Zahlungsdienstgesetz
Wien (OTS/VKI) - Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI (Verein für Konsumenteninformation) beauftragt gegen Zahlscheingebühren vorzugehen. Es wurden bereits drei Urteile gegen Mobilfunkanbieter ausgesprochen. Nun hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) eine Klausel zu Zahlscheingebühren in den Versicherungsbedingungen eines Versicherungsunternehmens als gegen das Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) verstoßend erkannt.

