Versicherung kündigen
Ihre derzeitige Kfz-Versicherung ist zu teuer oder entspricht nicht Ihren Anforderungen? Sie kaufen ein neues Auto und möchten wissen, wie Sie am besten zu einer neuen Versicherung kommen? Hier erfahren Sie alles rund um den Wechsel der Autoversicherung.
Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist ist auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Autoversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Jegliche Form der Prämienerhöhung Ihrer Fahrzeugversicherung, auch wenn es sich bloß um eine jährliche Indexanpassung handelt, berechtigt Sie, die Versicherung zu kündigen. Nach Erhalt der Verständigung einer Prämienerhöhung, haben Sie ein Monat Zeit, die Autoversicherung zu kündigen. Sobald Sie Ihre alte Kfz-Versicherung gekündigt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.
Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit bei der Autoversicherung ein Jahr. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wird. Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung also wechseln oder kündigen, können Sie dies immer einmal jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
In folgenden Situationen, können Sie Ihre Fahrzeugversicherung kündigen oder wechseln:
Damit eine Kündigung rechtsgültig wird, muss sie bei der Versicherung in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einlangen. Sie können ein Kündigungsschreiben also per Fax, signierter E-Mail oder als Brief verschicken. Wichtig: Versenden Sie Ihre Kündigung in einem E-Mail, so muss das mit Ihrer Unterschrift versehene Kündigungsformular eingescannt und als Anhang mitgeschickt werden.
Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, müssen Sie darauf achten bestimmte Fristen einzuhalten. Der Stichtag, wann eine Kündigung einlangen muss um rechtsgültig zu werden, ist je nach Kündigungsgrund unterschiedlich.
Wollen Sie, dass die Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung rechtswirksam wird, müssen Sie darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig und den formalen Ansprüchen genügend einlangt.
Nach einem Schadenfall kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten, in den Vertragsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen sowohl von Seiten des Versicherungsnehmers als auch von Seiten des Versicherungsgebers gekündigt werden. Schließen Sie Ihre Haushaltsversicherung über versichern24.at ab, beraten wir Sie gerne und klären ab, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie bei den jeweiligen Versicherungen haben.
