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Lebensversicherung auf 2 Prozent. =
FMA senkt den höchsten zulässigen garantierten Mindestzinssatz in der Lebensversicherung auf 2 Prozent. =
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Wien (OTS) - Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22.
November 2010 (BGBl. II Nr. 357/2010) tritt eine Novelle zur
FMA-Höchstzinssatzverordnung in der Lebensversicherung in Kraft:
Diese senkt den aktuellen Höchstzinssatz für die Berechnung der
versicherungstechnischen Rückstellungen ...
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