Unfallversicherung für Kinder prüfen (AK)
AK gibt Tipps, worauf Eltern achten sollten bei Kinderunfallversicherungen
Wien (OTS) - Schüler-Unfallversicherungen sind nicht das A und O. Das zeigt ein aktueller AK Test zu Schulbeginn. "Eltern sollten prüfen, ob eine zusätzliche Versicherung überhaupt nötig ist. Wenn ja, schauen Sie genau drauf, welche Leistungen versichert sind", rät AK Konsumentenschützer Christian Prantner.
Tipps der AK Konsumentenschützer für Eltern
- Prüfen Sie, ob das Kind nicht bereits durch bestehende Verträge
- mitversichert ist. Wer schon eine Unfallversicherung hat, braucht
keine zusätzliche Zahlscheinpolizze. Private Unfallversicherungen
gelten weltweit und sind zeitlich unbeschränkt. - Kindergartenkinder werden von der gesetzlichen Unfallversicherung
nicht erfasst. Sie sollten privat abgesichert werden. - Bei Zahlscheinpolizzen gilt: Der Zahlschein ist die Polizze. Heben
Sie ihn gut auf! - Schauen Sie, was Ihr Kind und Sie bei einer privaten
Unfallversicherung brauchen. - Alternativen zu einer Zahlscheinpolizze sind eine
Einzel-Unfallversicherung für Kinder, bei der Versicherungssummen und
Leistungen frei gewählt werden können. Auch Familientarife sind
überlegenswert, bei denen die gesamte Familie (Eltern und Kinder)
versichert werden kann. Der Vorteil: Familienpakete sind günstiger
als Einzeltarife. - Beachten Sie, was im Fall des Falles gezahlt wird. Werfen Sie einen
genauen Blick auf die möglichen Leistungen einer privaten
Unfallversicherung: Versicherungssumme für Dauerinvalidität, Höhe
einer laufenden Unfallrente, inkludierte Bergungkosten, Bezahlung von
Unfallkosten, Leistung bei Unfalltod. - Generell für den Abschluss von Unfallversicherungen gilt: Achten
Sie auf die Laufzeit bei einer privaten Unfallversicherung. Es gibt
Einjahres- oder Dreijahresverträge, aber auch längere Laufzeiten,
etwa zehn Jahre. Bei Laufzeiten von mehr als drei Jahren kann die
Prämie durch einen Dauerrabatt günstiger sein. Achtung: Bei
vorzeitiger Auflösung kann es zu einer Rückforderung des
Dauerrabattes kommen. - Beantworten Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss genau.
Im Leistungsfall kann es zu Problemen kommen, wenn Sie
Vorerkrankungen oder Unfälle verschwiegen haben. - Zahlen Sie die Prämie monatlich, kann das teurer sein als eine
Jahresprämie. Manchmal verrechnen Versicherungen einen Aufschlag
(Unterjährigkeitszuschlag) von bis zu sechs Prozent, wenn der Kunde
die fällige Jahresprämie monatlich abstottert. - Klären Sie, ob die Prämie an einen Indes oder fixen Prozentsatz
geknüpft ist oder nicht. - Melden Sie Unfälle sofort der Versicherung, auch wenn noch unklar
ist, ob Dauerschäden bleiben oder nicht.
SERVICE: Die Erhebung finden Sie unter www.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
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Ute Bösinger
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2779
mobil: 0664 845 4202
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