gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hilft im Fall von Arbeitsunfällen, also Unglücken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen oder sich auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ereignen. Bei Freizeitunfällen sind zwar Arzt- und Behandlungskosten im Krankenhaus nach Unfällen gedeckt, nicht aber die Kosten, die durch Folgeschäden auftreten, wie etwa bleibende Invalidität nach dem Verlust von Gliedmaßen oder Lähmung. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, kann eine private Unfallversicherung oder Freizeitunfallversicherung abgeschlossen werden.
Da Freizeitunfälle nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit einer privaten Unfallversicherung, die sich auf den Freizeitbereich beschränkt. Da die staatliche Unfallversicherung aber auch für Berufsunfälle oft keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet, ist es ratsam, eine umfassende private Unfallversicherung mit 24 Stundendeckung abzuschließen.
