Versicherungssumme
Freizügigkeit ist die freie Wert- oder Summenübertragung von einem zu einem anderen jeweils bestimmten Versicherungsort aufgrund besonderer Vereinbarung. Das heißt bei einem Versicherungsvertrag, der verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammenfasst, können somit Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt werden.
sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Bekämpfung eines Brandes für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Brandsicherheitswachen und deren Gerät nach einem Brand. In der Regel gelten sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf Erstrisiko mitversichert.
ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. Meist ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme. Findet oft in der Haftpflichtversicheurng Anwendung z.B: Berufshaftpflicht für Steuerberater oder Architekten.
ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird. Begriff aus der Rückversicherung.
Bei der Erstrisikoversicherung wird ein Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sache entspricht. Damit wird Unterversicherung vermieden. In der Sachversicherung wird die Erstrisikoversicherung dort angewendet, wo die Ermittlung eines Versicheurngswertes unverhältnismäßig schwierig oder kostenaufwendig wäre.
Der Ersatzwert ist der Wert einer versicherten Sache beim Eintreten des Schadenfalles und entspricht der Entschädigungslesitung des Versicherers. Ist der Ersatzwert im Voraus festgesetzt, spricht man von Taxe.
Wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Lebensversicherung verfügt, dass im Leistungsfall (Ableben) die Versicherungssumme vorrangig an das zuständige Finanzamt abgeführt wird, so bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erschaftssteuerfrei.
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern versichert ist, so dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall zahlen die Versicherer gemäß ihrem Anteil an der Gesamtversicherungssumme. Der Versicherungsnehmer erhält gemäß dem Bereicherungsgebot jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache.
Die Deckungssumme ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro gesetzlich vorgeschrieben. Besonders bei Personenschäden kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, weshalb sich in der Haftpflichtversicherung unbedingt höhere Deckungssummen empfehlen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor dem Schaden, der bei der Unterbrechung des versicherten Betriebes entsteht. Gründe für die Unterbrechung könne Sachschaden, Krankheit oder Unfall der verantwortlichen Person sein. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebes im Unterbrechungszeitraum von maximal einem Jahr erwirtschaftet hätte.
