhäusern sollte jedenfalls eine Kombination aus Haushaltsversicherung & Gebäudeversicherung / Eigenheimversicherung abgeschlossen werden. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollten Sie jedenfalls die Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss genau prüfen.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.
Die Haushaltsversicherung versichert Ihr Hab und Gut innerhalb der vier Wände. Darunter fallen für gewöhnlich alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnräume, die in privat gebraucht werden. Meist gehören dazu auch Fenster, Türen, Boden-, Wand- oder Deckenbelege und sanitäre und elektronische Installationen.
Für Wertgegenstände (das sind z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle oder teure Sammlerstücke) gibt es allerdings bei fast allen Haushaltsversicherungen bestimmte Einschränkungen. Im Schadenfall wird dann nicht die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt, sondern nur vorher festgelegte Wertgrenzen. Werden Wertgegenstände gesichert Gelagert, also etwa in Tresoren oder Safes, so sind höhere Betragsgrenzen möglich. Im Versicherungsvergleich von versichern24.at können Sie die genauen Bestimmungen der einzelnen Haushaltsversicherungen erfahren.
Bei vielen Anbietern ist durch die Haushaltsversicherung auch das Schlechtwerden von Lebensmitteln in der Gefriertruhe versichert, wenn diese zum Bespiel durch einen Defekt des Gerätes oder durch Stromausfall verderben.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. die jweiligen Bedingungen einsehen.
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind meist auch Gegenstände versichert, die sich in absperrbaren und ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) genutzten Räumen befinden. Dazu gehören z.B. versperrte Kellerräume, Dachboden oder Nebengebäude. Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in diesen Räumlichkeiten gelagert werden wie Regale, Werkzeug, gelagertes Mobiliar, Gartengeräte oder Waschmaschinen, Kühlgeräte, Reiseutensilien, Lebensmittel (auch etwa gelagerter Wein), Heizmaterial, gelagerte Autoreifen oder Dachträger etc. Bei den meisten Haushaltsversicherungen sind auch Fahrräder und Kinderwägen mitversichert.
Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen und Einschränkungen darüber, welche Gegenstände wo und zu welchen Wertgrenzen versichert sind bei den einzelnen Haushaltsversicherungen jeweils sehr unterschiedliche sein können. Außerhalb der Wohnräume gelagerte Wertgegenstände sind normalerweise NICHT versichert, auch wenn sie in abschließbaren und alleine genutzten Räumen gelagert werden!
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen.
Gemeinschaftlich genutzte Räume sind all jene Bereiche, die für alle Hausbewohner (nicht jedoch öffentlich) zugänglich sind wie etwa Stiegenhäuser, Waschräume oder Fahrradräume.
In gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung normalerweise Wäsche, Fahrräder, Kinderwägen, Gartengeräte und –möbel geschützt.
Achtung, für Fahrräder gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung meistens nur, wenn sie ausreichend gesichert sind!
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen einsehen.
Gegenstände, die normalerweise im Freien (z.B. Garten, Terrasse oder Balkon) gelagert werden, wie etwa Gartenmöbel, Gartengeräte, Spielgeräte für Kinder, Antennen oder Satellitenschüsseln, (abgesperrte!) Fahrräder, Kinderwägen oder Wäsche, sind meisten im Schutz der Haushaltsversicherung miteinbegriffen.
Je nach Versicherungsbestimmungen sind auch Gartenzäune oder Postkästchen mitversichert.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jweiligen Versicherungsbedingungen einsehen.
Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in einem Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Kfz abgesperrt ist und die Gegenstände nicht von außen sichtbar herum liegen. Achtung, elektronische Geräte wie Laptops oder Handys sind für gewöhnlich nicht gedeckt!
