Berufshaftpflicht
Wien (OTS) - Mit 19.8.2011 tritt die 14. Ärztegesetznovelle, die eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vorsieht, endgültig in Kraft. Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das eine erhöhte Sicherheit.
Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt.
Wien (OTS) - Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf.
Wien (OTS) - Die ärzteservice Dienstleistung GmbH ist nun innerhalb von vier Jahren zum Marktführer im Bereich der Berufshaftpflicht Versicherung für Ärzte. Österreichs größtes Assekurateur Unternehmen betreut derzeit über 6.000 Ärzte und übertrifft damit die Konkurrenz in diesem Versicherungssegment bei Weitem.
ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. Meist ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme. Findet oft in der Haftpflichtversicheurng Anwendung z.B: Berufshaftpflicht für Steuerberater oder Architekten.
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung sind meist Personen- und Sachschäden sowie die eventuell daraus resultierenden, Vermögensschäden versichert, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Eine Ausnahme stellt die Vermögensschadenshaftpflicht dar. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Kostenersatzverpflichtungen und die Kosten der Feststellung bzw. der Abwehr von Schadenersatzforderungen, Dazu gehören auch Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatzforderungen usw.
Haftpflichtversicherung für den Beruf
Bereits kleine Fehler im täglichen Berufsleben können große Folgen haben!
Beispiele:
- Ein Arzt muss nach einem Behandlungsfehler Schadenersatz leisten.
- Ein Sachverständiger muss nach einer falschen Anweisung Schadenersatz leisten.
- Ein Architekt muss Schadenersatz leisten nach einem Schaden, der Aufgrund eines Zeichnungsfehlers entstanden ist.
Beispiele gibt es viele, deren Folgen das berufliche Ende bedeuten können.



