Versicherungsnehmer
Wenn ein Versicherungsnehmer eine größere Anzahl an Fahrzeugen besitzt und diese bei einer Versicherung versichert, so werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes in einem Vertrag erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind normalerweise automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird die aktuelle Zahl der Fahrzeuge gemeldet und die Prämie angepasst. Siehe auch Flottenrabatt.
Franchise bedeutet Selbstbehalt. Es gibt die Abzugs-Franchise, bei der ein fixer Betrag oder Prozentsatz vereinbart wird, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst zu bezahlen ist, und die Integral Franchise, bei der der Versicherungsnehmer den Schaden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes trägt. Darüber hinausgehende Schäden werden gänzlich vom Versicherer getragen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Prämien in Investmentfonds angelegt. Dabei kann zwischen verschiedenen Anlagestrategien gewählt werden, die während der Laufzeit noch variiert werden können. Die Versicherungsleistung nach Ablauf der Vertragszeit ist abhängig von der Wertentwicklung der gewählten Anlagestrategie. Das Risiko der Veranlagung liegt beim Versicherungsnehmer.
ist die nach der Erstprämie vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer eine Nachfrist einräumen und auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Bleibt der Versicherungsnehmer zahlungssäumig, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen und bleibt im Schadensfall leistungsfrei.
Ein Flottenrabatt ist ein spezieller Nachlass bei Kfz-Versicherungen, der gewährt wird, wenn ein Versicherungsnehmer eine größere Anzahl an Fahrzeugen bei einem Versicherer versichert. Der gesamte Fuhrpark wird dann in einer Polizze mit einer Prämienabrechnung erfasst. Bei manchen Versicherern entfällt auch das Bonus-Malus-System.
sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Bekämpfung eines Brandes für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Brandsicherheitswachen und deren Gerät nach einem Brand. In der Regel gelten sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstrisiko mitversichert.
Die Fälligkeit der Leistung ist jener Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf die Versicherungsleistung fällig wird - also sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte. Der Versicherungsnehmer kann unabhängig davon bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag einfordern, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird, sofern er die Ermittlung der Schadenshöhe nicht behindert oder verzögert hat.
Die Skadenz oder auch Fälligkeit der Prämie ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.
Die Fälligkeit der Prämie (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.
Wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Lebensversicherung verfügt, dass im Leistungsfall (Ableben) die Versicherungssumme vorrangig an das zuständige Finanzamt abgeführt wird, so bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erschaftssteuerfrei.
