Bei der Haftpflichtversicherung sind meist (Ausnahme Vermögensschadenshaftpflicht) Personen- und Sachschäden und die ev. daraus resultierenden, sich ergebenden Vermögensschäden versichert, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Ebenso sind Kostenersatzverpflichtungen und die Kosten der Feststellung bzw. Abwehr von Schadenersatzforderungen (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatzforderungen etc.) gedeckt.
ACHTUNG: Nicht beinhaltet ist allerdings die aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Hier hilft die Rechtschutzversicherung.
Beachten Sie bitte auch den Deckungsumfang & die Ausschlüsse: Versicherungssumme, Geltungsbereich (europaweit, weltweit,) etc.
Weitere Details folgen in Kürze!
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