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Privat genutzte Gegenstände, die vorübergehend in Garderoben- oder Spindkästchen aufbewahrt werden, sind im Falle von Einbruchdiebstahl bei vielen Versicherungen ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Manche Versicherungen versichern auch den Diebstahl von Fahrrädern abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Dies gilt jedoch nur für Fahrräder, die ausreichend gesichert sind. Bitte beachten Sie, dass für Fahrräder bei vielen Anbietern unvorteilhafte Wertgrenzen festgelegt sind. Wollen Sie Ihr Fahrrad auch in öffentlichen Bereichen ausreichend schützen, ist generell der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung ratsam.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Die Bestimmungen zu Kinderwägen sind bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen sehr unterschiedliche. Einige Versicherungen decken den Diebstahl oder die Beschädigung von Kinderwägen auch abseits der Wohnräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen, manche sogar außerhalb der Landesgrenzen.
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Für den Wohnungsinhalt von studierenden Kindern am Studienort bietet die Haushaltsversicherung mitunter den gleichen Versicherungsschutz wie am Versicherungsort, allerdings meist mit deutlichen Einschränkungen bezüglich der Betragsgrenzen.
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Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht einem Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten!
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Beraubung ist die Entwendung von Gegenständen unter Ausübung oder Androhung von Gewalt. Davor sind Sie im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich sowohl innerhalb, als auch außerhalb Ihrer Wohnräume versichert.
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Die Haushaltsversicherung schützt für gewöhnlich die Sachen, die zu Ihrem Wohnungsinhalt gehören, auch während eines Umzuges gegen Beschädigung und Diebstahl, sofern die Haushaltsversicherung auf den neuen Wohnort übertragen wird. Wird die Haushaltsversicherung nicht übernommen, ist es ratsam die alte Versicherung vor der Übersiedelung zu kündigen.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Je nach Anbieter und Deckungsvariante kann die Haushaltsversicherung / Privathaftpflicht für ganz Europa oder auch weltweit gelten. Europa ist hier im geographischen Sinn gemeint und umfasst auch die angrenzenden Mittelmeerstaaten.
Alle genauen Bestimmungen darüber, welche Sachen bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen / Haftpflichtversicherungen versichert sind und welche Wertgrenzen es gibt, können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Die Haushaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Personen. Das sind im Normalfall direkte Angehörige und Personen, die im selben Haushalt leben. Kinder sind meist nur bis zu einem bestimmten Alter mitversichert und nur solange sie im selben Haushalt wohnen. Bei Bedarf können meist auch weitere Personen in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.
Im Rahmen der Haushaltsversicherungen sind Sie mit Ihren direkten Angehörigen versichert. Für Kinder gelten Altersgrenzen, Sie können auf Wunsch auch zusätzliche Personen in die Versicherung einschließen.
Der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung umfasst für gewöhnlich Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und im gleichen Haushalt lebende Kinder, sofern diese noch kein eigenes Einkommen. Die Altersgrenze für mitversicherte Kinder liegt meist bei ca. 25 Jahren, allerdings kann das von Versicherung zu Versicherung variieren. Im Versicherungsvergleich auf versichern24.at können Sie die bei den einzelnen Haushaltsversicherungen gültigen Altersgrenzen nachsehen bzw. in den jeweiligen Bedingungen einsehen.
Außer den direkten, im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern des Versicherungsnehmers sind durch die Haushaltsversicherung auch Personen versichert, die gelegentlich Arbeiten im Haushalt erledigen. Bei Bedarf können auch weitere Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, dies muss allerdings extra angegeben werden. Auf versichern24.at können Sie zusätzlich mitzuversichernde Personen angeben und die entsprechenden Prämien abfragen.
Was die Haushaltsversicherung im Schadenfall maximal leistet, ist durch die Versicherungssumme festgelegt. Im folgenden Abschnitt wird erklärt, wie sich diese zusammensetzt. Außerdem erfahren Sie, welche anderen Leistungen es gibt und welche wichtigen Einschränkungen Sie beachten sollten.
Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung, die die Versicherung im Schadenfall zahlt. Beträgt der tatsächliche Schaden mehr als die Versicherungssumme, müssen Sie selbst für das aufkommen, was durch die Versicherungssumme nicht gedeckt ist.
Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich nach der Ausstattungskategorie und der Größe der genutzten Wohnfläche, bei Häusern auch manchmal nach der Baufläche. Es ist demnach wichtig, bei der Wahl einer Haushaltsversicherung nicht nur nach der Prämie und der Deckung zu gehen, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme mit einzubeziehen.
Eine Haushaltsversicherung kommt meist nicht nur für den direkt an den versicherten Sachen entstandenen Schäden auf, sonder auch für unvermeidbare Folgekosten zur Schadenminderung oder Schadenbehebung, die in Zusammenhang mit einem Schadenereignis entstehen. Dazu gehören etwa Löschkosten bei einem Brand, Abbruch-, Aufräum-, Entsorgungs-und Reinigungskosten. Allerdings werden diese Kosten bei den meisten Anbietern nur bis zu einem gewissen Prozentsatz (ca. 5-20%) der Versicherungssumme übernommen. Die genauen Bestimmungen können Sie dem Versicherungsvergleich auf versichern24.at entnehmen, beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Valuten, Sparbücher, Devisen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle sowie Briefmarken- und Münzsammlungen, sind bei den meisten Versicherungen bestimmte Wertgrenzen festgelegt. Die Höhe der Wertgrenze ist stark von der Lagerung der Gegenstände abhängig. Liegen Wertgegenstände offen und ungesichert herum, ist die Wertgrenze verhältnismäßig niedrig, meist nur einige hundert Euro. Bereits die Lagerung in Möbeln oder Safes, selbst wenn diese unverschlossen sind, kann die Wertgrenze auf mehrere tausend Euro heben. Sind die Wertgegenstände im Haus in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen, reicht der Versicherungsschutz je nach Anbieter bis zu 60.000 Euro. Die genauen Bestimmungen und Wertgrenzen können Sie dem Versicherungsvergleich auf versichern24.at entnehmen, beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wichtig: Es ist unbedingt ratsam ein Verzeichnis der Wertgegenstände in Ihrem Besitz anzulegen, idealerweise mit einem Foto und wenn möglich der Rechnungskopien der einzelnen Gegenstände. Dies erleichtert im Schadenfall erheblich die Geltendmachung des Verlustes.
Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben. Meist gilt ein Spielraum von +/-5%. Im Falle einer Vergrößerung der Wohnfläche etwa durch einen Um- oder Anbau, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen. Stellt die Versicherung im Schadenfall eine deutliche Abweichung zwischen der in der Versicherungspolizze angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche, so kann sie den so genannten „Einwand der Unterversicherung“ erheben. Das heißt, die Leistung der Versicherung wird anteilig um die zu wenig berechnete Fläche verringert.
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren.
Allerdings gibt es für bestimmte Gegenstände oft Einschränkungen. Zum Beispiel werden etwa Böden und Wandbelege bei vielen Versicherungen nur zum Zeitwert ersetzt, der sich nach Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet. Bitte sehen Sie die genauen Regelungen der Einzelnen Versicherungen im versichern24 Versicherungsvergleich, beziehungsweise entnehmen sie diese den Versicherungsbedingungen.
Was der in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtschutz im Schadenfall höchstens leistet, ist durch die Versicherungssumme festgelegt. Beträgt der tatsächliche Schaden mehr als die Versicherungssumme, müssen Sie selbst für das aufkommen, was durch die Versicherungssumme nicht gedeckt ist. Die Versicherungssummen für die private Haftpflichtversicherung sind je nach Versicherung zwischen 750 000 und 2,5 Mio. Euro angesiedelt.
Im Allgemeinen wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haftpflichtschaden tatsächlich eintritt, eher gering eingeschätzt, das heißt, höhere Versicherungssummen sind verhältnismäßig günstig. Die Wahl einer hohen Versicherungssumme ist daher durchaus leistbar und im Ernstfall sind Sie optimal geschützt.
