Beitragsdatum: 21.05.2013 - 00:00
Eine rechtzeitige Festlegung, welche Entscheidungen und von wem getroffen werden, für den Fall, dass man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ermöglicht weiterhin eine selbstbestimmte Lebensführung.
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