Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung für den Wohnbereich, also in den Wohnräumen. Je nach Versicherungsvertrag sind eingschränkt auch Schäden im Freien, in Nebengebäuden und Nebenräumen, in Stiegenhäusern oder Gemeinschaftsräumen. Lesen Sie weiter, um mehr über die örtliche Geltung der Hauhaltsversicherung zu erfahren.
Örtlicher Geltungsbereich - Wo gilt die Versicherung
Versicherungsschutz am Wohnort
- In den Wohnräumen am Wohnort
- Nebenräume / Nebengebäude
- Gemeinsahftlich genutzte Flächen
- Im Freien auf dem Gründstück
Versicherungsschutz Abseits vom Wohnort
- Gemietete Wohnräume
- Übersiedlung
- Haushalt von studierenden Kindern
- Fahrräder
- Kinderwägen
- Gegenstände in einem KFZ
- Garderobekästchen
- Beraubung
Geltungsbereich der Haftpflichversicherung
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in den Wohnräumen
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Nebenräumen oder Nebengebäuden
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz auf gemeinschaftlich genutzten Flächen
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz im Freien auf dem Grundstück
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in Kfz
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz in Garderobenkästchen
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Fahrräder
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz Kinderwagen
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für den Hasurat von studierenden Kindern
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz für Gegenstände in gemieteten Räumen
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Beraubung
- Haushaltsversicherung: Versicherungsschutz bei Übersiedlung
- Privathaftpflicht: Regionale Gültigkeit des Haftpflichtschutzes