Bei der Haushaltsversicherung gibt es verschiedenste Produkt- und Deckungsvarianten. Durch die Wahl der für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Option können Sie viel Geld sparen. Hier einige Tipps wie Sie bei der Prämie sparen können.
Wählen Sie die Option, im Schadenfall einen Selbstbehalt zu entrichten, wird die Prämie entscheidend niedriger ausfallen. Die Prämie wird umso niedriger angesetzt, je höher der Selbstbehalt ist. Sie können so bis zu 40% der Prämie Ihrer Haushaltsversicherung sparen.
Für gewöhnlich bieten Versicherungen Selbstbehalte in verschiedenen Höhen zwischen 50 – 500 Euro an. Wählen Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt von 300 Euro, so reduziert sich die Leistung der Versicherung im Schadenfall um diesen Betrag. Je höher Sie den Selbstbehalt wählen, desto niedriger fällt in der Regel die Versicherungsprämie aus.
Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen, bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Normalerweise gelten die Selbstbehaltsregelungen in der Haushaltsversicherung nicht für die Privathaftpflicht, es gibt jedoch Ausnahmen. Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen.
Eine Möglichkeit bei der Prämie zu sparen ist die 10-jährige Vertragslaufzeit (Standardlaufzeit bei der Haushaltsversicherung) zu akzeptieren. Manche Versicherungen geben bei längerer Vertragslaufzeit bis zu 40% an Rabatten auf die Prämie. Achtung, wird die Versicherung dann doch vorzeitig gekündigt, werden mitunter hohe Rückforderungen gestellt. Lesen Sie hier mehr über Prämienrabatte für längere Laufzeit und das Risiko von Rückforderungen.
Die übliche Laufzeit der Haushaltsversicherung beträgt 3 oder mehr Jahre. Das ist der Zeitraum, nachdem Sie die Versicherung frühestens kündigen können. Für den Fall eines Wohnungswechsels gibt es Sonderregelungen. Wählen Sie eine längere Vertragslaufzeit, etwa von 10 Jahren, wird die Prämie deutlich niedriger ausfallen. Im Gegenzug, wenn Sie einen 1-jährigen Vertrag wählen, wird die Prämie teurer. Bei vielen Anbietern von Haushaltsversicherungen stehen 1-jährige Verträge auch gar nicht im Angebot.
Genaue Informationen zu den einzelnen Deckungsvarianten der angebotenen Haushaltsversicherungen können Sie im online Versicherungsvergleich auf versichern24.at abfragen, bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Haushaltsversicherungen können grundsätzlich von Gesetzes wegen nach 3 Jahren gekündigt werden, auch wenn bei Vertragsabschluss eine längere Laufzeit gewählt wurde. Im Falle eines Umzugs sogar noch früher. Allerdings kann es bei einer vorzeitigen Kündigung passieren, dass die Versicherung die gewährten Rabatte für eine längere Laufzeit rückfordert.
Kürzlich wurde zwar in gerichtlichen Urteilen entschieden, dass für den Verbraucher nachteilige Rückforderungsklauseln aus den Versicherungsbedingungen zu entfernen sind, was allerdings nicht ausschließt, dass Sie Rabatte, die Sie ohne längere Vertragsdauer nicht bekommen hätten, zurückzahlen müssen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert bei Abschluss einer Haushaltsversicherung mit längerer Laufzeit die Versicherungsbestimmungen bei vorzeitiger Kündigung genau zu lesen.
Jedenfalls aber können Sie durch die Wahl längerer Laufzeiten deutliche Prämienvorteile erzielen, durch die neuen Gerichtsbeschlüsse hat sich auch das Risiko bei vorzeitiger Kündigung verringert.
Je nach Wahl der Zahlungsform und des Zahlungszeitraumes variiert bei vielen Versicherungen die zu bezahlende Summe. Am günstigsten kommt es in der Regel, wenn die Prämie jährlich und mittels Bankeinzug bezahlt wird.
