Außenversicherung
Meist beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine so genannte Außenversicherung. Diese gilt für Gegenstände des privaten Gebrauchs, die vorübergehend zu anderen Orten mitgenommen werden, wenn Sie beispielsweise im Urlaub eine Ferienwohnung mieten. Achtung, die Außenversicherung gilt nicht einem Zweitwohnsitz, sondern nur an vorübergehend gemieteten Orten!
