Beitragsdatum: 02.01.2013 - 10:47
Bei Minusgraden können Wasserleitungen einfrieren oder andere Kälteschäden entstehen. Wenn die Wohnung oder das Gebäude länger als 72 Stunden verlassen wird, müssen Mieter oder Besitzer Vorkehrungen gegen Kälte- und Wasserschäden treffen.
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