Jährliche Zahlweise heißt, dass die gesamte Prämie für ein Jahr auf einmal, jeweils im Voraus bezahlt wird. In der Regel ist dies die günstigste Zahlweise, da bei kürzeren Zahlungszeiträumen, wie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, häufig Unterjährigkeitszuschläge berechnet werden.
Wenn möglich sollte daher die jährliche Zahlweise gewählt werden, so können unnötige Kosten, die keinen Mehrwert an Versicherungsleistung bringen, gespart werden. Achten Sie bei der jährlichen Bezahlung jedoch immer darauf, dass zum Zahlungstermin genügend Geld auf Ihrem Konto zur Verfügung steht.
Generell ist der Bankeinzug die günstigere Zahlweise als der Zahlschein, da dies weniger Verwaltungsaufwand für die Versicherung bedeutet. Das Mehr an Verwaltung bei der Bezahlung mit Zahlschein wirkt sich meist in Zuschlägen auf die Versicherungsprämie aus.
Versichern24 empfiehlt daher die jährliche Zahlweise mittels Einzugsermächtigung, da Sie so unnötige Kosten vermeiden können.
Neben den bereits erwähnten Rabatten gibt es auf Basis Ihrer Ausgangssituation noch weitere Möglichkeiten bei der Versicherungsprämie zu sparen.
Viele Versicherungen gewähren bei der Prämie für die Haushaltsversicherung weitere Rabatte für bestimmte Vorkehrungen oder aufgrund einer besonderen Ausgangssituation. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um bei der Prämie zu sparen.
Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eine Alarmanlage anbringen, die in Verbindung mir einer Einsatzzentrale steht. Allerdings verlangen die meisten Versicherungen einen Nachweis für die Existenz der Anlage. Das kann entweder eine Rechnung sein oder eine Bescheinigung des Einbaus.
Viele Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn Sie Ihr Haus oder Ihrer Wohnung mit einer Sicherheitstür versehen. Sicherheitstüren müssen vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) geprüft sein. Normalerweise verlangen die Versicherungen einen Nachweis für die Existenz der Sicherheitstür. Das kann entweder eine Rechnung oder eine Bescheinigung des Einbaus sein.
Bei manchen Versicherungen wird ein Rabatt für bestimmte Berufsgruppen gewährt. Besonders für Beamte oder Angestellte im staatsnahen Dienst gibt es häufig Sonderregelungen.
Was tun, wenn Sie Ihre Haushaltsversicherung wechseln wollen? Im folgenden Abschnitt finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Kündigung und dem Wechsel einer Haushaltsversicherung brauchen. Sie erfahren ebenfalls, wie Sie mit versichern24.at zu einer neuen Haushaltsversicherung kommen. Der Vorteil für Sie: Erwerben Sie Ihre neue Versicherung über versichern24, helfen wir Ihnen auf Anfrage ohne zusätzliche Kosten den Versicherungswechsel und die Umstellung auf den neuen Versicherer durchzuführen.
Für gewöhnlich kann eine bestehende Versicherung nicht so ohne weiteres gekündigt werden. In der Regel können Sie Ihre laufende Haushaltsversicherung in folgenden Fällen ohne Anfallen zusätzlicher Kosten kündigen:
Im Fall eines Wohnungswechsels können Sie in der Regel auch einen Wechsel Ihrer Haushaltsversicherung vornehmen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie die Haushaltsversicherung vor dem Umzug kündigen. Andernfalls kann es sein, dass die bestehende Versicherung automatisch auf den neuen Wohnsitz übertragen wird.
Die übliche Laufzeit für Haushaltsversicherungen ist 3 Jahre. Wird eine längere Laufzeit vereinbart, gewährt die Versicherung oft Rabatte. Sie können Ihre Haushaltsversicherung kündigen, sobald die beim Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Danach kann die Versicherung jedes Jahr zum jeweiligen Ablaufdatum gekündigt werden. Entschließen Sie sich Ihre Haushaltsversicherung zu kündigen, ist es wichtig, dass die Kündigung (in schriftlicher Form) spätestens einen Monat vor diesem Datum einlangt.
