Erstprämie
ist die nach der Erstprämie vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer eine Nachfrist einräumen und auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Bleibt der Versicherungsnehmer zahlungssäumig, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen und bleibt im Schadensfall leistungsfrei.
ist die Frist, die vom Erhalt der Zahlungsaufforderung bis zur Zahlung der Prämie gewährt wird. Für eine Erstprämie beträgt sie 14 Tage. Wird die Frist nicht eingehalten, fallen Verzugszinsen an und der Versicherer ist im Falle eines Schadens nicht zu Leistungen verpflichtet und kann vom Vertrag zurück treten.
