Ärzteberufshaftpflicht
Wien (OTS) - Mit 19.8.2011 tritt die 14. Ärztegesetznovelle, die eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vorsieht, endgültig in Kraft. Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das eine erhöhte Sicherheit.
Die im August vergangenen Jahres verabschiedete Gesetzesnovelle zur verpflichtenden Berufshaftpflicht für alle niedergelassenen Ärzte ist nun gar nicht mehr so neu und schön langsam wird die Zeit für den Umstieg auf eine angemessene Ärzteversicherung knapp. Bis August 2011 haben Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, wer bis dahin keine Ärztehaftpflicht abgeschlossen hat, wird von der Ärzteliste gestrichen. Bei der Neugründung einer Ärztepraxis muss sofort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Auf www.versichern24.at können Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen und gleich online die für Sie passende Ärztehaftpflicht-Versicherung abschließen.
Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.
Was heißt das konkret?
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:
Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt.
Wien (OTS) - Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf.