Von Gesetzes wegen können Sie eine Haushaltsversicherung immer nach 3 Jahren kündigen, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Allerdings kann es dann von Seiten der Versicherung zu Rückforderungen des gewährten Rabatts für eine längere Laufzeit kommen. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, was bei den jeweiligen Versicherungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung zu beachten ist.
Nach einem Schadenfall kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten, in den Vertragsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers als auch von Seiten des Versicherungsgebers gekündigt werden. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie bei den jeweiligen Versicherungen haben.
Wollen Sie, dass die Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung rechtswirksam wird, müssen Sie darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig und den formalen Ansprüchen genügend einlangt.
Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich.
Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei der Versicherung in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben also per Fax, signierter E-Mail oder als Brief verschicken. Wichtig: Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss das mit Ihrer Unterschrift versehene Kündigungsformular eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden. Verschicken Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg, berücksichtigen Sie bitte, dass für die Versicherung das Eingangsdatum der Kündigung zählt und nicht, wann Sie sie abgeschickt haben. Versenden Sie ein Fax oder ein E-Mail gilt die Kündigung als am selben Tag eingegangen.
Mit einem Abschluss der Haushaltsversicherung über versichern24.at können Sie viel Mühe und Geld sparen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie optimale und somit günstigste Lösung zu finden und, erledigen die für Ihren Antrag notwendigen Formalitäten und helfen Ihnen gegebenenfalls auch auf Anfrage bei einem Versicherungswechsel.
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung über versichern24 geht ganz unkompliziert und schnell. Mit dem Vergleichsrechner können Sie die unterschiedlichen Angebote errechnen. Aus der Ergebnisliste können durch Anklicken einzelne Versicherungs-Angebote ausgewählt und in den Details direkt miteinander verglichen werden. Bitte lesen Sie auch genau die Versicherungsbedingungen, um zu sehen, welche Leistungen genau zu welchen Tarifen angeboten werden. Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, füllen Sie das Antragsformular direkt online aus und klicken Sie auf “Deckungsauftrag senden”. Wir leiten den Antrag an die Versicherung weiter und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten. Sie bekommen in 2-3 Wochen die Versicherungspolizze zugesandt. Der vorläufige Versicherungsschutz gilt jedoch bereits ab Einlangen des Antrags bei der Versicherung, also 1 bis 2 Tage, nachdem Sie den vollständigen Antrag, elektronisch mit allen notwendigen Daten ausgefüllt und abgeschickt haben.
Sowohl der Versicherungsvergleich als auch die Abwicklung des Vertragsabschlusses ist für Sie kostenlos.
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Nun, das komplette System, die Technik kosten laufend viel Geld und alle Mitarbeiter müssen auch von einem normalen Gehalt leben. Diese Kosten tragen wir soweit wie Möglich von Werbung und durch Provisionen, welche von der Versicherung für die Vermittlung entrichtet werden. Diese Kosten werden genauso fällig, wenn Sie direkt zu einer Versicherung gehen, da sich dort auch ein Mitarbeiter Zeit nehmen muss um Ihr Anliegen zu bearbeiten, weshalb Ihre Versicherungsprämie dort nicht geringer ist, sondern im Gegenteil: sehr oft ist diese sogar höher!
Wollen Sie eine bestehende Haushaltsversicherung wechseln, helfen wir Ihnen ebenfalls bei der Abwicklung. Sie speichern auf versichern24 das von Ihnen gewünschte Angebot. Die Angebotsnummer, die Sie dabei erhalten, schicken Sie uns zusammen mit einer unterschriebenen Vollmachtserklärung und der Polizzennummer der alten Haushaltsversicherung. Wir erledigen alle weiteren Formalitäten und stellen Sie zum nächstmöglichen Termin auf die neue Versicherung um.
