Unterversicherung
Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Rahmen eines Versicherungsvertrags maximal ausgezahlt wird.
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren.
Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben. Meist gilt ein Spielraum von +/-5%. Im Falle einer Vergrößerung der Wohnfläche etwa durch einen Um- oder Anbau, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen. Stellt die Versicherung im Schadenfall eine deutliche Abweichung zwischen der in der Versicherungspolizze angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche, so kann sie den so genannten „Einwand der Unterversicherung“ erheben.
Bei der Erstrisikoversicherung wird ein Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sache entspricht. Damit wird Unterversicherung vermieden. In der Sachversicherung wird die Erstrisikoversicherung dort angewendet, wo die Ermittlung eines Versicheurngswertes unverhältnismäßig schwierig oder kostenaufwendig wäre.
Der Baukostenindex wird von der Bundesinnung der Baugewerbe erstellt. Er setzt sich aus den Kosten für Baustoffe und Bauleistung inklusive Mehrwertssteuer zusammen. Die Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, damit eine Unterversicherung infolge von Preissteigerungen vermieden wird.

