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Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung

ist eine 'Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Diese umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Vers.nehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme

ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden der über die Summe hinaus entsteht muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige höhere Summe (10-15 Mio.) zu empfehlen ist.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt aktuell EUR 6 Millionen, jedoch ist eine höhere Ssumme empfehlenswert da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.

Wichtig, zu beachten
ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung der Versicherer den Schadenersatz an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzte (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
* mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
* mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.

Wir empfehlen Ihnen für Ihre Kraftfahrzeug Haftpflicht Vers. ( schützt
Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben sollten Sie auf jeden Fall eine Kasko Vers. als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.


Schutzbrief

Der Schutzbrief hilft Ihnen wenn Ihr Fahrzeug eine Panne haben sollte. Meist werden die Kosten für den Abschleppdienst und die Weiterfahrt ( mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Leihwagen) übernommen, so dass Sie Ihre Fahrt bzw. Ihren Urlaub nicht abbrechen müssen. Zu Ihrer Haftpflichtversicherung ist ein Schutzbrief sehr empfehlenswert!

Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.
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Versicherungsvergleich Download PDF: Kfz Checkliste (im neuen Fenster öffnen zum Ausdrucken)

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Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:

Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie der Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing-oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:

» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeug
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Zulassungsschein (beide Teile)
» Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
» Vollmacht (bei Vertretung)

Kosten für die Kfz-Anmeldung (Stand 01.04.2008)

Zulasung: 151,15 Euro + Kosten für Kennzeichen* falls erforderlich
* Pkw und Lkw: 18 Euro
* Motorrad: 9,80 Euro
* Motorfahrrad: 5,50 Euro
* Anhänger: 9 Euro
* Zugmaschine: 9 Euro

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Zusätzliche Empfehlungen (wichtig)

 
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