Versicherte Personen
Außer den direkten, im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern des Versicherungsnehmers sind durch die Haushaltsversicherung auch Personen versichert, die gelegentlich Arbeiten im Haushalt erledigen. Bei Bedarf können auch weitere Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, dies muss allerdings extra angegeben werden. Auf versichern24.at können Sie zusätzlich mitzuversichernde Personen angeben und die entsprechenden Prämien abfragen.
Der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung umfasst für gewöhnlich Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und im gleichen Haushalt lebende Kinder, sofern diese noch kein eigenes Einkommen. Die Altersgrenze für mitversicherte Kinder liegt meist bei ca. 25 Jahren, allerdings kann das von Versicherung zu Versicherung variieren.
Die Haushaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Personen. Das sind im Normalfall direkte Angehörige und Personen, die im selben Haushalt leben. Kinder sind meist nur bis zu einem bestimmten Alter mitversichert und nur solange sie im selben Haushalt wohnen. Bei Bedarf können meist auch weitere Personen in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden.
