Kapitalversicherung
Über 200 Millionen Euro verschenken Arbeitnehmer jedes Jahr an das Finanzamt, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Berufunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und bisherigen Lebensstellung entspricht, auszuüben. Im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensverischerung oder auch über einen selbständigen Vertrag kann man sich gegen Berufsunfähigkeit absichern.

