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Um Schäden am eigenen Motorrad bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben sollten Sie auf jeden Fall eine Kasko Versicherung als Ergänzung abschließen.
Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung. Zusätzliche wichtige Empfehlungen sehen Sie unten.
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Ich möchte mein Motorrad An-bzw. Abmelden:
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sollte dies nicht funktionieren dann bitte diesen Link verwenden:
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Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie der Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing-oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
» Versicherungsbestätigung (VB)
» Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
» Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
» Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
» Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeug
» Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
» Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
» Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
» Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
» Zulassungsschein (beide Teile)
» Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
» Vollmacht (bei Vertretung)
Kosten für die Kfz-Anmeldung (Stand 01.11.2007)
Zulasung: 151,15 Euro + Kosten für Kennzeichen* falls erforderlich
* Pkw und Lkw: 18 Euro
* Motorrad: 9,80 Euro
* Motorfahrrad: 5,50 Euro
* Anhänger: 9 Euro
* Zugmaschine: 9 Euro
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Vergleiche
Zusätzliche Empfehlungen (wichtig)