Mobbing am Arbeitsplatz
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein von der Arbeiterkammer in zwei Instanzen erkämpftes Urteil auf Schmerzengeld für ein Mobbing-Opfer vollinhaltlich bestätigt. Damit wird erstmals rechtskräftig festgestellt, dass vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind und Schmerzensgeld in entsprechender Höhe zusteht.

