Investition
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der Gewinnfreibetrag jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag=max. € 3.900,-).
Aktiva umfassen die Vermögenswerte eines Unternehmens. Sie werden in der Bilanz den Passiva (Verpflichtungen) gegenübergestellt. Ihre Zusammensetzung gibt darüber Auskunft, in welche Werte das Unternehmenskapital investiert worden ist. Ein Überschuss auf der Aktivseite der Bilanz entspricht dem Gewinn eines Unternehmens.

