Schadensfall
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie einen Schadensfall eintritt, so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Sie über den Schadenfall in Kenntnis setzen. Wenn Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen, bekommen Sie normalerweise gemeinsam mit der Versicherungs-Polizze eine Service-Karte zugestellt. Auf dieser Karte finden Sie alle Telefonnummern, die Sie im Fall einer Schadensmeldung anrufen können.
Im Falle eines Marderschadens informieren Sie Ihre Versicherung oder versichern24. Sie sollten außerdem Ihre Werkstatt aufsuchen, um den Schaden reparieren zu lassen.
Wird Ihr Motorrad gestohlen oder in versperrte Teile eingebrochen, so sollte dies umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Ein Wildschaden ist, wenn Sie ein Wildtier (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder ein anderes Wildtier) anfahren oder überfahren und Ihr Motorrad dabei beschädigt wird. Wildschäden müssen umgehend polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Um einen Vandalismusschaden handelt es sich dann, wenn eine fremde Person mutwillig Ihr Motorrad beschädigt. Ein Vandalismusschaden muss ebenso wie ein Parkschaden polizeilich gemeldet werden. Für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (oder auch bei versichern24) benötigen Sie die Anzeigenbestätigung.
Eine Kaskoversicherung kommt gemäß den Versicherungsbestimmungen auch für Schäden auf, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, während Ihr Motorrad abgestellt war. Stellen Sie einen Parkschaden fest, so melden Sie diesen umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle und holen sich eine Anzeigebestätigung. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Versicherung oder melden den Schaden über versichern24.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese gemäß den Versicherungsbedingungen die Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Motorrad entstehen. Für die Schäden des Gegners kommt die Motorradhaftpflicht auf. Bei einem Vollkaskoschaden informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Dies können Sie entweder direkt bei Ihrem Versicherer oder auch gerne über versichern24 tun.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder um einen Kaskoschaden handelt. Lesen Sie hier mehr darüber, wannin der Motorradversicherung ein Kaskoschaden vorliegt und wie ein solcher zu behandeln ist.
Werden bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt, muss immer die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist das nicht zwingend notwendig. Gemeinsam mit der Polizze für Ihre Motorradversicherung bekommen Sie normalerweise ein Formblatt für einen Unfallbericht mitgeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit den zu Schaden gekommenen Personen aus. Es ist ratsam dieses Formblatt für alle Fälle mitzuführen.
Verschulden Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall und kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Die Die Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt dann in der Regel für die Schäden der anderen Verkehrsteilnehmer auf, nicht jedoch für die Ihren. Ist nicht ganz klar wer den Unfall verursacht hat, ist es ratsam trotzdem von einem Haftpflichtschaden auszugehen und sich dementsprechend zu verhalten.
