Versicherte Familienmitglieder
Der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung umfasst für gewöhnlich Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und im gleichen Haushalt lebende Kinder, sofern diese noch kein eigenes Einkommen. Die Altersgrenze für mitversicherte Kinder liegt meist bei ca. 25 Jahren, allerdings kann das von Versicherung zu Versicherung variieren.
