Dauerrabatt
Wien (OTS/AKNÖ) - Bei der Kündigung der Versicherung müssen die VersicherungskundInnen ab sofort die beim Abschluss vereinbarten Dauerrabatte nicht mehr bezahlen, so der Beschluss des obersten Gerichtshofes (OGH). Bereits beglichene Dauerrabatte müssen von den Versicherern zurückgezahlt werden, wenn das von den KonsumentInnen verlangt wird. Von dieser Regelung betroffen sind all jene Klauseln, bei denen der rückzuzahlende Betrag umso höher wird, je länger die Versicherung läuft.
Wien (OTS/BMASK) - Bei vielen Versicherungen sind die Versicherungsverträge mit einer Klausel versehen, nach welcher die VersicherungsnehmerInnen bei vorzeitigem Ausstieg aus ihrer Versicherung einen Dauerrabatt zurückzahlen müssen, der für die Einhaltung einer bestimmten Laufzeit gewährt wurde. Je länger die VersicherungsnehmerInnen bei der Versicherung waren, desto mehr mussten sie zurück zahlen.


