Bauherrenhaftpflicht
Kommt jemand durch Ihr Pferd zu Schaden, zum Beispiel wenn es bei einem Ausritt im freien Gelände in Panik gerät und einen Teil der Ernte auf einem Feld ruiniert, so werden die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche für gewöhnlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings können Sie bei Bedarf eine eigene Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen oder Ihre bestehende Haftpflichtversicherung gegen eine Zusatzprämie erweitern.
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung sind meist Personen- und Sachschäden sowie die eventuell daraus resultierenden, Vermögensschäden versichert, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Eine Ausnahme stellt die Vermögensschadenshaftpflicht dar. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Kostenersatzverpflichtungen und die Kosten der Feststellung bzw. der Abwehr von Schadenersatzforderungen, Dazu gehören auch Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatzforderungen usw.
Haftpflichtversicherung für Bauherren!
Ein Bauherr ist nicht nur für eigene Missgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für die der übrigen am Bau tätigen Personen sowie für Schäden an Privatpersonen.
Der Bauherr hat Pflichten zu erfüllen. Deren Missachtung bzw. Verletzung können im Schadensfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine Bauherrenversicherung wichtig ist.
Beispiele:
