Kfz Haftpflicht & Kaskoversicherung Rechner
mit fast allen Österreichischen Versicherungsgesellschaften
Die Kfz Haftpflichtversicherung
ist eine 'Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden der über die Versicherungssumme hinaus entsteht muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige Höherversicherung (10-15 Mio.) zu empfehlen ist.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt
aktuell EUR 6 Millionen, jedoch ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.
Die Kaskoversicherung
dient um das Fahrzeug des Versicherten gegen bestimmte Gefahren zu versichern. Man unterscheidet zwischen
*
Elementarkasko (Teilkasko - (TK) und
*
Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung (VK))
wobei die Kollisionskasko eine Erweiterung der Elementarkasko darstellt.
Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat, wie zum Beispiel der Versicherte kommt trotz einhaltung sämtlicher Bestimmungen von der Straße ab und fährt gegen einen Baum (Kollisionskasko-Fall) oder Beschädigungen, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden sowie der Diebstahl des Fahrzeuges (Elementarkasko-Fall), werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.
Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen werden im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt.
Mögliche Deckungsinhalte einer Kaskoversicherung:
(Bitte Versicherungsbedingungen beachten - Deckung je nach Versicherer unterschiedlich - Alle Deckungen können nicht garantiert werden )
» Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
» Brand und Explosion
» Raub, Diebstahl und unbefugter Gebrauch
» Bruch der Rundumverglasung
» Unfälle mit Haustieren und Wildtieren (Haarwild, Federwild, u.ä. - auf genaue Definition achten!)
» Sonderausstattung
(audiovisuelle Anlagen, Wegfahrsperre elektronisch, Multifunktionsanzeige, Radiosystem, Navigationssysteme, usw.)
» Parkschaden
» Vandalismus
» Unfall
» Dachlawinen und Eisgebilde
» Schneedruck
» Einsturz von Gebäuden und Ablösen von Gebäudeteilen
» Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Verkleidung
» Schmor und Kurzschlussschäden an Kabeln
» Bruchschäden an Kleingläsern
» Kostenersatz bei Verlust der KFZ-Dokumente und der KFZ-Kennzeichentafel
» Kostenersatz für Schlossänderungen und/oder einen Schlüsseldienst
» Ersatz von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bei Einbruchsdiebstahl oder bei Totalverlust des KFZ
» Mut- und böswillige Beschädigungen an Antennen, Außenspiegel und Markenemblemen
Bitte beachten Sie: Schäden, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb entstehen, wie z.B durch Einwirkungen, denen ein Fahrzeug gewöhnlich ausgesetzt ist und diese üblicherweise übersteht, wie zum Beispiel ein Motorschaden (ohne weitere Folgen), oder Rost- und Bremsschäden etc. sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Es handelt sich um Technische Gebrechen.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit (alkoholisiert fahren, Schadensursache:abgefahrener Reifen, usw.) & Vorsatz (vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zahl die Versicherung ebenfalls nicht!
Der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) ist zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung das Versicherungsunternehmen den Schadenersatz (Haftpflicht) an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzte (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
* mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
* mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer unter umständen bei Obliegenheitsverletztungen von der Leistung frei bleiben.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Kfz Haftpflicht Versicherung ( schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben sollten Sie auf jeden Fall eine Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen.
Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.
Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.
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Ich möchte mein Kfz An-bzw. Abmelden:
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Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie der
Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing-oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per
Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die
von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein,
Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeug
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein,
Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Zulassungsschein (beide Teile)
» Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht
übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen).
"Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
» Vollmacht (bei Vertretung)
Kosten für die Kfz-Anmeldung (Stand 01.11.2007)
Zulasung: 151,15 Euro + Kosten für Kennzeichen* falls erforderlich
* Pkw und Lkw: 18 Euro
* Motorrad: 9,80 Euro
* Motorfahrrad: 5,50 Euro
* Anhänger: 9 Euro
* Zugmaschine: 9 Euro
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Zusätzliche Empfehlungen (wichtig)
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