Wertsachen
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren.
Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben. Meist gilt ein Spielraum von +/-5%. Im Falle einer Vergrößerung der Wohnfläche etwa durch einen Um- oder Anbau, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen. Stellt die Versicherung im Schadenfall eine deutliche Abweichung zwischen der in der Versicherungspolizze angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche, so kann sie den so genannten „Einwand der Unterversicherung“ erheben.
Für Wertgegenstände, dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Valuten, Sparbücher, Devisen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle sowie Briefmarken- und Münzsammlungen, sind bei den meisten Versicherungen bestimmte Wertgrenzen festgelegt. Die Höhe der Wertgrenze ist stark von der Lagerung der Gegenstände abhängig. Liegen Wertgegenstände offen und ungesichert herum, ist die Wertgrenze verhältnismäßig niedrig, meist nur einige hundert Euro.
