Schadensmeldung
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, alles in Ihrer Macht stehende zu tun um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Stellen Sie zum Beispiel einen Wasserschaden fest, sollten gefährdete Geräte so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden und gegebenenfalls der weitere Wasserausfluss gestoppt werden. Wenn nötig haben Sie dafür zu sorgen, dass Handwerker oder Notdienste hinzugezogen werden.
Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können. Sie sollten die Nummern immer griffbereit und an einer leicht erreichbaren Stelle (z.B. Ihre Geldbörse oder an den Kühlschrank geheftet) haben, damit Sie im Schadenfall nicht erst lange suchen müssen.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schaden feststellen, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. In dem Schreiben, das Sie gemeinsam mit der Polizze zugeschickt bekommen haben, finden Sie die Nummern für die Schaden-Hotlines. Normalerweise ist der telefonische Schadenservice rund um die Uhr erreichbar. Neben der raschen Meldung muss auch eine formale Schadensmeldung durchgeführt werden.
Im Falle eines Schadens haben Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Versicherung so bald wie möglich Meldung zu erstatten. Außerdem haben Sie alles in Ihrer Macht stehende zu tun, den Schaden möglichst gering zu halten.
Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie in der Lage sein, den erlittenen Verlust nachzuweisen. Deshalb empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit all Ihren in der Wohnung aufbewahrten Wertgegenständen zu führen.
Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle etc. sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung für gewöhnlich nur bis zu bestimmten, in der Polizze festgelegten Wertgrenzen versichert. Die Höhe dieser Wertgrenzen hängt stark damit zusammen, wie und wo die Wertgegenstände gelagert werden. Für offen im Wohnbereich herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen zumeist recht niedrig angesetzt.
Versicherungen verlangen zumeist die Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört, dass Sie die Eingangstüre absperren und die Fenster schließen, wenn Sie Ihr Haus/ Ihre Wohnung verlassen. Sollten Sie, etwa aufgrund einer Reise, länger wegbleiben, sollte der Wasserhaupthahn zugedreht werden.
Nutzen Sie den versichern24 Versicherungsvergleich um zu überprüfen, welche Deckungen die jeweiligen Versicherungen enthalten bzw. lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Bestehen berechtigte Ansprüche einer Versicherungsleistung aus einem Schadenereignis, so zahlen Versicherungen normalerweise ohne weitere Probleme und Verhandlungen. Um die Schadensabwicklung zu erleichtern und etwaige Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, folgende Regeln zu berücksichtigen.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten. Schaden passiert? Keine Panik! Mit diesen Tipps finden Sie sich gut zurecht.
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen mitzuteilen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurück treten oder diesen anfechten. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer überdies verpflichtet, etwaige Gefahrenerhöhungen mitzuteilen.
