Zahlschein
Wien (OTS/VKI) - In dem Kampf gegen Zahlscheingebühren kam es un im Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) zum zweiten Mal vor einem Berufungsgericht zu einer Entscheidung gegen Zahlscheingebühren im Fall VKI Verein für Konsumenteninformation) gegen Hutchison 3. Das Verrechnen von Zahlscheingebühren an Kunden, die anstatt mit Bankeinzug mit Zahlschein zahlen, ist seit dem Erlass des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 nicht mehr zulässig.