Sowohl die Berechnung des neuen Angebotes als auch die Abwicklung des Versicherungswechsels ist für Sie kostenlos.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten. Schaden passiert? Keine Panik! Mit diesen Tipps finden Sie sich gut zurecht.
Bestehen berechtigte Ansprüche einer Versicherungsleistung aus einem Schadenereignis, so zahlen Versicherungen normalerweise ohne weitere Probleme und Verhandlungen. Um die Schadensabwicklung zu erleichtern und etwaige Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, folgende Regeln zu berücksichtigen.
Versicherungen verlangen zumeist die Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört, dass Sie die Eingangstüre absperren und die Fenster schließen, wenn Sie Ihr Haus/ Ihre Wohnung verlassen. Sollten Sie, etwa aufgrund einer Reise, länger wegbleiben, sollte der Wasserhaupthahn zugedreht werden.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten bzw. lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Die Höhe dieser Wertgrenzen hängt stark damit zusammen, wie und wo die Wertgegenstände gelagert werden. Für offen im Wohnbereich herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen zumeist recht niedrig angesetzt. Wesentlich höher fallen die Wertgrenzen normalerweise aus, wenn die Wertgegenstände in Möbeln oder Safes gelagert werden, selbst wenn diese unverschlossen sind. Wollen Sie sehr wertvolle Gegenstände ausreichend versichern, sollten diese in einem sicherheitszertifizierten Safe eingeschlossen aufbewahrt werden.
Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie in der Lage sein, den erlittenen Verlust nachzuweisen. Deshalb empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit all Ihren in der Wohnung aufbewahrten Wertgegenständen zu führen. Idealerweise mit den Rechnungen oder Rechnungskopien und Fotos der einzelnen Wertgegenstände.
Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schaden feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. In dem Schreiben, das Sie gemeinsam mit der Polizze zugeschickt bekommen haben, finden Sie die Nummern für die Schaden-Hotlines. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden. Dafür bieten die meisten Versicherungen Online-Formulare auf Ihren Webseiten an. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Alle anderen müssen per Fax / Post durch ein spezifisches Formular über die Details informiert werden, welches oft auch auf der Seite der Versicherungsgesellschaft zu finden ist. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch an das Team von versichern24 wenden.
Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten die Nummern immer griffbereit und an einer leicht erreichbaren Stelle (z.B. Ihre Geldbörse oder an den Kühlschrank geheftet) haben, damit Sie im Schadenfall nicht erst lange suchen müssen.
Neben der raschen Schadensmeldung per telefon ist auch eine formale Schadensmeldung erforderlich. Viele Versicherungen bieten zu diesem Zwecke ein online Formular auf ihrer Webseite. Manche haben inzwischen auch mobile Applikationen für Schadensmeldungen. Ansonsten muss ein spezifisches Formular auf dem Postweg oder per Fax an die Versicherung geschickt werden.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, alles in Ihrer Macht stehende zu tun um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Stellen Sie zum Beispiel einen Wasserschaden fest, sollten gefährdete Geräte so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden und gegebenenfalls der weitere Wasserausfluss gestoppt werden. Wenn nötig haben Sie dafür zu sorgen, dass Handwerker oder Notdienste hinzugezogen werden. Maßnahmen zur Schadenminderung, die den Einsatz Ihres Lebens erfordern würden oder Ihre Gesundheit gefährden, sind nicht notwendig und sollten unbedingt unterlassen werden (zum Beispiel Gegenstände aus einem lichterloh brennenden Haus zu retten).
Errechnen Sie Ihr persönliches Angebot mit dem Eigenheimversicherung Rechner in der Box rechts oben. Die Benutzung des Onlinerechners ist kostenlos.
