Versicherungsnehmer Fahrzeughalter verstorben. Frage dazu
Versicherungsnehmer Fahrzeughalter verstorben. Frage dazu
Sa, 2010-10-23 09:59
ErichVienna
Beigetreten: 2010-10-23
Hallo,
mein Schwiegervater ist verstorben, nun ist ein Auto da, das auf ihn angemeldet ist, und auch in der Haftpflicht und Teilkasko ist er der Versicherungsnehmer.
Die Erbschaft ist noch nicht abgewickelt.
Es sind nun verschiedene Wege und Besorgungen zu machen, wofür das Auto sehr hilfreich wäre, doch meine Schwiegermutter kann nicht fahren, sie hat keinen Fürhrerschein.
Enkelkind wohnt in der Nähe, hat aber kein Auto, Schwiegermutter meint erkann ja mit dem Auto des Opas fahren.
Kann mir bitte jemand sagen wie das nun mit der Versicherung aussieht ?
Muss man da etwas beachten, ist Versicherungsschutz wie bisher gegeben ?
Vielen Dank im voraus
Erich
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Wenn der Fahrzeughalter verstorben ist, dann darf das Fahrzeug NICHT in Betrieb genommen werden, solange die Verlassenschaft nicht eingeantwortet wurde. Das Kennzeichen kann - sofern eine Garage bzw. ein Abstellplatz auf einer privaten Flaeche vorhanden ist - hinterlegt werden, sodass fuer die Zeit der Hinterlegung (max. 1 Jahr) keine Steuern und Versicherungen bezahlt werden muessen.
Im Schadensfall waere die Versicherung wegen "unbefugter Inbetriebnahme" leistungsfrei!!!!
Ich wusste das auch nicht. Gluecklicherweise hat der die Verlassenschaft meines Vaters abhandelnde Notar mich darauf ausdruecklich hingewiesen.