Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
Die gesetzliche Mindestversicherungssummen für die KFZ Haftpflichtversicherung sollen erhöht werden. Anlässlich einer EU Richtlinie aus dem Jahr 2009 wurde diese Regierungsvorlage vom Ministerrat am 15. November 2011 beschlossen und im Nationalrat eingebracht. Demnächst soll die Anpassung der gesetzlichen Versicherungssummen und Höchsthaftungsbeträge im Parlament behandelt werden. Wenn es zur Abstimmung im Parlament kommt, wird die neue Regelung voraussichtlich ab 1. Jänner 2012 in Kraft treten.
Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz

