Grüne Karte
Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Doch anstatt Erholung und Entspannung können diverse Vorfälle für Stress und Ärger sorgen. Einige Unannehmlichkeiten lassen sich jedoch durch die richtige Versicherung vermeiden.
Nicht überall ist das Mitnehmen der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben, allerdings wird sie bei Kontrollen oder auch im Falle eines Unfalls immer noch häufig verlangt. In einigen Ländern muss sie jedoch mitgeführt werden.
Neben der normalen Grünen Karte gibt es auch noch die “Große Grüne Karte”. Diese muss eigens von der Versicherung ausgestellt werden und ist dann notwendig, wenn ein weiter entferntes Land bereist wird. Die Länder, in denen die Große Grüne Karte erforderlich ist, sind: Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei. In der Versicherungskarte muss das jeweilige Länderkennzeichen angeführt werden.
In einigen Ländern reicht das Fahrzeug-Kennzeichen nicht als Versicherungsnachweis aus und die Grüne Versicherungskarte muss verpflichtend mitgeführt werden. Diese Länder sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine.
Beachten Sie bitte, dass die Grüne Karte im Kosovo nicht gültig ist. Sie müssen bei der Einreise eine eigene Grenzversicherung abschließen.
Die grüne Karte gilt weltweit als anerkannter Nachweis für das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung. In europäischen Ländern reicht im Prinzip bereits das Kennzeichen des Fahrzeuges als Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeuges aus. Bei Straßenkontrollen wird aber dennoch häufig die Grüne Karte verlangt.
Grundsätzlich gilt eine Zweiradversicherung, die Sie bei einem österreichischen Versicherungsunternehmen abschließen, innerhalb Europas. Sind Sie mit Ihrem Zweirad außerhalb der österreichischen Landesgrenzen unterwegs, sollten Sie immer die grüne Versicherungskarte dabei haben. Diese Karte bekommen Sie von Ihrem Versicherer normalerweise kostenlos zugeschickt. Sie dient im Ausland als Nachweis über das Bestehen einer gültigen Motorradversicherung.


