Rechtschutz & Haftpflicht

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Rechtsschutz Versicherung

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Beachten Sie bei der Wahl ihrer Rechtsschutzversicherung sorgfältig folgende Punkte:

  • Laufzeit?
  • Ist auch ein außergerichtliches Verfahren versichert? (Diversion, Mediation, Schiedsgericht, Anwaltskorrespondenz)
  • Welche Streitigkeiten sind tatsächlich abgedeckt?
  • Gilt der Rechtsschutz auch im europäischen und im außereuropäischen Ausland?
  • Ist eine freie Wahl des Rechtsanwaltes möglich?
  • Deckungssumme (Versicherungssumme) beachten - Ist sie hoch genug für das Risiko?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Sind "reine" Vorsatzdelikte versichert?
  • Sind Angehörige mitversichert?
  • Vergleich mit anderen Anbietern durchführen

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Privatrechtsschutz und Firmenrechtsschutz.

 

Privatrechtschutz

dieser kann enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz:

Geltendmachung der Schadenersatzansprüche, welche wegen gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen aus privatrechtlichem Inhalte wegen einem erlittenen Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden erwachsen

Straf-Rechtsschutz:

Wenn ein Gericht oder eine verwaltende Behörde wegen fahrlässiger (nicht vorsätzlicher!) Handlung oder Unterlassung ein Straf-Verfahren einleitet, übernimmt die Versicherung die Verteidigung.

Straf-Rechtsschutz bei Vorsatzdelikten:

Oft wird bei Vorsatzdelikten rückwirkend Schutz geboten, wenn ein Verfahren endgültig beendet wird oder der Angeklagte rechtskräftig frei gesprochen wird. Ausgenommen dabei ist unter anderem jegliches Verbrechen gegen das Leben, beziehungsweise gewerbsmäßige Delikte und Delikte gegen die Ehre.

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Lenker-Rechtsschutz:

Schadenersatzrechtsschutz , Strafrechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen, sowie auch Schutz bei Verwaltungsstrafverfahren

Weitere Details können im Rechtsschutz Rechner entnommen werden.

(Deckungen, Versicherungssumme, Höhen, Grenzen, Mindestsummen, Einschlüsse und Ausschlüsse sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, deswegen bitte im Tool berechnen und vergleichen und speziell die Bedingungen beachten.)

Prüfen Sie sorgfältig oder lassen Sie sich von uns oder einem beliebigen Versicherungs-Makler beraten!

Empfehlungen (wichtig wenn Risiken vorhanden)

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Privathaftpflicht

Private Haftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Für wen ist die Privathaftpflichtversicherung gut?

Die Privathaftpflicht ist für jede Privatperson, denn eine kleine Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit und schon kann ein großer Schaden verursacht werden.

Auch wenn wir gewissenhaft sind, passiert es hin und wieder, dass wir nicht ganz bei der Sache sind. Verliebt? Müde? In Eile?
Kurz nicht aufgepasst und schon kann es krachen...

Sie verursachen als Fußgänger unabsichtlich einen Verkehrsunfall...
Sie verbrennen unabsichtlich mit der Zigarette die Couch Ihres Bekannten...
usw.

Warum eine Privathaftpflicht?

Die Haftung bei Privatpersonen ist grundsätzlich nicht begrenzt! Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über und ist nicht immer von einem Verschulden abhängig. Deswegen ist die Privathaftpflichtversicherung und die Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen von großer Bedeutung.

Wer ist Versichert?

In der Privathaftpflichtversicherung sind versichert: Sie als Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt wohnend, Ihre minderjährigen Kinder und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn kein eigener Haushalt und kein eigenes Einkommen besteht, sowie Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages häusliche Arbeiten im Haushalt verrichten.
Nicht versichert sind Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz.

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Nicht versichert:

  • Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt, sowie Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.
  • Schäden, die man selbst erleidet, und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben.
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen sowie Strafen und Bußgelder.
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden.
  • (Kfz Haftpflicht)

Erweiterte Privat-Haftpflicht

Nicht versichert aber meist in der "Erweiterten Privat-Haftpflicht" mitversicherbar sind:

  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden.
  • Schäden und Mängel an Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet oder geliehen hat.
  • Schäden gegenüber Verwandten, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben und nicht im Versicherungsvertrag mitversichert sind.

Privathaftpflicht

Ärztehaftpflicht Versicherung

Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.

 

Was heißt das konkret?

Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Die Mindestversicherungssumme liegt bei 2 Mio. Euro für Personen-, Sach- und (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden (sowohl abgeleitete als auch reine Vermögensschäden)
  • Haftungshöchstgrenze pro Versicherungsjahr darf das Dreifache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das Fünffache der Mindestversicherungssumme.
  • Es wird eine unbegrenzte Nachhaftung vorgeschrieben.
  • Patienten und Patientinnen haben das Recht direkt gegen den Versicherer zu klagen.
  • Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet eine entsprechende Versicherungsbestätigung bei der österreichischen Ärztekammer vorzulegen.
  • Die Ärzteberufshaftpflicht gilt als Voraussetzung für die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit

 

 

Online Ärztehaftpflicht Rechner

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Anpassung und Umstieg bei bereits bestehender Ärztehaftpflicht-Versicherung

Manche Versicherer bieten ihren KundInnen, die bereits eine Ärztehaftpflicht Versicherung haben, die günstige oder kostenlose Anpassung des bestehenden Vertrages an die neuen gesetzlichen Anforderungen, beziehungsweise ist ein Umstieg oft ohne großen Aufwand möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Mit dem neuen Ärzteberufshaftpflicht-Rechner können Sie schnell und unverbindlich ein Angebot errechnen.

Reiseversicherung

Reiseversicherung Online

Wer kennt das nicht: Der Urlaub ist schon lange gebucht, die Koffer sind fertig gepackt, doch dann kommt das Fieber.

Im schlimmsten Fall kann der lang ersehnte Traumurlaub nicht angetreten werden.

Mit der richtigen Reiseversicherung ist man gegen die Folgen des unvorhersehbaren Unglücks geschützt. Gleich, ob die Reise – wie im Beispiel beschrieben – nicht angetreten werden kann, verfrüht wegen Krankheit abgebrochen werden muss, ein Unfall im Urlaub passiert oder das Gepäck verloren geht, schützt eine rechtzeitig abgeschlossene Reiseversicherung vor hohen Kosten die in solchen Fällen entstehen können.

Unter dem Begriff Reiseversicherung werden dabei alle Versicherungsarten zusammengefasst, die Risiken des Versicherten bei Reisen im Inland und Ausland aufnehmen.

Die verschiedenen Sparten sind:

Reisekrankenversicherung

EU-Reiseversicherung
Führt die Reise in ein Land der EU, ist keine spezielle Versicherung notwendig. 

Hier gelten Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäischen Union.

Nach Vorlage der E-Card hat unverzüglich notwendige Hilfeleistung zu erfolgen.

In allen anderen Ländern muss eine Behandlung vor Ort bezahlt werden – gegen Vorlage der entsprechenden Honorarnote bei der heimischen Krankenversicherung wird dann jener Betrag erstattet, der in Österreich für die gleiche Behandlung hätte aufgewendet werden müssen.

Die Reisekrankenversicherung übernimmt dann jenen Betrag, der durch die gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist. Es empfiehlt sich, die Bedingungen rechtzeitig genau zu studieren.

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Reiseunfallversicherung

Grundsätzlich gelten viele private Unfallversicherungen 24 Stunden weltweit (Bedingungen prüfen). Sofern bereits eine solche Versicherung besteht, ist eine eigens für die Reise abgeschlossene Versicherung daher nicht mehr notwendig.

Die Versicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall (auf einer Reise). Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität; für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.

Hier bieten die meisten Reiseunfallversicherungen – unter einzuhaltenden Bestimmungen – ausreichend Versicherungsschutz an.

Reiserücktrittskostenversicherung / Reisestornoversicherung

Dieses Produkt empfiehlt sich vor allem für Frühbucher.

Doch Achtung: Häufig muss die "Reise Versicherung" noch am Tag der Buchung abgeschlossen werden!

Was ist versichert?

Die Veranstalter verrechnen – gebunden an die allgemeinen Reisebedingungen – im Falle des Nichtantretens eines Urlaubs Stornogebühren.

Diese variieren von minimal 10 % der Buchungskosten bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt und steigen bis zu 85 % des Gesamtpreises ab dem 3. Tag vor dem geplanten Reisebeginn. Unter gewissen Voraussetzungen (etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit der Reiseteilnehmer oder eines nahen Angehörigen) übernimmt die Versicherung dann die Kosten des Selbstbehalts.

Reiseversicherung