Ärzteversicherung
Wien (OTS) - Mit 19.8.2011 tritt die 14. Ärztegesetznovelle, die eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vorsieht, endgültig in Kraft. Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das eine erhöhte Sicherheit.
Wien (OTS) - Der Marktführer bei Ärzteversicherungen, die ärzteservice Dienstleistung GmbH bietet den fast 40.000 österreichischen Medizinern eine neue Form einer Reiseversicherung an.
Seit der Verabschiedung der Ärztegesetznovelle im August 2010 ist für alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken eine Berufshaftpflicht-Versicherung gesetzlich verpflichtend. Betroffen sind alle freiberuflichen Ärzte, also auch angestellte Ärzte, die neben ihrer Anstellung noch eine Ordination betreiben.
Was heißt das konkret?
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien des neuen Ärztegesetzes sind folgende Kriterien zu beachten:

