Versicherungskarte
Manche Versicherungen bieten keine fixen Beträge als Selbstbehalt an, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Schadens. Meist liegt dieser bei 5%. Der proportionale Selbstbehalt ist außerdem meist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, z.B. 300 Euro. Das heißt diesen Betrag tragen Sie auf jeden Fall selbst, auch wenn 5% des Schadens darunter liegen. Bei einem großen Schaden, etwa einem Totalschaden, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung sehr hoch sein.
Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an.
Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten.
Bei der Wahl des Selbstbehaltes gilt es zwischen Einsparungen bei der laufenden Prämie und dem finanziellen Risiko bei einem hohen Selbstbehalt abzuwägen. Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einem ernsten Problem wird und die Versicherung Sie nicht mehr ausreichend schützt. Bedenken Sie auch, dass die Versicherung normalerweise nur Schäden übernimmt, die über den Selbstbehalt hinaus gehen; Schäden, die geringer sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Meistens bewegen sich die möglichen wählbaren Selbstbehalte zwischen 300 und 400 Euro. Einige Versicherungen bieten auch wesentlich höhere Selbstbehalte von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Die Versicherungsprämie ist in der Regel deutlich niedriger, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.
Geben Sie beim Abschluss einer Autoversicherung bis zu zwei namentlich benannte Personen an, die berechtigt sind das betreffende Fahrzeug zu lenken, können Sie je nach Versicherer einen Rabatt (bis zu etwa 10%) auf die Versicherungsprämie erhalten. Normalerweise dürfen diese Personen nicht unter 22-25 Jahren sein.
Wird das Fahrzeug im Schadensfall von einer anderen Person als einer der namentlich genannten gelenkt, so verrechnet die Versicherung in der Regel einen zusätzlichen Selbstbehalt von etwa 300-400 Euro.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von alten Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen über 70-75 Jahren.
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, egal ob Haftpflichtschutz oder Kaskoversicherung, müssen Sie angeben, ob das betreffende Fahrzeug von jungen Fahrern gelenkt wird, je nach Versicherung sind das Personen unter 22-25 Jahren. Diese Option wird auch im versichern24 Versicherungsvergleich abgefragt.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei den meisten Versicherungen mit oder ohne Selbstbehalt gewählt werden. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt, können Sie abhängig vom Versicherungsanbieter bis zu etwa 20% der laufenden Prämie sparen. Entscheiden Sie sich für einen Selbstbehalt (meist liegt dieser etwa zwischen 300 und 400 Euro), so gilt dieser für jeden die Kfz-Haftpflicht betreffenden Schaden.
Während Selbstbehalte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht notwendigerweise Teil der Versicherungsvereinbarungen sind, gibt es bei der Kaskoversicherung fast immer Selbstbehaltsregelungen. Normalerweise kann die Höhe und auch die Art des Selbstbehaltes unterschiedlich gewählt werden. In der Regel gilt, dass die laufende Versicherungsprämie umso geringer ausfällt, je höher Sie den Selbstbehalt wählen.
