Berufshaftpflicht-Versicherung
Wien (OTS) - Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf.

