Kfz Kasko
Wien (OTS) - Im Jahr 2010 wurden vom Bundeskriminalamt knapp 33.000 Vandalismusschäden an Kraftfahrzeugen verzeichnet. Der ARBÖ untersuchte, wer für Schäden aufgrund von Vandalismus am Auto die Kosten übernimmt.
Kfz Haftpflicht Variante B
In der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es zwei Varianten. Die häufigere von beiden ist Variante A, bei der bei einem Unfall auf den Ersatz der Kosten für Mietwagen und Dienstentgang verzichtet wird. Variante B deckt auch diese Kosten. Variante A und B im Überblick:
Kommt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug zu einem Totalschaden, so geht die Zahlung der Vollkaskoversicherung an das Leasingunternehmen. Die Versicherungsleistung bei Totalschaden richtet sich für gewöhnlich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs, also dem Wert am Gebrauchtwagenwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Liegt dieser unter dem Restwert laut Leasingvertrag, so müssen Sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Das können Sie vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug zum Leasingrestwert versichern.
Die Vollkaskoversicherung deckt für gewöhnlich keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers verursacht werden, wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze bei eisiger Fahrbahn, das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, das Abstellen des Fahrzeuges ohne Handbremse auf abschüssigem Gelände usw.
Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Vandalismusschäden (wie von Dritten mutwillig verursachte Kratzspuren in der Lackierung, Dellen in der Motorhaube oder eingeschlagene Fensterscheiben) absichern, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden.
Normalerweise umfasst die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, die durch höhere Gewalt (wie etwa Umweltkatastrophen oder Kollision mit Wild) verursacht werden. Wollen Sie Ihr Fahrzeug auch gegen Parkschäden absichern, die von unbekannten Dritten an Ihrem abgestellten Fahrzeug verursacht werden, so kann das zumeist gegen eine höhere Prämie in die Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen werden. Es wird dann oft von einer Parkschadenkaskoversicherung gesprochen.
Normalerweise umfasst die Deckung der Kaskoversicherung die im Falle eines Einbruchs am Fahrzeug entstandenen Schäden, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Wagen. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Prämienaufschlag erweiterten Versicherungsschutz, der auch für gestohlene Gegenstände gilt.
Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die Zahlung der Versicherung reicht nicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
Normalerweise umfasst die Teilkasko Bruchschäden an der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe, nicht jedoch an Kleingläsern. Das sind die Gläser an den Außenspiegeln, Scheinwerfern, Blinkern oder Heckleuchten. Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Kleingläserversicherung können jedoch auch solche Schäden versichert werden.
Die Kfz Vollkaskoversicherung ist die teuerste Variante der Kfz-Versicherung, sie deckt aber auch am meisten ab. Denn versichert sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen entsprechend bei der Vollkasko auch Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden verursacht werden, zum Beispiel in einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben. Nicht gedeckt ist für gewöhnlich die vorsätzliche Beschädigungen Ihres Autos.

