Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der Gewinnfreibetrag jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag=max. € 3.900,-).
Seit heuer gibt es den Gewinnfreibetrag (GFB). Dieser folgt dem von 2007 bis 2009 gültigen Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) und bringt einige Neuerungen, die wir Ihnen kurz skizzieren:
Seit 01.01.2010 ist der Steuervorteil auf bis zu 13 % (max. EUR 100.000,-) erhöht worden und allen natürlichen Personen aller betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich (also auch bilanzierenden).