Egal ob ein kleines Haus, eine große Villa oder ein Wohnhaus, einer der wichtigsten Punkte ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme! Diese muss dem Neubauwert Ihres Hauses entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich in den meisten Fällen anhand der verbauten Fläche, Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie, jedoch in manchen Fällen muss ein Gutachten erstellt werden. Zum Beispiel, wenn der Neubauwert des Gebäudes schwer zu ermitteln ist oder es sich bei dem zu versichernden Objekt um ein sehr großes Gebäude handelt. Genauere Informationen bei Zinshausversicherung. Den Deckungsumfang Ihrer Eigenheimversicherung können Sie individuell zusammenstellen.
Grundlegend stehen folgende Sparten zur Auswahl*:
Feuer (Feuerversicherung): Brand, Blitzschlag - sofern der Blitz direkt einschlägt, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Schaden durch Niederreißen oder Ausräumen und Abhandenkommen in Folge eines Feuers
Sturmversicherung (Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
Gedeckt sind Schäden ab einer Windgeschwindigkeit von 60km/h, sowie Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten usw., Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse.
Leitungswasserversicherung für Schäden, die durch austretendes Leitungswasser entstehen.
Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz (siehe Details unter Privathaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
Glasbruchversicherung (z.B. Fenster, Türen, Glasfassaden)
*Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
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Was ist grundsätzlich in der Eigenheimversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
(In vielen "Optimalschutz" Gebäudeversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach fragen.)
Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen und die Informationen zur Gebäude-Versicherung.
Im Wesentlichen deckt eine Zinshausversicherung die selben Schäden wie eine Gebäudeversicherung. Handelt es sich bei dem zu versichernden Gebäude um ein Zinshaus, sollte darauf geachtet werden, dass eine angemessene Versicherungssumme gewählt wird. Bedenken Sie, dass sich diese nach dem Neubauwert des Hauses richten muss. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich für gewöhnlich aus der verbauten Fläche, der Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie. Die berechnete Summe fällt bei Zinshäusern meist entsprechend hoch aus.
Aufgrund des hohen zu versichernden Wertes ist es für die Versicherung eines Zinshauses ratsam, ein offizielles Gutachten über den genauen Wert des Hauses erstellen zu lassen.
Die Versicherung von Zinshäusern ist komplexer als die Versicherung von Einfamilienhäusern. Meist sind mehrere Wohneinheiten und oft auch mehrere Eigentümer betroffen. Es müssen unterschiedliche Parameter und Faktoren berücksichtigt werden, deshalb ist ein Versicherungsvergleich etwas schwieriger als bei einer einfachen Eigenheimversicherung. Fassen Sie deshalb eine umfassende Beratung ins Auge. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
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Bitte beachten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Informationen zur Haushaltsversicherung
Was ist in der Haushaltsversicherung versichert?
(Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers)
Feuer:
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
Sturm:
Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.
Einbruch/Diebstahl:
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
Leitungswasser:
Schäden durch Austreten von Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.
Haftpflicht:
Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Privathaftpflichtversicherung).
Glasbruch:
Schäden durch Glasbruch.
Was ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?
(In vielen "Optimalschutz" Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
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Egal ob ein kleines Haus, eine große Villa oder ein Wohnhaus, einer der wichtigsten Punkte ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme! Diese muss dem Neubauwert Ihres Hauses entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich in den meisten Fällen anhand der verbauten Fläche, Anzahl der Stockwerke und der Ausstattungskategorie, jedoch in manchen Fällen muss ein Gutachten erstellt werden (warum? fragen Sie uns einfach). Den Deckungsumfang Ihrer Eigenheimversicherung können Sie individuell zusammenstellen.
Die Deckungsvarianten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Grundlegend stehen folgende Sparten zur Auswahl:
Was ist grundsätzlich in der Eigenheimversicherung nicht versichert oder muss gesondert vereinbart werden?:
(In vielen "Optimalschutz" Haushaltsversicherungen ist der Großteil der hier genannten Ausschlüsse inkludiert! Bitte die jeweiligen Bedingungen des Versicherers beachten oder einfach uns fragen!)
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Bedingungen und Informationen vor dem Abschluss einer Versicherung.