Haftung bei Probefahrt
Haftung bei Probefahrt
Fr, 2011-02-25 17:00
Moby
Beigetreten: 2011-02-25
Hallo...ich habe seit gestern endlich meinen Führerschein! :)))
Deshalb will ich mein bisheriges Fortbewegungsmittel - mein Moped - verkaufen. Wenn ich es jetzt von potentiellen Käufern Probe fahren lasse und dabei ein Unfall passiert, wer haftet dann dafür? Zahlt in einem solchen Fall meine Haftpflichtversicherung oder die des Probefahrers oder wie ist das genau? Ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen! Bin für alle Hinweise dankbar!
lg
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Hallo!
Eine gute Frage! Hat in der Vergangenheit schon öfter zu Unklarheiten und Streitigkeiten geführt.
Ist der Verkäufer eine Privatperson gibt es einige Dinge zu beachten:
Verschuldet der potentielle Käufer bei einer Probefahrt einen Unfall, so trägt er auch die Verantwortung und Sie haften nicht. Ist in den Unfall noch ein anderes Fahrzeug verwickelt und ist dessen Lenker der Verschulder des Unfalls, so haftet dessen Versicherung.
Was ganz wichtig ist: Das Moped beim Antritt der Probefahrt unbedingt angemeldet sein. Ist dies nicht der Fall besteht keine Haftpflichtversicherung und Sie werden persönlich zur Haftung gezogen.
Beschädigt der potentielle Käufer während der Probefahrt das Fahrzeug, wird zunächst unterschieden ob eine Kaskoversicherung besteht oder nicht. Ist das Fahrzeug kaskoversichert, so ist der Schaden dadurch in der Regel von der Versicherung gedeckt, sofern der schuldhafte Fahrer nicht grob fahrlässig war oder vorsätzlich gehandelt hat.
Besteht keine Kaskoversicherung, sollte vor Fahrtantritt geklärt werden, wer im Falle eines Schadens haftet und den Schaden bezahlt. Und auch wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte vereinbart werden, wer eventuelle Selbstbehalte oder Höherstufungen (und zwar sowohl bei Haftpflicht als auch Kasko) bezahlt.
Im Grunde sind zwei Arten von Versicherungen zu unterscheiden: Die Kfz Haftpflicht und die Kfz Kasko. Erstere kommt für Schäden Dritter auf, wenn der Schaden vom Versicherungsnehmer verschuldet wurde.
Die Kaskoversicherung übernimmt je nach Deckungsumfang die Schäden, die am versicherten Fahrzeug durch Eigenverschulden entstehen.
Auf was Sie vor der Probefahrt jedenfalls achten sollten ist, ob der Fahrer auch tatsächlich fahrtauglich ist. Überprüfen Sie, ob er einen gültigen Führerschein besitzt und achten Sie auf Anzeichen von Alkoholkonsum oder Übermüdung. Vereinbaren Sie vor Fahrtantritt die Dauer und die Länge der Strecke. Sicherheitshalber können Sie sich auch einen Personalausweis als Pfand geben lassen.
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
MfG, Ihr Versichern24 Team
PS.:
Gratulation zum bestandenen Führerschein!! :)