Ärztehaftpflicht
Die im August vergangenen Jahres verabschiedete Gesetzesnovelle zur verpflichtenden Berufshaftpflicht für alle niedergelassenen Ärzte ist nun gar nicht mehr so neu und schön langsam wird die Zeit für den Umstieg auf eine angemessene Ärzteversicherung knapp. Bis August 2011 haben Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, wer bis dahin keine Ärztehaftpflicht abgeschlossen hat, wird von der Ärzteliste gestrichen. Bei der Neugründung einer Ärztepraxis muss sofort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Auf www.versichern24.at können Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen und gleich online die für Sie passende Ärztehaftpflicht-Versicherung abschließen.
Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.
Was heißt das konkret?
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:
Wien (OTS) - Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf.
Wien (OTS) - Die ärzteservice Dienstleistung GmbH ist nun innerhalb von vier Jahren zum Marktführer im Bereich der Berufshaftpflicht Versicherung für Ärzte. Österreichs größtes Assekurateur Unternehmen betreut derzeit über 6.000 Ärzte und übertrifft damit die Konkurrenz in diesem Versicherungssegment bei Weitem.


