Parkschadenversicherung
Ebenso wie Parkschäden sind auch Vandalismusschäden in der Motorradversicherung normalerweise nur in der Vollkasko gedeckt und nicht wie bei der Autoversicherung in der Teilkaskoversicherung. Ein Vandalismusschaden liegt dann vor, wenn Ihr Motorrad durch eine fremde Person mutwillig (und nicht etwa unabsichtlich im Vorbeifahren) beschädigt wird.
Im Gegensatz zur Autoversicherung ist ein Parkschaden bei der Motorradversicherung für gewöhnlich nur in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Stellen Sie einen Parkschaden an Ihrem Motorrad fest, so ist dieser umgehend polizeilich zu melden. Die Anzeigebestätigung benötigen Sie, um den Schaden bei der Versicherung oder auch bei versichern24 zu melden.
