Berufshaftpflichtversicherung
Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt.
Wien (OTS) - Seit am 19. August das Ärztegesetz verabschiedet wurde, können nun Ärzte-GmbHs gegründet werden, vor allem aber ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte gesetzlich verankert worden. Die Pflichtversicherung gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für private Kliniken und Ärzte-GmbHs. Eine entsprechende Versicherung ist die Voraussetzung, dass ein Arzt seinen Beruf überhaupt ausüben darf.


